– die im Falle einer Aufwertung der Währung eben gerade den einkommensschwachen Bürgern zugutekommt, die dann weniger für ihre Ölrechnung und für ihren Griechenlandurlaub bezahlen müssen.
Es gibt noch eine Wortmeldung. Herr Biesok in der dritten Runde für die FDP-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte an sich nicht noch einmal sprechen, aber ich lasse mich von einem Neonazi nicht mit den Ermächtigungsgesetzen im Dritten Reich vergleichen.
Herr Schimmer, wissen Sie, was das Positive an Ihnen ist? Sie haben eine Charaktereigenschaft, die Sie immer wieder an den Tag legen: Sie bereiten sich vor, holen sich ein paar Fakten zusammen, holen sich irgendwelche angeblichen Sachverständigen – Herr Sinn ist so einer – und tragen das hier eigentlich ganz gut vor. Irgendwann schmieren Sie dann ab. In dem Moment, in dem Sie in Ihren Reden abschmieren, zeigen Sie Ihr wahres Gesicht, und das ist ein ausländerfeindliches.
Sie wollen kein solidarisches Europa, Sie wollen ein nationalistisches Europa. Sie wollen Deutschland eine besondere Position in Europa einräumen. Sie halten Deutschland für einen besseren Staat, der leistungsfähiger ist, und setzen sich damit von anderen europäischen Staaten ab.
Sie haben eben angesprochen, dass es bereits Unruhen in Athen gebe. Ich möchte diese Unruhen auf Athen begrenzen. Ich möchte ein solidarisches Europa, das beim Auftreten von Schwierigkeiten diese in Europa solidarisch löst, damit es in anderen europäischen Staaten nicht ebenfalls zu Unruhen kommt.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben, bei dem es schiefgegangen ist. Derzeit läuft in den Kinos ein Film über Margaret Thatcher. Dort gibt es eine Filmsequenz über den Falklandkrieg, an die ich mich sehr gut erinnern kann. Argentinien hatte auch wirtschaftliche Schwierigkeiten und Argentinien hat, um von diesen wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzulenken, einen Krieg um eine unbedeutende Insel angefangen.
Ich möchte nicht, dass wir wieder so weit kommen und dass wir uns in Europa wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten gegenseitig die Köpfe einschlagen. Ihre Vorgängerorganisation hat das schon einmal produziert. Das müssen
Ich möchte eines deutlich machen: Eine europäische Währungsunion ist eine positive Entwicklung für Gesamteuropa. Es ist auch möglich, sich innerhalb einer Währungsunion unterschiedlich wirtschaftlich zu entwickeln. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich unterschiedlich wirtschaftlich entwickelt. Das war auch zu D-Mark-Zeiten schon der Fall. Wir hatten unterschiedliche Lohnniveaus und unterschiedliche Kostenstrukturen in Ostfriesland und in Baden-Württemberg. Das kann man ausgleichen, wenn man ein gemeinsames Ziel hat – daran fehlt es Ihnen –, und zwar einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu schaffen, indem sich eine entsprechende Volkswirtschaft einheitlich herausbildet. An diesem Ziel werden wir weiterhin festhalten.
Das war die dritte Runde der allgemeinen Aussprache. Es gibt keine Redezeit mehr für die NPD-Fraktion. Ich frage die Staatsregierung, ob sie noch einmal das Wort ergreifen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Schlusswort. Herr Schimmer, bitte.
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte auf die Ausführungen von Herrn Biesok eingehen. Ich halte ausdrücklich an dem Begriff „Ermächtigungsgesetz“ fest, denn das, was wir erleben, ist ein Ermächtigungsgesetz im Wortsinn. Wie gesagt, wenn Abschreibungen auf das Grundkapital des ESM notwendig werden, besteht automatisch eine Nachschusspflicht der am ESM beteiligten Staaten, das heißt, die nationalen Parlamente verlieren die Hoheit über den Haushalt und sie verlieren die Hoheit über die Ausgabenstruktur. Deshalb ist das, was hier passiert, ein Ermächtigungsgesetz im Wortsinn.
Hören Sie doch endlich auf, gegen längst vergangene Diktaturen Widerstand zu leisten. Fangen Sie doch endlich einmal an, die Demokratie in unserer Gegenwart zu verteidigen. Haben Sie doch endlich einmal genug Mut, zu den ganzen Demokratieverletzungen aus Brüssel Stellung zu nehmen.
Herr Biesok hat ferner gesagt, er möchte die Unruhen auf Athen begrenzen. Das finde ich sehr interessant. Wir von der NPD möchten, dass es weder Unruhen in Athen noch in Berlin gibt. Das wird man dadurch erreichen, dass man endlich wieder zu nationalen Währungen zurückkehrt; denn hätte Griechenland die Drachme behalten, würde es keine Barrikaden auf dem Syntagmaplatz geben, dann würde es keine Straßenschlachten in Athen geben, dann würde das Land nicht jedes Jahr um 7 % Wirtschaftsleistung schrumpfen und dann hätte das Land die Möglichkeit, sich jetzt aus seiner Krisensituation zu befreien.
Dann fand ich es ferner interessant, dass ausgerechnet Sie, Herr Biesok, das Beispiel Argentinien gebracht haben,
den Falkland-Krieg. Erinnern Sie sich einmal an das, was in Argentinien vor zehn Jahren passiert ist. Damals hat Argentinien die feste Bindung des argentinischen Peso an den Dollar aufgegeben, weil das eine Zwangseinheitswährung war, die man mit festen Wechselkursen geschaffen hatte. Man hat gesehen, dass das nicht funktioniert.
