Meine Damen und Herren! Ich denke, es gibt zwei Lösungsansätze und diese sollten wir auch konsequent vorantreiben. Ich sage es noch einmal: Zunächst sind die freien Träger selbst gefordert, sich Gedanken zu machen, welche alternative Finanzierung es gibt. Dazu gibt es
Botschaften der Träger aus dem Land selbst, die sagen, dass es Lösungen gibt. Da erwarte ich auch vom VDB als dem Dachverband, dass solche Lösungen auch einmal diskutiert und erörtert werden. Es gibt außerdem die Tatsache zu berücksichtigen, dass in 14 anderen Bundesländern diese Schulgelderstattung bisher keine Rolle gespielt hat, und auch dort wird das Sonderungsverbot, weil es Verfassungsrang hat, eingehalten.
Lieber Kollege Colditz, könnten Sie vielleicht einmal andeuten, weil ich solche Briefe leider nicht bekommen habe, welche Lösungen vonseiten der freien Träger vorgeschlagen worden sind, um die Kürzung oder Nichtmehrzahlung des Schulgeldersatzes und die gleichzeitige Kürzung bei den Zuschüssen für die freien Schulen zu kompensieren?
Ich habe ganz konkrete Fälle vorliegen, bei denen mir gesagt wurde, dass beispielsweise durch eine marginale, geringfügige Anhebung der Elternbeiträge an einer Schule durchaus eine Ersatzmöglichkeit für die Finanzierung dieses Schulgeldersatzes gefunden wird. Wenn das an einzelnen Schulen möglich ist, kann ich eigentlich nicht ganz nachvollziehen, dass das an anderen Schulen völlig ausgeschlossen ist. Wie gesagt, das sind sicherlich Probleme, die man lösen muss. Man muss sicherlich auch darüber nachdenken, aber es ist mehr ein betriebswirtschaftlicher Aspekt, wie man vielleicht auch Kosten, die vorhanden sind, die man sich bisher geleistet hat, ein Stück weit abschmilzt. Das muss nicht unbedingt zu Qualitätseinbußen führen, aber es sind manchmal Organisationsstrukturen, Verwaltungsstrukturen, die effektiviert werden können.
Das sind alles Dinge, über die man reden muss und reden kann. Ich denke, wir sind die Letzten, die dann nicht nach neuen Lösungen suchen, wenn das stattfindet und stattgefunden hat und immer noch keine Lösung in wirklich zufriedenstellendem Maße mit sich brachte. Das haben wir auch voriges Jahr in unserem Bekenntnis zum System der Schulen in freier Trägerschaft sehr deutlich gemacht. Aber ich halte es einfach für ein Stück weit zu kurz gegriffen, wenn wir wissen, dass der Handlungsrahmen insgesamt enger geworden ist, dass man trotzdem dann einfach nur die Hand hinhält und sagt: Das ist die einfachste Lösung; jetzt setzt euch mal politisch damit auseinander. Wenn ihr uns nicht helft, dann macht ihr einseitige Sparpolitik, dann ruiniert ihr die freien Schulen. Das ist für uns die einzige Botschaft, die wir in die Welt setzen, und wir sind nicht bereit uns zu bewegen. – Ich denke, hier sind die freien Träger schon mit im Boot und in der Verantwortung.
Ich weiß auch, dass dazu Aktivitäten stattfinden. Wir werden den Prozess begleiten. Wir werden die Sache auch weiter kritisch analysieren und sicherlich im Ergebnis dessen auch noch einmal diese Frage der Schulgelderstattung auf den Prüfstand stellen. Aber ich habe ganz einfach die Überzeugung, dass es auch außerhalb dessen, was hier vorgeschlagen wurde, Lösungen gibt, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Letzte Anmerkung dazu: Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist auch nicht unbedingt sehr glaubwürdig für die Arbeit des Parlaments, wenn wir ein halbes Jahr, nachdem der Haushalt beschlossen worden ist, ein halbes Jahr nach einer sehr, sehr intensiven Diskussion gerade zu diesem Thema, das Thema heute neu aufrufen und jetzt einfach davon ausgehen, dass das, was wir vor einem halben Jahr diskutiert haben, falsch ist und so nicht stattfindet, ohne dass wir neue Erkenntnisse dafür haben.
Wir müssen die Diskussion führen. Wir werden sie führen. Wir werden sie auch einer Lösung zuführen, aber – wie gesagt – dann bitte schön aber auch im richtigen Rahmen und natürlich auch im Blick auf die Konsequenzen, die das für den Haushalt hat, denn nur aufgrund eines Haushaltes und dort festgelegter Zahlen kann ich natürlich das Problem wirklich auf Dauer lösen.
Die Geschäftsordnung sieht das nicht vor. Wir haben einen Debattenbeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehabt. Frau Giegengack ist schon informiert und wird uns dann als erste Rednerin der zweiten Runde berichten. Frau Falken, Sie sind jetzt dran.
