Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

(Beifall bei der Linksfraktion und der SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Scheel. – Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Doch bevor wir dazu kommen: Ihnen liegt ein Änderungsantrag vor, mit dem zu dem hier in Abstimmung zu bringenden Antrag eine Nr. 3 angefügt werden soll. Es handelt sich um die Drucksache 5/740. Ich frage die einbringende Fraktion DIE LINKE: Wird hierzu Einbringung gewünscht? – Das kann ich feststellen. Frau Abg. Edith Franke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage zu der vorliegenden Drucksache, dass das EU-Programm „Kommunal-Kombi“ weitergeführt wird. Das heißt, die Staatsregierung möge vom Parlament den Auftrag erhalten, dieses Programm über den Jahreswechsel hinaus weiterzuführen. Dieses Programm ist gerade gekappt worden. Reichlich 5 000 Förderungen sind aus dem Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ vergeben worden, das vom Freistaat und von den Trägern der jeweiligen Förderungen unterstützt wird.

Es sind 400 Förderungen nicht vergeben worden und es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, dieses Programm zu beenden; zumal es in allen Kommunen noch Förderprojekte gibt, die sozial Schwachen helfen, die Alten und Kranken helfen, die Programme im Sport für Kinder und Jugendliche veranstalten und die sich der Kultur für benachteiligte Menschen besonders widmen. Wir dürfen diese Menschen nicht allein lassen. Sie brauchen unsere Hilfe, sie müssen das Erlebnis der Solidargesellschaft erfahren und sie brauchen auch Hilfe von Helfern, die dafür finanziert werden sollen. Das ist die zweite Seite der Medaille.

Über 400 Personen, Hartz-IV-Empfänger, sind angesprochen worden und leben in der Hoffnung, dass sie zum Jahreswechsel eine Arbeit für drei Jahre erhalten. Es ist verheerend, in welcher Situation sich diese Menschen gegenwärtig befinden, da sie erfahren mussten, dass ihre Wünsche auf Arbeit nicht in Erfüllung gehen. Darunter sind junge Leute, Mitte zwanzig. Ich habe gestern mehrere Anrufe von solchen Menschen erhalten, die nach ihrer Ausbildung noch nie eine Arbeit hatten und zum ersten Mal auf drei Jahre zusammenhängender Arbeit hoffen durften. Es sind auch Ältere dabei, die die Hoffnung hatten, später keine Grundsicherung beantragen zu müssen, die auch wieder Geld kostet, weil sie in den drei Jahren zu ihrer Rente, die sie mit 60 Jahren antreten können, noch einen Anteil erarbeiten können.

Ich bitte Sie, sich nicht allein davon leiten zu lassen, dass das Geld kostet. Ich habe es einmal hochgerechnet: Allein das, was wir im vorhergehenden Tagesordnungspunkt bzw. in dem Punkt davor für uns beschlossen haben, hätte die Hälfte der Summe ausgemacht, die notwendig wäre, um dieses Programm pro Jahr durchzuführen. Also, es geht hierbei um keine Reichtümer.

Frau Dr. Franke, Sie kommen bitte zum Schluss.

Ich bitte, diesem Antrag zu folgen und den Kommunal-Kombi im nächsten Jahr fortzuführen.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion und der Abg. Gitta Schüßler, NPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Franke. – Gibt es hierzu weitere Wortmeldungen? – Frau Abg. Jähnigen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Begründung jetzt wirklich mit Überraschung gehört. Unsere Fraktion ist sehr für den Erhalt des Kommunal-Kombi. Wir haben dazu auch einen Antrag eingebracht. Sie haben allerdings einen anderen Antrag gestellt. In der Begründung zum Kommunal-Kombi wird erwähnt, den bisherigen Grundsatz sächsischer Haushaltspolitik sicherzustellen und alle Förderprogramme ohne Abstriche umzusetzen. Sie haben nicht den Erhalt des Kommunal-Kombis speziell beantragt. Dementsprechend wird unser Abstimmungsverhalten sein.

