Protokoll der Sitzung vom 14.09.2011

Aber Sie geben sie zu Protokoll.

Meine Damen und Herren! Ich frage nun die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht?

(Heiterkeit)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich möchte auch ich meine Rede zu Protokoll geben. Ich hoffe, dass Sie meine handschriftlichen Notizen lesen können.

(Beifall bei der CDU, der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Danke. Wenn nicht, fragen wir nach.

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie viel Redezeit Sie nach der ersten Runde und der Stellungnahme der Staatsregierung noch haben, sodass ich Sie um Verständnis bitte, dass ich keine zweite Runde aufrufe, weil ich das jetzt erst berechnen lassen müsste. Ich frage aber dennoch: Möchte der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Liebhauser, das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/6038. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung ohne Gegenstimmen mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Es gibt Länder ohne dieses Kontrollorgan. Gerade solche Länder hätten es aber nötig, dass Fachleute der Regierung auf die Finger sehen. Solche Gefahren bestehen in Sachsen eigentlich nicht; denn hier kontrolliert das Parlament – trotz des großen Vertrauens in sie – die Regierung.

Trotzdem brauchen wir auch den Rechnungshof. Wir brauchen ihn, um das Parlament unabhängig zu begleiten, wenn es die Prüfung des operativen Vollzuges vornehmen will. Tausende Seiten umfasst allein unser Haushaltsplan, 15 Milliarden Euro sind an Einnahmen und Ausgaben veranschlagt. Da braucht es schon eine Prüfinstanz – nicht aus Misstrauen, sondern aus ordentlicher Gewohnheit. Der Rechnungshof prüft ja nicht nur die Finanzen des Landes, sondern auch die der kommunalen Ebene. Auch

hier stecken die Teufel meist im Detail, und nicht jede Kommune kann sich überall versierte Fachleute leisten. Ministerien und Verwaltungen haben ihre politischen und fachlichen Programme umzusetzen, planen teils über mehrere Jahre im Voraus und müssen sich dabei auf dem „sächsischen Weg“ zwingend an die äußeren Rahmenbedingungen der Einnahmenseite halten. Da tut es gut, wenn neben dem Tagesgeschäft ein zusätzlicher Blick auf die Finanzen erfolgt. Doppelt hält eben besser!

Genau das ist das Thema. Der Rechnungshof ist „unser“ Fachbereich für die Verwendung von Steuern und die Wirkungsprüfung von politischen Programmen. Es sind dort keine Oberbuchhalter mit Ärmelschonern und spitzen Bleistiften beschäftigt, sondern Fachleute mit Blick auf Nachhaltigkeit und Gesetzlichkeit, die wir als Coach oder

Berater verstehen sollten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes helfen bei der Steigerung staatlicher Effizienz und Effektivität, indem sie die Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns in den Fokus nehmen. Damit helfen sie uns bei diesem „sächsischen Weg“, die Ausgaben immer unter den Einnahmen zu halten.

Auch wenn ich wieder als devot bezeichnet werden sollte, kommt jetzt die Stelle, Dank zu sagen. Für diesen Anspruch und die vielen Hinweise des Rechnungshofes danke ich namens der CDU allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes sowie den Prüfungsämtern unter Führung von Präsident Prof. Binus und seinem Kollegium. Danken möchte ich auch den Partnern in den Staatsministerien und Verwaltungen, da sie bereitwillig Einblick gegeben haben und sich die Prüfhinweise bei der weiteren Arbeit zunutze machen. Außerdem möchte ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Parlament danken, weil sie Kritik gut abgewogen und auch manchmal der Exekutive schützend beigestanden haben; denn nicht jedes politische Handeln kann man aus Nachschau auch wirtschaftlich betreiben. Manchmal muss man die Kritiken auch mit unserer Kenntnis aus den Wahlkreisen einschränken dürfen.

