Egal, was genau die Begründung ist: Der Antrag ist auch handwerklich schlecht gemacht. Über Programmredundanzen haben wir uns schon ausgelassen. Wenn es Ihnen wirklich nur um die Kosten geht, dann ist natürlich klar – das kann man immer wieder anführen; das ist polemisch und einfach –: Die Redundanzen – William und Kate – sind schon angesprochen worden. Aber da müssen Sie auch – ganz sachlich und ruhig – sehen, dass die Doppelübertragung einer solchen Hochzeit die kostengünstigste Art der Übertragung ist und an diesem Tag für beide Sender auch war, weil man eben keine Rechte oder weiteres Personal an anderen Stellen einsetzen musste.
Zum Thema Rekrutierung teuren Spitzenpersonals. Sie geißeln die Verträge des teuren Spitzenpersonals, wissen aber selbst, dass in den Verwaltungsräten Vertreter der Staatsregierung sitzen, auch über Gebühr Vertreter – wie wir schon gehört haben – der Koalitionsfraktionen. Dort hätten Sie sich einbringen und versuchen können, solche Verträge zu verhindern. Mir ist keinerlei Initiative bekannt, die dort irgendetwas verhindert hat.
Das ist sehr schade; das ist richtig. – Was den Rechteeinkauf für die Übertragung von Sportereignissen angeht, sieht es genauso aus. Mir ist keinerlei Initiative bekannt, die von irgendwelchen Verwaltungsräten oder Rundfunkräten gestartet wurde, die Ihren Parteien angehören. Wir wissen ja, dass spätestens seit der Causa Brender klar ist, wer in diesen Gremien – zum Beispiel im ZDF, wenn wir über die Champions-League-Rechte reden – dominiert.
Was die Begrenzung des Programmangebots angeht, wissen Sie doch selbst, dass dieses Programm schon begrenzt ist. Es ist klar, wie viele Fernsehprogramme es geben kann. Das ist im Rundfunkstaatsvertrag klar geregelt. Es ist klar, wie viele Hörfunkprogramme es geben kann. Es ist klar, wie viel analog und wie viel digital. Wenn wir etwas ändern wollen, dann können wir das gern tun. Aber dann bitte ich, von diesen scheinheiligen Anträgen Abstand zu nehmen.
Wenn wir die Rahmenbedingungen für die OnlineAngebote ändern wollen, wie Sie es in Ihrem Antrag anführen, dann frage ich mich, was das bedeuten soll. Wollen wir die Verweildauern, die leider Gottes auch das öffentlich-rechtliche Angebot im Internet ganz klar begrenzen, noch stärker ausdehnen? Wollen wir noch kürzere Verweildauern? Im Interesse der Gebührenzahler ist das sicher nicht. Im Interesse der Gebührenzahler ist, dass man mit den Verweildauern endlich aufräumt, dass man damit aufhört und dass das öffentlich-rechtliche Angebot im Internet stärker zugänglich ist.
Das macht den Privaten im Übrigen überhaupt kein Problem. Schauen wir in die USA. In den USA gibt es fast keinen öffentlich-rechtlichen Bereich, keine öffentlich-rechtlichen Medien. Dort haben die privaten Verleger genau solche Probleme mit ihren Angeboten und Strategien.
Deshalb ist gerade im Bereich Internet keine Konfrontation angesagt, sondern es ist eher gefragt, dass wir gemeinsame Strategien der öffentlich-rechtlichen wie der privaten Rundfunkanbieter suchen – gerade gegenüber Me
dienkonzernen wie Google und Facebook, die im Übrigen auch lokale Angebote machen –, um mit diesen mithalten zu können.
Mich würden auch die Einsparmöglichkeiten bei programmfremden Leistungen interessieren, und es würde mich freuen, wenn Sie dazu noch etwas sagen könnten; denn mir erschließt sich nicht, was Sie damit meinen.
