Protokoll der Sitzung vom 30.06.2011

(Zuruf von der CDU: Das hat er doch vorgelesen!)

Das habe ich so vorgetragen.

Vielen Dank.

Bitte sehr.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit konnten die Fragen beantwortet werden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Auswirkungen der Japan-Krise auf die Wirtschaft im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 1)

Nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit vom 28.04.2011 wurden bis dahin auf Grund der Atom- und Tsunamikatastrophe im März 2011 in Japan, bedingt durch das dortige Minus von 15 % in der Industrieproduktion, rund 1 000 Beschäftigte vor allem in der Auto- und IT-Branche in der Bundesrepublik in Kurzarbeit geschickt, da Zulieferungen ausfallen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnissen der Staatsregierung die Japan-Krise auf die Wirtschaft im Freistaat Sachsen?

2. Inwiefern sieht die Staatsregierung welche Chancen und Möglichkeiten für welche Branchen der Wirtschaft im Freistaat Sachsen, auf Grund der Japan-Krise zusätzliche Aufträge zu erhalten bzw. bei Ausfall von Zulieferern aus Fernost mit entsprechender Ersatzproduktion aufwarten zu können?

Messbare Effekte für die Wirtschaft im Freistaat Sachsen liegen nicht vor.

Kurzarbeit in sächsischen Unternehmen als Folge der Katastrophe in Japan ist der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit derzeit nicht bekannt.

Zu möglichen indirekten Effekten, welche sich durch die Auswirkungen der Situation Japans auf die Weltwirtschaft ergeben, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

Einsatz von Leihbeamten im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)

Allein zwischen 2004 und 2006 waren jährlich durchschnittlich 100 Leihbeamte in verschiedenen Bundesministerien beschäftigt. Viele Wirtschaftsvertreter sind noch heute für die Bundesregierung tätig, mehr als 60 % der externen Mitarbeiter vertraten die Bundesregierung bei offiziellen Anlässen und Verhandlungen. Über 25 % waren an Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge beteiligt, über 20 % der Leihbeamten haben direkt Gesetze und Verordnungen formuliert. Je ein Mitarbeiter vom Bundes

verband Öffentlicher Banken und von der Deutschen Börse AG arbeitete so am „Kreditwesengesetz“ sowie am „Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz“ mit, die ihren eigentlichen Arbeitgeber direkt betreffen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Leihbeamte sind derzeit (Stand: Juni 2011) seit wann in welchen Behörden und Ministerien im Freistaat Sachsen beschäftigt und welche konkreten Aufgaben erfüllen sie dort?

2. Wie hoch sind die Kosten, die durch den Einsatz von Leihbeamten aus der Wirtschaft dem Freistaat Sachsen entstehen und aus welchen Gründen ist deren Einsatz überhaupt notwendig bzw. wieso verfügen die sie anstellenden Behörden und Ministerien nicht über eigene Kompetenzen respektive Kapazitäten?

Vorbemerkung: Der unbestimmte Begriff des „Leihbeamten“ wird als Person definiert, welche in einem Arbeitsverhältnis mit einem privatrechtlich verfassten Unternehmen steht und auf arbeitsrechtlicher Grundlage in die Staatsverwaltung integriert ist.

Eine Abfrage ergab folgendes Ergebnis:

Zu Frage 1: Eine „Leihbeamtin“ ist im Geschäftsbereich des SMF, dem Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden II, seit 2009, befristet bis zum 31.10.2011 als Leiharbeitnehmerin beschäftigt. Die Leiharbeitnehmerin ist im Bereich einer Großen Baumaßnahme tätig. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Aufarbeitung von Unterlagen nach Kündigung des Generalunternehmers, die Gewährleistung des Fortgangs der Baumaßnahme durch Einzelvertragsabschlüsse sowie die Vorbereitung von Zivilrechtsstreitigkeiten gegen den ehemaligen Generalunternehmer.

Zu Frage 2: Dem Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden II, entstehen durch den Einsatz der Leiharbeitnehmerin wöchentliche Kosten in Höhe von 790 Euro. Zum Zeitpunkt der Kündigung des Generalunternehmers waren im SIB keine freien Personalkapazitäten vorhanden, um die benannten Aufgaben zu erfüllen. Aufgrund des zum damaligen Zeitpunkt geltenden Einstellungsstopps war auch die Neueinstellung

entsprechend qualifizierten Personals in ein Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen nicht möglich.

Landesbühnen Sachsen interjection: (Frage Nr. 3)

Infolge der verbindlichen Erläuterung in Kapitel 1282 Titel 682 01 des Haushaltsplanes 2011/2012 ist die Staatsregierung verpflichtet, bis Ende des II. Quartals 2011 dem Fachausschuss des Sächsischen Landtages ein Konzept zur Umstrukturierung und Profilierung der Landesbühnen Sachsen vorzulegen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann erhalten die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien das Konzept zur Umstrukturierung und Profilierung der Landesbühnen?

2. Im Falle, dass die vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebene Frist zur Vorlage des Konzeptes vom SMWK nicht eingehalten wird, geschieht das aus welchen Gründen?

Mit Schreiben vom 27.06.2011 wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Gerhard Besier, MdL, das Konzept für die Umstrukturierung und Profilierung der Landesbühnen Sachsen übersandt.

