Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Behinderungen in Sachsen sicherstellen

Drucksache 5/7490, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es beginnen die Einreicher zu sprechen, danach folgen DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der CDUFraktion das Wort; Herr Abg. Krasselt, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen ist, bezogen auf die UN-Behindertenrechtskonvention, nur ein Teilaspekt der Behindertenpolitik. Aber er ist für die CDU/FDP-Koalition doch von solcher Bedeutung und Wichtigkeit, dass wir diese Thematik heute ins Plenum gebracht und einen umfassenden Antrag gestellt haben, für den ich Sie im Anschluss noch um Zustimmung bitten werde.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die immer bessere gesundheitliche Vorsorge zu besseren Lebensbedingungen und zu längerem Leben führt. Das ist politische Zielsetzung sowohl der Bundesrepublik als auch des Freistaates Sachsen. Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, profitieren wir alle, wie wir hier in diesem Hohen Hause sitzen, davon.

Selbstverständlich spielen noch weitere Faktoren, auf die ich jetzt nicht eingehen will, eine Rolle, dass die Bevölkerung in Deutschland und in Sachsen immer älter wird. Das ist sehr erfreulich, stellt uns aber auch vor erhebliche Herausforderungen, die in diesem Umfang das Land so noch nicht gesehen hat. Die demografische Entwicklung, die es insbesondere in den ostdeutschen Ländern gibt, verschärft diese Thematik noch einmal.

Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das waren allgemeine Feststellungen, die Ihnen allen sehr wohl bekannt sind. Ich habe sie deswegen noch einmal gebracht, um Ihnen deutlich zu machen, dass das auch für Menschen mit Behinderungen in ganz besonderem Maße gilt. Denn erstens profitieren selbstredend auch diese Menschen von der besseren medizinischen Versorgung und zweitens – ich bin mir an dieser Stelle gar nicht sicher, ob diese Thematik schon jedem bekannt ist – werden auch diese Menschen älter, und die Älteren sind viel stärker von Behinderung betroffen als die Jüngeren.

Das heißt, die Zahl der Behinderungen nimmt im Alter sehr deutlich zu. Das, meine Damen und Herren, ist schon eine größere Herausforderung.

Wir haben es also mit einer qualitativen und quantitativen Herausforderung zu tun. Ich denke, damit ist die Dringlichkeit und Notwendigkeit unseres Antrages nochmals kurz umrissen. Wir müssen also schnellstmöglich wissen,

welche Schritte zu gehen sind, damit wir diesen Herausforderungen gewachsen sind, auf sie reagieren können und die entsprechenden Entscheidungen treffen.

Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in Sachsen zu sichern, ist ein Ziel, dem Sie sicher alle zustimmen werden. Es zu erreichen verlangt sofortiges gemeinsames Handeln auf der Basis ausreichenden Wissens und ausreichender Kenntnisse. Eben diese erbitten wir von der Staatsregierung. Viele von uns und die behindertenpolitischen Sprecher sicherlich vornweg kennen viele Belange aus Gesprächen, Foren und anderen Zusammenkünften, die Menschen mit Behinderung betreffen, aber alle Sachverhalte kennen sie selbstverständlich auch nicht. Erst ein umfassendes Bild versetzt uns in die Lage, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Diese sind notwendig, um eine Strategieentwicklung für das Land zu initiieren.

Deshalb wollen wir die Staatsregierung ersuchen, uns darzulegen, wie der Zugang für Menschen mit Behinderung zu Gesundheitsleistungen ist. Welche Hemmnisse gibt es zurzeit? Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, diese in welchen Fristen mit welchem Aufwand abzubauen? Werden die angehenden Mediziner und andere im Gesundheitswesen Tätigen heute bereits entsprechend ausgebildet? Was ist zu tun, um dieses Ziel zu erreichen, wenn es hier noch Mängel gibt?