Frau Falken, ich sage Ihnen aber gleich, ich mache solche Spielchen nicht mit. Ich frage Sie, wollen Sie sprechen, ja oder nein?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Haushaltdebatte 2010 zum Haushaltsbegleitgesetz wurden Veränderungen im Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft durch dieses Hohe Haus beschlossen. Das Sonderungsverbot aus finanziellen Gründen ist ausgeschlossen, steht in diesem Antrag. Genau das unterstützen wir als LINKE. Aus finanziellen Gründen eine Entscheidung für Veränderungen im Schulgesetz, egal welcher Art, ob nun staatlich oder in Schulen in freier Trägerschaft, durchzuführen und auszusprechen, ist nicht zulässig. Das wird man sicherlich auch noch an anderer Stelle eindeutig so entscheiden. Es darf nicht sein, dass die Wahl von Eltern für eine Schule für ihre Kinder davon abhängig ist, wie groß das Einkommen der Eltern ist. Sie wissen, dass wir als LINKE für die staatlichen Schulen und für die Verbesserung von staatlichen Schulen stehen. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass die Eltern das Wahlrecht haben müssen und es steht ihnen auch zu. Indem das Schulgeld nicht mehr durch den Freistaat gezahlt wird, ist genau diese Möglichkeit für Familien, die sozial schwach sind, total eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben.
Herr Colditz, Sie haben versucht zu erläutern und zu erklären, dass die Schulen in freier Trägerschaft Varianten und Möglichkeiten finden müssen, um hier einen Ausgleich für die Familien zu schaffen, die das Schulgeld vom Freistaat Sachsen jetzt nicht mehr erstattet bekommen. Frau Stange hat gefragt, ob es dafür Beispiele gibt, wie die das machen. Ich werde Ihnen eines nennen. Wir haben neulich als LINKE eine Podiumsdiskussion in Bad Düben durchgeführt. Dort waren verschiedene Schulen in freier Trägerschaft aus der Umgebung anwesend. Sie haben uns erklärt, wie sie das mit der Erstattung des Schulgeldes oder überhaupt der Finanzierung für Familien, die sozial schwach sind, machen, um das Schulgeld irgendwie aufzubringen.
Sie haben uns erklärt, dass sie Sponsoren suchen. Sie gehen in die Wirtschaft und suchen sich Sponsoren. Wenn sie welche haben, dann können sie die Kinder aufnehmen, und wenn sie keine haben, dann können sie die Kinder nicht aufnehmen. Ich hoffe, Herr Colditz, dass Sie und Ihre Fraktion nicht der Auffassung sind, dass das die richtige Variante und die richtige Lösung ist, weil das auch Konsequenzen hätte. Wenn nämlich der Sponsor in der Zeit der Schulpflicht des Kindes abspringt, was passiert denn dann? Wenn Sie sagen, Sie wollen es analysieren, Sie wollen es sich genau anschauen, dann finde ich das löblich. Nur, inzwischen werden einige Schulen in freier Trägerschaft auf der Strecke bleiben, und zwar genau die kleinen, die nicht so finanzkräftig sind, die kleinen, die sich aus Elterninitiativen gebildet haben, die kleinen, die sich aus Vereinen oder Ähnlichem zusammengeschlossen haben und diese Mittel nicht einfach so aufbringen können.
Sie haben es ja selbst gesagt: Auch in Leipzig und Dresden, in vielen anderen Städten haben wir Schulen in freier Trägerschaft, in denen bis zu 60 % der Schüler diese Schulgelderstattung, diese besondere Förderung erhalten. Das wird dann zukünftig nicht mehr passieren. Das heißt, Sie produzieren ganz klar und eindeutig Schulen für die Reichen und nicht für die freie Schulwahl. Wenn Sie wollen, dass das so ist, dann ist das legitim. Dann sollten Sie das auch tun. Aber dann erwarten wir als LINKE auch von Ihnen, dass Sie das hier ganz klar so benennen und nicht drum herum reden: Wir prüfen das, wir schauen einmal, verändern vielleicht noch. Auf der Strecke bleiben die Schülerinnen und Schüler, die einfach eine Unsicherheit haben, und natürlich auch die Eltern, die eine Unsicherheit haben.
