Protokoll der Sitzung vom 12.11.2009

Deshalb meine Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchen Städten und Gemeinden sind der Sächsischen Staatsregierung für dieses Jahr Aufmärsche der extremen Rechten mit jeweils wie vielen Teilnehmern anlässlich des Volkstrauertages bekannt? Mir reicht logischerweise eine Schätzung der Teilnehmerzahl.

2. Wie schätzt die Sächsische Staatsregierung das jeweils davon ausgehende Gefährdungspotenzial ein, zum einen allgemein für den Freistaat Sachsen, zum anderen differenziert für die großen Städte und den ländlichen Raum?

Die Staatsregierung, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten: Der Sächsischen Staatsregierung ist bisher die Anmeldung einer Versammlung der „Jungen Nationaldemokraten“ für den 15. November 2009 in Wurzen am Kriegerdenkmal unter dem Motto „Gegen Krieg und Vertreibung – Zum Gedenken an die Opfer der Weltkriege“ bekannt geworden. Der Veranstalter gab bei seiner Anmeldung an, circa 200 Versammlungsteilnehmer zu erwarten. Die Versammlung wird von 18 bis 20 Uhr durchgeführt. Bisher sind uns weitere Versammlungen nicht bekannt geworden.

(Holger Apfel, NPD: Da kannst du ja deine Antifa-Truppen organisieren!)

Zu Frage 2: Alle Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen bereiten der Lage angemessene polizeiliche Maßnahmen vor, um anlässlich des diesjährigen Volkstrauertrages – wie zu jedem anderen Zeitpunkt auch – die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Bei den Planungen hierzu werden auch die Erfahrungen der Vorjahre im Hinblick auf das Versammlungsgeschehen anlässlich des Volkstrauertages berücksichtigt. Es wird sichergestellt, dass sowohl die zuständigen Polizeidirektionen als auch die Versammlungsbehörden des Freistaates Sachsen ihre Maßnahmen abgestimmt ergreifen und die Behörden koordiniert zusammenarbeiten.

Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Staatsminister?

Ja, gern.

Ich würde gern von meinem Recht auf Nachfrage Gebrauch machen. – Können Sie mir noch kurz nachreichen, wann die Versammlung durch die „Jungen Nationaldemokraten“ in Wurzen angemeldet wurde?

Das müsste ich schriftlich machen; ich habe es nicht vorliegen.

Ich bitte darum. – Danke.

Gern.

Nächster Fragesteller ist der Abg. Schimmer, Fraktion der NPD; Frage Nr. 13.

Ich habe eine Frage zu dem heute in Zypern ansässigen früheren Vorstandsvorsitzenden der Sächsischen Landesbank, Michael Weiß, und zu der früheren Vorstandsvorsitzenden der Mitteldeutschen Leasing AG, Andrea Braun. Ich würde gern wissen, ob die beiden noch ein Gehalt bzw. andere Zuwendungen aus ihrer früheren Tätigkeit für die Sächsische Landesbank bzw. die MDL erhalten.

Für die Staatsregierung Herr Staatsminister Unland, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Landesbank Baden-Württemberg ist Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Landesbank Sachsen. Entsprechend dem eigenen Internetauftritt ist die MDL – Mitteldeutsche Leasing GmbH – eine 100%ige Tochtergesellschaft der Landesbank Baden-Württemberg Leasing GmbH. Personalangelegenheiten der Landesbank BadenWürttemberg und der MDL GmbH liegen nicht in dem Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung.

(Holger Apfel, NPD: Dafür brauchst du dich nicht zu bedanken!)

Nächster Fragesteller ist der Abg. Kosel, Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Kosel; Frage Nr. 7.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Der Freistaat Sachsen hat Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik – auch bekannt als „Ziel-3-Programm“ – sowie dem Freistaat Sachsen und der Republik Polen aufgelegt. Dem Vernehmen nach erfolgt die Förderung ausschließlich nach dem Erstattungsprinzip, das heißt, die Auszahlung der Fördermittel basiert auf der nachträglichen Abrechnung tatsächlich getätigter Ausgaben. Die Projektbeteiligten sind verpflichtet, die Vorfinanzierung selbst zu sichern.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Ist die Absicherung von Vorfinanzierungen seitens kleiner und kleinster Projektträger in der Staatsregierung als Problem erkannt, und welche zukünftigen Hilfen zur Unterstützung dieser Projektträger plant die Staatsregierung?

2. Ist es möglich, das Erstattungsprinzip aufzuheben, um so eine bessere Nutzung der oben angeführten Fördermit

tel, insbesondere durch kleine und kleinste Projektträger, zu ermöglichen?

Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Herr Abg. Kosel, ich möchte Ihre Fragen gern im Zusammenhang beantworten. Das Problem ist uns sehr wohl bekannt und in vielen Fällen schon an uns herangetragen worden. Allerdings kann ich Ihnen keine Lösung des Problems anbieten.

