Nein. – Jetzt gehen wir, würde ich sagen, noch einmal in die Debatte. Es gibt vielleicht in einer zweiten Runde die Möglichkeit, wenn das dann noch gewünscht ist.
Die Orchesterfrage – darin gebe ich Ihnen recht, Frau Dr. Stange – muss zügig geklärt werden. Das ist auch Anlie
gen und im Interesse der Musiker. Aber diese Frage können wir nicht im Landtag klären, sondern das ist Teil eines Aushandlungsprozesses zwischen dem Ministerium und den Gewerkschaften. Wir hoffen, dass diese Verhandlungen möglichst bald aufgenommen werden.
Das Konzept – auch das kommt in diesen Debatten immer ein Stück weit zu kurz und das ist eigentlich schade – hat einen starken inhaltlichen Anteil, der in den von mir schon beschriebenen Workshops erarbeitet worden ist. Dieser inhaltliche Bestandteil soll auch das Profil der Landesbühnen stärken. Er geht über die Bespielung von Radebeul und Rathen hinaus und beinhaltet auch, welche Angebote in den einzelnen Kulturräumen gemacht werden können.
Die Landesbühnen haben sich auch personell neu aufgestellt. Es ist vom Kunstministerium unter Einbeziehung einer Findungskommission ein neuer Intendant gewählt worden. Ich denke, dass es mit ihm – das darf ich sagen – zu einem guten Ergebnis gekommen ist, und wir wünschen ihm alles Gute auf dem Weg, den er jetzt zu beschreiten hat!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Landesbühnen wird nicht nur hier diskutiert. Es wird – Sie haben es schon angesprochen – im Kultursenat diskutiert, und im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien war es am 6. September zuletzt Thema. Wir haben im April-Plenum noch einmal ausführlich über die Ausrichtung diskutiert. Auch im Rahmen der Fragestunde der Plenarsitzung gibt es immer wieder die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, zumal die Staatsministerin, wenn Bedarf besteht, für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht.
Das Konzept an sich liegt vor, es ist für jeden nachzulesen. Es ist jetzt wichtig, dass die Gespräche mit den Gewerkschaften beginnen, um es umzusetzen. Über den Verhandlungsstand wird im Ausschuss laufend berichtet werden. Darum haben wir die Staatsministerin gebeten und sie hat das auch zugesichert. Es ist also ein Prozess, der noch läuft und zu dem man nicht sagen kann, dass mit einer Plenardebatte alles erledigt ist. Deshalb ist es gut, dass das Thema laufend im Ausschuss auf der Tagesordnung steht.
Das SMWK und Frau von Schorlemer haben unser volles Vertrauen, dass alle offenen Fragen schnell geklärt werden. Deshalb müssen wir sagen, dass uns dieser Antrag, der jetzt vorliegt, nicht einen Schritt weiter bringt. Die Hausaufgaben; die der Landtag zu machen hat, sind gemacht. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Gewerkschaften und dem Ministerium. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen und hoffen, das wir entsprechende Beschlüsse bald vorliegen haben.
Für die CDU-Fraktion sprach die Abg. Frau Fiedler. – Als Nächstes spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Dr. Külow.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der jetzigen Debatte im Landtag ähnelt sich die Grundkonstellation der im Frühjahr. Ein gewisses Déjà-vu stellt sich sicherlich nicht nur bei mir ein.
Am 19. April 2011 – Frau Fiedler verwies darauf gerade kurz – stand bekanntlich der Antrag der LINKEN zum Erhalt beider Orchester auf der Tagesordnung. Ich erinnere mich daran, dass viele der betroffenen Musikerinnen und Musiker zunächst vor dem Hohen Haus bei der Kundgebung unter dem Motto „Erhalt kultureller Vielfalt in Sachsen“ für ihren Klangkörper mit musikalischen Mitteln kämpften und anschließend auf der Empore die Debatte interessiert verfolgten. Das scheint augenscheinlich auch heute der Fall zu sein. Zum Glück haben die Betroffenen offenkundig noch Mut zum Kämpfen, auch wenn die Rahmenbedingungen dafür „grottenschlecht“ sind, wie eines der Mitglieder des Orchestervorstandes unlängst in der Presse zitiert wurde.
