Protokoll der Sitzung vom 12.11.2009

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zur Frage 1: In dem Artikel von „Spiegel online“ werden keine radioaktiven Abfälle, sondern Schlämme und Ablagerungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas, die natürlich vorkommende Radionuklide enthalten, angesprochen. Diese und weitere solche überwachungsbedürftigen Rückstände, die bei einer Verarbeitung von Materialien mit natürlichen Radionukliden anfallen, sind in einer abschließenden Liste der Strahlenschutzverordnung aufgeführt. Sie können unter bestimmten Bedingungen zur Verwertung oder Beseitigung aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen werden. Sie unterliegen danach den Anforderungen des Abfallrechts.

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 haben nach Kenntnis der Staatsregierung folgende Firmen im Freistaat Sachsen solche Abfälle angenommen: die Gesellschaft für Metallrecycling mbH eine Menge von 373,36 Tonnen quecksilberhaltige Abfälle aus Deutschland und den Niederlanden; die Firma Preiss-Daimler Industrie AG einmal eine Menge von 2 925,92 Tonnen Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten, aus Österreich, des Weiteren 63,18 Tonnen Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten, aus Hannover und zum Dritten 365,22 Tonnen Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten, aus Schlema.

Die westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat 442,88 Tonnen aufbereitete und mit Geopolymerzement gebundene Abfälle mit der Abfallbezeichnung Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten, von der Gesellschaft für Metallrecycling angenommen.

Zur Frage 2: Die unter Punkt 1 genannten Abfälle wurden auf den Deponien Wetro der Preiss-Daimler Industrie AG und Cröbern der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH abgelagert.

Die quecksilberhaltigen Abfälle wurden vorher zur Abtrennung des Quecksilbers in der geschlossenen Vakuumanlage der Gesellschaft für Metallrecycling GmbH behandelt.

Als nächster Fragesteller Herr Kosel von der Fraktion DIE LINKE; Frage Nr. 8.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage hat die Sicherheit der Gäste des Lausitzer Seenlandes als Thema.

Wie der Presse, unter anderem der „Lausitzer Rundschau“ vom 13.10.2009, zu entnehmen war, bestehen bezüglich

des Lausitzer Seenlandes ernste Sicherheitsbedenken. „Gerade in den ersten Jahren besteht die Gefahr unkalkulierbarer Begleiterscheinungen wie Bodenabsenkungen oder Uferabrutschungen“, sagt der Vizepräsident des DLRG-Landesverbandes, Eike Gläser. Unvergessen sind die Bilder von Nachterstedt (Sachsen-Anhalt), wo im Juli Erdmassen in einen Tagebausee gerutscht waren. Drei Menschen starben. Laut Gläser könnte es möglicherweise für Schwimmer riskant sein, sich in die Fluten der neu entstehenden Seen zu stürzen. „Die fehlende Begrünung an den Ufern, die noch nicht stabilisierten Uferhänge sowie große Wassertiefen von bis zu 70 Metern könnten gefährlich werden.“ Deshalb gehöre die Organisation der Wasserrettung in Regierungshand.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Haltung nimmt die Staatsregierung zu oben genannter Problemstellung ein?

2. Gibt es ein gemeinsames diesbezügliches Sicherungskonzept der verantwortlichen Institutionen Sachsens und Brandenburgs?

Für die Staatsregierung Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Die Fragen und die Ausführungen des DLRG lassen durchaus den Eindruck entstehen, dass es in Sachsen Defizite in der Wasserrettung und Sicherheitsbedenken hinsichtlich der geotechnischen Sicherheit der sanierten Braunkohletagebaue gäbe. Insbesondere wird die Sorge geäußert, dass durch Bodensenkungen oder Rutschungen die Badestellen eine hervorgehobene Gefahrenquelle darstellen.

Ich möchte im Namen der Staatsregierung erklären: Dem ist nicht so. Die Gewässernutzung wird durch die Behörden nur zugelassen, wenn in Abstimmung mit dem Sächsischen Oberbergamt davon ausgegangen werden kann, dass an diesen Stellen keine Gefahren hinsichtlich der Uferabrutschungen bestehen. Das bedeutet allerdings auch, dass die Bürger nur dann an solchen offiziell genehmigten Stellen baden sollten. So ist fortwährend darauf hinzuweisen, dass im eigenen Interesse die angebrachten Absperrungen und Hinweisschilder beachtet werden. Unter dieser Voraussetzung ist eine gefahrlose Nutzung der Tagebauseen möglich.

Verantwortlich für die Nutzung der freigegebenen Badestellen sind die jeweiligen Eigentümer des Gewässers bzw. die Betreiber einer Badestelle. Eigentümer sind in der Regel die Gemeinden. Bäder und Badestellen können aber auch durch private Dritte betrieben werden. Die Betreiber haben dabei die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Hierzu zählt dann auch die Einrichtung und die Besetzung von Wasserrettungswachen, wozu sich die Betreiber regelmäßig der Hilfsorganisationen, zum Beispiel DRK oder DLRG, bedienen.

Bitte schön, Frau Herrmann.

Die Fragerunde beschließt die Abg. Herrmann, Fraktion GRÜNE; Frage Nr. 11.

Sie hatten ja vorhin ausgeführt, dass eine Verlängerung für ein halbes Jahr beabsichtigt ist und Sie dann eine veränderte Verordnung erlassen werden. Meine Frage bezieht sich darauf, ob Sie uns sagen können, an welchen Stellen Sie die bisherige Verordnung hinsichtlich Organisation, Besetzung bzw. Aufgaben zu ändern beabsichtigen.

Hierbei geht es um die sächsische Härtefallkommission.

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz (SächsHFKVO) vom 11. Juli 2005 tritt am 31.12.2009 außer Kraft.

Das kann ich an dieser Stelle noch nicht abschließend beantworten. Deshalb habe ich auch die Verlängerung für ein halbes Jahr vorgesehen, damit ich in dieser Zeit Gelegenheit habe, Kontakte mit der Härtefallkommission zu bekommen und auf der Grundlage der bestehenden Härtefallverordnung zu arbeiten sowie auf dieser Grundlage über die entsprechenden Veränderungen nachzudenken.

Frage an die Staatsregierung:

Inwieweit hält die Staatsregierung an ihrem bisherigen Konzept bezüglich der sächsischen Härtefallkommission, deren Organisation, Besetzung und Aufgaben über das Jahresende hinaus fest?

Die Staatsregierung, bitte.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 beendet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Herrmann! Ich habe vorhin schon ausgeführt, die Härtefallkommission hat sich bewährt und ihre Fortführung wird durch die Verlängerung der Geltungsdauer der Sächsischen Härtefallverordnung über den 31.12.2009 hinaus sichergestellt.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 4. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 5. Sitzung auf Mittwoch, den 9. Dezember 2009, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen noch zu.

Mir war durchaus bewusst, dass Sie diese Frage schon zum Teil beantwortet haben. Ich wollte sie dennoch stellen, um mir die Möglichkeit der Nachfrage zu eröffnen. Ich bitte den Präsidenten, eine Nachfrage zu gestatten.

Die 4. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.