Was die effizienten Übertragungstechnologien angeht, so ist das ein wunderbarer Placebo-Punkt. Sie alle wissen doch, dass neue Übertragungstechnologien nicht automatisch zu geringeren Kosten führen. Ganz im Gegenteil: Mehrere Übertragungswege werfen auch mehr Kosten auf. Aber die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter haben diese Problematik bereits erkannt. So wird zum Beispiel beim MDR in den nächsten fünf Jahren versucht, über den effizienten Einsatz von Technologien, über das Kappen von Übertragungswegen die Gesamtkosten von 48 Millionen Euro auf 37 Millionen Euro in diesem Bereich zu senken. Oder wenn zum Beispiel die analoge Satellitenübertragung abgeschaltet wird, werden sich allein für den MDR die Kosten in diesem Bereich von 7,4 auf 3,4 Millionen Euro verringern.
Es ist und bleibt für mich die Frage, was dieser Antrag eigentlich soll. Ich denke, nach der bisherigen Debatte ist ziemlich klar, was er bewirken soll: Er soll bewirken, dass die Kreise der öffentlich-rechtlichen zugunsten der privaten Rundfunkanbieter stärker eingeschränkt werden. Aber wo, wenn nicht in diesem Bereich, zeigt sich, dass Private es eben nicht automatisch besser können? Wo zeigt sich besser, dass privater Wildwuchs eine Gefährdung ist? Helmut Kohl sagte einst: Wenn er gewusst hätte, welche Auswüchse die privaten Sender in den letzten 20 Jahren für die Bundesrepublik bringen würden, dann hätte er in den Achtzigerjahren der Einführung der privaten Rundfunkanbieter nicht zugestimmt.
Grundsätzlich gilt: Die Medien haben keine Freiheit an sich. Sie haben eine dienende Freiheit, sie haben eine dienende Funktion für unser Gemeinwesen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung. Das zeigt sich in den Angeboten im Bereich Information, Kultur, Bildung etc. Wer am Ende aber nur darüber diskutiert, was gestrichen, gekürzt und gespart werden kann, der greift eindeutig zu kurz.
Wir müssen darüber reden, wie sich dieser Prozess der Meinungs- und Willensbildung in unserer Demokratie weiterentwickelt und welche gesellschaftliche Funktion ARD, ZDF und Deutschlandradio in Zukunft haben. Daraus ergibt sich die Diskussion darüber, was gestrichen werden kann, was übernommen, wo weiterentwickelt und wo neu entwickelt werden muss. Ich denke, nur so kann demokratische Medienpolitik funktionieren.
Wenn Sie es einfacher und billiger haben wollen, liebe Koalitionäre, dann ist das Ihr gutes Recht. Ich denke nicht, dass das möglich ist, und würde Sie darum bitten, uns in Zukunft mit solchen Anträgen nicht mehr zu behelligen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Da Kollege Panter die Zwischenfrage leider nicht zugelassen hat, muss ich vom Recht der Kurzintervention Gebrauch machen. Herr Panter hat darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Doppelübertragung immer noch die kostengünstigste Variante ist, um Großereignisse den Menschen in unserem Land nahezubringen. Das halte ich für eine sehr gewagte These und will das auch mit einem Beispiel untermauern.
Bei den letzten Olympischen Winterspielen hat es umfangreiche Übertragungen von ARD und ZDF gegeben und genauso umfangreiche Übertragungen der BBC. Die BBC hat bei der letzten Olympiade im Winter 600 Programmstunden auf diversen Kanälen gefüllt und das Ganze mit 300 Mitarbeitern vor Ort erledigt. ARD und ZDF haben in dieser Zeit 300 Programmstunden mit 600 Mitarbeitern gefüllt. Herr Panter, nun sagen Sie mir doch einmal, welches das effizientere System ist – das bei uns in Deutschland oder das der BBC?
Danke schön. – Ich möchte dazu sagen, dass es sich dabei um keine Doppelübertragung handelt. Wir haben über das Beispiel William und Kate gesprochen, über die Doppelübertragung zur gleichen Sendezeit. Das ist bei Olympia nicht vorgekommen. Es wurde alternierend berichtet, so ärgerlich das sein mag, und Kollege Neubert hat bereits angeführt, dass es lästig war, auf allen Sendern immer das Gleiche zu sehen. Ich habe mich darauf bezogen, dass mit einer solchen Übertragung de facto der kostengünstigste Weg der Programmbeschaffung verbunden ist, auch wenn sie auf beiden Sendern läuft. Für alternative Übertragungen, zum Beispiel „Rote Rosen“ oder was immer Sie anführen, fallen Rechtekosten an, die bei diesen Punkten nicht anfallen. Das muss man einfach sachlich zur Kenntnis nehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Herbst, vergessen Sie bitte bei all Ihrer Liebe zu den kommerziellen Sendern nicht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist die Basis des dualen Rundfunksystems.
