Es fehlt an Kontaktpersonen zu vielen Regionen im Landkreis. Es gibt keinen Migrantenbeirat. Es gibt nur ganz wenige Beratungsstellen mit migrationsspezifischem Beratungsangebot. Das sind die Voraussetzungen, unter denen sie arbeitet.
Sie hat gleichzeitig betont, dass die Migrationsbeauftragten ganz nah an der Bevölkerung sein müssen, um Befindlichkeiten und Defizite im Zusammenleben der Menschen zu erkennen, diese zu hinterfragen und nach Lösungen zu suchen. Sie hat noch einmal Folgendes betont: Ein wesentliches Ergebnis der Arbeit der Beauftragten ist, ausländerfeindlichem Gedankengut entgegenzuwirken, Initiativen zu unterstützen, die ein friedliches Miteinander befördern und somit eine wichtige gesellschaftspolitische Wirkung entfalten.
„Migrationsbeauftragte“ – so darf ich sie zitieren – „sind Agenten, Netzwerker, Moderatoren und Advokaten“. Aus dieser Beschreibung wird deutlich, dass die Beauftragten nicht als bloße Alibifunktion der Gesellschaft dienen dürfen. Darum kommt einer möglichst unabhängigen Stellung der Beauftragten, ihrer Hauptamtlichkeit und der Ausstattung dieses Amtes eine besondere Bedeutung zu.
Prof. Gillo in seinem Jahresbericht für das Jahr 2010 vor der Zurückdrängung des Amtes der kommunalen Ausländerbeauftragten in die Ehrenamtlichkeit gewarnt.
Ich möchte noch einmal Folgendes herausstellen: Migrationsbeauftragte müssen, um ihr Amt wirklich ausfüllen zu können, mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit Dezernenten und anderen Verwaltungsebenen auf Augenhöhe kommunizieren können. Das funktioniert nur im Hauptamt mit einer entsprechenden Anbindung des Amtes. Das ist ehrenamtlich nicht möglich. Ehrenamtlich Tätige haben oftmals gar nicht die entsprechenden Möglichkeiten, Anregungen zu geben bzw., wenn sie Anregungen geben können, auf eine Umsetzung ihrer Anregungen auch hinzuwirken.
Ebenso sind hauptamtlich Beauftragte als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung wichtig. Dort kann es dazu kommen, dass es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung Unsicherheiten oder Ängste im Umgang mit Migrantinnen und Migranten gibt. Hier sind kompetente, feste und erreichbare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner eine wichtige Notwendigkeit.
Ich komme auf die Kostenfrage zu sprechen. Ja, die Hauptamtlichkeit kostet. Ja, Teilhabemöglichkeiten zu schaffen kostet. Hier möchte ich noch einmal auf die Anhörung verweisen. Ich möchte speziell auf das von Martin Neumeyer, Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, und Stojan Gugutschkow, Integrationsbeauftragter der Stadt Leipzig, Gesagte, verweisen.
Herr Gugutschkow sagte in der Anhörung: „Die Stadt Leipzig leistet sich den Luxus – wenn Sie so wollen – eines eigenständigen Referates für Migration und Integration, aber nicht, weil die Stadt im Geld schwimmt. Das Gegenteil ist der Fall: in der Überzeugung, dass der Nichteinsatz dieser Mittel höhere Kosten als der Einsatz verursachen würde. Die Kosten der Nichtintegration liegen nach meiner festen Überzeugung höher, das belegen auch wissenschaftliche Untersuchungen, als die Kosten der gezielten Integrationsförderung.“
Herr Neumeyer ergänzte Folgendes: „Integration kostet. Zum Nulltarif geht das nicht. Man muss dabei bedenken, was am Ende dabei herauskommt. Deshalb sage ich Ja zu den Kosten. Es gibt Herausforderungen. Ich gebe zu bedenken: Was ist die Alternative? Die Alternative wäre, die Dinge laufen zu lassen. Das wäre die falsche. Wir müssen nicht nur verwalten, sondern gestalten. Gestalten bedeutet, Geld für verschiedene Projekte zu investieren.“
Herr Neumeyer hat danach sehr interessante Punkte angeführt, die die Bayerische Staatsregierung zum Beispiel auch im Bereich der Bildung vornimmt. Das wäre wahrscheinlich auch eine gute Anregung für die Sächsische Staatsregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen will die Zuwanderung. Der Freistaat hat eine entsprechende Bundesratsinitiative vorangetrieben. Sachsen will – ich sage immer noch demnächst – ein Zuwanderungs- und Integrationskonzept verabschieden. Das ist längst überfällig. Neben der Überwindung der rechtlichen Hürden für die Zuwanderung müssen weitere Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich Menschen hier willkommen fühlen – für diejenigen, die noch kommen sollen, und diejenigen, die bereits hier sind.