Argentinien hat jahrelang unter einer tiefen wirtschaftlichen Krise gelitten. Aus dieser tiefen wirtschaftlichen Krise kam man nur heraus, indem die Bindung des Peso an den Dollar aufgegeben wurde und die Argentinier endlich die Möglichkeit hatten, ihre Produkte, wie Rindfleisch und Soja, auf den Weltmärkten mit einem abgewerteten Peso zu einem wettbewerbsgerechten Preis zu verkaufen.
Deshalb haben Sie wieder einmal ein Eigentor geschossen, Herr Biesok, indem Sie noch einmal das Beispiel Argentinien gebracht haben. Das hat noch einmal klar gezeigt, dass in einer Situation, in der durch zwangsweise festgelegte Wechselkurse die Wettbewerbsfähigkeit leidet, nur eines hilft, nämlich die Rückkehr zur nationalen Währung.
Das sollten wir wirklich beherzigen, bevor in Europa noch mehr bürgerkriegsähnliche Unruhen oder gar ein Krieg entstehen.
Herr Biesok, ich muss erst einmal fragen, was Sie am Mikrofon vorhaben, ehe Sie beginnen, eine Erklärung abzugeben.
Das Instrument der Kurzintervention steht Ihnen jetzt leider nicht zur Verfügung. Ich kann Ihnen aber vorschlagen, dass Sie nach der Abstimmung Ihr Abstimmungsverhalten erklären. Dazu besteht für jeden Abgeordneten jederzeit die Möglichkeit.
Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen nun die Drucksache 5/8371 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und acht Zustimmungen ist die Drucksache 5/8371 mehrheitlich nicht beschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion in folgender Reihenfolge festgelegt: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile für die CDUFraktion Herrn Modschiedler das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter Herr Schurig, wir nehmen heute die Unterrichtung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 08.09.2011 zur Kenntnis. Der Bericht ist in der 28. Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses am 28.09.2011 erstmals besprochen worden. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte berichtet über zum Teil rechtswidrige, insbesondere auch unverhältnismäßige, nicht individualisierte Funkzellenabfragen am 13.02., am 18.02. und am 19.02.2011 in Dresden, so der Datenschutzbeauftragte in seiner Einleitung des schriftlichen Berichtes.
Er prüft dort die Funkzellenabfragen der SoKo 19/2 und des Landeskriminalamtes und erläutert überzeugend seine Rechtsaufassung zu den Sachverhalten. Der Datenschutzbeauftragte kommt bezüglich der Funkzellenabfrage zu dem Ergebnis, dass beide Institutionen über das Ziel hinausgeschossen sind und hat gemäß § 29 des Sächsischen Datenschutzgesetzes gegenüber der SoKo 19/2 wie auch gegenüber dem Landeskriminalamt – und wie ich jetzt noch einmal nachgeschaut habe auch gegenüber der Staatsanwaltschaft – Beanstandungen ausgesprochen.
In dem 53-seitigen Bericht – er ist ja umfassend – erläutert er ausführlich die Bedeutung, die Angelegenheit und den Abwägungsprozess seiner Behörde und begründet für uns nachvollziehbar das Ergebnis. Weiter erläutert er die geprüften Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a und 100i StPO, dem sogenannten IMSI-Catcher. In beiden Komplexen kommt er zu dem Ergebnis, dass der Einsatz zur Überwachung der Telekommunikation bestimmter Tatverdächtiger wie auch das Strukturermittlungsverfahren, der sogenannte IMSI
Abschließend stellt der Datenschutzbeauftragte unter dem Abschnitt VI seines Berichtes zehn Forderungen auf, die insbesondere rechtlich klarstellende Formulierungsvorschläge beinhalten und gesetzliche Präzisierungen und Ergänzungen, zum Beispiel zum § 100a bis 100i StPO, fordern. Außerdem wird die Klärung der Verwertung der Verkehrsdaten und zum Umgang mit überzähligen Funkzellendaten gefordert.
Zu den durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten angesprochenen Beanstandungen wurde als Frist zur Stellungnahme der betroffenen Behörde der 10.10.2011 bestimmt. Die Frist dient dazu, das weitere Verfahren zu erörtern. Die inhaltliche Benachrichtigung durch die Behörde soll bis zum 31. Dezember 2011 erfolgt sein. Bis dahin musste sich die Behörde erklären, wie sie mit den Beanstandungen inhaltlich umgehen wird.
Der Bericht wurde in der 28., 30., 32. Sitzung und im Februar in der 36. Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses behandelt. An dieser Stelle sei mir ein kritisches Wort in Richtung Opposition erlaubt: Die Häufigkeit der Behandlung im Ausschuss diente nicht der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Berichtes. Sie haben das meiner Ansicht nach dazu benutzt, um diese Thema so lange wie möglich am Köcheln zu halten und daraus das höchstmögliche politische Kapital zu schlagen. Das hat der Wertigkeit des Berichtes auf jeden Fall geschadet. So etwas sollte zukünftig mit dem Bericht eines Datenschutzbeauftragten nicht mehr geschehen.
(Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Was der Innenminister gemacht hat, das hat geschadet!)