Ich meine aber, dass insbesondere im Freistaat Sachsen das Thema Ergebnisbeteiligung, also die Beteiligung am laufenden Jahresergebnis, eine Möglichkeit ist, um flexibel in einer Partnerschaft zwischen Mitarbeitern und Unternehmen auf die unterschiedlichen Entwicklungen der Wirtschaft einzugehen.
Wir wissen, dass der Erfolg der Unternehmen im Freistaat Sachsen auch darauf beruht, dass Beschäftigte in der Zusammenarbeit mit den Unternehmern bereit waren, in schwierigen Jahren Lohnzurückhaltung zu üben. Dann, sehr geehrte Damen und Herren, ist es auch ganz verständlich, dass man, wenn man in einem schwierigen Jahr zurückhaltend ist, in guten Jahren am Erfolg des Unternehmens beteiligt wird. Ich habe zu Beginn dieses Jahres, als die erfreulichen Konjunkturaussichten offenbar wurden, bereits darauf hingewiesen, dass es auch angesichts der Unsicherheiten, die wir beim wirtschaftlichen Aufschwung haben – wir hatten ja heute die Aktuelle Debatte zum Thema Euro –, durchaus sinnvoll sein kann, nicht gleich zu einer tariflichen Vergütungserhöhung in einem bestimmten Umfang zu kommen, sondern einen Teil des Potenzials in einer tariflichen Erhöhung an die Mitarbeiter weiterzugeben und einen weiteren Teil als Erfolgsbeteiligung, als Prämie zu zahlen. Eine solche Erfolgsbeteiligung bringt dann keine dauerhafte Verpflichtung des Unternehmers mit sich. Das wäre sicher in entwicklungsstarken Zeiten eine gute Möglichkeit, das, was positiv ist, an die Mitarbeiter weiterzugeben.
Sie sehen, das Thema Mitarbeiterbeteiligung ist sehr vielschichtig. Deswegen ist es wichtig, dass die verschiedenen Akteure informiert werden. Wir haben daher als Freistaat Sachsen im Rahmen unserer Mittelstandsrichtlinie das geförderte Beratungsangebot auch für diese Bereiche geöffnet. Das heißt, die Unternehmen können, gefördert durch den Freistaat Sachsen, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie sich zur Mitarbeiterbeteiligung beraten lassen wollen. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Beratung selbst nicht durch den Freistaat Sachsen erbracht werden soll, dass wir es aber gerade durch diese finanzielle Unterstützung den Unternehmen ermöglichen, dass sie sich diese Beratungsleistungen einkaufen.
Mögliche Berater können aus Sicht der Staatsregierung aus dem Bereich der Kammern kommen. Die Kammern sind hier im Antrag der Koalitionsfraktionen ausdrücklich angesprochen. Deswegen werden wir als Staatsregierung auch auf die Kammern zugehen, um sie zu fragen, inwieweit sie gemeinsam mit uns ein entsprechendes Angebot für die Unternehmen organisieren können. Wir werden
auch auf die Kammern zugehen, um zu erfahren, wie wir gemeinsam einen entsprechenden Preis ausloben können, der letztendlich dazu beitragen kann, das Thema stärker in die Öffentlichkeit zu tragen. Ich bin sehr gespannt, welche Vorschläge aus dem Bereich der Kammern dazu kommen werden.
Insgesamt ist es natürlich so, dass das gute Beispiel, das beispielhafte Vorangehen immer die beste Möglichkeit ist, andere von einem Vorhaben zu überzeugen. Ich weiß, dass es hier in diesem Hohen Hause den einen oder anderen Kollegen gibt, der neben seiner parlamentarischen Tätigkeit noch unternehmerisch tätig ist. Das Beispiel des Kollegen Nolle ist bereits angesprochen worden. Ich denke, es wäre einer solchen Informationskampagne gemeinsam mit den Kammern sehr zuträglich, wenn sich Unternehmer aus dem Hohen Hause finden würden, die in ihrem Unternehmen eine Mitarbeiterbeteiligung einführen, sei es eine Erfolgs- oder Kapitalbeteiligung. Das gute Beispiel ist das beste Argument.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir kommen zum Schlusswort. Für die Einreicherinnen spricht Herr Abt. Heidan. Herr Heidan, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, im Schlusswort zu einigen hier gehaltenen Reden Stellung zu nehmen.
