Protokoll der Sitzung vom 03.04.2012

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht die Abg. Frau Springer. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten verbliebenen Kolleginnen und Kollegen! Es geht um Radabstellanlagen – ein Begriff, sicherlich politisch korrekt, aber wenigstens ebenso sperrig wie der vorliegende Antrag. Ich gestatte mir der Einfachheit halber kurz von einem Fahrradständer zu sprechen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Nun zum Inhalt Ihres Antrages. In zwei Punkten fordern Sie zu Berichten auf, in einem Punkt zur Schaffung von Qualität und Quantität. Von „fördern“, wie in der Überschrift zu lesen, ist im Antrag nichts mehr zu finden. Das muss aber auch gar nicht sein, denn, Frau Jähnigen, Ihr Antrag ist überflüssig und wird von uns nicht unterstützt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Er ist deshalb überflüssig, weil – wie Sie schon vom Ministerium mitgeteilt bekommen haben – in § 49 der Sächsischen Bauordnung nach wie vor klar geregelt ist – ich zitiere –: „Für Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern zu erwarten ist, sind Stellplätze, Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in dem erforderlichen Umfang auf Baugrundstücken oder in zumutbarer Entfernung davon auf geeigneten Grundstücken herzustellen.“

Weiter heißt es: „ … einschließlich des Mehrbedarfs bei Änderungen, Nutzungsänderungen der Anlage ist zu bestimmen …“ – –

(Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Frau Springer, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Die Zeit ist schon sehr fortgeschritten und ich möchte meine kurze Rede noch abschließen.

(Beifall bei der CDU)

Darüber hinaus ist in § 49 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung geregelt, dass der Herr des Verfahrens die Gemeinden sind. Ich wiederhole es: Die Gemeinden verfügen über die notwendigen Instrumente, um die Einhaltung der Bauordnung auch für Fahrradständer kontrollieren zu können.

Meine Damen und Herren! Fahrradständer sind bauliche Anlagen. Als solche unterliegen sie öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Zuständigkeit für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Beseitigung sowie die Nutzung baulicher Anlagen obliegt den Bauauf

sichtsbehörden und nicht der Staatsregierung. Speziell für den Vollzug der Bauordnung sind die unteren Bauaufsichtsbehörden verantwortlich und nicht die Staatsregierung. Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie bestimmte Gemeinden. Damit sind die Zuständigkeiten – auch die Zuständigkeiten für Fahrradständer – deutlich verortet.

Unsere Fraktion ist sich sicher, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden gute Arbeit leisten und in der Lage sind, alle rechtlichen Grundlagen sauber umzusetzen, auch wenn es sich um Fahrradständer handelt.

Wir erachten aus den genannten Gründen den Antrag als überflüssig und werden daher nicht zustimmen. Gleiches gilt für den Änderungsantrag.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Frau Jähnigen?

Ich möchte gern eine Kurzintervention machen.

Bitte schön.

Ich bedauere es sehr, dass es Frau Kollegin Springer offensichtlich nicht bekannt ist – vielleicht war ihr Redemanuskript schon etwas älter –, dass Ende Oktober 2011 eine Novelle der Bauordnung in Kraft getreten ist, in der die Stellplatzpflicht für Fahrräder – die Sie eben zitiert haben – aus der alten Fassung offenbar weitgehend abgeschafft wurde und somit nur noch für bestimmte Bauten des Freistaates eine Stellplatzpflicht bestehen würde.

Insofern wären nur für diese bei Neuerrichtung oder Umnutzung die Bauordnungsbehörden zuständig, so Ihr Argument. Bei Einschränkung der Stellplatzpflicht sind die Bauherren selbst verantwortlich. Bauherr dieser Errichtung ist der Freistaat. Dazu haben die Baubehörden nach dieser Novelle nichts mehr zu sagen. Deshalb müssen wir darüber entscheiden, und das wollen wir. Wir wollen, dass die Errichtung solcher Anlagen geprüft und realisiert wird.

Sie haben unseren Antrag komplett falsch verstanden. Dass Sie auch noch die Rechtslage völlig falsch und unvollständig zitieren, ist erstaunlich, aber leider nicht überraschend und bestätigt, wie wichtig das Thema ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Springer, möchten Sie erwidern? Sie müssen es nicht. – Sie erwidern nicht.