Die damalige Schlachtordnung ist faktisch die gleiche geblieben, die zentralen Argumente sind ausgetauscht. Das muss an dieser Stelle nicht alles wiederholt werden. Vielleicht nur so viel, und das ist kein Aufwärmen und auch kein Blick zurück, Frau Fiedler: Meine Fraktion bleibt selbstverständlich bei ihrer prinzipiellen Ablehnung der bevorstehenden Abwicklung – und es ist eine Abwicklung eines der beiden Orchester in Sachsen, da beißt die Maus keinen Faden ab –, die in unmittelbarer Verantwortung der Landesregierung steht. Wir halten nach wie vor diesen ausschließlich aus finanzpolitischen Erwägungen gefassten Beschluss, Herr Prof. Unland, für einen fatalen Akt des Kulturabbaus im Freistaat und teilen die gravierenden künstlerischen Bedenken und Einwände, die von zahlreichen namhaften Kulturakteuren geäußert wurden und bis heute geäußert werden.
Darüber hinaus betrachten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Orchesterauflösung – Stichwort: Teilfinanzierung der Landesbühnen aus Kulturraummitteln – auch als einen verfassungsrechtlich sehr bedenklichen kulturpolitischen Sündenfall der Staatsregierung. Diesbezüglich ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen; die Stadt Leipzig hat bekanntlich den Klageweg beschritten.
Mit der Vorlage des Konzepts für die Umstrukturierung und Profilierung der Landesbühnen Sachsen durch die zuständige Ministerin am 27. Juni 2011 trat das Drama um die Landesbühnen und ihre Orchester in seine entscheidende Phase. Damit wurde endgültig gewiss, dass die Staatsregierung aus zwei Orchestern mit insgesamt 111 Stellen ein Orchester mit 72 Stellen zurechtzimmern will. Diesen Irrweg hat Frau Prof. von Schorlemer am 19. April hier im Hause als eine – ich zitiere – „zukunftsfähige Lösung“ gepriesen.
Es lohnt sich noch, auf zwei weitere Passagen ihrer damaligen Rede einzugehen. Mit Blick auf die Argumente der Opposition formulierten Sie, Frau Prof. Schorlemer, wie folgt: „Es bestehen Vorbehalte, dass bei der Umsetzung der Zusammenführung der Aufgaben beider Orchester das bisherige Niveau und auch die Quantität der Aufführung nicht beibehalten werden können.“ Auf diese etwas euphemistische Umschreibung der abzusehenden Notlagen komme ich gleich zurück.
Vorher noch die andere Stelle Ihrer Rede zur Umgestaltung des Orchesters, die mir sehr wichtig erscheint, und an der Sie, sehr geehrte Frau Staatsministerin, Ihr Tun messen lassen müssen. Ich zitiere Sie: „Wir möchten diesen Prozess dadurch unterstützen, dass eine möglichst sozialverträgliche Lösung gefunden wird. Das ist mir auch ein persönliches Anliegen.“ Sie können sich an die Worte erinnern; ich sehe es an Ihrem Nicken.
Wie sieht es real bei diesen beiden zentralen Punkten aber aus? Das bisherige kulturelle Angebot in der Region wird nahezu halbiert. Bei den Konzerten sinkt es sogar auf 35 %; das hat Frau Dr. Stange angedeutet. Frau Fiedler, es lohnt sich durchaus, die genauen Zahlen etwas schärfer in den Blick zu nehmen. Bislang gab es im Jahr circa 180 Aufführungen des Musiktheaters und 190 Konzerte beider Orchester. Das heißt, eine Doppelbespielung war durchgängig möglich. Jetzt soll nach dem vorliegenden Konzept das geplante 72er-Orchester jährlich nur noch 120 Musikvorstellungen für die Landesbühnen absolvieren und circa 60 Konzerte geben. In einem Kulturraum, der von Bad Schandau bis Dippoldiswalde, von Lommatzsch bis Riesa reicht, soll es künftig nur noch ein Konzert pro Woche geben.
