Gernot Krasselt
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in dieser Legislaturperiode mehrfach mit der UN-Konvention über die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Umsetzung auseinandergesetzt, und ich denke, das war auch gut so.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006 sowohl das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als auch das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen verabschiedet. Am 26. März 2009, 30 Tage nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen, ist die UN-Behindertenrechtskonvention als deutsches Recht in Kraft getreten.
Ziel der Konvention ist es, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen von den Menschenrechten Gebrauch machen können. Dieses ausdrücklich erklärte Ziel der Konvention fußt auf der weltweiten Erkenntnis, dass Menschen wegen einer Beeinträchtigung stärker in der Wahrnehmung ihrer Rechte eingeschränkt sein können als Menschen ohne Behinderung.
Dieses Ziel ist ausdrücklich zu begrüßen und verpflichtet natürlich alle Beteiligten zur schrittweisen Verwirklichung der in der Konvention festgelegten Rechte. So verpflichten sich die Vertragsstaaten nach Artikel 4 der Konvention, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen, alle geeigneten Maßnahmen – einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen – zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen, Handlungen oder Praktiken, die mit diesen Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden in öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel – und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit –, Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind. Bei der Ausarbeitung der Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen – einschließlich Kindern mit Behinderungen – über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen diese selbstverständlich aktiv mit ein.
Meine Damen und Herren, gesetzliche Regelungen, die Menschenrechte betreffen, haben in Deutschland bereits einen sehr hohen Entwicklungsstand erreicht. So hat die deutsche Gesetzgebung bereits vor längerer Zeit einen Paradigmenwechsel vollzogen. Danach werden Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Objekte der staatlichen Fürsorge angesehen. In der Gesetzgebung setzt sich die Erkenntnis durch, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf gleichberechtigte Behandlung durch alle staatlichen Stellen haben, dass sie die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen und alle ihre Rechte auch selbst ausüben und einfordern können und sollen. 1994 wurde ins Grundgesetz das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung aufgenommen; auch die Ausgestaltung des SGB IX verdeutlicht diesen Paradigmenwechsel.
Gleichwohl gilt es zu schauen, wie weit mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention die Vorgaben der Konvention über Regelungen der sächsischen Gesetze hinausgehen und Handlungsbedarf besteht. Der vorliegende Antrag sieht dies vor und fordert die Einbeziehung der Monitoring-Stelle hinsichtlich der Überprüfung aller bestehenden landesrechtlichen Normen. Sicher, das ist eine Möglichkeit. Aber was sollte das im Ergebnis bringen? Denn gleichzeitig ließen sich nicht alle möglichen Veränderungen umsetzen.
Hören Sie doch erst einmal bis zum Ende zu!
Dabei geht es insbesondere darum, die vorhandenen Möglichkeiten, die bei uns genutzt werden, weiter auszubauen und umzusetzen. Sie sind aus meiner Sicht in den letzten Jahren sehr positiv umgesetzt worden. Diesbezüglich mögen wir unterschiedlicher Auffassung sein, aber ich denke, das ist das Recht der Opposition: dies immer wieder zu beklagen und zu sagen, was nicht erreicht wurde.
Dabei gilt es, dass neue Gesetze und Verordnungen bereits im Stadium ihrer Vorbereitung an den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gemessen werden und dass die Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen sichergestellt wird. Überdies wird der Beauftragte der Staatsregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorhaben einbezogen, sofern entsprechende Fragestellungen aufkommen. Diesen Weg halten wir für sinnvoller und werden daher Ihrem Antrag nicht folgen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Stange, vielleicht haben Sie gehört, dass ich ganz bewusst die Behindertenproblematik aus Sicht der UN-Konvention dargestellt habe. Das haben Sie richtig bemerkt. Dann habe ich unseren Weg aufgezeigt. Das scheint Ihnen entgangen zu sein. Ist das so?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass wir gestern einen sehr langen Plenartag hatten und es auch heute schon spät ist, will ich meine Rede zu Protokoll geben. Ich möchte Ihnen aber trotz alledem den Bericht sehr zum Lesen empfehlen, denn er gibt einen sehr guten Überblick über die Situation der Behinderten im Freistaat Sachsen. Er macht auch deutlich, was in den nächsten Jahren zu tun ist, um deren Situation zu verbessern und die Inklusion nach vorn zu bringen.
Vielen Dank.
Der Fünfte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hat die Aufgabe, die Situation der Betroffenen und die Entwicklung von Unterstützungsformen darzustellen und daraus Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Politik für Menschen mit Behinderung abzuleiten. Insbesondere dient der Bericht den in § 1 Abs. 1 SächsIntegrG formulierten Zielen, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und zu beseitigen, deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Das SMS hat übrigens ausdrücklich die Prüfung von Möglichkeiten zur weiteren und besseren Umsetzung der UN-BRK mit beauftragt. Im Ergebnis gibt der Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderung ein umfassendes Bild der Situation der Betroffenen in Sach
sen. Er beleuchtet auch kritisch Handlungsfelder, die in Zukunft stärker in den Fokus unserer Betrachtung zu nehmen sind.
Ich weiß, jeder von uns hat in seinen zugeordneten Aufgabengebieten ausreichend Arbeit, und dennoch appelliere ich an sie: Es lohnt sich auch für alle Nicht-Sozialpolitiker, den vorliegenden Bericht zu lesen. Mit Bezug auf den Ersten Bericht von 1994 kann man feststellen, welche Leistungen Freistaat und Gesellschaft bis heute erbracht haben, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Damit will ich keinesfalls ausdrücken: Ziel erreicht, wir können es gelassen angehen und uns selbstzufrieden auf die Schulter klopfen. Nein, aber es gilt auch Erreichtes nicht gering zu schätzen. Insbesondere möchte ich mögliche Redner der Opposition bitten, nicht eventuelle Ver
säumnisse in den Fokus ihrer Betrachtung zu nehmen, sondern Erreichtes zu würdigen und Zukunft zu gestalten.
Der Bericht gliedert sich in zehn Handlungsfelder, die nachgelesen werden können und die ich deshalb hier nicht einzeln benennen will. Auch werde ich mich auf sehr wenige Zahlen aus dem Bericht beschränken. Wie ich bereits sagte, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein ganz hohes Gut einer Gesellschaft. Diese immer besser zu erreichen ist, glaube ich, in unser aller Interesse. Auch wenn wir uns in Wegen dahin und staatlichen wie gesellschaftlichen Möglichkeiten unterscheiden, das Ziel sollte uns einen.
Für einen ganz besonders wichtigen Teil der Inklusion halte ich die Bildung. Im Berichtszeitraum hat sich die Integrationsquote von förderbedürftigen Schülern mehr als verdoppelt. Darüber hinaus hat ein Expertengremium zur weiteren Erhöhung und qualitativen Verbesserung der schulischen Inklusion eine Expertise erarbeitet und vorgelegt. Damit sind die Voraussetzungen für mehr Inklusion in der Bildung vorhanden.
Einer der wichtigsten Bereiche selbstbestimmter Teilhabe ist die Arbeit. Ein eigener Arbeitsplatz, an dem man seine Leistungsfähigkeiten unter Beweis stellen kann und damit auch Geld für den Lebensunterhalt verdient, kann in seiner Bedeutung gar nicht genug geschätzt werden. Auch dazu gibt der Bericht detailliert Auskunft.
Dennoch, um eine kleine Kritik komme ich nicht umhin: Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist im Berichtszeitraum nur geringfügig zurückgegangen, ganz im Unterschied zu nicht behinderten Arbeitnehmern. Dazu muss man wissen, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer ohne Behinderung ebenfalls deutlich abgenommen hat. Die der Arbeitnehmer mit Behinderung hat dagegen zugenommen.