Gerade im Hinblick auf die großen Flächenlandkreise möchte ich Ihnen noch Folgendes mit auf den Weg geben: Eine gute Integrationspolitik – im Sinne der Politik der Akzeptanz und der Einigkeit und Vielfalt, wie es Prof. Gillo in seinem Jahresbericht beschreibt – bedarf mehr als nur eines Lippenbekenntnisses. Zuwanderung und die Einbeziehung der bereits hier Lebenden kann auch gerade in schrumpfenden Kommunen einen wertvollen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens und der örtlichen Infrastruktur leisten. Die Teilhabe aller macht nicht nur die ländlichen Räume zukunftsfähig. Dafür leisten die kommunalen Beauftragten für die Fragen der Migrationsgesellschaft einen unverzichtbaren Beitrag.
Gerade angesichts der offenen Zustimmung zu rassistischen Ressentiments und fremdenfeindlichen Taten – auch und gerade in Sachsen, ein Bundesland, in dem beispielsweise die NPD auch parlamentarisch so gut wie sonst kaum in Deutschland verankert ist – sollte die Zustimmung obligatorisch sein. Die Überwindung dessen, was ich eben beschrieben habe, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das friedliche Zusammenleben aller – ohne Diskriminierung – geschieht eben nicht von allein. Es braucht mutige, engagierte Menschen, die vorangehen. Das sind unter anderem eben die Migrationsbeauftragten,
die eine wichtige Arbeit erfüllen, indem sie für das Zusammenleben werben und mit ihrem Gesicht dafür einstehen. Damit werben sie außerdem für die Landkreise, Städte und damit für den Freistaat Sachsen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit zu einer Kurzintervention nutzen, weil das eben Gehörte wieder einmal deutlich macht, dass die von linker Seite demonstrativ proklamierte Ausländerfreundlichkeit nur die Kehrseite der Inländerfeindlichkeit ist. Das hat man wieder eindeutig herausgehört.
Was allerdings in diesem Redefluss voller Soziologenkauderwelsch untergegangen ist, ist der Umstand, dass meine Vorrednerin ein klassisches Eigentor geschossen hat. Sie hat ausgerechnet das Vogtland als Landkreis einer integrationspolitischen Baustelle genannt. Sie hat ausgerechnet das Vogtland als eine Region benannt, in der es mit dem interkulturellen Miteinander noch nicht so ganz funktioniert.
Ich will auf einige aktuelle Geschehnisse in Plauen eingehen, die auch medial ausnahmsweise einmal nicht totgeschwiegen wurden, sondern medial thematisiert wurden. Denken wir an die letzten Vorkommnisse in Plauen, sie liegen mittlerweile einige Wochen zurück. Ein 20-köpfiger Mob aus dem örtlichen Asylantenheim hat abends versucht, eine Diskothek zu stürmen. Wenige Tage später hat ein Ausländer aus dem Plauener Asylantenheim eine wehrlose Deutsche vergewaltigt. Man kann anhand des Beispiels Plauen einmal realiter jenseits des Soziologengequatsches festhalten, wo die „interkulturellen“ Probleme liegen und woran es oftmals scheitert, dass es zumindest kein friedliches Nebeneinander von Deutschen und Ausländern gibt.