Mindestens ebenso bedeutsam ist das Wissen um einen qualifizierten Umgang mit den Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt. Fragen an die Staatsregierung: Wie wird in der Weiterbildung heute auf diese Thematik reagiert? Was wird schon getan? Welche Hemmnisse gibt es? Was kann vonseiten der Staatsregierung getan werden, um diese Hemmnisse abzubauen? Ganz wichtig ist hier zu bedenken, dass die Betroffenheit der Behinderten völlig unterschiedlich ist. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Die Betroffenheit eines Sehbehinderten beim Arztbesuch ist völlig anders als die eines Gehbehinderten, und ein geistig Behinderter hat selbstverständlich völlig andere Anforderungen. Darauf müssen wir qualifizierte Antworten geben können. Nur wer über ausreichende Kenntnisse zu den unterschiedlichen Betroffenheiten verfügt, kann sachgerechte medizinische Leistungen erbringen.

(Beifall bei der CDU)

Natürlich müssen wir verlässliche Prognosezahlen haben, neben den qualitativen eben auch quantitative Zahlen. Ich vermute, die quantitative Herausforderung wird für Sachsen die größere werden. Die gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Behinderung ist nicht nur deren

Recht, sondern unsere Pflicht, es zu tun. Es gilt darüber hinaus zu erreichen, dass der generelle Umgang mit Menschen mit Behinderung eine ganz andere Qualität bekommt. Wir müssen nicht fragen, was diese Menschen nicht können, sondern das genaue Gegenteil. Wir müssen feststellen, was sie können. Sie bringen gegebenenfalls Leistungen, die über das, was wir uns vorstellen können, hinausgehen. Das stärkt diese Menschen in ihrem Selbstbewusstsein und hilft uns, Aufgaben in unserem Land zu bewerkstelligen.

Die Herausforderung, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, hat zum Ziel, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, selbstbestimmt Leistungen zu erbringen, die unser Land und unsere Gesellschaft stärken können. Ein wichtiger Aspekt unseres Antrages ist – ich will noch einmal besonders darauf eingehen –, feststellen zu lassen, welche Barrieren einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung nach wie vor im Wege stehen. Dabei gilt es, wie von mir schon eingangs erwähnt, unterschiedliche Betroffenheiten zu berücksichtigen. Es reicht nicht aus, dass wir behindertengerechte Zugänge schaffen. Um die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in dem von mir angesprochenen Sinne bewerkstelligen zu können, ist es ganz entscheidend, komplexe Netzwerke sektorübergreifend zu bilden. Dort, wo sie schon vorhanden sind oder in Ansätzen bestehen, müssen sie gestärkt und unterstützt werden. Es ist zu hinterfragen, was notwendig ist, damit wir sie möglichst flächendeckend in Sachsen erreichen. Auch dazu wollen wir die Staatsregierung um Antwort bitten.

Der Landespflegeausschuss hat unter Federführung des Kommunalen Sozialverbandes einen sehr ambitionierten Entwurf für ein sächsisches Gesamtkonzept zur Versorgung von älteren Menschen vorgelegt. In diesem Konzept geht es um viel mehr als die gesundheitliche Versorgung, wenn auch unser Antrag sich nur darauf bezieht. Dieser Entwurf ist umfassend zu diskutieren. Der Landespflegeverband will das meines Wissens bereits im März tun. Daraus werden sicher weitere Handlungsempfehlungen abgeleitet, die selbstverständlich in die Antwort der Staatsregierung eingehen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in aller Kürze versucht, Sie von der Notwendigkeit und Dringlichkeit unseres Antrages zu überzeugen. Ich hoffe sehr, es ist mir gelungen, und bitte Sie herzlich, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich rufe die FDPFraktion auf. Frau Abg. Jonas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch in Deutschland, egal, ob er von Behinderung betroffen ist oder nicht, hat Anspruch auf eine bedarfsgerechte, umfas

sende gesundheitliche Versorgung. Speziell für Menschen mit Behinderung ist dies explizit in der UN

Behindertenrechtskonvention festgehalten. Es geht also darum zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsdiensten einschließlich der oftmals notwendigen medizinischen Reha-Maßnahmen haben.