Damit komme ich zu dem Punkt, der Ihnen, Frau Prof. von Schorlemer, ein persönliches Anliegen ist, was ich Ihnen gern glauben möchte; aber müssen Sie da nicht auch entsprechend agieren? Müsste man dann nicht wirklich auch persönlich auf die Betroffenen zugehen und deren Sorgen und Befürchtungen ernster nehmen, als Sie es in den letzten Monaten möglicherweise getan haben? Die Bitte um Abschluss eines Personalüberleitungsvertrags an Sie am 15. Juni 2011, von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und von ver.di gemeinsam vorgetragen, haben Sie durch den Leiter der Abteilung Kunst doch ziemlich kühl abschmettern lassen. Dabei wissen Sie als Juristin doch genau, dass ohne Personalüberleitungsvertrag, also Betriebsübergang, nur nach § 613a BBG für die Beschäftigten keine hinreichende Schutzfunktion gewährleistet ist. DIE LINKE unterstützt das Anliegen von DOV und ver.di ausdrücklich und hält einen Personalüberleitungsvertrag für zwingend notwendig; denn nur so ist die Anerkennung und Sicherung der erworbenen Rechte der Beschäftigten gewährleistet. Nach § 613a wäre nach einem Jahr damit Schluss, wie jeder hier im Saal weiß.
Die Fürsorgepflicht der Staatsregierung für die sächsischen Landesbediensteten ist aus unserer Sicht unstrittig, und wo man sie bislang aufgab, wurde das Vertrauen in
die Politik massiv beschädigt. Die kommunalisierten Landesbediensteten können nach der Verwaltungs- und Funktionalreform von 2008 ein Lied davon singen.
Sehr geehrte Frau Prof. von Schorlemer, der Lackmustest für die Ernsthaftigkeit Ihrer von mir zitierten Äußerung vom 19. April 2011 ist naturgemäß die Frage nach der Größe und Einstufung des neuen Orchesters, wohl wissend, dass der Freistaat nur indirekt am Verhandlungstisch sitzt. Hinter den Kulissen führt aber eindeutig die Staatsregierung – aber wahrscheinlich eher Prof. Unland als Sie – die eigentliche Regie in diesem Drama. Bekanntlich bestehen derzeit Chancen für ein 86er-Orchester, das nicht nur aus Gründen des Erhalts der kulturellen Substanz im Kulturraum Meißen/Sächsische Schweiz/Osterzgebirge auch zwingend notwendig ist. Ein 72er-Orchester bedeutet bekanntlich nicht nur den Verlust der Doppelbespielung, sondern für die Landesbühnenmusiker auch eine Eingruppierung nach Tarif C statt wie bisher B und ist mit weiteren gravierenden sozialen Härten verbunden; denn Kündigungen wären beispielsweise nur über ein Teilzeitmodell zu verhindern.
Ich appelliere daher an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich an Sie, Frau Prof. von Schorlemer, dass hier bis zum 30. November mit den Betroffenen kein erpresserisches Pokerspiel nach der Methode „Friss Vogel oder stirb!“ betrieben wird. Wir brauchen genau das Gegenteil, und ich bin sicher, dass Sie es können. Wir brauchen zwischen allen Beteiligten bei den voraussichtlich nächste Woche beginnenden Verhandlungen die Atmosphäre eines Runden Tisches, um eine wirklich solidarische Lösung herbeizuführen, eine Lösung, die sowohl im Interesse der betroffenen Künstlerinnen und Künstler als auch des Publikums ist und damit – last but not least – auch einem Ziel dient, dem wir uns alle hier verschrieben haben: dem Erhalt der kulturellen Substanz Sachsens.
Für die Fraktion DIE LINKE sprach der Abg. Dr. Külow. – Für die FDPFraktion spricht jetzt Herr Kollege Tippelt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang meiner Rede kurz die wichtigsten Fakten zu den Landesbühnen Sachsen zusammentragen: Es handelt sich um ein qualitativ hochwertiges Mehrspartentheater, welches bis in das Jahr 1945 zurückblicken kann. Allein die Spielstätte Felsenbühne Rathen ist ein exponierter und touristischer Anziehungspunkt. Wir erleben wunderbare Theateraufführungen für Familien; genannt sei hier beispielhaft die amüsante diesjährige Premiere „Wickie“.