Die Gleichbehandlung und die Benachteiligung ergeben sich für uns auch ganz klar aus der Situation, dass in diesem Jahr ein Schüler der vierten Klasse in einer Schule in freier Trägerschaft das Schulgeld noch bis zum Ende des Schuljahres bekommt. Wenn er nächstes Jahr in einer Schule in freier Trägerschaft in die fünfte Klasse geht, bekommt er das Schulgeld nicht mehr. Ein Schüler, der jetzt in der fünften Klasse ist, wird das Schulgeld noch bis zum Abschluss seiner Schulzeit erhalten, was ich gut finde. Aber es ist eine klassische Benachteiligung des Schülers, der jetzt in der vierten Klasse ist, zu dem, der in der fünften Klasse ist. Das hat mit Gleichbehandlung aus unserer Sicht überhaupt nichts zu tun, ganz zu schweigen von den Lehrlingen, die in der Berufsausbildung sind, die ganz große Schwierigkeiten und Probleme bekommen.
Ich will Ihnen nur noch das Beispiel nennen; Sie werden das sicherlich nachher noch erklären. Das können Sie auch gern machen, das ist ja gar kein Problem. Für die Erzieherinnen und Erzieher, die gerade in der Ausbildung sind – ich nehme einmal das Beispiel Leipzig, weil ich es da ziemlich deutlich habe –, werden an dem Berufsschulzentrum, an dem sie ausgebildet werden, nicht so viele Klassen aufgemacht, wie Bewerbungen da sind. Was passiert? Die gehen natürlich in Schulen in freier Trägerschaft, gar keine Frage. Das heißt, die nehmen alle auf und bilden noch eine Klasse und noch eine Klasse und noch eine Klasse. Wie sich das perspektivisch auswirken wird, werden wir sehen. Ich denke, das wird nicht dazu führen, dass wir in diesem Bereich weiter gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher erhalten werden.
Und dann noch eins: Sie wissen, dass wir nicht unbedingt die allerdichteste Nähe zur Kirche haben. Sie bevorteilen mit Ihren Entscheidungen ganz klar und deutlich die Kirchen. Das ist für uns so nicht zu akzeptieren.
Wir fahren in der ersten Runde der allgemeinen Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Dr. Stange.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre schöner gewesen, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag hätten einbringen können. Wir folgen aber der Geschäftsordnung.
Im Jahr 2012 – so hat das Kultusministerium auf eine Anfrage im vergangenen Jahr geantwortet – wären für den Schulgeldersatz circa 1,65 Millionen Euro angefallen. Besser gesagt bedeutet das: Diese werden jetzt eingespart, weil kein Schulgeldersatz mehr gezahlt wird. Das ist Geld, was nun zulasten der Eltern bzw. der Schulträger zu schultern ist.
Insofern, Herr Colditz, stimme ich Ihnen nicht ganz zu. Die Aufbauphase an den Schulen ist noch nicht beendet. Das Beispiel der berufsbildenden Schulen dafür zu wählen ist eine Schieflage. Die Aufbauphase kann erst beendet sein, wenn die zahlreichen Kredite und Darlehen, die aufgenommen werden mussten, um die Schulen über die dreijährige oder zukünftig vierjährige Wartefrist hinwegzutragen und finanzieren zu können, getilgt sind. Das ist bei den meisten Schulen noch nicht geschehen. Die meisten Eltern und Schulträger, die es schultern könnten, haben sich hoch verschuldet. Sie haben mit eigenen Mitteln versucht, diese Schule aufzubauen. Sie sind deshalb nicht ohne Weiteres in der Lage, eine Erhöhung des Schulgeldes zugunsten der Entlastung der sozial Schwächeren in den Schulen in Kauf zu nehmen.
Ich habe konkret die freien Schulen vor Augen, die bewusst über 30 % der Schüler aus Hartz-IV-Familien oder Familien mit geringem Einkommen aufgenommen haben. Sie wollen eben nicht aus dem Standesdünkel heraus eine Standesschule sein, die sie gegebenenfalls durch die Schulgeldzahlungen in Zukunft werden könnten.
Wir haben Briefe erhalten – vor allem von denjenigen, die ihre Sorgen und Nöte deutlich gemacht haben. Was mich immer ganz besonders betroffen stimmt – auch im Zusammenhang mit einer anderen Diskussion, die wir führen –, ist, dass es vor allen Dingen Eltern von behinderten Kindern oder von Kindern mit Behinderungen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind. Sie haben ansonsten keine andere Möglichkeit gefunden, ihr Kind in einer sozialen Gemeinschaft – behinderte und nicht behinderte Kinder – an einer freien Schule aufwachsen zu lassen. Vielleicht sind die Eltern selbst Behinderte oder Menschen mit Behinderungen, sind erwerbsgemindert oder leben von Rente. Sie sind vielleicht selbst auch nicht mehr in der Lage, das – niedrige – Schulgeld zu bezahlen. Ihre Kinder müssen dann an eine Förderschule gehen.