Da der Sächsische Rechnungshof unbestechlich ist, mussten wir uns ein anderes Zeichen unseres Dankes überlegen. Lassen Sie es mich so sagen: Zwölf Beitritte sowie 25 Kenntnisnahmen sowie zustimmende Kenntnisnahmen sind beredtes Zeichen für die Akzeptanz der guten Arbeit.

Unsere Fraktion jedenfalls zeigt mit der von ihr gewählten Regierung, dass sie in der Lage ist, einen Staatshaushalt ordentlich zu führen, die Wirtschaftlichkeitsregeln einzuhalten und auf Schulden zu verzichten. Deshalb können wir uns in Sachsen mehr leisten!

Wesentlicher Inhalt des Jahresberichtes 2010: Er richtet sich zunächst einmal auf das Haushaltsjahr 2008. Es ist spät, heute noch darüber zu diskutieren, aber so ist der Verfahrensablauf nun einmal. Der Sächsische Rechnungshof bescheinigt uns für das Haushaltsjahr 2008 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Die Pro-Kopf-Verschuldung blieb konstant.

Unsere Steuerdeckungsquote betrug 57,4 % und lag damit zwei Punkte höher als in den neuen Ländern, aber immer noch 22 Punkte unter den alten Ländern. Aber wir kommen mit dem Geld aus und tilgen Schulden, obwohl wir mit fast 23 % die höchste Investitionsquote in Deutschland hatten. Mehr als jeder fünfte Euro fließt in Investitionen und macht unser Land zukunftsfähig. Dazu verhilft auch die niedrige Zinsquote, da wir uns statt aus dem Kapitalmarkt aus eigenen Reserven finanzieren. Das führt zwar bei manchen Kollegen zur Verwirrung, ist aber eine kluge Politik: Statt Geld an die Banken zu zahlen, sparen wir uns den Zinsaufwand, solange wir die Reserven haben.

Arbeiten müssen wir aber an der Personalausgabenquote, die mit einem Viertel des Haushalts noch über den Inves

titionen liegt. Darin enthalten sind sicherlich auch Investitionen in Köpfe und Kultur und Sicherheit usw., aber der Sächsische Rechnungshof warnt eindringlich vor der Dynamik dieses wachsenden Ausgabenblockes. Wir sind uns daher einig, dass eine Stellenplankonsolidierung im Hinblick auf eine zukünftige Finanzierbarkeit unumgänglich ist. Lieber mit dem auskommen, was wir einnehmen, als mit Verschuldung letztlich eine Unsicherheit des Arbeitsplatzes zu begründen. Auch dem Risiko steigender Zinsen kann nur mit einem systematischen Schuldenabbau begegnet werden, und auch darin besteht Einigkeit. Wir dürfen uns nicht vom derzeitig niedrigen Zinsniveau verleiten lassen, sondern müssen Szenarien steigender Zinsen ins Auge fassen.

Allerdings kritisierte der Sächsische Rechnungshof die erreichte Höhe der Ausgabenreste, die die seiner Ansicht nach erhebliche Abweichung vom Plan begründen. Dazu hat der Sächsische Rechnungshof seine Beratende Äußerung „Transparenz, Flexibilisierung, Budgetrecht“ verfasst, die uns hilft, die Budgetierung und Flexibilisierung miteinander abzuwägen und die Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung zu überarbeiten. Was so nach Laxheit aussieht, ist aber letztlich Bedingung, um auf der Achterbahn der wirtschaftlichen Bedingungen nicht von der Bahn abzukommen und trotzdem den Haushalt ohne Schulden zu fahren.

Jedoch arbeiten wir als CDU ständig an einer Verbesserung des Haushaltsrechtes; denn unsere Bedingung ist, dass das Parlament seiner Steuerungs- und Kontrollfunktion vollständig nachkommen kann. Wenn haushaltsrechtliche Entscheidungsbefugnisse auf die Exekutive verlagert werden, muss das richtige Maß gefunden werden, das dem Parlament genügend Steuerungsmöglichkeiten gibt. So muss man auch die Budgetierung sehen, die wir probeweise im Haushalt 2011/2012 eingeführt haben, für die aber noch intensiver Ziele definiert und operationalisiert werden müssen.

