Nun ist unsere heutige Gesellschaft ja auch nicht vermögenslos. Zurzeit haben nur die Staaten Defizite. Auf der anderen Seite der volkswirtschaftlichen Rechnung bleiben die Nettovermögen der Privaten, ob Häuschen, Rentenansprüche oder Unternehmensbeteiligungen, in Griechenland wie in Italien – und auch in Deutschland.
Vieles andere muss ebenfalls neu geregelt werden: Wir brauchen „echte“ Verschuldensverbote in den Verfassungen, Strafen für deren Nichteinhaltung und härtere Bankenregulierungen.
Belehrungen dazu von einer der beiden politisch extremen Seiten brauchen wir sicher keine. Ihre Politik führte bei allen schönen Worten bislang immer zu Krieg, Unterdrückung und Unfreiheit. Und das wollen wir nun wirklich nicht.
Lassen Sie mich abschließend noch auf den Punkt II Ihres Antrages eingehen. Es ist schon bemerkenswert, Sie fordern in Ihrem Antrag die Bundesregierung wieder zur Rechtstreue auf? Auch hier kann man den NPD-Antrag nur ablehnen, denn die Festlegung der Rechtstreue obliegt immer noch dem Bundesverfassungsgericht.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 5/6893 vor. Diese Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekanntgemacht worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Staatsregierung! Zur Rechtsverordnung zur Verarbeitung von Daten an Hochschulen habe ich eine Frage:
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Drucksache 5/4791) vom 2. März 2011 führt die Staatministerin für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Dr. Freifrau von Schorlemer aus, dass ein interner Entwurf erstellt wird und „alsbald mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten sowie den Hochschulen erörtert werden soll“. Zudem wird erläutert,
dass derzeitige hochschulinterne Ordnungen ins Leere laufen bzw. mangels Rechtsgrundlage nicht erstellt werden können.
Da in § 14 Abs. 3 SächsHSG weiterhin geregelt wird, dass nach Erlass der Rechtsverordnung der Senat eine hochschulinterne Ordnung nach Anhörung weiterer Organe erlässt, um festzulegen, welche Organe unter anderem auf Daten zugreifen sowie verarbeiten dürfen, muss zunächst die Rechtsverordnung erlassen werden.
1. Wie ist der derzeitige Stand zum Erlass besagter Rechtsverordnung und welchen Zeitpunkt des Inkrafttretens strebt die Staatsregierung an?
2. Wann und in welchem Umfang sollen die betroffenen Institutionen und Verbände (beispielsweise Landesrek- tor(inn)enkonferenz, Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, Sächsischer Datenschutzbeauftragter) zu einem Verordnungsentwurf angehört werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Mann! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits im März, genau am 15. März 2011, wurde die Sächsische Hochschulpersonaldatenverordnung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gesandt. In einer ersten Stellungnahme vom 29. Juli 2011 beschränkte sich dieser auf die zunächst datenschutzrechtlich unproblematischeren §§ 1 und 2 des Verordnungsentwurfs. Diese beziehen sich auf die Erhebung von Daten für den Zugang zum Studium und zur Durchführung des Studiums sowie die Erhebung von Daten für die Zulassung zu Prüfungen, Promotionen und Habilitationen.
Die Prüfung im Hause ergab, dass diese Anregungen weitestgehend redaktioneller Natur sind. Die Positionierung zu den weiteren Teilen des Verordnungsentwurfes steht seitens des Sächsischen Datenschutzbeauftragten noch aus. Sobald die noch ausstehende Stellungnahme im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingegangen ist und ausgewertet wurde, erfolgt die Anhörung der betroffenen Institutionen und Verbände.
Wir kommen damit zur nächsten Frage; Frage Nr. 4. Herr Mann, Sie können gleich am Mikrofon stehen bleiben. Sie sind wieder dran.
Sehr geehrter Herr Präsident. An die Staatsregierung stelle ich eine Frage zum Umsetzungsstand der Reform zur universitären Lehramtsausbildung – ich nehme an, an dasselbe Ministerium.
Nach Medienberichten beklagen die Studierenden einerseits eine unzureichende Beteiligung am Reformprozess innerhalb der Staatlichen Kommission Lehrerbildung und ihrer Arbeitsgruppen. Andererseits wird bemängelt, dass der Zeitplan für das Reformvorhaben nach wie vor nicht transparent ist und Entscheidungsgrundlagen beispielsweise einer überarbeiteten Lehramtsprüfungsordnung fehlten.
1. Wie werden Studierende derzeit und künftig an der Reform der universitären Lehramtsausbildung beteiligt?
2. Welchen Zeitplan für die Reform legt die Staatsregierung zugrunde und welche „Meilensteine“ sind darin vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Mann! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich habe die Presseberichte gelesen, in denen sich Studierende über eine angeblich
unzureichende Beteiligung am Reformprozess der Staatlichen Kommission Lehrerbildung und ihrer Arbeitsgruppen beklagen. Ich bedaure diese Berichterstattung sehr, weil die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren.