Lassen Sie uns über das Kommunal-Kombi reden. Wir wollen das Kommunal-Kombi erhalten. Wir halten es auch aus kommunaler Sicht für einen schwerwiegenden Fehler, das Programm abzuschaffen. Wenn Sie diese Abstimmung heute gewollt hätten, dann hätten Sie einen anderen Antrag einreichen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Jähnigen. – Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Michel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir halten uns an den Antrag in der vorliegenden Drucksache. Dort steht nichts von Kommunal-Kombi. Es geht um eine Pauschalbeschließung, dass wir alle EUFörderprogramme abrufen. Der Staatsregierung muss dieser Spielraum gewährt werden, sodass man reagieren und prüfen kann. Ich nehme noch einmal das Beispiel mit dem Schulobst, das nicht der Sache nach, sondern nur dem Verfahren nach abzulehnen war. Wir werden auch diesen Pauschalantrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Michel. – Herr Pecher, Sie haben sich noch gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich empfinde es als starke Leistung, dass auch DIE LINKE das von der SPD in der Koalition – auch wenn es immer gescholten wurde – initiierte Programm „Kommunal-Kombi“

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das war uns zu wenig!)

das ist mir vollkommen klar – von sächsischer Seite unterstützt und kofinanziert. Ich mache auch keinen Hehl daraus: Natürlich werden wir diesem Änderungsantrag zustimmen, und zwar nicht nur bezüglich des KommunalKombis, sondern auch bezüglich der Kofinanzierung von Fördermitteln, weil ich denke, dass das in Richtung Kommunen richtig angelegt ist. Das ist der eine Fakt. Der zweite Fakt ist: Wir werden zustimmen, weil ich es für eine riesige Sauerei halte – es gibt dieses Bundesprogramm –, dass die erste Maßnahme dieser Regierung, dieses FDP-Wirtschaftsministers darin besteht, das Kommunal-Kombi zu kappen, zu stoppen, also auslaufen zu lassen.

(Beifall bei der SPD und der Linksfraktion)

Wenn man als Gesetzgeber schon die Mittel eingestellt hat, die Anträge vorliegen – vor allen Dingen von den Kommunen, die erst danach in das Programm hineingekommen sind und jetzt einreichen wollen –, schadet man aus meiner Sicht nur den Betroffenen, wenn man praktisch aus der Kalten heraus versucht über die Exekutive das Parlament zu umgehen. Dagegen werden wir noch vorgehen.

Wir finden diesen Änderungsantrag richtig. Wir werden – dazu nehme ich den Hinweis der GRÜNEN auf – das vertiefen und entsprechende Anträge stellen, in denen wir darauf abzielen, dass a) im Bund – auch wenn die Wahrscheinlichkeit in der jetzigen Situation gering ist – dieses Programm weitergeführt wird und b) wir auch auf sächsischer Seite dieses Programm weiterführen werden, weil – das ist meine Erfahrung als Kreisrat und als Stadtrat – dieses Programm ein voller Erfolg für die Kommunen und vor allen Dingen für die betroffenen Menschen ist.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Pecher. – Herr Abg. Scheel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass das Kommunal-Kombi ein aktuelles Thema ist, das alle im Moment sehr drückt. Die Grundsatzentscheidung, die die Staatsregierung bzw. das Kabinett gefällt hat, ist, derzeit keine Kofinanzierung mehr automatisch für Bundes- und EU-Programme zur Verfügung zu stellen.