Als Erstes möchte ich auf die Rede von Herrn Weichert eingehen, auch wenn er jetzt nicht im Saal ist. – Das, was wir 2006 geführt haben, war eine Aktuelle Debatte. Heute haben wir etwas dazugelegt, wir haben nämlich einen Antrag gestellt, für den wir Sie um Zustimmung bitten.
Wir haben heute auch eine andere Ausgangssituation, meine Damen und Herren. Wir haben eine andere Ausgangssituation durch die veränderte Wirtschaft. Wir haben eine andere Ausgangssituation in der Demografie. Wir haben eine andere Ausgangssituation bei der Arbeitnehmerschaft. Die Lehrstellen, die Ausbildungsstellen und
alles, was damit zusammenhängt, werden mehr, aber die Bewerber werden weniger. Das ist die Situation. Deswegen ist unser Antrag hier auch an die richtige Stelle gesetzt.
Auf die Rede von Herrn Zais möchte ich Folgendes entgegnen: Bei Ihnen steht natürlich der Klassenkampf in vorderster Reihe. Sie sprachen von Mitbestimmung. Wir wollen aber eine Mitbeteiligung. Wir wollen eine Beteiligung an dem Unternehmen und am Unternehmenserfolg, natürlich auch mit dem entsprechenden Risiko.
Herr Staatsminister, auch kleine Firmen haben Sonderlösungen. Diese sind vielleicht nicht mit einer Mitarbeiterbeteiligung, wie sie hier im Antrag formuliert wurde, zu vergleichen, aber das ist durchaus auch ein richtiger Ansatz. Warum soll man das nicht prämieren, wenn man darunter eine gute Lösung findet, die für andere sächsische Firmen nachahmenswert ist?
Warum sind wir als Sachsen vielleicht als Erste aus der Krise gekommen? Weil unsere Firmen kleinteilig waren, weil unsere Firmen flexibel waren und weil unsere Firmen innovativ waren; innovativ nicht nur in der Produktgestaltung, sondern auch in der Mitarbeiterführung. Diese Vorzüge tragen unsere Firmen als Markenzeichen nach außen.
Deshalb noch einmal: Wir wollen eine Gesellschaft von Teilhabern. Wir wollen Eigenverantwortung, wir wollen Leistungsbereitschaft und wir wollen Wettbewerb. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 5/5811. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist die Drucksache beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE beginnt Frau Abg. Falken. Sie haben das Wort.
beschloss am 19. Oktober 2010 Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Lehrerbildung im Freistaat Sachsen. Erst zum Wintersemester 2006/2007 wurden an der Uni Leipzig und zum Wintersemester 2007/2008 an der TU Dresden die Studiengänge für das Lehramt Bachelor- und Masterabschluss eingeführt und umgesetzt. 2010 erfolgte dann die Konzentration der Studiengänge für Grundschule
Schon hier war der Widerstand groß, die Studiengänge in Leipzig zu konzentrieren und sie nicht an beiden Standorten, Leipzig und Dresden, zu behalten. Frau Dr. Stange hat diesen Schritt in ihrer Amtszeit als Staatsministerin nicht begrüßt und ihn abgelehnt. Leider ist es ihr in ihrer Amtszeit nicht gelungen, dies zu verhindern. In der Anhörung 2007 stellten Vertreter der TU Dresden fest, dass sie wohl in der Lage wären, den Studiengang für Grund- und Mittelschulen in Dresden weiterzuführen – ohne Erfolg. Die Studierenden mussten nach Leipzig.
Nun die sogenannte Weiterentwicklung der Lehrerausbildung: von den Bachelor- und Masterabschlüssen zurück zum Staatsexamen, von der Uni Leipzig zurück nach Dresden. Ich habe im Ausschuss gesagt, es sei nicht angenehm, wenn man der Regierung ständig sagen muss, dass es so nicht geht, sie es trotzdem tut und es dann wieder korrigieren muss; denn es geht hierbei nicht um Besserwisserei von Fraktionen und Parteien, sondern um junge Menschen, die ihren Beruf lernen, studieren und ihn dann auch ausüben wollen.