Es freut mich, dass der Bericht die Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung positiv bewertet.
Eine große Herausforderung für die Regierung und die ganze Gesellschaft stellt die starke Zunahme von Behinderung im Alter dar. Auch darauf geht der Bericht sehr klar und deutlich ein. Mehr als die Hälfte der Behinderten sind mehr als 65 Jahre alt. Bei einem Behinderungsgrad über 50 % sind es sogar 60 von 100. Weitere Details will ich mir am heutigen Abend ersparen, denn es steht alles viel dezidierter im Bericht, als ich es hier in der Kürze der Zeit vortragen könnte.
Fazit: Der Fünfte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen stellt sehr detailliert und genau die Situation der Betroffenen dar. Die beigefügten statistischen Angaben machen vor allem die Dimension der Aufgaben recht deutlich. Für besonders wertvoll und wichtig halte ich die Anregungen und Vorschläge zur weiteren Vervollständigung der Inklusion in Sachsen. Bei aller Wertschätzung für das schon Erreichte – vor uns liegen erhebliche Aufgaben, die es im berechtigten Interesse der Betroffenen zu bewältigen gilt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Einbringer des Gesetzentwurfes „Sächsisches Inklusionsgesetz“ haben einen durchaus dankenswerten Versuch unternommen, die Belange von Menschen mit Behinderung über die UN-Behindertenrechtskonvention hinaus genauer zu bestimmen und zu regeln. Ich will ausdrücklich betonen, dass Ihre Initiative Ausgangspunkt für weitere sachorientierte Diskussionen zu diesem Thema einer verbesserten Inklusion in Sachsen sein sollte.
Gleichzeitig kann ich meiner Fraktion die Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf aus nachfolgenden Gründen nicht empfehlen. Zunächst halte ich es für unbedingt erforderlich, einem neuen Gesetz eine Analyse vorzuschalten, die die Wirksamkeit und Umsetzung bereits bestehender Gesetze untersucht und somit zu mehr Übersichtlichkeit und weniger Bürokratie führt. Im Auftrag des sächsischen Sozialministeriums ist derzeit das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik damit beschäftigt, den 5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen zu erstellen. Dieser soll zum einen eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse der Lebenssituation der Betroffenen in unserem Land liefern. Gleichzeitig soll er aber auch konkrete Vorschläge enthalten, wie noch bestehende Benachteiligungen abgebaut oder ganz verhindert werden können, um den Betroffenen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Um diese Vorschläge zu erarbeiten, werden selbstverständlich auch Anregungen der Betroffenen und der zuständigen Verbände einbezogen.
Aus meiner Sicht ist unbedingt erst dieser Bericht abzuwarten, ehe gesetzgeberisch gehandelt wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf hebt besondere Teilhabebereiche wie beispielsweise Schule und Hochschule hervor. Gerade hier, denke ich, sollten entsprechende Regelungen den jeweiligen Fachgesetzen vorbehalten bleiben. Auch sehe ich andere Bereiche dann möglicherweise benachteiligt. Ein Inklusionsgesetz sollte immer nur den allgemeingültigen Rahmen schaffen.
In der Anhörung ist festgestellt worden, dass im Gesetzentwurf teilweise falsche Zuständigkeiten angegeben sind. Das ist selbstverständlich ein behebbarer Fehler.
Für besonders erschwerend halte ich, dass zu den bestehenden Strukturen weitere Verwaltungsgremien geschaffen werden sollen. Das hört sich im ersten Moment
recht gut an. Wir können uns solche Doppelstrukturen nicht leisten, wenn nicht vorher der Beweis erbracht wird, dass sie wirklich unverzichtbar sind und anders ein Gesetz nicht wirksam umgesetzt werden kann, bis dahin, dass durch eine solche Doppelstruktur Kompetenzgerangel entstehen könnte.
Außerdem, denke ich, tun wir damit den bisher arbeitenden Behindertenbeauftragten und Gremien unrecht. Als ehemaligem Kommunalvertreter werden Sie mir sicher nachsehen, dass ich insbesondere bei Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung sehr kritisch bin. Bei der zwingenden Bestellung zusätzlicher kommunaler Bediensteter wäre das zum Beispiel so.
Ich befürchte, dass mit weiteren Sondergremien und Normierungen eines der Hauptanliegen in der Behindertenpolitik, nämlich die Sensibilisierung und das Verständnis in unserer Bevölkerung, weniger Beachtung findet. Dabei bin ich mir sehr im Klaren darüber, dass gerade in diesem Bereich noch sehr viel zu tun ist, ohne die erzielten Fortschritte kleinreden zu wollen. Ich erinnere an mein schon erwähntes Beispiel mit dem auf dem Fußweg parkenden Auto, das dem Rollstuhlfahrer im Wege steht.
Auch wenn mir das jetzt keinen Beifall einbringen wird, muss ich an dieser Stelle dennoch das Thema Geld ansprechen. Es gab im Vorfeld der Besprechung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Aussage zu den finanziellen Belastungen der öffentlichen Kassen. Zugegeben, meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD- und Linksfraktion, Sie sind nicht in der Regierungsverantwortung und tun sich mit Fragen der Bezahlbarkeit leichter als die Regierungsfraktionen. Aber weil CDU und FDP in dieser Verantwortung stehen und aus den hier im Hohen Haus hinlänglich bekannten Fakten für eine längere Zeit eine degressive Einnahmensituation des Freistaates erwartet wird, muss diese Frage gestellt werden.
Überdies habe ich bisweilen den Eindruck – das gilt nicht nur für dieses Gesetz –, dass zu leicht vergessen wird, dass wir lediglich Geld verteilen, welches von den vielen Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen, erst erarbeitet wird. Diese Menschen haben aus meiner Sicht ein Recht darauf, von uns im Vorfeld eines Gesetzes zu erfahren, mit welchen Belastungen zu rechnen ist und wie diese finanziert werden. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass Sachsen als einziges Bundesland eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt hat, Haushaltsmittel für die Förderung von Projekten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bereitzustellen. Im laufenden Haushaltsjahr sind das knapp 20 Millionen Euro.
Lassen Sie mich abschließend wiederholen: Der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf ist trotz allem eine gute Diskussionsgrundlage, auf der sich aufbauen lässt.
Zu Recht sagen Sie: Erstens. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch in Sachsen. Zweitens. Bei deren Umsetzung gibt es für uns noch viel zu tun, auch wenn – und auch das muss man sagen dürfen – in den letzten Jahren eine ganze Menge erreicht wurde.
Herzlichen Dank.
Danke, Herr Präsident. Lieber Herr Wehner! Ich schätze Sie und auch Ihr offenes Wort. Ich weiß auch, dass Sie wahrscheinlich geistig durchdringen, was ich gesagt habe. Umso mehr verwundert mich, dass Sie es falsch darstellen. Ich denke, wir im Raum wünschen uns alle von Herzen, dass jeder Arbeit findet. Es gibt eine ganze Reihe von Leuten, die früh um 6 rausmüssen, den ganzen Tag arbeiten und Steuern zahlen. Das ist anerkennenswert.
Dass diese Menschen ein Recht darauf haben zu hinterfragen, was wir mit dem Geld machen, das billige ich Ihnen ausdrücklich zu. Das und nichts anderes habe ich gesagt.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der zu behandelnde Antrag der Fraktion DIE LINKE „Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung durch Sächsischen
Maßnahmenplan ‚Arbeit nach Maß für Menschen mit Behinderung‘ grundlegend verbessern“ ist von der Staatsregierung – in Person von Frau Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz – umfassend und, wie ich finde, auch sehr sachkompetent beantwortet worden.