Wir fahren fort mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abg. Stange. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde

ist es wohl angebracht, alle zu warnen: Achtung, Licht ans Rad, damit wir nicht Gefahr laufen, uns in der Debatte zu verirren, so wie Frau Springer es kurzzeitig vorgemacht hat.

(Heiterkeit bei den LINKEN – Vereinzelt Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es versteht sich von selbst, dass in einer Zeit, in der mehr und mehr Menschen lieber mit dem Fahrrad unterwegs sind, die Frage der Fahrradabstellmöglichkeiten oder, Frau Springer, für Sie der Fahrradständer zunehmend in den Fokus rückt.

(Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU)

Das ist die logische Konsequenz des Wandels in der Grundeinstellung zu Mobilitätsfragen, aber auch, wenn es um die Gestaltung der Städte der Zukunft geht. Die bislang herrschende Autoaffinität wird künftig einem Wandel unterworfen sein, der eben nicht nur durch gigantisch steigende Spritpreise intendiert sein wird, sondern vielmehr durch Fragen der Wohn- und Lebensqualität in den Wohnquartieren sowie der Stadt der Menschen, nicht der Autos, bestimmt sein wird. An dessen Ende jedoch wird eine wesentlich deutlichere Betonung des Umweltverbundes stehen. Dessen bin ich mir sehr sicher.

Es ist dann aber auch logisch, dass wie beim Autoverkehr Kfz-Parkplätze zum Fahrradverkehr Fahrradabstellmöglichkeiten gehören – dies umso mehr bei öffentlichen Gebäuden und solchen Liegenschaften, bei denen mit einem entsprechenden Zu- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern zu rechnen ist.

Liebe Frau Jähnigen! Liebe Eva! In diesem Zusammenhang ist es allerdings auch schade, dass dieser Antrag ein knappes halbes Jahr auf Halde lag, um heute zu später Stunde in diesem Hohen Hause eher zu verpuffen, als im Ausschuss zu sachdienlicherer Beratung beizutragen, sofern die Kolleginnen und Kollegen der Koalition dazu bereit gewesen wären.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Sind sie doch nie!)

Ich kann der Argumentation des Staatsministers, also Ihrer, sehr geehrter Herr Prof. Unland, durchaus folgen, wenn Sie hinterfragen, ob eine gesonderte Berichtsführung für diese Fahrradabstellmöglichkeiten erforderlich und zweckdienlich sei. Schließlich vertraue auch ich im Sinne des kundenorientierten Verhaltens öffentlicher Verwaltung auf die Reflektions- und Reaktionsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und auf die entsprechenden Steuerungspotenziale der leitenden Angestellten.

Wer sich die Liegenschaften des Freistaats in der Realität ansieht, der wird bemerken, dass es bei Weitem nicht genügend Fahrradständer gibt. Das ist vor den Unis, Hochschulen, Bibliotheken etc. durchaus gut zu beobachten. Der Bedarf ist also vielerorts größer als die vorhandenen Abstellmöglichkeiten. Deshalb, sehr geehrter Herr Staatsminister, hätte Ihnen bei der Stellungnahme der

Staatsregierung zu dem vorliegenden Antrag die Ihnen durchaus innewohnende und im Hohen Haus stets zelebrierte Gelassenheit gut zu Gesicht gestanden, statt ex negativo einen bloßen Bericht als staatliche Regulierung zu geißeln. Eine Nummer kleiner hätte es weiß Gott auch getan!

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Sehr geehrter Herr Staatsminister, als Zeichen guten Willens und als Ausdruck der hier zelebrierten Gelassenheit hätten Sie in der Stellungnahme oder zumindest in Ihrem Redebeitrag heute – ich warte noch – ankündigen können, künftig ein Kapitel zu der berechtigterweise thematisierten Problematik im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht des SIB aufzunehmen.

In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister, möchte ich Ihnen wegen der ungesicherten Datenlage auch noch eines mitgeben, was zu später Stunde gestattet sein dürfte: Im Zweifel lieber einen Ständer mehr als einen zu wenig.

(Heiterkeit und Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Mehr ist zu diesem Antrag zu so später Stunde nicht zu sagen.

(Zuruf von der CDU: Das reicht auch!)

Eines noch: Würde der Herr Staatsminister das von mir angeregte Kapitel im SIB-Geschäftsbericht heute nicht ankündigen, dann würden wir dem Antrag in Gänze zustimmen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Nun die Fraktion der SPD. Es spricht der Abg. Herr Pecher.