Die Regelstudienzeit soll in diesen neuen Eckpunkten, die vorgestellt worden sind, verkürzt werden: der Grundschulstudiengang auf vier Jahre, der Mittelschulstudiengang auf 4,5 Jahre und die anderen Lehrämter auf fünf Jahre. Die Verkürzung ist eine Wichtung der Schularten. Es besteht die Gefahr, dass die Abschlüsse in anderen Bundesländern nicht anerkannt werden. Außerdem ist eine unterschiedliche Bezahlung mit diesem Ausbildungsbereich für Lehrerinnen und Lehrer vorprogrammiert.
Die Staatsregierung hat zugesichert, dass der Wechsel von Studierenden vom Bachelor- und Masterstudiengang zum Staatsexamen kein Problem sein wird. Mehrfach haben wir dies gehört – sowohl die Studierenden als auch wir als Abgeordnete. Nun stellt sich heraus, dass die Studierenden, wenn sie wechseln wollen, keinen Anspruch auf BAföG mehr haben werden, sodass es vielen Studierenden überhaupt nicht möglich ist zu wechseln.
Der neue Studiengang sollte im Wintersemester 2011/2012 beginnen. Im Januar 2011 hatten wir eine Anhörung, und die Vertreter der TU Dresden und der Uni Leipzig erklärten in diesem Hohen Hause ganz klar und eindeutig, dass das nicht zu schaffen sei. Trotzdem beharrte das Staatsministerium auf der Umsetzung. Am 20.04.2011 konnte man dann in den Medien lesen, dass das Staatsministerium mitteilt, dass der Studiengang mit Staatsexamen erst im Wintersemester 2012/13 beginnt.
Bei der Lehrerausbildung – und nicht nur da – hat die Staatsregierung vollständig versagt. Auch gibt es ein totales Versagen der Einschätzung des Bedarfs an Lehrerinnen und Lehrern im Freistaat Sachsen, das unmittelbar mit der Lehrerausbildung zusammenhängt. Seit Jahren fordert DIE LINKE ein Personalentwicklungskonzept. Auch in der Regierungszeit der SPD ist es leider nicht
dazu gekommen, ein derartiges Konzept zu erstellen. Was die CDU seit 20 Jahren im Freistaat Sachsen macht, ist:
Ob das gut ist, möchte ich wirklich bezweifeln. Außerdem gibt es Teilzeitbeschäftigung der Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen. Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, haben dieses Chaos zu verantworten; denn Sie haben die Beschlüsse maßgeblich vorbereitet und umgesetzt.
Auch heute noch sind im aktuellen Haushalt, der erst im vergangenen Jahr beschlossen worden ist, wieder Stellenabbauzahlen für alle Schularten enthalten, selbst für die Schularten Grund- und Förderschulen, obwohl Sie wissen, dass sowohl in den Grundschulen als auch an den Förderschulen die Lehrer überhaupt nicht ausreichen. Wir haben das in der Haushaltsdebatte mehrfach angemahnt, und auch im Schulausschuss hat uns ein Vertreter des Kultusministeriums erklärt: Die Zahlen stehen zwar drin, aber wir werden sie natürlich nicht umsetzen können.
Nun gibt es endlich ein Papier auf der Grundlage eines Antrages der CDU/FDP-Koalition zum Lehrerbestand. Dieser ist ebenfalls nur durch großen Druck entstanden. Wieder stehen keine Bedarfszahlen darin. Dann höre ich aus dem Kultusministerium: Sie müssen dieses Papier so lesen, dass Sie zwischen den Zeilen lesen. – Ich dachte, ich höre nicht richtig. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Zeiten endlich vorbei sind. Aber offensichtlich haben wir mit der CDU-Regierung diese Zeiten, zwischen den Zeilen zu lesen, wieder erreicht.