Herr Kollege Prof. Wöller wird mir sicher beipflichten, wenn ich auch an dieser Stelle nochmals darauf hinweise, dass die Studierenden seit dem Kabinettsbeschluss vom 19. Oktober 2010 zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich in die Umsetzung der Reform der Lehramtsausbildung von uns einbezogen wurden. Dieser Prozess der Beteiligung der Studierenden begann bereits am 19. Oktober 2010 unmittelbar nach der Kabinettssitzung, als ich gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Prof. Staupe eine große Delegation von Studierenden aus Dresden und Leipzig empfangen habe, um ihnen die Eckpunkte des Kabinettsbeschlusses zu erläutern. Seit diesem Tag haben die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden an jeder Sitzung der Staatlichen Kommission Lehrerbildung teilgenommen.
Weil wir gerade auf die Erfahrungen und das Wissen und natürlich auch die Erkenntnisse der Studierenden großen Wert legen, haben wir sie eingeladen, aktiv an den Arbeitsgruppen mitzuarbeiten, die die Eckwerte der Ausgestaltung der zukünftigen Ausbildung zu den einzelnen Lehrämtern erarbeiteten.
Ich darf betonen, dass es diese Zusammenarbeit mit den Studierenden seit der Konstituierung der Staatlichen Kommission Lehrerbildung im Jahre 2004 noch nie gegeben hat. Zudem sind die Studierenden ohnehin über die entsprechenden Gremien an der Erstellung der Studien- und Prüfungsordnungen an den Universitäten beteiligt – also das reguläre Verfahren. Vorstellbar ist, dass diese Diskurse hochschulintern unterschiedlich intensiv geführt werden. Das wiederum obliegt aber der Entscheidungsgewalt der Fakultäten.
Außerdem haben Herr Prof. Wöller und ich zusätzlich die entsprechenden Fachleute in unseren Häusern gebeten, allen Lehramtsstudierenden an den Universitäten in Dresden und Leipzig die Reform der Lehramtsausbildung vor Ort zu erläutern. Dies geschah in zwei Veranstaltungen, die im Übrigen sehr gut besucht waren.
Natürlich ist nicht auszuschließen, dass sich einzelne Studierende vielleicht ein Mehr an Beteiligung wünschen. Hier empfehle ich aber zunächst einmal zu prüfen, wie mehrheitsfähig diese Wünsche auch innerhalb der Studierendenschaft sind; und ich würde empfehlen, dass entsprechende Vorschläge auch direkt und unmittelbar in der nächsten Sitzung der Staatlichen Kommission Lehrerbildung eingebracht werden.
Kommen wir, zweitens, zu der Frage nach dem Zeitplan für die Reform der Lehramtsausbildung. Selbstverständlich haben wir einen detaillierten Zeitplan, der erst in der letzten Sitzung der Staatlichen Kommission Lehrerbildung im Juni dieses Jahres nochmals bestätigt wurde. Er teilt sich auf in einen Aufgabenbereich der Staatsregierung und in einen Aufgabenbereich der Universitäten.
Ich kann gern einige Meilensteine aus diesem Zeitplan zitieren, so wie Sie, Herr Abg. Mann, es wünschen. Bis Ende Oktober 2011 wird der Entwurf der Lehramtsprüfungsordnung I, der sogenannten LAPO, auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Mitte Dezember 2011 wird das förmliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Dabei werden unter anderem der Landesbildungsrat, die Kirchen und die Universitäten angehört.
Im Februar 2012 wird die Befassung des Normprüfungsausschusses eingeleitet, im Juli 2012 ist die Veröffentlichung der LAPO im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgesehen. Die Meilensteine der Universitäten liegen parallel zur Erstellung der LAPO und sind im Wesentlichen der Erlass der Studien- und Prüfungsordnung und die Einrichtung der neuen Lehramtsstudiengänge.
Dies ist von den Hochschulen rechtzeitig so zu bewerkstelligen, dass die Immatrikulation in den lehramtsbezogenen Studiengang mit Abschluss Staatsexamen im Oktober 2012 erfolgen kann.
Der Zeitplan ist eng und ehrgeizig, aber er ist auch rechtlich vorgegeben und alle Beteiligten wissen, was sie zu tun haben. Außerdem sind alle Beteiligten von dem Willen getragen, dass die Reform der Lehramtsausbildung im Freistaat Sachsen ein Erfolg wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich frage zu Plänen und Kostenvergleich zur Schließung des Hochschulstandortes Reichenbach.
Im Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes des SMWK ist vorgesehen, den Außenstandort der Fachhochschule Zwickau in Reichenbach zu schließen und die dort angesiedelten Fachrichtungen Textiltechnik nach Zwickau bzw. Architektur nach Leipzig zu verlagern.
Aus Presseberichten sowie Schreiben der Bürgerinitiative zur Erhaltung des Hochschulstandortes Reichenbach (BITex) wurde verlautbart, dass das SMWK zugesagt hat, einen Variantenvergleich der Kosten für Sanierung bzw. Verlagerung der Studiengänge vorzulegen.
1. Was hat dieser Variantenvergleich ergeben und mit welchen Kosten bzw. Kostenreduzierungen rechnet die Staatsregierung unmittelbar und mittelfristig? Hierzu gleich eine kleine Nebenfrage: Gibt es überhaupt einen Variantenvergleich?
Herr Pecher, Sie waren jetzt schon bei der zweiten Frage, die Sie stellen würden, aber das ist kein Problem. Im Zuge eines schnellen Verfahrens würde ich Frau von Schorlemer bitten, diese Fragen zu beantworten.