Diese Antwort macht deutlich, welches Engagement und welche umfangreiche Unterstützung Menschen mit Behinderung von der Schule über die Ausbildung bis zur Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder aber den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nach Arbeitslosigkeit durch die unterschiedlichen Akteure und Initiativen in Sachsen erhalten.
Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass Menschen mit Behinderung, die es bisweilen im Alltag sowieso schon schwerer haben, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu finden, jedwede Unterstützung angeboten werden muss. Es gilt, insbesondere die Barrieren zu beseitigen, die optisch nicht sichtbar sind. Es geht um solche Barrieren wie Unkenntnis, Unterschätzung oder die Sorge der ökonomischen Belastung für die Firma.
Die sächsische Wirtschaft befindet sich seit geraumer Zeit – Herr Wehner wies bereits darauf hin – auf einem sehr erfreulichen Entwicklungsweg. Die Beschäftigungszahlen sind deutlich gestiegen, parallel dazu ist die Zahl der Arbeitslosen gesunken. Auf den ersten Blick profitieren die Menschen mit Behinderung davon nicht. Man muss freilich etwas genauer hinter statistische Angaben schauen, um ein realistisches Bild zu erhalten. Die Zahl der Arbeitslosen ist in den letzten Jahren nicht unerheblich gesunken, aber eben auch die der potenziellen Arbeitnehmer. Die Zahl der Menschen mit Behinderung ist entgegen diesem Trend sogar gestiegen, sodass trotz Mehrbeschäftigung von circa 14 000 Menschen in den letzten sieben Jahren die Zahl der arbeitslosen Behinderten leicht angestiegen ist.
Aber Statistik hin oder her: Natürlich ist jeder Betroffene einer zu viel, zumal – wie ich eingangs bereits betonte – Menschen mit Behinderung schon im Alltag mit Problemen belastet sind, an die nicht Behinderte häufig nicht denken.
Die Frage ist: Ist der vorliegende Antrag geeignet, die Arbeitsmarktsituation für behinderte Menschen tatsächlich spürbar zu verbessern? Wir kämen damit sicherlich zu deutlich mehr Verwaltungsarbeit und damit zu mehr Bürokratie, ohne – wie ich glaube – substanziell wirklich viel zu erreichen. Die Politik kann und muss die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Das steht außer Frage. Nur, denke ich, hat sie das weitestgehend schon getan.
Nach meiner Auffassung gilt es, eine immer bessere Ausgestaltung und noch konsequentere Umsetzung des vorhandenen Instrumentariums zu erreichen. Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung muss grundsätzlich differenziert betrachtet werden, will man die Teilhabechancen am Arbeitsmarkt auf ein höchstmög
liches Maß bringen. Das hat die Staatsregierung erkannt und die „Allianz Arbeit + Behinderung“ im Dezember 2010 gegründet. In ihr sind nahezu alle relevanten Partner vereint.
Selbstverständlich bleiben trotzdem Hürden, manche sind auch gewollt und haben meine ausdrückliche Unterstützung. Gemeint ist das freie Unternehmertum und damit die freie Entscheidung des Unternehmers bezüglich des Agierens am Markt und damit auch zur Besetzung seiner Arbeitsplätze.
Als Staat können und dürfen wir nur unterstützend eingreifen. Zu nennen sei hierbei der Abbau von Barrieren, insbesondere auch beim Behinderungsbegriff, beim Verständnis zur Leistungsfähigkeit behinderter Menschen und vor allem bei arbeitsrechtlichen Fragen.
In vielen Gesprächen stelle ich immer wieder fest: Ein Hauptgegner, vor allem in kleineren Betrieben, sind die Vorurteile. Darauf möchte ich etwas näher eingehen. Ich halte es nicht für richtig, aber so höre ich es immer wieder: die Sorge, dass behinderte Menschen bei einer defizitären Entwicklung des Unternehmens das Unternehmen belasten, weil eine Kündigung problematisch ist. Das ist eine Hauptsorge. Da kann man reden, wie man will: Man kann sie nicht ohne Weiteres ausräumen. Das ist sicherlich eine Frage der Zeit.
Eine umfassende Sensibilisierung solcher Unternehmen ist deshalb nötig, aber auch hierfür sind mit der „Allianz Arbeit + Behinderung“ die Strukturen vorhanden. Beginnend in der Schule, über die Berufsorientierung, die Berufsvorbereitung und die Berufsausbildung sind aus meiner Sicht gute Möglichkeiten in Sachsen vorhanden. Natürlich müssen diese auch genutzt werden, und immer stehen Menschen dahinter mit ihren Stärken, aber leider auch Schwächen.
Nicht unerwähnt bleiben dürfen die Werkstätten für Behinderte für circa 16 000 Betroffene und deren Bestreben, in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialverband Außenarbeitsplätze zu schaffen, bis hin zur Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt – auch wenn sich der Erfolg zahlenmäßig leider in Grenzen hält. Die Werkstätten sind und bleiben ein zentraler Bestandteil der Arbeitsplatzsicherung für Menschen mit Behinderung in Sachsen.
Neben der „Allianz Arbeit + Behinderung“ möchte ich auch die umfangreichen gesetzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung und des Integrationsamtes nennen. Sie alle gehören zu den von mir angesprochenen Strukturen.
Ich denke, meine Ausführungen zeigen – im Zusammenhang mit der Antwort der Ministerin – eindrücklich: Sachsen ist auf einem guten Weg und es bedarf nicht des oben genannten Antrages. Somit kann ich den Koalitionsfraktionen leider nur dessen Ablehnung empfehlen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich nur zu Band II des Jahresberichtes des Rechnungshofes sprechen: Kommunalfinanzen. Ich kann Ihnen auch versprechen, dass ich das relativ kurz halten werde.
Ich habe das Exemplar noch einmal mitgebracht. Wer noch nicht dazu gekommen sein sollte, es zu lesen – zumindest die gelben Seiten sind sehr interessant. Da haben Sie einen kompakten Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation unserer Kommunen, Personal und Schuldenstände.
Der Sächsische Rechnungshof stellt zu Recht fest, dass im Jahr 2011 – denn darum dreht es sich heute – die Steuereinnahmen Rekordhöhe hatten. Das waren die höchsten seit Bestehen des Freistaates. Gleichzeitig sind aber auch die Ausgaben auf einen neuen Höchststand gestiegen. Das hängt einfach mit gestiegenen Personalkosten zusammen, mit höherem Sachaufwand – wir haben darüber gesprochen: Energiepreise –, und soziale Aufwendungen sind wieder gestiegen.
Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – immer noch gibt es mehr Einnahmen als Ausgaben – ist dennoch kleiner geworden. Das heißt, die Situation wurde 2011 etwas schwieriger. Deshalb stellt der Sächsische Rechnungshof zu Recht fest, dass an Konsolidierungsmaßnahmen und interkommunaler Zusammenarbeit kein Weg vorbeiführt. Das kann ich nur ausdrücklich unterstützen.
Übrigens ist dem Bericht nicht zu entnehmen, dass die Staatsregierung irgendeiner Pflicht nicht nachgekommen wäre.
Die kommunale Verschuldung – das klingt jetzt eigenartig –, die Kreditschulden der Kommunen sind gesunken. Dennoch hat die Verschuldung zugenommen. Das hängt mit der Umstellung auf die Doppik zusammen, weil dort andere Schuldenbewertungen eingehen.