Es ist außerdem eine Milchmädchenrechnung, davon auszugehen, dass man mit einer Einsparung von 1,65 Millionen Euro tatsächlich Geld eingespart hat. Wer hat einmal dagegengerechnet, was es kostet, dass die Kinder nun nicht in eine Schule der freien Trägerschaft, sondern in eine öffentliche Schule gehen? Sie erzeugen an einer öffentlichen Schule auch Kosten. Der Landeselternrat hat
Ich möchte noch einmal das herausgreifen, was meine Kollegin Frau Falken schon sagte. Ich werde nicht müde, es zu wiederholen: Das ist das Thema berufliche Ausbildung, an welches hier überhaupt nicht gedacht wird. Herr Colditz, die berufsbildenden Schulen sind einmal die freien berufsbildenden Schulen. Sie waren von uns allen gemeinsam gewollt, weil sie eine Lücke geschlossen haben. Mittlerweile sind sie tatsächlich etabliert. Es gibt berufliche Ausbildungen, die nur an freien Schulen stattfinden. Das habe ich schon einmal gesagt.
Ich nenne einmal eine, die vielleicht nicht so bekannt ist: der Rettungsassistent. Er wird nur an freien Schulen ausgebildet. Die Finanzierung dieser Ausbildung muss aus privater Tasche erfolgen. Sie erfolgt also nicht aus der öffentlichen Hand. Das Gleiche betrifft drei Viertel der Erzieherinnen. Dieses Thema haben wir bereits hier auch besprochen.
Es ist eben leider so – ich rufe Ihnen das noch einmal in Erinnerung –, dass die freien berufsbildenden Schulen die Möglichkeit – anders als die Berufsschulzentren – haben, berufsvorbereitende Maßnahmen mit Mitteln der Bundesagentur und mit ESF-Mitteln zu finanzieren. Deswegen haben sie oftmals sozial benachteiligte Schüler, von denen wir vorhin bereits sprachen, über die berufsvorbereitenden Maßnahmen an ihren Schulen aufgenommen Diese möchten natürlich gern in diesem Verband die Berufsausbildung an diesen Schulen durchführen. Diese Berufsausbildung ist aber kostenpflichtig. Das ist genau für diese Klientel, bei welcher die Eltern meistens arbeitslos sind, und die Schüler selbst, die auch kaum eine Möglichkeit irgendeines Zusatzverdienstes haben, eine hohe Hürde, wenn sie Schulgeld bezahlen müssen.
Das alles wird für die Schulen jetzt durch den Schulgeldersatz erschwert. Auch wenn es nur Bayern ist und andere Länder das nicht bezahlen, schauen Sie sich das Gesamtkonstrukt der Finanzierung unserer freien Schulen einmal an. Schauen Sie sich die Kumulation der Kürzungsmaßnahmen an, die mit dem Haushalt im vergangenen Jahr geschehen sind. Wir werden das nicht akzeptieren – genau so wie es bei den Eltern der Fall ist.
Wir werden gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen die Verfassungsklage einreichen, weil wir der Auffassung sind, dass das, was hier passiert, nicht verfassungsgerecht ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist ohne Zweifel wichtig. Die Zuschriften, die uns in den letzten Tagen erreicht haben, nehmen wir alle sehr ernst. Deswegen ist es notwendig, immer wieder zu sagen,
Wir haben in den vergangenen Monaten und vor allem im Rahmen des Doppelhaushaltes viel mit den Betroffenen – aber auch innerhalb der Koalition – über das Thema im Landtag diskutiert. Mein Kollege Thomas Colditz hatte es bereits gesagt: Das Thema jetzt noch einmal zu diskutieren, obwohl die Verordnung noch nicht wirkt, ist für mich nicht ganz verständlich. Es sieht eher ein bisschen nach Politmarketing aus. Es sieht nicht danach aus, wirklich etwas zu ändern. Vielleicht sollten wir – das ist ein Angebot – dann darüber diskutieren, wenn uns konkrete Ergebnisse vorliegen. Wir könnten dann darüber diskutieren, wie es konkret umgesetzt werden kann oder, wenn es nicht umgesetzt werden kann, entsprechend zu reagieren. Der richtige Zeitpunkt ist dann gekommen, um darüber zu diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich zum Thema Sonderungsverbot und Fernzugang zu freien Schulen komme, die Diskussion zum letzten Doppelhaushalt nachzuvollziehen. Wir haben im Spätsommer 2010 einen Doppelhaushalt als Regierungsentwurf vorgelegt bekommen, der massive Kürzungen im Bereich der freien Schulen vorsah. Diese Kürzungen wären in der Tat ein großes Problem für die freien Schulen, die Eltern und die Schüler gewesen. Wir haben als Koalition in einer sehr schwierigen und sehr langen Diskussion eine Entscheidung getroffen, die geplanten Kürzungen für bestehende freie Schulen zurückzunehmen. Das war immerhin ein Volumen von 13 Millionen Euro. Dieses haben wir in einem Antrag formuliert und auch hier im Plenum beschlossen. Damit haben wir die Finanzierung von freien Schulen gesichert.