Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Pecher! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst zur Frage 1: Das SMWK hat zur weiteren Entwicklung des Standortes Reichenbach folgende Alternativen geprüft:
Erstens, die Ansiedlung eines dritten Studienganges in Reichenbach: Eine nachhaltige Zunahme der Studienanfänger durch die Ansiedlung eines weiteren Studienganges am Standort Reichenbach wird angesichts der niedrigen Auslastung des Faches Architektur – derzeit 22 Studierende im 1. Hochschulsemester – und der vergleichsweise geringen Nachfrage im Fach Textil- und Ledertechnik – derzeit 18 Studienanfänger im 1. Hochschulsemester – über einen längeren Zeitraum vom SMWK als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Ansiedlung eines dritten Studienganges würde zudem den bereits bestehenden hohen Investitionsbedarf noch vergrößern.
Zweitens, der Ausbau der Architektur am Standort Reichenbach: Diese Variante zur Stärkung Reichenbachs würde höhere Investitionen erfordern, um die Studierenden aus Dresden und Leipzig aufnehmen zu können. Dies würde sowohl die Hochschule als auch die Wohnheime betreffen. Die ohnehin vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement als schlecht eingestufte Gebäudesubstanz würde nicht für die Aufnahme von mehr als doppelt so viel Studierenden aus Leipzig ausreichen. Eine Versetzung der Professoren aus den Großstädten Dresden und Leipzig wäre zudem mit enormem Aufwand verbunden, gegebenenfalls auch schwer zu bewerkstelligen.
Drittens, die Konzentration der Architekturausbildung im Freistaat an den Hochschulstandorten in Leipzig und Dresden: Im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit den Ressourcen hat sich das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes für die Variante der Konzentration der Architektur in Leipzig und Dresden ausgesprochen, so wie es bereits die Expertenkommission des sächsischen Hochschulratings 2008 empfohlen hat. Dies ist ein notwendiger Schritt, um das Fach Architektur in Sachsen insgesamt zu stärken, denn an mehreren Hochschulen ist das Fach, wie ich oben schon erwähnte, durch zu geringe Nachfrage und Auslastung gekennzeichnet.
Viertens, Erhalt der Textil- und Ledertechnik am Standort Reichenbach in Verbindung mit der TITV Greiz: Das Institut Spezialtextilien und flexible Materialien Greiz, TITV Greiz, liegt 12 Kilometer entfernt von Reichenbach ebenfalls im Vogtland, jedoch jenseits der Landesgrenze im Freistaat Thüringen. Als wirtschaftsnahe, von der Wirtschaft getragene Forschungseinrichtung ist das TITV Greiz Partner für Aufgaben für Forschung, Entwicklung, Dienstleistung, Beratung, Prüfung, Weiterbildung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Eine Zusammenlegung der beiden Standorte würde daher keine Lösung für das Problem der geringen Studiennachfrage, sprich Lehre, darstellen. In Sachsen gibt es außerdem bereits fünf Textilforschungsinstitute, sodass aus sächsischer Sicht kein Bedarf für ein weiteres Institut besteht. Institutionell ist anzufügen, dass das SMWK keine Zugriffsmöglichkeiten auf im Freistaat Thüringen befindliche Einrichtungen hat.
Fünftens, Integration im ingenieurwissenschaftlichen Profil der Westsächsischen Hochschule Zwickau: Stattdessen hat sich das SMWK im Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes für die Variante der Integration des Studienangebotes Textil- und Ledertechnik im ingenieurwissenschaftlichen Bereich der Westsächsischen Hochschule am Standort Zwickau ausgesprochen; hier auch das Argument der Kosten.
Am Standort Reichenbach sind in den kommenden Jahren größere Bauinvestitionen erforderlich. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, SIB, hat die Bausubstanz am Standort Reichenbach als schlecht eingeschätzt. Es werden vom SIB auf der Grundlage bundeseinheitlicher Planungskennwerte 13,2 Millionen Euro für die Sanierung der Flächen für die derzeit genutzte Verwaltungs- und Seminarstruktur und für die Versuchs- und Laborhalle in Reichenbach kalkuliert. Erfahrungsgemäß weichen solche Schätzungen aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen von den endgültigen Kosten ab, zumindest ist die genannte Summe als Untergrenze der tatsächlichen Kosten anzusehen.