Nicht folgen konnten wird dem Ansinnen des Rechnungshofs, einen erweiterten Schuldenbegriff einzuführen. Wir glauben, insbesondere auch mit der Nachbesserung durch das Innenministerium, dass der Schuldenbegriff ausreichend definiert ist. Wir danken aber dem Rechnungshof ausdrücklich für die Diskussion, die wir in diesem Zusammenhang hatten.
Interessant ist auch die Personalentwicklung der Kommunen. Inzwischen ist deutlich weniger Personal in den Kernverwaltungen als in den ausgelagerten Betrieben. Das allein besagt noch nichts, sollte aber zumindest aufmerksam weiterverfolgt werden. Insbesondere weist der Rechnungshof darauf hin, dass eine ausgewogene Altersstruktur viel mehr ins Blickfeld genommen werden
muss und es nicht darum geht, das Personalproblem durch zusätzliche Beamtenstellen zu lösen, sondern die Aufgabenabgrenzung soll immer das Maß der Dinge sein, wann verbeamtet wird und wann nicht.
Zwei konkrete Beispiele will ich anführen: Der Unterhaltsvorschuss, den die Kreise und kreisfreien Städte zunächst als Auslage des Bundes herausgeben, aber bei der Wiedereinbringung zur Hälfte behalten können. Hier hat die Stadt Leipzig erheblichen Nachholbedarf. Sie nimmt nur etwa die Hälfte dessen wieder ein, was Chemnitz und Dresden schaffen. Hier ist es angezeigt, mit Chemnitz und Dresden in einen Wissensaustausch zu gehen; denn das sind strukturelle Dinge, die relativ einfach beseitigt werden können.
Für mich besonders erschreckend war: Ein Bürgermeister, also ein früherer Amtskollege von mir, fährt privat mit dem Dienstauto und nutzt das Telefon privat und zahlt in aller Großzügigkeit seiner Kommune dafür 20 Euro im Monat. Das war schon 1991 unhaltbar, 2013 ist es nicht mehr zu verstehen.
Ich möchte dem Sächsischen Rechnungshof an einer anderen Stelle ganz herzlich danken. Insbesondere die bereitgestellten Arbeitshilfen und Beratenden Äußerungen sind ein wichtiges Instrument, den Kommunen Anhaltspunkte zu geben. Auch hat der Sächsische Rechnungshof, denke ich, sehr ausgewogen das Spannungsverhältnis der Aufgabenverteilung/Aufgabenerfüllung zwischen Freistaat und Kommune behandelt. Herzlichen Dank dafür!
Ich denke, es ist insgesamt ein wichtiger und guter Bericht. Ich kann mich dafür nur herzlich bedanken, und auch an Sie ein herzlicher Dank für die Geduld.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute an dieser Stelle bin ich besonders dankbar, in einer funktionierenden Demokratie leben zu dürfen, bin ich doch in einer Diktatur geboren und aufgewachsen und habe Teile meines Familien- und Berufslebens darin zugebracht.
Denn basierend auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung unseres Freistaates Sachsen existieren in unserem Land einklagbare persönliche Freiheiten. § 19 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung möchte ich gern zitieren: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(Beifall bei der CDU und den LINKEN – Holger Apfel, NPD: Sie haben nicht richtig zugehört! Ich habe doch gesagt, dass ich ihre Religionsfreiheit nicht streitig machen will! Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden!)
Ein politisch unabhängiges – hören Sie einmal bis zu Ende zu! – Bundesverfassungsgericht bzw. der Verfassungsgerichtshof Sachsens und die vollziehende Gewalt des Staates als auch unabhängige Gerichte – übrigens ein Markenzeichen einer wirklichen Demokratie – können von jedermann angerufen werden, um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Vorgehensweisen nachzuprüfen.
Unser Land verfügt darüber hinaus über ausreichende Gesetze, demokratische Begehren zu schützen, genauso wie verfassungsfeindliches Verhalten
zu verfolgen, zu verbieten und zu ahnden.
Das alles wissen natürlich die Mitglieder der NPDFraktion, nur akzeptieren sie diese Strukturen nicht. Der vorliegende Antrag ist dafür einmal mehr beispielgebend.
Der geplante Bau der Ahmadiyya-Moschee in LeipzigGohlis sorgt in der Bürgerschaft von Leipzig natürlich für lebhafte Diskussionen. Die Fragen der Bewohner, vor allem der des unmittelbaren Umfeldes um den möglichen Bauplatz, und auch noch so kritische Fragen sind völlig berechtigt. Auf diese Fragen müssen Antworten gegeben werden. Die Sorgen und Ängste der Menschen sind sehr ernst zu nehmen. Das gilt aber in gleicher Weise für die Befürworter des Moscheebaus. Beschimpfungen und Diskreditierungen sind keine Argumente.
Dass die NPD die Sorgen und Ängste der betroffenen Bewohner einmal mehr missbrauchen würde,
um ihre ewig rückwärtsgewandte, pluralismusfeindliche und damit intolerante Gesinnung zu untermauern, war zu erwarten, ist damit aber nicht weniger schändlich.
Sooft man in die Weltgeschichte zurückblickt: Immer hat Intoleranz in eine Sackgasse, zum Aus der verantwortlichen politischen Systeme geführt und dabei den betroffenen Völkern geschadet.
Gerade wir Deutsche sollten doch mit Blick auf das vergangene Jahrhundert wissen, was Intoleranz und damit Demokratiefeindlichkeit bedeuten. Aber die Menschen unseres Landes und wir, ihre Vertreter im Sächsischen Landtag, haben in ihrer übergroßen Mehrheit daraus gelernt, nur Sie von der NPD nicht – leider.
Toleranz und damit Akzeptanz Andersgläubiger – ich wiederhole mich an dieser Stelle gern – sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt.
Zum Moscheebau selbst: Ich kann nicht einschätzen, ob sich das Bauvorhaben der Ahmadiyya-Gemeinde baurechtlich an der besagten Stelle errichten lässt oder sich in die vorhandene Bebauung einfügt. Das hängt auch überhaupt nicht von meiner persönlichen Auffassung oder von der eines anderen Abgeordneten dieses Hauses ab, schon gar nicht von der Auffassung der NPD.
Es sei denn, es handelt sich um Mitglieder des Stadtrates von Leipzig. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut deutscher Demokratie. Sie hat sich, wie sich an zahllosen Beispielen belegen ließe, in herausragender Weise bewährt. Allein daran wird deutlich, was die NPD
Fraktion beabsichtigt; denn dass Ihre Mitglieder nicht um die kommunale Selbstverwaltung wissen, glaube ich Ihnen einfach nicht. Es geht Ihnen nur darum – ich wiederhole mich –, Ängste zu schüren, Spannungen zu vertiefen und der Demokratie zu schaden.
Ich bin mir dagegen sicher, dass die Stadt Leipzig die ihr übertragene Selbstverwaltung gewissenhaft im Interesse ihrer Bürgerschaft ausübt. Nicht nur das Baugesetzbuch, auch von der Stadt erlassene Bauvorschriften sind dafür die Basis.
Natürlich ist die Stadtverwaltung aufgefordert, über das Vorhaben transparent zu informieren und besagte Vorschriften allgemeinverständlich zu erklären. Selbstverständlich können die städtischen Entscheidungen auch rechtlich überprüft bzw. juristisch angegriffen werden.
Meine Damen und Herren von der NPD-Fraktion! So funktioniert Demokratie. Im Unterschied zu Ihnen bin ich stolz darauf, an ihr mitarbeiten zu können.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema ist die Evaluierung der Tätigkeit und der Aufgabenerledigung des Kommunalen Sozialverbandes des Freistaates Sachsen. Im Auftrag des Kreistages Mittelsachsen bin ich seit 1994 Mitglied der Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen. Mit dem dadurch erworbenen Wissen, denke ich, kann ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen voran Herrn Werner, dem Direktor des Kommunalen Sozialverbandes, ganz herzlich für ihre engagierte und sozial verantwortliche Arbeit danken.
