Schließlich und letztlich – das taucht auch im Antrag der Koalition auf und ist schon diskutiert worden – sehen auch wir die Kfz weiterhin als systemwidrig an. Es muss bei der Evaluierung überprüft werden, ob diese Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge wirklich so bestehen bleiben soll oder geändert werden muss. Ich glaube, es ist im Moment einfach ein Finanzierungsaspekt, der dahinter steht. Das muss dringend evaluiert werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird diesem Entschließungsantrag zustimmen, weil er in die gleiche Richtung geht wie der von uns vorher eingebrachte.
Danke sehr. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 5/7533, Entschließungsantrag der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Entschließungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren! Nun beraten wir den vierten Entschließungsantrag, den der Koalitionsfraktionen mit der Drucksachennummer 5/7536. In den Redebeiträgen war davon schon die Rede. Er soll dennoch eingebracht werden. Herr Abg. Gemkow, bitte, Sie haben dazu das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag soll festgestellt werden, dass der Wechsel des Gebührenfinanzierungsmodells eine richtige Entscheidung ist, dass der Wechsel der Entwicklung der Empfangsgeräte in angemessener Weise Rechnung trägt, dass er zu mehr Gebührengerechtigkeit führt und letztlich damit auch der Praxis der Gebühreneintreiber ein Ende bereitet wird. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag sollen aber auch alle Bemühungen unterstützt werden, die auf eine Konzentration des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seinen Kernauftrag hinwirken.
Im Verfahren der Befassung mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde Kritik der Datenschutzbeauftragten, insbesondere des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, hinsichtlich der befürchteten Datenverwendungspraxis geäußert. Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Entschließungsantrag feststellen, dass
Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung hinsichtlich der Beitragserhebung weitestgehend zu begrenzen sind und vor allen Dingen kurze Löschungsfristen für ungebrauchte Daten unabdingbar sind.
Darüber hinaus soll der geplante Verzicht auf Ankauf und Anmietung von Adressen über das Jahr 2014 hinaus gelten. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag soll außerdem festgestellt werden, dass der Finanz- und Personalbedarf der GEZ sinken soll. Mit der Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag wird die Staatsregierung zudem ersucht, sich dafür einzusetzen, dass nach Kenntnis des 19. KEF-Berichtes geprüft wird, welche finanziellen Konsequenzen und welche Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände tatsächlich
weiterhin noch bestehen. Außerdem soll sie sich dafür einsetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Beitragshöhe auf demselben Niveau halten und vor allen Dingen die sich aus dem Systemwechsel ergebenden Mehreinnahmen für die Entlastung von Bürgern und Unternehmen verwendet werden. Insbesondere soll auch die Notwendigkeit der Einbeziehung privat genutzter Kfz einer Prüfung unterzogen werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte der Koalition gern meinen Respekt aussprechen. Denn man muss sagen, beim ersten Lesen wirkt dieser Entschließungsantrag wirklich sehr vernünftig. Man könnte sogar den einen oder anderen Punkt überlesen, den man sich aber als Fachpolitiker dann doch noch einmal genauer anschauen muss. Ich nehme speziell auf Punkt I b) und II b) Bezug. Wenn wir zum Beispiel im Punkt I b) über die Konzentration auf den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Bezug nehmen, verbinde ich das mit der AG Beitragsstabilität, die von Herrn Beermann geführt wird, und den wiederholten Äußerungen, die wir dazu auch schon gehört haben. Ich denke, dass wir unterschiedliche Auffassungen vom Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben.
Insofern sieht man eben doch – wir haben es schon geahnt –, dass ein solcher Entschließungsantrag auch eine Unterstützung sein soll, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk letztlich zu beschneiden. Dem können wir deshalb nicht zustimmen, würden aber punktweise Abstimmung beantragen, weil doch einige Punkte dabei sind, die unsere Unterstützung finden.
Danke. Ich kann feststellen, dass wir in mehreren Punkten zustimmen können. Wir sind also konsensfähig. Zum Punkt I b) hat Kollege Panter schon das Notwendige gesagt. Das ist ebenso die Sicht unserer Fraktion.
Ich möchte zum Punkt II b) noch etwas sagen. Diesen Punkt halte ich für tollkühn in einem Entschließungsantrag. Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Beitragshöhe auf dem derzeitigen Niveau halten. Das ist ein Hineinwirken der Staatsregierung in die Rundfunkanstal
ten. Das ist das Gegenteil von Staatsferne. Ich sage ganz offen: Herr Staatsminister Beermann hat schon mit dem Versuch, bei der Wahl des MDR-Intendanten hineinzuwirken, nicht sonderlich viel Erfolg gehabt. Das, was hier steht, geht noch weit darüber hinaus. Wenn ernsthaft versucht würde, dort einzugreifen, wäre das gesamte System der Rundfunkfinanzierung angegriffen. Das würde wieder vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
Wir haben ein klares Verfahren. Die Anstalten melden ihren Bedarf an, die KEF, die Unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, prüft ihn, streicht ihn regelmäßig zusammen und diesen Anspruch auf Finanzierung haben die Anstalten dann. Ein Hineinwirken der Staatsregierung in einem Entschließungsantrag zu formulieren kann nur abgelehnt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will die Argumente nicht noch einmal wiederholen. Ich schließe mich der SPD und den GRÜNEN an. Wir würden neben I b) und II b) bei einer Einzelabstimmung auch noch I a) mit ablehnen. Das resultiert aus der Grundsatzdebatte und Grundsatzentscheidung vorhin bei dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Vielen Dank, Herr Neubert. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir zur Abstimmung über die Drucksache 5/7536, Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der FDPFraktion, kommen. Punktweise Abstimmung war gewünscht. Wir kommen zunächst zu Punkt I a). Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Punkt I a) mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse über Punkt I b) abstimmen und bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist dem Punkt I b) mehrheitlich entsprochen worden.
Meine Damen und Herren, nun die Abstimmung zu Punkt I c). Auch hier bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, keinen Gegenstimmen ist dem Punkt I c) mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Punkt I d). Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenenthaltungen? – Bei Stimmenenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem Punkt I d) entsprochen worden.
Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist diesem Punkt zugestimmt worden, meine Damen und Herren.
Nun die Abstimmung zu Punkt II b). Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist dem Punkt II b) entsprochen worden.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 5/7536. Ich bitte um die DafürStimmen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist die Drucksache beschlossen, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt beendet.
Wir beginnen mit der Aussprache in folgender Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD sowie die Staatsregierung, falls sie das Wort wünscht.
Die Aussprache beginnt Frau Abg. Strempel, die für die CDU-Fraktion spricht. Frau Strempel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Das heute zur Verabschiedung stehende Gesetz zur Änderung – jetzt kommt der lange Titel – des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz und des Landestierseuchengesetzes ergibt sich – schlichtweg – aus der Notwendigkeit zur Anpassung; ich möchte nur kurz darauf eingehen, weil sie unumstritten sein dürfte.
Erstens: Die Änderungen im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst stehen – erstens, und man höre – für Entbürokratisierung der Ausbildung der Amtstierärzte. Man entbürokratisiert ein Gesetz. Warum? Es soll den dringenden Bedarf an der Fortbildung amtlicher Tierärzte gewährleisten und vor allen Dingen das Handeln zwischen den Bundesländern eindeutiger abstimmen.