Das bedeutet konkret, dass beispielsweise Materialien zur Patientenaufklärung auch in leichter Sprache vorhanden sein müssen, dass man sich Gedanken über multimediale Lösungen machen muss. Es reicht nicht, Türbreiten zu vermessen und eine Fahrstuhlmöglichkeit anzubieten. Diese Unterstützung zur Gestaltung ihres Lebens sollte und muss selbstverständlich sein. Mit Hilfe des Antrages sollen dementsprechend die Angebote vorgestellt, die vorhandene Situation aufgezeigt und damit auch Probleme beleuchtet werden. Uns ist an dieser Stelle völlig klar, dass das Ministerium dabei auf die Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen angewiesen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Elementare Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung ist natürlich die respektvolle ärztliche Behandlung und Betreuung sowie die gesellschaftliche Anerkennung und Integrationsmöglichkeit. Es gilt, möglichst zeitig im Studium damit zu beginnen, Erfahrungen im Umgang mit Menschen, die von Behinderung betroffen sind, zu sammeln. Genau das ist der richtige Weg. Im fortlaufenden Arbeitsprozess unterstützt beispielsweise die Sächsische Landesärztekammer ihre Heilberufler mit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die behindertenspezifische Belange als festen Bestandteil vorweisen können. So gibt es beispielsweise an der Universität Leipzig ein Wahlpflichtangebot, das die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung aufgreift und einen Blick in den Lebensalltag ermöglicht, auch mal den direkten Austausch und Diskurs, um die Lebenslagen nicht nur aus Büchern zu erfassen.

Die Sozialmedizin ist ein Pflichtanteil bei der Ausbildung der Mediziner. Auch dort haben mittlerweile Informationen zum persönlichen Budget, zur Elternassistenz, zu Renten- und Reha-Maßnahmen und Auseinandersetzung mit Hilfsmitteln Einzug gehalten. Besonders hervorhebenswert finde ich als Angebot im Wahlpflichtbereich für Mediziner das Erlernen der Gebärdensprache. Das sind erste Schritte auf dem richtigen Weg, den wir beschreiten müssen.

Unabhängig von sämtlichen Berichten, die immer nur die Situation darstellen, egal, ob sie von Landes- oder Bundesseite erstellt werden, braucht es ein konkretes Tun, also Handeln, und nicht nur das Aufzeigen von Statistiken. Es gilt, über die Rahmenbedingungen zu sprechen und den Austausch mit Betroffenen und Interessenvertretern zu suchen: Welchen Verbesserungsbedarf gibt es? Wie kann er realisiert werden? Was für Barrieren sind es und wo bedarf es spezialisierter Angebote? Zur Klärung

dieser Fragen soll dieser Antrag beitragen. Wir haben die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt dieses Antrages gestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung sind Ihnen allen bestens bekannt. Deswegen muss man sie an dieser Stelle nicht wieder nennen. Es wird darum gehen, Konzepte aufzugreifen, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, ihr Leben selbst und eigenverantwortlich zu gestalten. Es gilt, die Gesellschaft und die gesellschaftlichen Kräfte immer weiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Es geht eben nicht um eine Politik der Fürsorge, der Wohlfahrt, sondern um eine Politik der Autonomie und der entsprechenden Rechte.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Grundprinzip und Ziel aller Bemühungen muss es sein, dass die Menschen mit Behinderungen nicht Adressat oder Objekt von Hilfen sind, sondern eigenverantwortliche Akteure, die ihre Möglichkeiten auch selbst wählen. Sie selbst sind die besten Experten in Bezug auf ihre Beeinträchtigung oder Einschränkung. Deshalb gilt: Die UN-Konvention gibt den Rahmen vor, an dem wir uns orientieren sollten. Leben kann es nur die Gesellschaft. Daher bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Wehner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hurra, hurra! Ihre Redebeiträge sind wesentlich stärker als Ihr Antrag.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD)

Ich finde, es wird in Zukunft viel, viel stärker auf die qualitativen als auf die quantitativen Herausforderungen ankommen. Die Zahlen sind da. Die Demografie strapazieren wir schon seit geraumer Zeit. Wir wissen, was auf uns zukommt. Wenn wir aber die gesundheitliche Versorgung des Personenkreises der Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnesbeeinträchtigungen in den Blick nehmen wollen, kommt es genau – aber ganz genau! – auf die qualitativen Herausforderungen an, wenn es Ihnen um die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe geht.