Die Landesbühnen legen einen sehr hohen Wert auf die intensive kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen. Festzustellen ist eine unstreitig positive Entwicklung der Landesbühnen, was durch eine gute Auslastung
durch die Besucher entsprechend honoriert wird. Die Perspektivensicherung der Spielstätten ist eine zentrale Aufgabe dieser Legislaturperiode. Sie wurde eingeläutet durch die Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2011 und 2012 und der damit festgeschriebenen kommunalen Beteiligung.
Seit vielen Jahren wurde seitens des SMWK unter Leitung verschiedener Minister versucht, den Geburtsfehler der Landesbühnen zu beseitigen. Auch eine Landesbühne hat eine Sitzgemeinde, und es ist üblich, dass sich diese Sitzgemeinde finanziell an den Kosten der Landesbühne zu beteiligen hat. Bundesweit existiert keine ausschließlich vom Land getragene und finanzierte Landesbühne. Schon bei der Auswertung der Anzahl der Aufführungen an den verschiedenen Spielstätten ist nicht zu übersehen, dass gerade die Stadt Radebeul erheblich vom künstlerischen Potenzial der Landesbühnen partizipiert. Auch deshalb müssen wir den eingeleiteten Umstrukturierungsprozess im Auge behalten, weil es nur ein politisches Ziel geben kann: die Landesbühnen Sachsen als Institution zu erhalten und damit den Künstlern die Chance zu geben, dieses vorhandene große Potenzial für die großen und kleinen Besucher weiterzuentwickeln.
Die öffentlich geführten intensiven Diskussionen zeigen: Die Zukunft der Landesbühnen Sachsen ist ein kulturpolitisches Thema, welches gesellschaftsübergreifend diskutiert wird. Die Medien berichten regelmäßig. Das ist gut so, das erhöht die Transparenz, und es liegt in der Natur der Sache, denn Kulturpolitik interessiert und bewegt die Menschen.
Das lang erwartete Gesamtkonzept liegt unterdessen vor; damit ist ein Weg aufgezeigt. Auch hier gilt die Lebensweisheit: Der Weg ist das Ziel. Denn auch hier gibt es noch eine Vielzahl von Hindernissen zu überwinden und Fragen zu klären.
Die Staatsregierung berichtet regelmäßig zum aktuellen Sachstand. Eines gesonderten Landtagsbeschlusses zur Vorlage eines weiteren Berichts bedarf es demzufolge nicht. Insoweit können wir diesem Antrag auch nicht folgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei all diesen Diskussionen muss selbstverständlich beachtet werden, die Landesbühnen Sachsen im Rahmen der Neukonzipierung sinnvoll in die Kulturlandschaft zu integrieren. Dieser Prozess läuft und wird hoffentlich zu einem erfolgreichen, nachhaltigen Ergebnis führen.
Ich will jedoch nicht leugnen, dass die aktuelle Situation alles andere als zufriedenstellend ist. Zu viele Fragen sind noch ungeklärt. Das heißt aber noch lange nicht, dass eine Klärung unmöglich ist. Bei der Umstrukturierung der Landesbühnen Sachsen sind eben viele Partner gefragt, Partner, die ganz offensichtlich auch unterschiedliche Interessen haben: Arbeitsplätze sollen gesichert werden, Künstler sollen adäquat entlohnt werden, das weitreichende Repertoire soll erhalten bleiben und optimiert werden, künstlerische Potenziale sollen ansprechend weiterentwickelt werden.
Ich weiß, dass es für die verschiedenen Akteure nicht leicht ist, den altbewährten Pfad zu verlassen und neue Wege einzuschlagen, Wege, die noch nicht klar beschrieben, die neu sind. Eine scheinbar ungewisse Reise steht bevor, eine Reise, die das Ziel verfolgt, eine künstlerische Perle für Kulturraum und Freistaat langfristig zu sichern.
Daher möchte ich an alle Beteiligten appellieren, mit offenen Karten zu spielen, der Umstrukturierung eine Chance zu geben und damit das Fortbestehen der Landesbühnen Sachsen zu sichern. Verhandlungsführung mit Respekt und Verständnis für die Beteiligten sollten dabei die Grundlage sein. Das gilt sowohl für Gewerkschaften als auch für den Freistaat, die Landkreise und die Stadt Radebeul. Glätten Sie die Wogen und ebnen Sie einen Weg, der für all die Beteiligten und Betroffenen eine akzeptable Perspektive aufzeigt!