Wichtig sind für uns, neben manchen Detailhinweisen des Sächsischen Rechnungshofes, noch folgende Hinweise:

Erstens. Der Sächsische Rechnungshof empfiehlt, die zweckgebundenen Mittel der Risikovorsorge vor einer zweckwidrigen Verwendung in der Verfassung zu schützen. Insbesondere betrifft das den Generationenfonds, da ohne diese Vorsorge die Beamtenpensionen langfristig aus den laufenden Einnahmen nicht finanzierbar sind.

Zweitens. Mit dem Verzicht auf Nettokreditaufnahmen und dem Ziel der weiteren Schuldentilgung befindet sich der Freistaat auf dem richtigen Weg zur Wahrung der Generationengerechtigkeit und langfristig tragfähiger Haushalte.

Drittens. Die Kommunen sowie kommunalen Unternehmen und kameralen Zweckverbände konnten ihre Schulden weiter verringern.

Fazit: Der Sächsische Rechnungshof stellt der sächsischen Finanzpolitik ein gutes Zeugnis aus, zeigt aber auch auf, dass 2025 24 % weniger Einnahmen zur Verfügung stehen

werden. Dies sollte uns Warnung genug sein. Der Sächsische Rechnungshof hat wesentlich zum Erfolg sächsischer Finanzpolitik beigetragen.

Voranstellen möchte ich den ausdrücklichen Dank meiner Fraktion an den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Herrn Prof. Binus, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses für die geleistete Arbeit und die Unterstützung nicht nur des Haushalts- und Finanzausschusses. Sehr geehrter Herr Prof. Binus, richten Sie unseren Dank bitte auch Ihren Kolleginnen und Kollegen aus.

Heute liegt nun der Jahresbericht 2010 zur Beschlussfassung vor. Im November des vergangenen Jahres legte der Rechnungshof diesen dem Landtag vor. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich, wie schon in den vergangenen Jahren, ausführlich mit den kritischen Hinweisen – hier für das Haushaltsjahr 2008, für die heute noch die Entlastung der Staatsregierung auf der Tagesordnung steht – befasst.

Wie schon in seiner Beratenden Äußerung kritisiert der Rechnungshof, dass zum Beispiel die Kleinteiligkeit des Staatshaushaltes eine nicht gegebene Transparenz vorspiegelt. Er mahnt an, dass Flexibilisierungsinstrumente im Interesse der Kontrollfunktion von Parlament und Rechnungshof und der Transparenz des Staatshaushaltes auf einen maßvollen Umfang zurückgeführt werden müssen und Haushaltsvermerke nur so ausgebracht werden dürfen, dass für den Gesetzgeber ersichtlich bleibt, für welche Ausgaben die Mittel verwendet werden.

Dass sich aus Sondervermögen und Nebenhaushalten finanzielle Risiken ergeben und diese ebenso zur Intransparenz des Haushaltes beitragen, wird, so meinen auch wir, zu Recht kritisiert. Vor diesem Hintergrund und dem der im kommenden Jahr anstehenden Haushaltsberatungen erwarten wir mit Spannung den vom Rechnungshof bereits angekündigten zweiten Teil der Beratenden Äußerung. Das Budgetrecht des Parlaments, höchstrichterlich anerkannt, ist eben ein hohes Gut!

Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Aspekt verweisen, den der Rechnungshof kritisiert hat: den Einsatz von Zinsderivaten durch sächsische Kommunen. Die Medien berichten nun diese Woche, dass der Riesaer Finanzbürgermeister sage und schreibe 3,3 Millionen Euro bei hoch riskanten Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften in den Sand gesetzt haben soll. „Wettpartner“ des Riesaers, so der „Sachsenspiegel“ gestern Abend, war die Sachsen LB. Bereits vor vier Wochen hatte der Innenminister die Kommunen nunmehr aufgefordert, gegen spekulative Zinsgeschäfte, respektive die Banken, zu klagen. Ausdrücklich teilen wir die Position des Sächsischen Rechnungshofes, dass die Zulässigkeit von Zinsderivaten in kommunalen Körperschaften vom Gesetzgeber „grundsätzlich hinterfragt“ werden sollte. Der Lernprozess bei der Staatsregierung aus dem Untergang der Sachsen LB hätte nicht nur hier schon viel früher einsetzen müssen!