Die genauen Kosten für den Umzug der Textil- und Ledertechnik können noch nicht berechnet werden, weil hierfür ein von der Hochschule zu erstellendes Konzept für die Modernisierung des Studienganges vorzulegen ist. Erst danach kann der eigentliche Flächenbedarf ermittelt werden, da ein Großteil der in Reichenbach befindlichen Maschinen nach Erkenntnissen des SMWK nicht mehr
dem aktuellen Stand entspricht und auch den Anforderungen für eine moderne Ausbildung mit Hightech-Textilien nicht mehr genügt. Insofern wird der Umzug aller Maschinen voraussichtlich nicht mehr erforderlich sein.
Berechnungen der Hochschulen zu den künftigen Bewirtschaftungskosten zeigen aber, dass allein aufgrund der von der Hochschulleitung angezeigten geringeren Flächenerfordernisse statt derzeit etwa 275 200 Euro Kosten pro Jahr in Reichenbach, Stand 2010, nur etwa 73 000 Euro Kosten, also etwa drei Viertel weniger Kosten pro Jahr in Zwickau, anfallen. Dabei sind etwaige Einsparungen durch energieeffiziente Gebäude noch nicht eingerechnet. Eine genauere Kostenberechnung kann erst mit Eingang der Bedarfsanmeldung der Hochschule angegeben werden.
Zu Frage 2.: Das SMWK hatte die Ergebnisse bzw. Teilerkenntnisse stets in die Planung und auch in die Beantwortung von Anfragen zur zukünftigen Entwicklung des Hochschulstandortes Reichenbach, auch in Diskussionen vor Ort, eingearbeitet und wird das auch weiterhin so handhaben.
Das wurde auch im Einvernehmen mit der Hochschule geprüft. Architektur in Zwickau entspricht nicht dem Profil der Hochschule, so wie es die Hochschule maßgeblich gestaltet. Das wurde auch mit der Hochschule erörtert.
Meine Damen und Herren! Es konnten alle Fragen gestellt werden. Die anderen, die heute nicht gestellt wurden, werden im Einverständnis mit der Staatsregierung schriftlich beantwortet. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Immer wieder gibt es öffentliche Irritationen um die Unterstützung der Landesregierung bei der Bewerbung um das UNESCO-Welterbeprojekt „Montanregion Erzge
birge“. Dies verunsichert die engagierten Akteure in der Region, ist aber auch eine Gefahr in der politischen Außenwahrnehmung der Landesregierung für das herausragende Projekt.
1. Was hat die Landesregierung in den letzten Monaten unternommen, um die tschechische Regierung in das gemeinsame UNESCO-Welterbeprojekt „Montanregion Erzgebirge“ einzubinden?
2. Was wird die Landesregierung in den kommenden Monaten aktiv unternehmen, damit die deutschtschechische Bewerbung um das UNESCO-Welterbeprojekt „Montanregion Erzgebirge“ erfolgreich umgesetzt werden kann?
Vorab weise ich darauf hin, dass eine tschechische Beteiligung nicht Voraussetzung für die Antragstellung (Nominierung) der Montanregion Erzgebirge ist. Diese ist als nationales Kultur- und Naturgut in die deutsche Tentativliste eingetragen. Es besteht lediglich die Bitte der Kultusministerkonferenz (KMK) an den Freistaat Sachsen zu prüfen, ob ein Gemeinschaftsantrag mit Tschechien sinnvoll erscheint.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine tschechische Beteiligung aus sächsischer/deutscher Sicht die fristgerechte Nominierung des Welterbeprojektes zum 1. Februar 2013 nicht gefährden darf. Für den Fall einer insoweit alleinigen deutschen Antragstellung besteht aber für Tschechien die Möglichkeit, sich auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Erweiterungsantrag an dem Welterbevorhaben zu beteiligen.
Zu Frage 1: Das SMI wurde vom Kabinett beauftragt, diesem Ende 2011 über den Stand des Welterbeprojektes „Montanregion Erzgebirge“ zu berichten. Wegen der neuerlichen Interessenbekundung auf regionaler Ebene nach einer tschechischen Beteiligung am Welterbeantrag wird der Bericht auch auf dieses Thema näher eingehen. Das SMI hat insoweit auf Arbeitsebene ersten Kontakt mit dem dort für UNESCO-Angelegenheiten zuständigen Kulturministerium aufgenommen.