Für uns als NPD ist klar, dass – wenn schon Fremde in unser Land kommen – die Bringschuld der kulturellen Anpassung bei den Fremden liegt und nicht bei uns Deutschen im eigenen Land.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE hat den Entwurf eines Gesetzes
über die Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Beauftragten für die Fragen der Migrationsgesellschaft vorgelegt. Wir haben es im Ausschuss diskutiert.
Ich möchte voranschicken, dass die Fraktion der CDU der festen Überzeugung ist, dass die Integrationspolitik nicht nur bei uns im Freistaat, sondern in ganz Deutschland künftig mehr an Bedeutung gewinnen wird. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des weltweiten Wettbewerbs um die besten Fachkräfte müssen wir alles daransetzen, ausländische Mitbürger in unserer Gesellschaft zu integrieren, und zwar solche – und das möchte ich hier ganz besonders betonen –, die neben einem gesicherten Aufenthaltstitel auch ein gesichertes Einkommen in Deutschland haben, die also eine berufliche Perspektive in unserem Land besitzen und mit dafür sorgen, dass es bei uns weiter vorangeht.
Anders, als es DIE LINKE in diesem Gesetzentwurf postuliert, müssen wir uns in diesem Zusammenhang aber auch die Frage stellen, wen wir eigentlich integrieren wollen. Sicherlich gehört zu diesem Personenkreis niemand, der mit großer Wahrscheinlichkeit und aus guten Gründen kein Bleiberecht in Deutschland hat. Es ist auch den abgelehnten Asylbewerbern gegenüber nicht richtig, hier übertriebene oder ganz einfach falsche Hoffnungen zu schüren.
Der Gesetzentwurf will die Kommunen zur Bestellung eines Migrationsbeauftragten verpflichten, wobei er in Kommunen ab 40 000 Einwohnern hauptamtlich tätig sein soll.
Erstens. Es handelt sich um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und in die Organisationshoheit der Kommunen. Der staatliche Eingriff wäre nur dann angemessen, wenn die kommunale Aufgabenerfüllung nicht sichergestellt wäre, aber dafür gibt es keinerlei Hinweise. Das Gegenteil ist der Fall. In Sachsen gibt es derzeit 19 kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte, und zwar in Markkleeberg, in Torgau, in Zschopau, in Chemnitz, in Leipzig und in Dresden sowie in allen zehn Landkreisen. Überall dort gibt es Ausländer- und Integrationsbeauftragte. Acht davon sind ehrenamtlich tätig, elf hauptamtlich.
Zweitens. Die Hauptamtlichkeit muss nicht unbedingt ein Indikator für bessere Qualität der Aufgabenerfüllung sein.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, warum sollte ein hauptamtlicher Mitarbeiter beispielsweise auf einer Halbtagsstelle bessere Arbeit leisten als ein engagierter Ehrenamtlicher, der mit den entsprechenden Verbänden, Vereinen und Organisationen vernetzt ist? Die Entscheidung, wer besser dafür geeignet ist, soll doch bitte schön vor Ort getroffen werden.
Außerdem ist Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb ist es gut, verstärkt Ehrenamtliche und die Migranten selbst einzubeziehen. Es gibt eine Vielzahl von Akteuren der Migrations- und Integrationsarbeit in
Sachsen. Unter anderem sind das 23 Jugendmigrationsdienste, 35 Migrationsberatungsstellen, Ausländerbeiräte in den Städten Dresden, Chemnitz, Leipzig und Zittau sowie eine Vielzahl von Vereinen und sonstigen nicht öffentlichen Stellen.