Sowohl die sachgerechte Daseinsvorsorge für die Betroffenen als auch der sehr verantwortungsvolle Umgang mit den finanziellen Mitteln, die hauptsächlich von den Kreisen und den kreisfreien Städten im Umlageverfahren erbracht werden, verdienen Respekt.
Gleich zu Beginn meiner Rede will ich für die CDU/FDPKoalition feststellen, dass wir für den Antrag der LINKEN keine wirkliche Notwendigkeit sehen, auch wenn Sie es sehr umfangreich begründet haben. Dazu komme ich noch.
Der Kommunale Sozialverband ist ein höherer Kommunalverband zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung auf dem Gebiet der überörtlichen Sozialhilfe. Solche höheren Kommunalverbände sind in der Bundesrepublik die Regel und nicht etwa die Ausnahme.
Höhere Kommunalverbände sind die Regel in der Bundesrepublik und nicht die Ausnahme.
Bitte genau zuhören! Nichts anderes habe ich gesagt. – Ziel des Kommunalen Sozialverbandes ist es, sowohl fachlich als auch finanziell auszugleichen und damit über Kreisgrenzen hinaus ein bedarfsgerechtes und landeseinheitliches Leistungsangebot im gesamten Freistaat für den betroffenen Personenkreis zu gewährleisten. Bereits 2007 – Herr Wehner hat es gesagt – wurde in Vorbereitung der
Umsetzung des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes eine umfassende Prüfung der dem Kommunalen Sozialverband übertragenen und zu übertragenden Aufgaben vorgenommen.
Sie beantragen weiter Prüfung und Aufgabenkritik dahin gehend, welche der vom KSV derzeit wahrgenommenen Aufgaben unter Berücksichtigung des Kommunalisierungsgebots gemäß Artikel 84 und 85 in die unmittelbare Aufgabenverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte selbst übertragen werden können. Die Prüfung wurde vor der Umsetzung des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes vorgenommen und führte beispielsweise dazu, dass Leistungen der Kriegsopfervorsorge zum 01.08.2008 von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auf den Kommunalen Sozialverband übertragen wurden.
Wir sollten es den Mitgliedskörperschaften überlassen, welche Aufgaben sie in eigener Zuständigkeit und welche sie über den Kommunalen Sozialverband erbringen. Der KSV Sachsen muss nicht nur keinen Vergleich mit ähnlich gelagerten Verbänden anderer Bundesländer scheuen, im Gegenteil, er könnte Maßstab für solche Vergleiche sein.
In den 19 Jahren meiner Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung des KSV hat gerade die Leistungsfähigkeit des Verbandes immer wieder auf der Tagesordnung gestanden. Zahlen werde ich an dieser Stelle allerdings nicht nennen; denn diese sind – auch das hat Herr Wehner mir schon vorweggenommen – auf der Internetseite des KSV nachlesbar. Ich bin mir sicher, dass auch die antragstellende Fraktion diesen Datenbestand kennt.
Sie haben das bestätigt. Umso mehr verwundert es mich, dass wir heute noch mehr Abfrage wollen. Ich will versuchen, das zu verdeutlichen. Bedenken Sie den Kostenaufwand, den Bürokratieaufwand. Es ist immer leicht, von Bürokratieabbau und Reduzierung zu reden. Es fällt den Abgeordneten bisweilen schwer, es auch praktisch durchzuführen.
Gerade der Punkt 2 des Antrages fordert Darstellungen, die öffentlich zugänglich sind. Neben den umfangreichen Betrachtungen im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform 2008 möchte ich auch auf das Gutachten „Kommunaler Sozialausgleich für den Freistaat Sachsen“ der Firma con_sens, Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Hamburg aus dem Jahr 2012 verweisen. Damit liegen aus unserer Sicht ausreichend Daten und Fakten zum KSV Sachsen vor. Ihr Antrag ist somit nicht erforderlich.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Fallzahlen durch eine älter werdende Gesellschaft und der damit steigenden finanziellen Belastung der Träger der Sozialhilfe bleibt das Thema freilich sehr aktuell.
Ja, bitte.
Wir sehen es eben anders, Herr Wehner. Ich will Ihnen das überhaupt nicht abstreiten. Sie haben das, denke ich, ordentlich und ausführlich begründet, aber wir haben eine völlig andere Auffassung. Im Grundsatz sind wir für die Eigenständigkeit und für eigene Verantwortung, wohingegen ich bei der Linksfraktion immer wieder feststelle, dass Sie gern die Verantwortung zum Staat zurückziehen wollen. Ich denke, es sind Erkenntnisse aus der jüngeren Geschichte, dass genau das nicht funktioniert. Wir haben in den Staatsorganen nicht die besseren Leute sitzen. Ich kenne den KSV recht gut. Dort sitzen Fachleute, und die machen eine hervorragende Arbeit. Ich will es noch einmal wiederholen: Das Thema der Effektivitätssteigerung, der Leistungsbereitschaft ist immer Gegenstand der Verbandsversammlung.
Ich will einmal zu dem Thema der zukünftigen finanziellen Belastung zurückkommen. Das bleibt hochaktuell. Ich will aber auch davor warnen: Lösungsansätze allerdings, die intern eine Aufgabenverlagerung in Richtung Freistaat vorsehen, sind nicht zielführend. Der Freistaat kann die vom KSV wahrgenommenen Aufgaben keinesfalls effizienter erfüllen. Das ist meine ganz persönliche Überzeugung. Da mögen wir durchaus differenziert die Sache betrachten.
Es ist jetzt erst im ersten Jahr. Nun lassen Sie uns dieses Thema ausklammern und einmal zwei Jahre fortsetzen, nämlich gerade, weil der Landesrechnungshof – – Kann ich das als Frage werten, es ist nämlich meine Redezeit?
– Nicht. Entschuldigung, muss ich abbrechen. Ja, es ist richtig, es war natürlich eine Frage, und ich habe spontan reagiert, was mir gar nicht zusteht. Entschuldigung.
Ich will noch einmal auf das Prinzip des Bürgerkontaktes vor Ort und der zentralen Erledigung beim KSV eingehen. Dieser hat sich aus meiner Sicht sehr bewährt. Das kann ich Ihnen auch aus meiner beruflichen Vergangenheit sagen. Dort sind wir damit sehr gut zurechtgekommen. Wir halten Ihren Antrag in der Form nicht für erforderlich und plädieren für Ablehnung.
Danke.
Herr Pellmann, zum Schluss sind Sie zur Wahrheit gekommen. Das freut mich. Es geht Ihnen um die Sorge, dass es für den Freistaat zu kostengünstig wird.
Darum geht es Ihnen. Ich denke, das hat Herr Pellmann zum Schluss sehr deutlich gesagt, dass er die Sorge hat, dass alles zu kostengünstig wird. Das geht uns anders. Geld lässt sich nur einmal ausgeben.
Ich denke, wir haben eine gute Verteilung im Freistaat.
Da ich von der kommunalen Ebene komme, weiß ich, was der KSV leistet. Ich weiß, dass die Kreise und kreisfreien Städte mit der Arbeit des KSV sehr zufrieden sind. Das kann ich Ihnen ausdrücklich bestätigen. Wenn dem so ist, dann sollten wir unseren Kreisen und kreisfreien Städten auch an dieser Stelle einmal vertrauen.