Der Sächsische Rechnungshof ist ein wichtiger, weil kritischer Begleiter der sächsischen Politik. Auch wenn wir nicht alles hundertprozentig teilen, ist er eben nicht, wie uns die Staatsregierung glauben machen will, eine nachgeordnete Behörde. An dieser Stelle muss ich auch im Namen meiner Fraktion noch einmal unser Unverständnis über die geplante Versetzung des Rechnungshofes zum Ausdruck bringen, die ohne Anhörung der betroffenen Behörde vollzogen werden soll. Ich hoffe sehr, dass spätestens nach der Anhörung zum Standortegesetz ein Umdenken bei der Staatsregierung einsetzt und der Dank, den Ihnen ja auch die Koalition ausgesprochen hat, keine bloße Heuchelei bleibt.

Wir jedenfalls sind dem Rechnungshof dankbar für seine Berichte, Sonderberichte und beratenden Äußerungen. Für uns ist und bleibt er einer der wichtigsten Partner bei der Gestaltung des Freistaates.

Selten war der Jahresbericht des Rechnungshofes mit so wenig Aufmerksamkeit in der Presse verbunden wie in diesem Jahr. Das ist der ständigen Kontrolle des Rechnungshofes zu verdanken, die zu einem sorgsameren Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geführt hat. Damit hält der Haushaltsvollzug den kritischen Augen der Rechnungsprüfer eher stand als in den vergangenen Jahren – was natürlich nicht heißt, dass es keine unsachgemäße Verwendung von Fördergeldern gegeben hätte. Diese gab es leider.

Erklärtes Ziel muss es sein, diesen nicht förderrichtlinienkonformen Mitteleinsatz noch stärker zu legitimieren bzw., besser noch, auf null zu reduzieren. Im Großen und Ganzen wurden und werden jedoch die in den Prüfberichten des Jahresberichtes vorgebrachten Kritikpunkte abgestellt oder es erfolgte eine Einigung zwischen den Beteiligten. Lobend möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass sich der Rechnungshof neben der Prüfung des Haushaltsvollzuges 2010 kritisch mit der Transparenz des Staatshaushaltsplanes auseinandergesetzt hat. Der Rechnungshof ist in diesem Zusammenhang seiner besonderen Verantwortung gerecht geworden und hat in einer umfassenden Beratenden Äußerung dargelegt, dass die Transparenz des Staatshaushaltes zunehmend verloren geht.

Ausnahmeregelungen würden zunehmend zur Regel – mit dem Ergebnis, dass es kaum noch gelingt, den Haushaltsplan zu durchdringen. Dies erschwert zunehmend die Kontrolle sowohl des Rechnungshofes als auch des Parlamentes. Erste Nachbesserungen gab es bei der Ergänzungsvorlage. Ob die kritischen Äußerungen tatsächlich umgesetzt werden, wird die Vorlage des nächsten Haushaltsplanentwurfes zeigen.

Doch ich teile nicht alle Ergebnisse der Prüfungen widerspruchslos. In dem einen oder anderen Fall lohnt sich aus meiner Sicht die Auseinandersetzung damit, ob Fördermittel tatsächlich zweckwidrig verwendet wurden. Ich möchte dies an einem Beispiel verdeutlichen: Geprüft wurde das Förderprogramm für Erstaufforstungsmaßnahmen. Ziel dieser Förderung ist es, den Waldanteil an der

Landesfläche des Freistaates Sachsen auf 30 % zu erhöhen. Der Rechnungshof stellte indes fest, dass sich der Waldanteil an der Landesfläche des Freistaates Sachsen seit 1996 nur um 0,7 % erhöht habe und damit mit einem Waldflächenanteil von 28,3 % das Ziel deutlich verfehlt sowie das Förderprogramm damit einzustellen sei.