Zum Grundverständnis ist vielleicht Folgendes wichtig: Wir schließen sowohl mit den sächsischen als auch mit den polnischen und den tschechischen Projektträgern zivilrechtliche Vereinbarungen ab. Wir befinden uns also nicht im hoheitlichen, sondern im zivilrechtlichen Bereich. Sie wissen genau, dass wir entsprechend den Vorgaben der EU die richtlinienkonforme Verwendung dieser Ziel-3-Mittel sicherstellen müssen. Falls die Sicherstellung nicht möglich ist, müssen wir die Gelder zurückfordern. Wenn wir dazu den zivilrechtlichen Weg beschreiten würden, hätte das erhebliche Probleme, insbesondere einen hohen Verwaltungsaufwand, zur Folge. Deshalb haben wir trotz der Probleme, die die Vereine vor Ort haben, von einer Vorauszahlung bisher abgesehen.

Wir sind übrigens nicht die Einzigen mit dieser Verfahrensweise. Die anderen Länder entlang der deutschen Ostgrenze – Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, aber auch Bayern – haben die gleiche Praxis wie bei uns in Sachsen. Eine Nachfrage meines Hauses ergab, dass auch Polen und Tschechien, die in ähnlicher Weise an diesem Programm beteiligt sind, so verfahren. Ich weiß, dass das für die Vereine im Einzelfall problematisch ist, kann aber leider keine bessere Auskunft geben.

Herr Kosel, Sie haben noch eine Nachfrage?

Ja. Wenn Sie gestatten, würde ich eine Nachfrage stellen.

Bitte.

Herr Staatsminister, Sie haben dargelegt, dass Sie das Problem erkannt haben. Mich interessiert, inwieweit die Staatsregierung auf ihren Kommunikationswegen, die sie durchaus hat, bei der Europäischen Union bzw. deren Gremien schon einmal vorstellig geworden ist, damit sich an der als Problem erkannten Situation etwas ändert.

Herr Abgeordneter, wir können das nicht so einfach auf die EU schieben. Wenn wir Fördermittel der EU richtlinienkonform einsetzen wollen, dann kommen wir an einer Rückforderung bei nichtkonformem Einsatz nicht vorbei. Wenn man Ihren Gedanken zu Ende führt, dann sollen wir uns bei der EU dafür einsetzen, dass

die entsprechenden Vereine die Gelder auch dann behalten können, wenn sie sie nicht entsprechend der Förderrichtlinie eingesetzt haben. Das kann nicht in Ihrem Sinne sein, und es ist auch nicht in Ihrem Sinne. Von daher sehe ich keine Möglichkeit, durch eine Initiative gegenüber der EU eine Verbesserung herbeizuführen.

Herr Kosel, noch eine Zwischenfrage?

Meine Frage bezog sich auf zukünftige Änderungen, was die Projektförderung betrifft. Es geht mir nicht um das laufende Verfahren.

Wir kommen nicht an dem grundsätzlichen Problem vorbei, dass wir uns im Zivilrechtskreis befinden. Wir alle wollen schließlich, dass die Gelder entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt werden. Geschieht das nicht, müssen wir sie zurückfordern; wir wollen sie auch zurückfordern. Wir haben die Situation, dass die Dienststellen bei uns, aber auch die Kollegen in anderen Bundesländern auf dem Zivilrechtswege versuchen, entsprechende Gelder einzutreiben. Ich denke, Sie wissen selbst, wie kompliziert das ist. Diesen Verwaltungsaufwand scheuen wir alle zusammen, damit sind wir nicht die Einzigen in Sachsen. Ich gehe davon aus, dass wir auch für zukünftige Programme – wie in diesem speziellen Fall, in dem wir uns im Zivilrechtsbereich bewegen – keine Alternativen haben werden.

Danke schön.

Bitte.

Nächster Fragesteller ist Herr Abg. Jennerjahn, Fraktion GRÜNE; Frage Nr. 10.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Anfrage betrifft mögliche Transporte radioaktiver Abfälle nach Sachsen.

Das Nachrichtenmagazin „Spiegel online“ hat am 24. Oktober 2009 gemeldet, dass es aufgrund einer Änderung im europäischen Atomrecht keiner Genehmigung mehr bedarf, um radioaktiv belastete Rückstände aus der Öl- und Gasindustrie nach Deutschland zu bringen. Nach Angaben des „Spiegel“ nutzt die niederländische Shell- und Exxon-Tochter NAM eine Firma in Leipzig zur Lagerung solcher Abfälle.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Firmen in Sachsen haben in den letzten drei Jahren welche Mengen radioaktiver Abfälle zur Verwertung oder Deponierung angenommen? Ich bitte um Angabe der Firma, der Menge, der genauen Bezeichnung und der Herkunft der Abfälle.

2. Auf welche Deponien oder in welche Abfallbehandlungsanlagen wurden die unter Punkt 1 genannten Abfälle gebracht?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zur Frage 1: In dem Artikel von „Spiegel online“ werden keine radioaktiven Abfälle, sondern Schlämme und Ablagerungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas, die natürlich vorkommende Radionuklide enthalten, angesprochen. Diese und weitere solche überwachungsbedürftigen Rückstände, die bei einer Verarbeitung von Materialien mit natürlichen Radionukliden anfallen, sind in einer abschließenden Liste der Strahlenschutzverordnung aufgeführt. Sie können unter bestimmten Bedingungen zur Verwertung oder Beseitigung aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen werden. Sie unterliegen danach den Anforderungen des Abfallrechts.