Sie wollen – das höre ich heraus – mehr Zentralisierung. Das führt garantiert in die Irre. Wir finden es gut, wie es ist, und halten eine momentane Evaluierung nicht für notwendig. Wenn eine Evaluierung gefordert ist, dann sollte sie zuerst von den Kreisen und kreisfreien Städten ausgehen.
Danke.
Danke. – Ich möchte noch einmal zum Thema Misstrauen fragen. Ich weiß nicht, woher der Begriff bei Ihnen kommt. Von der Staatsregierung kenne ich das nicht.
Von den Kreisen und kreisfreien Städten sowie von der CDU-Fraktion kenne ich das ebenfalls nicht. Wer also misstraut dem Kommunalen Sozialverband wirklich?
Können Sie das beantworten?
Nun muss ich doch noch einmal nachfragen; ich habe es jetzt noch nicht ganz verstanden. Ich sage es noch einmal: Vonseiten der Staatsregierung und der CDU-Fraktion ist mir ein Misstrauen nicht bekannt, und es ist mir auch nicht von den Kreisen und kreisfreien Städten bekannt. Dort habe ich den Vorteil, dass ich in der Verbandsversammlung sitze. Also müsste das Misstrauen gegebenenfalls von den anderen Fraktionen kommen. Dann würde ich Sie bitten, das auch wirklich zu benennen. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt in sehr komplexer und fachlich umfassender Form Fragen zum Thema Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder die eine Behinderung haben.
Diese Thematik wird von der allgemeinen Öffentlichkeit noch zu wenig wahrgenommen, denn in Relation zu allen Kindern stellt diese Gruppe von Kindern – bundesweit spricht man von 2 bis 3 % – eine relativ kleine Gruppe dar, auch wenn die Anzahl der Betroffenen durch eine bessere Früherkennung wächst. Die entsprechenden Zahlen können Sie in der Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales nachlesen.
Die Herausforderungen zur Früherkennung und Frühförderung dieser Kinder sind dagegen von deutlich größerer Dimension, und das sowohl für die betroffenen Eltern als auch für die Therapeuten und die Gesellschaft insgesamt. Frau Herrmann hatte auf die Kosten bereits hingewiesen. Vor allem die Belastung von Eltern und Geschwistern darf nicht unterschätzt werden.
Insofern bin ich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihre umfassende Fragestellung sehr dankbar, auch wenn mir im Frageteil Statistik – diese kleine Replik sei mir erlaubt – das Informationsbedürfnis deutlich überzogen erscheint. Zum Teil konnten keine Angaben gemacht werden, weil diese statistischen Daten nicht erfasst werden. Dass entsprechende Angaben möglicherweise nicht uninteressant wären, will ich nicht bestreiten. Aber welche politischen Entscheidungen ließen sich daraus ziehen? Das hat sich mir nicht erschlossen. Ich bitte dabei zu bedenken, dass hinter statistischen Erhebungen immer ein Verwaltungsaufwand steht, der bezahlt werden muss.
Mein Dank gilt dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales für die Beantwortung der fast 200 Fragen. Aber auch hier muss ich eine Kritik äußern. In einer Reihe von Fällen haben einige örtliche Träger der Sozialhilfe keine
Angaben gemacht, wodurch die Gesamtstatistik unvollständig wird. Hier hätte ich mir mehr Nachdruck beim Abfragen dieser Daten gewünscht, damit man tatsächliche Rückschlüsse ziehen kann.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit bei der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder die eine Behinderung haben, in den anderen Bundesländern lassen sich leider kaum Vergleiche anstellen. Damit ist eine Einordnung Sachsens diesbezüglich nur sehr begrenzt möglich.
Allerdings glaube ich aus der Beantwortung der Fragen und den mir vorliegenden Kenntnissen durch Gespräche sowohl mit Betroffenen als auch mit Trägern der örtlichen Sozialhilfe sagen zu können, dass Sachsen über ein gut funktionierendes System sowohl zur Früherkennung als auch der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder die eine Behinderung haben, verfügt.
Die über 40 interdisziplinären Frühförderstellen und die sieben sozialpädiatrischen Zentren leisten mit ihren hervorragend ausgebildeten Spezialisten eine ausgezeichnete Arbeit, die ich, wie Frau Herrmann, an dieser Stelle ausdrücklich loben möchte.
Auch die über weite Teile sehr gute Vernetzung bis hin zu Kitas und Kinderärzten etc. trägt dazu bei, dass nahezu jedem betroffenen Kind entsprechende Hilfe gewährt wird. Hinsichtlich der unterschiedlichen Herangehensweise und damit der Finanzierung durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe erkenne ich auch gewisse Einschränkungen in den Angeboten. Das muss nicht sofort zu größeren Nachteilen führen, aber im falschen Moment können mögliche Einsparungen die Träger später umso mehr belasten. Das bitte ich zu bedenken.
Die Betroffenen sollten es uns wert sein, dass wir sie umfassend fördern, wenngleich festzustellen ist, dass sich die Früherkennung und Frühförderung in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat.
Lassen Sie mich an dieser Stelle feststellen, was der Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren diesbezüglich geleistet haben. Ich denke, dabei muss man einen Vergleich im Weltmaßstab nicht scheuen.
Natürlich bleiben Betroffenen, vor allem im ländlichen Raum, Wegezeiten und Kosten nicht erspart, um zu Hilfezentren zu gelangen. Andererseits müssen wir konstatieren: Zentren müssen sein, um gebündelte Fachkompetenz vorzuhalten. Natürlich muss alles auch bezahlbar bleiben. Die Angaben über die beträchtlichen Kostensteigerungen sowohl bei den Krankenkassen als auch bei den Trägern der örtlichen Sozialhilfe in den letzten Jahren können Sie in der Antwort des SMS nach
lesen. Frau Herrmann hat diese Zahlen bereits genannt. Das ist schon beeindruckend.
Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Wir sind alle mit einer Flut von Informationen belastet und bisweilen überfordert. Ich bitte Sie, das Nachfolgende auch den Kollegen auszurichten, die derzeit nicht im Saal sind – vielleicht können sie aus ihren Büros zuhören. Ich möchte an alle im Haus appellieren, sich der Mühe zu unterziehen, die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und die Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales sorgsam zu lesen. Es geht um einen sehr wichtigen Teil unserer Bevölkerung, nämlich um Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder eine solche schon haben. Die betroffenen Kinder, ihre Eltern, ihre Geschwister und ihre Verwandten, aber auch diejenigen, die sich um sie kümmern, haben das verdient.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält einige nachvollziehbare Feststellungen und zielt grundsätzlich in die richtige Richtung. Dennoch kann ich meiner Fraktion heute nicht empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.
Hören Sie sich erst die Begründung an. Wir können dann darüber reden. – Das ist einfach der sehr kurzen Vorlagezeit geschuldet.
Warten Sie doch erst einmal ab. – Unter Beachtung der enormen Tagesordnung, die wir heute vor uns haben, war es mir weder im Arbeitskreis noch in der Fraktion möglich, darüber zu diskutieren; ich habe ihn erst seit zwei Stunden.
Ich denke, dass sich die Fraktion über meine Person hinaus damit beschäftigen wollte. Das werden Sie mir zubilligen. Das ist schon einfach richtig.
Zum Antrag konkret: Punkt 1 und 2 sind so. Zu Punkt 3 will ich sagen: Mit mehr Leistung und zielorientierter Arbeit werden natürlich auch die Problemlagen komplexer. Ich denke, Sie werden mir diesbezüglich ein ganzes Stück recht geben können. Punkt 4 kann man so gar nicht zustimmen. Vorher muss man wenigstens die örtlichen Träger der Sozialhilfe hören und sich die dortigen Hilfesysteme genauer ansehen. Die meiner Ansicht nach viel zu scharfe Formulierung „verhindert die Teilnahme von Kindern mit Behinderung oder Kindern, die von Behinderung bedroht sind, an der Gesellschaft“ ist einfach überzogen. Solchen Formulierungen können wir nicht zustimmen.