Niemand stellt jedoch die Frage, wie der Waldflächenanteil ohne das genannte Förderprogramm ausgesehen hätte. Ich melde mein Kind doch auch nicht vom Nachhilfeunterricht ab, nur weil es statt der erhofften Zwei in Mathe eine Drei geschrieben hat, aber vor dem Nachhilfeunterricht nur Vieren nachhause brachte. Die Kritik des Rechnungshofes halte ich an dieser Stelle für schwierig, doch die Auseinandersetzungen im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss waren konstruktiv, auch in dem erwähnten Einzelfall. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren, um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Jahresbericht 2010.

Zum Abschluss möchte ich Herrn Präsidenten Prof. Binus und seinem Team für die geleistete Arbeit danken und ihm wünschen, dass er im nächsten Jahr weniger Beanstandungen vorfinden wird.

Gleich zu Beginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen für den vorliegenden Jahresbericht und die darin enthaltenen Punkte meinen herzlichen Dank auszusprechen. Allerdings beschränkt sich dieser Gedanke nicht ausschließlich auf den Jahresbericht für 2010, sondern er gilt auch der gesamten Arbeit Ihres Hauses.

Besonders die Beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes „Transparenz, Haushaltsflexibilität und Budgetrecht – Schritt zu einer neuen Haushaltswirtschaft“ hat einmal mehr gezeigt, welchen wichtigen Beitrag der Rechnungshof für die Arbeit der Staatsregierung und in diesem Fall für den Gesetzgeber, das Parlament, leistet.

In dieser Beratenden Äußerung wurde dargelegt, dass die Transparenz des Staatshaushaltsplanes zunehmend eingeschränkt ist. Die zunächst als Ausnahme von Haushaltsgrundsätzen entwickelten Instrumente für einen flexibleren Haushaltsvollzug sind jedoch mittlerweile immer mehr zur Regel geworden. Die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Parlamentes gegenüber der Staatsregierung ist damit nur noch bedingt gegeben. Die in diesem Zusammenhang aufgemachte Forderung des Sächsischen Rechnungshofes, den Einsatz der Flexibilisierungsinstrumente zurückzuführen, wird auch Aufgabe der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2013/2014 sein.

Für die Bereitschaft des Finanzministers, diese Forderung des Rechnungshofes aufzunehmen, möchte ich mich an dieser Stelle ebenfalls bedanken. Beratende Äußerungen wie diese, der Jahresbericht 2010 oder die Gutachten des Sächsischen Rechnungshofes zeigen sehr deutlich, welche wesentliche Stellung er in einer funktionierenden Demokratie einnimmt. Er trägt mit seiner Arbeit wesentlich zur

Kontrolle der Exekutive bei und stärkt damit auch die Rolle des Parlamentes als Gesetzgeber.

Ebenso wie es bereits mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2011/2012 notwendig war, werden die kommenden Jahre davon geprägt sein, die Ausgaben- und Aufgabenstruktur des Freistaates Sachsen zu hinterfragen und zu überprüfen. Die Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen wird auch weiterhin Aufgabe der Haushaltspolitik in diesem Land bleiben. Gleichzeitig werden wir konsequent daran arbeiten, dass dies ohne neue Schulden realisiert werden kann. Auch die Steigerung der Effizienz des Verwaltungsapparates und der eingesetzten Mittel ist weiterhin nicht aus dem Blick zu verlieren. Auch hierzu leistet Ihre tägliche Arbeit einen wesentlichen Beitrag. Hierfür gilt Ihnen stellvertretend für Ihr Haus, Herr Prof. Binus, der Dank der FDP-Landtagsfraktion.