Abschließend möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, einen positiven Aspekt hervorzuheben. Manuel Schöbel wird bereits ab 1. Oktober 2011 die Intendanz der Landesbühnen Sachsen übernehmen. Wir wünschen Herrn Schöbel für seine neue Aufgabe viel Kraft, Durchsetzungsvermögen und vor allen Dingen den künstlerischen und theaterpädagogischen Erfolg!
In dieser Situation die Leitung der Landesbühnen Sachsen zu übernehmen ist wahrlich eine nicht leichte Aufgabe, ist eine große Herausforderung. Deshalb meine Bitte: Herr Schöbel, tragen Sie dazu bei, die notwendigen Wege gangbar zu machen, helfen Sie gegebenenfalls beim Bau von Brücken, um stärker miteinander ins Gespräch zu kommen. Am Ende dieses Weges werden die neu konzipierten Landesbühnen Sachsen unter Ihrer Leitung in neuem Glanz erstrahlen.
Für die FDP-Fraktion sprach Herr Kollege Tippelt. – Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Gerstenberg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier bereits mehrfach das Prinzip kritisiert, nach dem die Stadt im Falle der Landesbühnen Kulturpolitik betreibt: Augen zu und durch und das ohne Rücksicht auf Verluste. Leider ist keine Besserung in Sicht. Die Umstrukturierung der Landesbühnen Sachsen soll im Galopp durchgedrückt werden; das Ergebnis ist jedoch vollkommen ungewiss. Dadurch wird die Zukunft dieser wichtigen und qualitativ hochwertigen kulturellen Angebote der Landesbühnen infrage gestellt, und auch die Arbeitsplätze des Personals werden aufs Spiel gesetzt.
Mit dem Ende Juni vorgelegten Konzept des SMWK ist die Umstrukturierung der Landesbühnen alles andere als in trockenen Tüchern. Im Gegenteil, es wirft neue Fragen
auf, wie sie jüngst in großer Zahl vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge formuliert wurden.
Das Konzept ist aus Sicht unserer Fraktion in vielfacher Hinsicht unzureichend. Es beschreibt die formalen Vorgänge, die für die Überführung der Landesbühnen in eine private Trägerschaftsform notwendig sind. Kulturpolitisch durchdacht ist es jedoch nicht. Das Grundproblem besteht darin, dass es seiner eigenen Anlage, dem von den Landesbühnen formulierten inhaltlichen Konzept „Mobiles Theater für Sachsen“, nicht gerecht wird. Das ist auch nicht verwunderlich, denn zuerst wurde ein verringerter Zuschussbetrag im Landeshaushalt beschlossen, und dann konnten die Überlegungen beginnen, was sich damit künstlerisch machen lässt. So beharrt das SMWK im Widerspruch zu allen Expertenaussagen auf nur 72 Vollzeitstellen für die neue Orchester GmbH.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich betone es nochmals: Sie wissen doch, was das bedeutet. Die bisherigen Angebote im Bereich Musiktheater, die Konzerte sowie die musikpädagogischen Arbeiten müssten erheblich eingeschränkt werden.
Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Initiative des Landkreises Meißen zur Aufstockung auf 86 Orchesterstellen. Jetzt ist der Freistaat gefordert, die zusätzliche Finanzierung mit abzusichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zentrum der Diskussion steht nicht zufällig das Orchester. Auch wenn die sträfliche Zerschlagung des Orchesters der Landesbühnen besiegelt wurde, gibt es dennoch Handlungsspielraum, um den Übergang der Beschäftigten vom Freistaat zum privaten Träger zumindest sozialverträglich zu gestalten. Die Gewerkschaften fordern zu Recht eine faire Lösung über Personalübergangsverträge. Das SMWK jedoch blockiert und besteht auf der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestregelung eines Betriebsüberganges, der den Musikern aber keinerlei Sicherheit für den Fall einer Insolvenz bietet.