Der Ministerpräsident Herr Tillich beauftragte nun Herrn Staatsminister Prof. Wöller – jedenfalls konnte man das den Zeitungen entnehmen –, bis zum Herbst Zahlen vorzulegen. Herr Colditz, so las ich in den letzten Tagen, geht davon aus, dass Zahlen zum Bedarf im Lehrerbereich bereits bis zum Sommer vorliegen werden. Ich glaube, Juni stand darin. Nun ist der Kultusminister endlich aufgewacht und begreift langsam, dass es seine Verantwortung ist, wenn wir sehenden Auges in den Lehrermangel hineinstürzen, und ich hoffe, dass er zu dem Gespräch, das er vielleicht gestern oder heute geführt hat, Herrn Prof. Unland mitgenommen hat, sodass auch dieser aufgewacht ist; denn für Lehrerstellen brauchen wir selbstverständlich Geld.
„Ein Festhalten an den Personalabbauplänen würde das gesamte System gefährden.“ Dieser Satz könnte auch von mir sein, ist er aber nicht. Ich zitiere Herrn Colditz und stimme ihm zu. Aber, Herr Colditz, seit Jahren fordern wir, die Gewerkschaften, die Elternvertreter und die Wissenschaftler, von der Staatsregierung, endlich etwas zu tun und ein Personalkonzept aufzustellen.
Das ist bis heute nicht passiert. Der erste zarte Schritt wird nun durch das Kultusministerium langsam gegangen, denn für das kommende Schuljahr 2011/2012 wird es
höchstwahrscheinlich – zumindest sind das die veröffentlichten Zahlen – 632 Neueinstellungen in Vollzeit geben. Das sind mehr, als zurzeit im Vorbereitungsdienst zur zweiten Staatsprüfung zur Verfügung stehen.
Ich möchte Ihnen noch einmal die Zahlen nennen, weil ich denke, dass Zahlen sehr aussagefähig sind. Es sind die Einstellungszahlen für das kommende Schuljahr: vorgesehen im Grundschulbereich 238, im Vorbereitungsdienst sind es 105, vorgesehen an Mittelschulen 135, im Vorbereitungsdienst sind es 99, vorgesehen im Förderschulbereich 123, im Vorbereitungsdienst sind es 55, vorgesehen im Gymnasialbereich 92, im Vorbereitungsdienst sind es 117, vorgesehen im Berufsschulbereich 44, im Vorbereitungsdienst sind es 51. Ferner soll es 650 Zulassungen für den Vorbereitungsdienst für das Schuljahr 2011/2012, die sogenannten Referendare, geben.
Künftig – so lesen wir in den Zeitungen – hat der Staatsminister vor, 1 300 Referendariatsstellen zur Verfügung zu stellen. Wir sagen Ihnen aber heute – wir wollen keine Zahlenspielerei machen –, dass diese Zahl nicht ausreichen wird, um den Bedarf zu decken.
Wir fordern Sie daher auf, aufgrund der neuen Steuerschätzungen Stellen für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung zu stellen und dies sofort zu tun.
Wir fordern Sie ferner auf, die in diesem Jahr fertig werdenden ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer mit dem zweiten Staatsexamen für den gymnasialen und Berufsschulbereich – Sie haben gerade gehört, dass wir dort weniger einstellen, als zurzeit fertig werden – auch im Freistaat Sachsen einstellen. Wir fordern Sie auf, diese Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen zu behalten.
Ich gebe Ihnen ein konkretes Beispiel: Bei mir hat sich ein junger Mann gemeldet, der seinen Gymnasialabschluss mit 1,2 gemacht hat, und erklärt, dass er in Sachsen kein Angebot für die Einstellung an einem Gymnasium bekommt. Das ist wieder ein Lehrer, der einen hervorragenden Abschluss hat, den wir verlieren, obwohl wir wissen, dass die Einstellungen im Mittelschulbereich mit den derzeit zur Verfügung stehenden Absolventen nicht ausreichen werden. Wir fordern Sie auf, alle Absolventen, die den Abschluss geschafft und im Freistaat studiert haben, auch im Freistaat Sachsen einzustellen.