Das Gleiche gilt für Punkt 5. Auch hier können wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen, ohne den benannten Jugendämtern die Chance einer Stellungnahme gegeben zu haben.
Auf Punkt 6 bin ich in meinem Debattenbeitrag eingegangen. Wer im ländlichen Raum wohnt, hat Vor- und Nachteile. Der Zugang zu Komplexleistungen ist sicherlich erschwert, aber nicht gleich erheblich. Die größere räum
liche Freiheit aber hat sicherlich Vorteile und kann für die betroffenen Kinder ein nicht zu unterschätzender Gewinn sein.
Zu II.: Natürlich muss man die Auswirkungen der novellierten Rahmenvereinbarung Komplexleistung bewerten. Mit welchem Umfang, mit welcher Zielsetzung, in welcher Zeit, das werden wir im Arbeitskreis noch besprechen. Wenn evaluiert wird, halte ich eine Mitteilung an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz für eine Selbstverständlichkeit.
Die Punkte 3 und 4 enthalten völlig nachvollziehbare Ansätze. Ich halte sie für so bedeutsam, dass man sich näher damit befassen muss.
Frau Herrmann, ich kann Ihnen versichern, dass Ihr Entschließungsantrag bei uns nicht in der Versenkung verschwinden wird, auch wenn wir ihm heute nicht zustimmen können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich will noch darauf antworten. Ich habe sehr deutlich gemacht, dass wir den Entschließungsantrag nicht einfach nur ablehnen und die Sache damit erledigt ist, sondern dass wir für dieses komplexe Thema eine gewisse Zeit brauchen, uns damit zu beschäftigen. Danach werden wir mit dieser Thematik weiterarbeiten.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! „Quantifizierung des kommunalen Investitionsbedarfes“ lautet die Überschrift des zu behandelnden Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich will zugeben: Der Beitrag von Frau Hermenau war besser als das, was ich im Antrag gelesen habe.
Das ist ein Kompliment für Sie. – Das liest sich im ersten Moment tatsächlich nicht schlecht. Bei genauem Hinsehen – das will ich ehrlich sagen – habe ich schon den Kopf geschüttelt; ich werde das noch begründen.
Die Kommunen – das haben Sie richtig gesagt – sind der lebende Organismus unseres Freistaates. Nur im Wechselspiel zwischen Kommunen, Landkreisen und Freistaat findet das wirkliche praktische Leben statt. Deshalb ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen – insbesondere deren Investitionsfähigkeit – von eminenter Wichtigkeit; ich denke, darin sind wir uns sehr einig.
Die Kommunalfinanzen – auch das wissen wir – unterliegen wegen der Einnahmenstruktur zum Teil erheblichen Schwankungen. Ich denke nur an das Thema Gewerbesteuer und – mit zeitlichem Versatz – Schlüsselzuweisungen.
Einige wenige Zahlen sollen untermauern, wo wir im Moment stehen: 2011 konnten allgemeine Deckungsmittel unserer sächsischen Kommunen in Höhe von
4,8 Milliarden Euro registriert werden. Das ist ein Rekordwert. Das führte zu 734 Millionen Euro Überschuss der laufenden Rechnungen (Investitionsmöglichkeit).
Das kommunale Finanzierungssaldo ist auch sehr interessant: In Sachsen plus 45 Euro pro Einwohner – das bleibt also nach der gesamten Ausgabensituation vom Vermögens- und Verwaltungshaushalt übrig – plus 22 Euro pro Einwohner immer noch für die Länder Ost, aber minus 52 Euro pro Einwohner für die Länder West. Das ist Ergebnis der prosperierenden sächsischen Wirtschaft, des West-Ost-Transfers – das muss man unbedingt dazusagen
, unseres FAGs und natürlich des verantwortungsvollen Umgangs unserer Kommunen mit Geld.
Nun konkret zum Antrag: Bei näherem Hinsehen kommen mir folgende Gedanken: Unverständnis für kommunale Denkweise; ich werde das gleich noch begründen. Oder: Gab es eine Antragsnot? Hatte man heute keinen besseren Antrag zur Verfügung?
Denn: Weder die Staatsregierung noch die Landkreise verfügen für ihre kreisangehörigen Kommunen über Zahlen, die den tatsächlichen Investitionsbedarf der nächsten Jahre beziffern. Dieser müsste in einem Verfahren erfragt werden. Eine rechtliche Grundlage für ein solches Verfahren kenne ich zumindest nicht.
Vielmehr sagt der Art. 82 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung Folgendes aus: „Träger der Selbstverwaltung sind die Gemeinden, Landkreise und andere Gemeindeverbände. Ihnen ist das Recht gewährleistet, ihre Angelegenheit im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung zu regeln.“
Allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Kommunen unseren Bitten, eine solche Prognose abzugeben, nachkämen.
Bei allem Respekt, meine Damen und Herren, für unsere Kommunen: Dafür war ich viel zu lange Bürgermeister, als dass ich nicht wüsste, was das im Ergebnis brächte. Ich fürchte, dass deutlich überzogene Investitionsschätzungen im Ergebnis einer solchen Befragung herauskommen würden. Natürlich wird dann das Wünschenswerte und nicht etwas das tatsächlich Notwendige beziffert, schon aus Sorge, dass diese Zahlen dafür verwendet werden könnten, bei späteren Fördermittelzuweisungen herangezogen zu werden. Ich denke, das leuchtet auch jedem ein.
Was wollen wir mit solch unrealistischen Zahlen? Ich will nicht annehmen, dass Sie bezwecken, damit ein Szenario der völligen Unterfinanzierung der sächsischen Kommunen zu entwerfen. Das haben Sie nicht getan. Deswegen sage ich: Der Redebeitrag war besser als der Antrag. Es sei von mir an diese genannten Zahlen erinnert, wo wir im Moment stehen.
Zur Generationengerechtigkeit: Die in den kommenden Jahren in den kommunalen Haushalten eingeführte Doppik wird den Werteverzehr der Infrastruktur der Kommunen offenlegen. Das führt zu besseren Möglichkeiten für die Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte, Einfluss zu nehmen, und beziffert natürlich ein Stück weit den wirklichen Investitionsbedarf. Ausgenommen davon sind Neubauten. Aber ich denke, auch bezüglich Neubauten muss in Bezug auf Generationengerechtigkeit kritisch hinterfragt werden: Was haben wir an Struktur? Was brauchen wir an Struktur? Und was ist mit Blick auf die Zukunft bezüglich der Nachhaltigkeit wirklich erforderlich?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole hier zum zigsten Male meinen Appell: Trauen Sie den Kommunen die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung bitte zu. Diese wissen, was zu tun ist, sie können bis auf ganz wenige Ausnahmen sehr verantwortlich mit Geld umgehen und brauchen unsere Nachfragen nach ihrem Investitionsbedarf sicher nicht.
Der vorliegende Antrag würde bei einer Pi-mal-DaumenSchätzung zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen, keine belastbaren Zahlen liefern, bestenfalls unrealistische Erwartungen schüren und zu Enttäuschungen führen.
Aus diesem Grund können wir den Antrag leider nur ablehnen.
Vielen Dank.
Ich bin ein klein wenig spät mit meiner Frage dran, weil ich erst aus der hinteren Reihe nach vorn an das Mikrofon kommen musste. Meine Frage zielt auf Ihre Aussage zwei Sätze vorher ab.