Ausmaß des Ausspähens von Handyverbindungen im Zuge der Proteste gegen die NaziAufmärsche am 19. Februar 2011 in Dresden (Frage Nr. 4)

Nach jüngsten Pressemitteilungen (dpa vom 19. Juni 2011) sind im Zuge der Proteste gegen die NaziAufmärsche am 19. Februar 2011 in Dresden im Gebiet der Südvorstadt „Handyverbindungen tausender Demonstranten und Anwohner ausgewertet“ worden. Der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase, gab dazu laut dpa an, dass „mit Beschluss des Amtsgerichts […] lokal eine sogenannte Funkzellenauswertung durchgeführt worden [sei].“ Dabei seien von allen Handybesitzern, die sich zu dieser Zeit in dem Gebiet aufhielten, ein- und ausgehende Anrufe, SMS und die jeweilige Position erfasst worden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt wurde auf der Grundlage welches konkreten Straftatverdachts, welches konkreten Tatvorwurfs und welcher rechtfertigenden Rechtsgrundlagen für welchen konkreten Bereich der Stadt Dresden, für welchen Zeitraum, für welche Telekommunikationsverbindungsarten sowie Telekommunikationsverbindungsdaten durch wen bzw. durch welche Behörde die oben genannte Funkzellenabfrage/-auswertung gegenüber dem oben genannten Amtsgericht beantragt?

2. Wie viele konkrete Telekommunikationsanschlüsse, welche konkreten Verbindungsdaten sowie wie viele

Telekommunikationsanschlüsse und -verbindungsdaten von Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, der Landtage anderer Bundesländer und des Sächsischen Landtages sowie welche Telekommunikationsunternehmen waren von dieser Datenerhebung durch die Funkzellenauswertung betroffen?

Zu 1. Zur Ermittlung von Tatverdächtigen (Täter und Tatbeteiligte) in einem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gemäß §§ 125, 125a Strafgesetzbuch (StGB) in 23 selbstständigen Fällen am 19. Februar 2011 in Dresden beantragte die Staatsanwaltschaft Dresden am 22. Februar 2011, berichtigt am 23. Februar 2011 (Justizaktenzeichen 203 UJs 5185/11) bei dem Amtsgericht Dresden einen richterlichen Beschluss gemäß § 100g Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz interjection: (TKG) zur rückwirkenden Erhebung der Verkehrsdaten aus einer Funkzellenabfrage zu insgesamt 14 Tatorten jeweils in konkret bezeichneten engen, minutengenau bestimmten Zeitfenstern.

In einem anderen Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 25. Februar 2011 bei dem Amtsgericht Dresden weitere Beschlüsse zu Funkzellenabfragen erwirkt, mit denen Auskunft über Verkehrsdaten bestimmter Funkzellen in einem bestimmten Bereich für genau bestimmte zurückliegende Zeiträume am 18./19. Februar 2011 ermittelt werden sollten. Auch diese Anordnung ist auf § 100g Abs. 1 StPO gestützt.

Weitergehende Angaben sind wegen des anhängigen Ermittlungsverfahrens und einer möglichen Gefährdung des Ermittlungserfolges nicht möglich.

Zu 2. Die erfragten Informationen, nämlich wie viele konkrete Telefonanschlüsse, welche konkreten Verbindungsdaten sowie wie viele Telekommunikationsanschlüsse und -verbindungsdaten von Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, der Landtage anderer Bundesländer und des Sächsischen Landtages betroffen sind, sind dem Verfahren nicht zu entnehmen.

Durch die richterlichen Beschlüsse gemäß § 100g StPO wurden die vier Mobilfunknetzbetreiber, Telekom, Vodafone, E-Plus und O 2, verpflichtet.

Finanzierung der NOVUM GmbH – Orchesterfusion (Frage Nr. 5)

Im Zuge der Umstrukturierung der Landesbühnen zu einer Theater-GmbH beabsichtigen die Landesregierung und der Kulturraum Meißen-Sächsische SchweizOsterzgebirge offenbar die Fusion der NOVUM GmbH mit dem Orchester der Landesbühnen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wer ist der Rechtsträger der fusionierten NOVUM – GmbH, wie ist der Gesamtfinanzierungsrahmen und

welchen Beitrag leisten dazu jeweils der Kulturraum und die Sitzgemeinde im Vergleich zur bisherigen NOVUM GmbH?

2. Wie ist die Stellenausstattung mit Musikern (VZÄ) nach Fusion der Neuen Elbland Philharmonie mit dem Orchester der Landesbühnen und welche Leistungen – unter anderem Anzahl der Konzerttätigkeit im Kulturraum sowie Anzahl der Vorstellungen für die neu zu gründende Theater GmbH – sollen erbracht werden?

Zu Frage 1: Nach gegenwärtigem Planungsstand sollen der Kulturraum MeißenSächsische Schweiz-Osterzgebirge und die neu zu gründende Theater GmbH Gesellschafter der NOVUM GmbH werden. An der Finanzierung der NOVUM GmbH würde sich der Kulturraum Meißen-Sächsische SchweizOsterzgebirge mit jährlich 1,9 Millionen Euro und die Theater GmbH mit jährlich 2,1 Millionen Euro beteiligen. Auf Seiten der Theater GmbH handelt es sich um einen Gesellschafterzuschuss. Zum Gesamtfinanzierungsrahmen würden noch Mittel Dritter (zum Beispiel Sitzge- meindeanteile) und eigene Einnahmen der NOVUM GmbH hinzutreten, beide Positionen sind nicht Gegenstand der Gespräche zwischen Kulturraum MeißenSächsische Schweiz-Osterzgebirge und Freistaat Sachsen.