Wir sprechen immer gern von kommunaler Selbstverwaltung. Wenn sich die Kommune aus ihrer Selbstverwaltung heraus – sie hat auch eigene Mittel – entschließt, ein Förderprogramm in Anspruch nehmen zu wollen, und es daran scheitert, dass sich der Freistaat vorbehält, eventuell keine Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen, dann ist das ein mittlerer Skandal. Das muss ich Ihnen so sagen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wenn Sie nicht wissen, was Ihre Kabinettskollegen dort beschließen, dann tut es mir leid. Infrage zu stellen, ob eine Kofinanzierung vom Land zur Verfügung gestellt wird, trifft die kommunale Ebene, und zwar durch die Bank. Es sind 58 % des Fördervolumens, das Sie infrage gestellt haben. Es geht darum, das zurückzunehmen und wieder zu einem ordentlichen seriösen Grundsatz zurückzukehren. Dass der Freistaat seinen Kommunen diese Fördermittel gibt, – –

Herr Scheel, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ich habe gar nicht damit gerecht, dass das hier auch passieren kann.

Herr Heidan, bitte.

Herr Scheel, ich gehe einmal davon aus, dass das ein Redebeitrag war. Meine Frage zum Kommunal-Kombi und dem, was Sie jetzt eben vorgetragen haben: Sie haben gesagt, es sei eine Kofinanzierung des Landes. Wissen Sie, in welcher Höhe sich die Kofinanzierung des Kommunal-Kombis im Vergleich zu dem Anteil der Kommunen dargestellt hat?

220 bis 270 Euro pro Monat, je nachdem, welche Fördermaßnahme betroffen war.

Ich meine das gesamte Fördervolumen des Kommunal-Kombis. Ich sage es Ihnen: Es waren rund 46 Millionen Euro Landesmittel und 11,5 Millionen Euro aus den Kommunen.

(Zuruf von der Linksfraktion: Da können wir jetzt 9 Millionen sparen! Eine tolle Sache!)

Das ist eine rhetorische Frage. Ich habe es zur Kenntnis genommen.

Herr Scheel, vielen Dank für Ihren Beitrag. – Meine Damen und Herren! Ich lasse nun über den Änderungsantrag in Drucksache 5/740 abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden.

Wir kommen zum ursprünglichen Antrag in Drucksache 5/495. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle hierzu das gleiche Abstimmungsverhalten fest: wenige Enthaltungen und eine große Anzahl von Stimmen dafür, aber dennoch bei Stimmen dagegen nicht angenommen. Damit ist dem Antrag nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet. Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Kinderlärm: kein Grund zur Klage

Drucksache 5/600, Antrag der Fraktion der SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung in der geübten Form nehmen. Die Reihenfolge ist: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt die Fraktion der SPD; Herr Abg. Homann, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind ein besonderer Teil unserer Gesellschaft. Politik und Gesellschaft stehen in besonderer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern zu stützen und zu schützen. Wo Kinder leben, wird gespielt, da wird gelacht und da wird auch manchmal geweint. Kinder brauchen diese Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können.

Diese Geräusche sind für die meisten Menschen der Sound der Zukunft. Für einige wenige sind sie allerdings einfach nur Lärm und Krach. Der durch kindliches Spiel

erzeugte Lärm hat in jüngerer Vergangenheit wiederholt zu Klagen von Anwohnern gegen Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze, beispielsweise in Wohngebieten, geführt.

Vor knapp einem Jahr musste sich die Stadt Markkleeberg gegen die Klage eines Hausbesitzers wehren, der gegen die Baugenehmigung für eine Kita auf dem Nachbargrundstück geklagt hat. Zum Glück hat sich die Stadt Markkleeberg erfolgreich gewehrt, aber auch das ist Teil der Realität.

Grundlage vieler Klagen wegen sogenannten Kinderlärms sind Bestimmungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht, im öffentlichen Baurecht und im Immissionsschutzrecht. Gesetzliche Regelungen, wie Kinderlärm rechtlich konkret einzuordnen ist, bestehen dabei leider nicht. Die Sozialverträglichkeit ist daher im Streitfall einzelfallbezogen zu ermitteln, und das jedes Mal vor Gericht. Leid