Die sächsischen Kommunen waren im Jahr 2011 in der Lage, 180 Millionen Euro zu tilgen oder zurückzulegen. Würden Sie daher von einer Investitionskatastrophe sprechen?
Das ist bares Geld. Das hat mit der Doppik nichts zu tun.
Das ist bares Geld. Es sind 180 Millionen Euro. Ist das für Sie eine Investitionskatastrophe oder nicht? Das möchte ich beantwortet haben.
Natürlich sind nicht alle Kommunen gleich. Ich gebe Ihnen völlig recht. Das Finanzausgleichsgesetz Sachsens nivelliert die Finanzunterschiede in erheblichem Maße.
Können Sie sich vorstellen, dass 40 % der Kommunen auch an den Ursachen arbeiten sollten, wodurch sie schlechter als andere dastehen?
Danke, Herr Präsident. – Frau Hermenau hat so viel Bezug auf meinen Vortrag genommen, dass ich einfach einige Worte dazu sagen muss. Ich denke, das erwarten Sie auch.
Bürgermeister lügen nicht, sind aber pfiffig, das will ich einfach mal so sagen.
Ich denke, mit Lügen – das wissen wir alle – hat das nichts zu tun, aber eine Pfiffigkeit ist dabei, und selbstverständlich führen Fördermittelgrößen immer dazu, zu variieren. Wenn ich heute 75 % Förderung in einem Programm habe, nehme ich erst das und warte mit einer anderen Investition. Das meine ich mit „Pfiffigkeit“. Das hat man doch alles im Haushalt stehen, damit man reagie
ren kann. Mit „Pfiffigkeit“ meine ich auch, dass manchmal mehr im Haushalt steht, als bezahlt werden kann. Da nehme ich halt die Gewerbesteuereinnahme ein bisschen hoch, damit das wieder aufgeht. Ich denke, das ist nicht Lüge, sondern das geschieht – das ist aus der Praxis gesprochen –, damit Sie im richtigen Moment reagieren können. Denn wenn Sie eine Maßnahme nicht im Haushalt haben, können Sie die Fördermittel nicht abrufen, auch wenn es dafür 100 % gäbe. Das ist halt so.
Ich habe in meinem Vortrag ausdrücklich gesagt, dass wenige Kommunen dieser Sache nicht gerecht geworden sind. Diesen wenigen zuliebe kann man nicht alles anders machen. Die meisten haben ihre finanziellen Probleme im Griff. Ich will Ihnen zwei Beispiele aus meinem unmittelbaren Umfeld dafür nennen, was passieren kann.
Die eine Gemeinde hat viel zu teuer Flächen gekauft, ein Gewerbegebiet daraus gemacht und konnte das dann nicht verkaufen, weil es zu teuer war. Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes pleite gegangen.
Eine andere, kleine Kommune dachte, sie müsste sich ein Hallenbad bauen. Das hat auch nicht funktioniert.
Das können wir aber nicht korrigieren. So viel Verantwortlichkeit gehört auf die entsprechende Ebene. Diese zwei kleinen Beispiele sollen nur zeigen, dass es auch Verfehlungen gibt, auf die wir reagieren müssen. Aber wir können dafür nicht 95 % bestrafen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Wichtigkeit und Bedeutung der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig ist von allen Rednern sehr klar und deutlich herausgearbeitet worden. Das freut mich, denn ich muss es nicht noch einmal separat tun. Sie ist ein wichtiger Baustein für Inklusion. Weit über zehntausend regelmäßigen Nutzern ermöglicht die DZB mit ihrer Arbeit ein deutliches Mehr an Teilhabe am Leben, als es sonst möglich wäre, denn sie bietet vor allem Blinden und Sehbehinderten ein ganz erstaunliches Informationsangebot, und darüber hinaus wird für Nichtbehinderte wissenschaftliche Literatur zur Thematik vorgehalten.
Teilhabe am privaten wie auch am öffentlichen Leben setzt in erster Linie Information voraus. Ich glaube, dass wir, die wir sehen können, kaum ahnen, welchen informativen Einschränkungen die Betroffenen unterliegen. Umso wichtiger ist der Beitrag der DZB, diese Einschränkungen
deutlich zu reduzieren. Diesen Beitrag können wir überhaupt nicht überschätzen.
Umso löblicher ist es, dass sich Sachsen zur DZB bekennt und sie nicht unerheblich finanziell unterstützt. Das Ziel unseres Antrages ist darauf gerichtet, die enorme Geschwindigkeit der medialen Informationsmöglichkeiten auch für Blinde und Sehbehinderte nicht zu einer neuen Barriere werden zu lassen. Natürlich stellt die Deutsche Zentralbücherei für Blinde sich schon heute dieser Herausforderung. Dabei muss und kann sie sich auf unsere Unterstützung verlassen. Einen Entwicklungsrückstand, wie von der NPD-Fraktion behauptet, kann man der DZB nicht unterstellen. Aber es ist trotzdem wichtig, dass von der DZB aufgezeigt wird, wie die zukünftige Entwicklung aussehen soll. Die Ministerin hat das angesprochen.
Auch will ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es bei aller Wertschätzung gelingen sollte, sowohl den Bund als auch andere Bundesländer für die finanzielle Unterstützung der DZB zu gewinnen, denn fast zwei Drittel der Leistungen gehen über Sachsens Grenzen hinaus. Die Ministerin hat das Thema bereits angesprochen und im ersten Anlauf eher Zurückhaltung erfahren. Das war nicht anders zu erwarten. Das schmälert überhaupt nicht unseren Stolz, dass die DZB ihren Sitz in Leipzig hat.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Deutsche Post die DZB mit unentgeltlichem Versand unterstützt. Die breite Unterstützung im Plenum habe ich bereits erkannt. Damit wird ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein Stück mehr Inklusion erreicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen ist, bezogen auf die UN-Behindertenrechtskonvention, nur ein Teilaspekt der Behindertenpolitik. Aber er ist für die CDU/FDP-Koalition doch von solcher Bedeutung und Wichtigkeit, dass wir diese Thematik heute ins Plenum gebracht und einen umfassenden Antrag gestellt haben, für den ich Sie im Anschluss noch um Zustimmung bitten werde.
Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die immer bessere gesundheitliche Vorsorge zu besseren Lebensbedingungen und zu längerem Leben führt. Das ist politische Zielsetzung sowohl der Bundesrepublik als auch des Freistaates Sachsen. Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, profitieren wir alle, wie wir hier in diesem Hohen Hause sitzen, davon.
Selbstverständlich spielen noch weitere Faktoren, auf die ich jetzt nicht eingehen will, eine Rolle, dass die Bevölkerung in Deutschland und in Sachsen immer älter wird. Das ist sehr erfreulich, stellt uns aber auch vor erhebliche Herausforderungen, die in diesem Umfang das Land so noch nicht gesehen hat. Die demografische Entwicklung, die es insbesondere in den ostdeutschen Ländern gibt, verschärft diese Thematik noch einmal.
Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das waren allgemeine Feststellungen, die Ihnen allen sehr wohl bekannt sind. Ich habe sie deswegen noch einmal gebracht, um Ihnen deutlich zu machen, dass das auch für Menschen mit Behinderungen in ganz besonderem Maße gilt. Denn erstens profitieren selbstredend auch diese Menschen von der besseren medizinischen Versorgung und zweitens – ich bin mir an dieser Stelle gar nicht sicher, ob diese Thematik schon jedem bekannt ist – werden auch diese Menschen älter, und die Älteren sind viel stärker von Behinderung betroffen als die Jüngeren.