Er hat insbesondere die Aufgabe, allen Bevölkerungsgruppen eine pluralistische Meinungsbildung zu ermöglichen. Wenn es um die Frage geht, inwieweit Rundfunkanstalten diese Aufgabe angemessen und zeitgemäß erfüllen, dann begrüßen wir als GRÜNE-Fraktion diese Diskussion. Auch wir sind der Meinung, dass die Gebühren- bzw. Beitragszahlerinnen und -zahler nicht im Übermaß belastet werden dürfen.
In der AG Beitragsstabilität wird nun nach Möglichkeiten einer Kostenreduzierung gesucht. Herr Staatsminister Beermann, Sie haben bereits vielfach öffentlich verkündet, wie Sie sich das konkret vorstellen. In diversen Interviews haben Sie die dritten Programme – also den MDR – ebenso zur Disposition gestellt wie Rundfunkorchester oder 3sat.
Ich belege das sehr gern im Anschluss. – Der vorliegende Antrag kommt nicht so vordergründig kulturfeindlich daher. Einzelne Punkte sind durchaus diskutabel. Zunächst habe ich überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie die Doppelausstrahlung von königlichen Hochzeiten kritisieren.
Vielen Dank, Herr Kollege Gerstenberg. – Herr Gerstenberg, vielleicht ist es mir entgangen, aber ich habe nirgendwo festgestellt, dass Herr Staatsminister Beermann die Existenz der dritten Programme in irgendeiner Weise zur Disposition gestellt hätte. Er mag andere Dinge in verschiedenen Interviews zur Disposition gestellt haben, aber dieses Interview habe ich nicht gelesen. Können Sie mir sagen, wo er das geäußert haben soll?
Herr Kollege Clemen, Herr Staatsminister Beermann ist äußerst umtriebig und gibt sehr, sehr viele Interviews.
Es ist deshalb ohne Weiteres möglich, dass Sie nicht alle seine Interviews gelesen haben. Aber ich kann Ihnen den Beleg im Anschluss dafür geben, dass er ganz am Anfang auch einmal – er würde behaupten, rhetorisch – die dritten Programme mit einem Fragezeichen versehen hat. Das ist belegt und es ist eine Tatsache, und ich habe eigentlich erwartet, dass Sie den MDR gegen diese Zumutung verteidigen.
Also: keine Doppelausstrahlung. Nach unserer Überzeugung sollen ARD und ZDF kooperieren und nicht konkurrieren. Wir brauchen auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk keinen Abklatsch des ausschließlich quotenfixierten Privatrundfunks und keine Traumhonorare für Talkmaster.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das alles gehört nicht in die Hände des Sächsischen Landtages und der Staatsregierung.
Es gilt die Staatsferne des Rundfunks, und das ist in den Gremien der öffentlichen-rechtlichen Anstalten zu entscheiden.
Der Ansatz des Zielpapiers von Herrn Beermann für die Arbeitsgruppe ist jedoch ein ganz anderer. Sie wollen den Beitrag auf politischem Wege deckeln. Den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen Sie über die allgemeine Rundfunkgesetzgebung konkretisieren. Im Klartext heißt das: Sie wollen ihn beschneiden. Dabei ist dieser Auftrag verfassungsrechtlich klar formuliert. Rundfunkfreiheit heißt Programmfreiheit, und der Rundfunkauftrag ist kein Ausschneidebogen, an dem die Politik beliebig herumschnippeln kann.
Würde man Ihrem Ansatz folgen und unabhängig vom zukünftigen Bedarf den Beitrag auf Dauer zementieren, so hieße das, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig abzuschaffen. Hinter der Fortentwicklung, wie es im Zielpapier der AG heißt, verbirgt sich die Absicht der Einschränkung. Das ist Gebührenpopulismus pur, Herr Beermann.