Zu Frage 2: Das SMI hat den Kontakt auf Arbeitsebene aufgenommen, um sich in nächster Zeit gegenseitig mit dem tschechischen Kulturministerium über die jeweiligen Verfahrensstände zu informieren und Fragen der weiteren Zusammenarbeit zu klären.
Am 3. Dezember 2010 wurde im Freistaat Sachsen unter Mitwirkung von drei Ministerien und 17 weiteren Partnern, darunter alle Handwerks- und Industriekammern, des DGB, des Unternehmerverbandes, von Wohlfahrtsverbänden und der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft eine Allianz zur Beschäftigungsförderung gegründet mit dem Ziel, die Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Laut Sozialgesetzbuch sind alle Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens fünf Prozent Behinderte einzustellen, was in der Praxis durch eine Ausgleichsabgabe jedoch meist umgangen wird. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit hätte die sächsische Wirtschaft Ende
2008 rund 36 000 Arbeitsplätze für Behinderte freihalten müssen, wovon allerdings 11 800 unbesetzt blieben.
1. Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Situation sowie die Perspektiven von Behinderten auf dem ersten Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, ein?
2. Wie viele Arbeitsplätze für behinderte Menschen entstanden aufgrund der Allianz zur Beschäftigungsförderung im laufenden Jahr 2011 in welchen Branchen im Freistaat Sachsen, und wie viele dieser Arbeitsplätze wurden tatsächlich mit behinderten Menschen besetzt?
Zu Frage 1: Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an den Arbeitssuchenden in Sachsen beträgt nur 5,1 %. Das sind 1,1 % weniger als der Durchschnittswert für ganz Deutschland. Die absoluten Zahlen sind seit 2005 nahezu konstant. Das heißt, im Grunde sind nicht mehr Menschen mit Behinderungen arbeitssuchend.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist deutschlandweit in allen Unternehmen von 2005 bis 2009 um 0,3 Prozentpunkte auf 4,5 % angestiegen.
Zu Frage 2: Insgesamt wirkt die Allianz als Ganzes und nicht im Sinne eines Förderprogramms zur Schaffung von konkreten Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Konkrete Zahlen liegen dazu nicht vor.
1. Muss nach dem Urteil des EuGH vom 06.09.2011 jeder Honig, der in der EU bzw. in Deutschland in den Verkehr gebracht wird, auf Spuren von gentechnisch veränderten Pollen untersucht, zugelassen und gekennzeichnet werden?
2. Wie geht man mit Honig aus Drittländern vor, in dem gentechnisch veränderte Pollen von Pflanzen gefunden wurden, die in der EU bzw. in Deutschland nicht als Lebensmittel zugelassen sind?
Zu Frage 1: Zur Zulassung: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. September 2011 fällt Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen nun unter das europäische Gentechnikrecht. Honig und Honigprodukte mit solchen Polleneinträgen unterliegen folglich einer Zulassungspflicht und sind unter Umständen zu kennzeichnen. Insofern darf Honig in der Europäischen Union nur dann verkauft werden, wenn der Pollen der gentechnisch
Zur Kennzeichnung: Der Europäische Gerichtshof hat die Pollen im Honig lebensmittelrechtlich nun als Zutat eingestuft. Die Entscheidung des Gerichtshofes hat zur Folge, dass für den Anteil von gentechnisch veränderten Pollen im Honig der allgemeine Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0,9 % gilt. Der Honig ist danach als „genetisch verändert“ zu kennzeichnen, wenn der Anteil des zugelassenen gentechnisch veränderten Pollens mehr als 0,9 % des Pollen-Anteils ausmacht. Sind die jeweiligen gentechnisch veränderten Pflanzenpollen nicht als Lebensmittel zugelassen, wäre der Honig künftig nicht verkehrsfähig.
Zur Untersuchung: Die Lebensmittelunternehmer sind primär dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen. Zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht haben die Lebensmittelunternehmer eigenverantwortlich betriebliche Eigenkontrollen durchzuführen. Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung beurteilen unter anderem im Rahmen der von ihnen durchgeführten Kontrollen in den Unternehmen die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollsysteme. Dabei entnehmen sie auch, stichprobenartig und risikoorientiert, amtliche Proben zur Untersuchung.
Zu Frage 2: Wenn der Honig Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, die nicht in der Europäischen Union zugelassen sind, so darf der Honig nach Auslegung des Urteils nicht mehr verkauft werden.