Beauftragte haben daneben immer nur eine ergänzende Funktion. Die Kommunen müssen die Möglichkeit haben, diese Beauftragten auch wieder abschaffen zu können, sobald ein rechtlich oder kommunalpolitisch befriedigender Zustand erreicht ist. Andernfalls droht ein Verharren in bürokratisch aufwendigen Strukturen. Letzten Endes werden dadurch die Verantwortung der demokratisch legitimierten Organe und die Flexibilität der Kommunalverwaltung beeinträchtigt.
Drittens. Die Versuchungen des Zentralismus und die Halbwertzeit seines Verfalls sind groß. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, zusätzliche Personalstellen im öffentlichen Dienst zu schaffen. Sollten wir nicht eigentlich dort, wo es angezeigt ist, unnötige Standards abbauen, um unsere Ressourcen sinnvoller einsetzen zu können? Mit diesem Gesetzentwurf soll genau das Gegenteil passieren. Hier soll ein neuer kommunaler Standard ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort geschaffen werden, wofür den Kommunen laut Artikel 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung auch noch der Mehrbelastungsausgleich vom Freistaat erstattet werden müsste.
Meine Damen und Herren! Wir sind der festen Überzeugung, dass das, was hier zentral geregelt werden soll, unsere sächsischen Kommunen in eigener Verantwortung viel besser vor Ort entscheiden können, sollen und zurzeit auch tun. Deshalb bitte ich namens unserer Fraktion darum, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, auch wenn wir am Anfang etwas skeptisch waren, ob das tatsächlich die richtige Entscheidung ist. Unsere Skepsis wurde von einem Argument inspiriert, welches Herr Seidel eben geäußert hat, nämlich von der Frage: Müssen wir den Kommunen tatsächlich etwas verpflichtend vorschreiben, von dem wir glauben, dass sie es eigentlich ohnehin tun wollen?
Wir haben uns das Ganze noch einmal genauer durchdacht. Ich würde deshalb gern kurz auf die drei Punkte eingehen, die Herr Seidel eben vorgetragen hat und die die CDU-Fraktion zur Ablehnung bewogen haben.
Sie haben den Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung beschrieben. Da haben Sie tatsächlich recht. Natürlich ist ein solches Gesetz ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Sie haben selbst gesagt, dass ein
solcher Eingriff gerechtfertigt und notwendig ist, wenn die Aufgabenerfüllung durch die Kommune von sich aus nicht sichergestellt ist. Genau diese Situation haben wir, wenn wir uns die Liste der haupt- und ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten anschauen. Viele Kommunen würden liebend gern eine hauptamtliche Stelle für das Thema Integration einrichten, wenn sie die finanziellen Mittel dafür hätten. Das eigentliche Problem ist ja, dass die Kommunen durch die Finanzausgleichspolitik des Freistaates daran gehindert werden, sich solchen freiwilligen Aufgaben zu stellen, die sie gern wahrnehmen würden. Mit einem solchen Gesetz, wie es jetzt vorgelegt wurde, wäre sichergestellt, dass die Kommunen die notwendige Finanzierung erhalten. Deswegen halten wir das nicht für einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern für eine Hilfe für die sächsischen Kommunen.
Sie haben im zweiten Punkt die Frage gestellt, warum jemand, der hauptamtlich arbeitet, besser arbeiten soll als jemand, der ehrenamtlich tätig ist. Da gebe ich Ihnen recht. Jemand, der hauptamtlich arbeitet, ist nicht zwangsläufig der Beste auf seinem Gebiet. Wir alle, die wir hier sitzen, werden da sicher ein paar Erfahrungen haben.
Man muss einmal ganz praktisch denken. Wie soll denn ein ehrenamtlicher Ausländerbeauftragter arbeiten?
Nehmen wir einmal an, dass es sich um eine Person handelt, die mitten im Leben steht und die einem ganz geregelten 40-Stunden-Job nachgeht. Die braucht acht Stunden Schlaf, acht Stunden Arbeitszeit, vielleicht noch zwei Stunden für Frühstück, Arbeitsweg und Hin- und Rückfahrt. Möglicherweise hat die Person eine Familie, schulpflichtige Kinder.