Meine Damen und Herren, es ist wohl unstrittig, dass sich das deutsche Gesundheitssystem im Vergleich zu vielen anderen Staaten auf einem hohen Niveau befindet. Wenn es hier vielleicht Kritik gibt – lassen Sie mich das vorab sagen –, dann „kritisieren“ wir auf einem ganz hohen Niveau. Aber wir haben eine gute Entwicklung und müssen zur weiteren Verbesserung natürlich diese Entwicklung zur Grundlage nehmen.

Es ist ebenso unstrittig – Sie werden nicht müde, das regelmäßig zu betonen –, dass im Prinzip allen Bürgerin

nen und Bürgern die gleichen Gesundheitsleistungen zur Verfügung stehen. Lassen Sie mich sagen, dass ich im Zusammenhang mit Ihrem Antrag in meinem Redebeitrag nur auf diese Gesundheitsleistungen und insbesondere auf die Anforderungen der UN-Konvention eingehen werde, weil Sie selbst das auch so gemacht haben. Sie haben den Antrag sehr komplex formuliert, was die pflegerischen Dinge betrifft usw.

Aber ich denke, es ist für die Herangehensweise wichtig, dass wir auf den Grundsatz der Behindertenrechtskonvention zurückkommen. Denn, meine Damen und Herren, auch Sie werden nicht bestreiten können, auch wenn dies in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt möglicherweise nicht so gesehen wurde, dass Unterschiede gemacht werden, wenn es um die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen geht. Privat versicherte Patientinnen und Patienten werden anders behandelt als die gesetzlich versicherten. Das ist so, auch wenn es uns nicht gefällt.

So wie es hier unterschiedliche Behandlungen gibt, so gibt es auch Ausgrenzungen und Benachteiligungen von Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen

und/oder psychischen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen. Ich werde künftig immer nur „Menschen mit Behinderungen“ sagen, und wenn ich das sage, dann meine ich diesen Personenkreis.

Lassen Sie mich da noch einmal auf Ihren Antrag zurückkommen. Sie stellen in Ihrer Begründung nur auf die schwerbehinderten Menschen ab. Das halte ich für einen fatalen Fehler; denn die Zahl derer, um die wir uns hier im Freistaat Sachsen zu kümmern haben, ist wesentlich höher als nur 325 000. Hier leben etwa 600 000 Menschen mit Behinderung. Dabei sind noch all die nicht mitgezählt, die keinen Antrag auf Feststellung der Behinderteneigenschaft gestellt haben. Nur so ist es dann auch wichtig, auf die Demografie zurückzukommen. Deshalb ist es auch eine zwingende Voraussetzung, die qualitativen Voraussetzungen zu verbessern.

Meine Damen und Herren, die gesundheitlichen Reformen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass an einigen Stellen Mangel- und Unterversorgung Realität sind. Zu beachten ist, dass der Grundsatz der chancengleichen Teilhabe und selbstbestimmten Lebensführung aller umfassend umzusetzen ist und seine Umsetzung auch konsequent verlangt wird. Das hätte ich mir auch von Ihrem Antrag gewünscht; in Ihren Reden haben Sie das aber zum Ausdruck gebracht. Insofern darf ich jetzt schon sagen, dass wir dem Antrag selbstverständlich zustimmen werden, weil die Absicht schon erkennbar war.

Es ist aber eben nicht gelebte Normalität, dass bauliche Anlagen barrierefrei sind. Ausgrenzungen und Benachteiligungen erfolgen nach wie vor in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, egal ob in der Kultur, im Sport, in der Bildung. So ist das natürlich auch in der gesundheitlichen Betreuung. Es ist schade, dass Sie sich in Ihrem Antrag die Informationen nur von der Staatsregierung geben lassen wollen, ohne dass Sie selbst noch konkretere Vorgaben machen. Denn ich möchte Ihnen unterstellen,

dass Sie sehr wohl wissen, wie es im Freistaat Sachsen aussieht.

Nun könnten Sie mir vielleicht vorhalten: Nicht schon wieder diese Leier! Es ist doch schon so vieles geregelt! – Das ist auch richtig. Da fällt mir beispielsweise ein, dass es in Deutschland im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, also hier für den Bereich der gesundheitlichen Versorgung, auch schon Bestimmungen gibt, etwa bereits seit 2004 im V. Sozialgesetzbuch der nachformulierte § 2a, der nämlich verlangt, dass bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ihren spezifischen Belangen in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist.