Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen. In Anbetracht des Themas, das nun wirklich keine Millionen kostet und nicht den Bestand des Freistaats auf Spiel setzt, hätte ich mir von der Koalition mehr Gelassenheit gewünscht.
Manche haben wirklich keine Ständer. Dafür kann ich auch nichts. Ein bisschen mehr Gelassenheit wäre vielleicht gut gewesen. Es wäre ein Zeichen in die Richtung der Nutzer der Immobilien, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studentinnen und Studenten gewesen zu sagen: Wir kümmern uns, wir prüfen das und schauen, wo Defizite bestehen. Lange Rede – kurzer Sinn: Das tun Sie nicht. Sie sind nun einmal so kleinlich. Das können wir nicht ändern. Das ist bekannt. Wir stimmen dem Antrag jedenfalls zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Jähnigen, Sie haben am Anfang zu Recht infrage gestellt, ob es überhaupt angemessen sei, dass sich der Landtag mit einem solchen Thema beschäftige.
Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, habe ich mir diese Frage auch gestellt. Mir ist eigentlich nur ein Grund eingefallen, warum wir uns heute Abend mit diesem Thema beschäftigen: Wir erleben das Gleiche, was wir beim letzten Mal schon erlebt haben: Sie versuchen sich in Randgebieten Fachwissen anzueignen, um die von Ihrer Fraktionsvorsitzenden angestrebte Regierungsfähigkeit Ihrer Fraktion zu erreichen.
Beim letzten Mal war es der Kollege Jennerjahn, der sich zur Freude aller noch Anwesenden in einer mündlichen Anfrage darüber informierte, wie viele Frauen und Mädchen im Freistaat Sachsen Fußball spielen. Seitdem wissen wir, dass in der F-Klasse eine Spielvereinigung spielt – die Ministerin hat es damals unzutreffend als „Mannschaft“ tituliert; das ist nicht gendergerecht; es müsste eigentlich „Spielvereinigung“ heißen – und in der E-Klasse neun Spielvereinigungen vorhanden sind. Das wird wahrscheinlich dazu führen, dass wir eine politische Initiative bekommen – falls Sie einmal in der Lage sein werden, Koalitionsverhandlungen zu führen –,
irgendwelche Gendersachen zu machen, damit wir Fußballmannschaften künftig nicht mehr als „Mannschaften“, sondern als „Frauenschaften“ oder „Mädchenschaften“ bezeichnen.
Kommen wir jetzt zum Fahrradständer, dem weiteren wichtigen Thema. Ich habe im Jahr 1974 auf der Insel Langeoog Fahrradfahren gelernt.
Seitdem bin ich mit dem Fahrrad zur Schule gefahren. Ich bin mit dem Fahrrad zu meiner Lehrstelle gefahren. Ich bin mit dem Fahrrad zur Uni gefahren. Heute nutze ich das Fahrrad noch, um zur Bank oder zum Landtag zu fahren. Ich habe dabei eine ganze Menge Widrigkeiten
erlebt – deshalb auch der Verband –, aber ein Problem habe ich nie gehabt: mein Fahrrad abzustellen. Niemals!
Gerade hierin sehen die Bündnisgrünen ein politisches Handlungsfeld, das sich für eine Parlamentsbefassung lohnte. Das zeigt wieder das Niveau, auf dem Sie Politik machen. Während die Fahrradfahrer wissen, wofür sie in die Pedale treten, ist den GRÜNEN dies entgangen. Das zeigt, wie weit Sie von der Realität entfernt sind. Es sind nicht die Stellplätze, die die Fahrradfahrer bewegen, sondern die Verkehrswege und die Erreichbarkeit der Orte.
Eine vernünftige und zukunftsorientierte Verkehrspolitik baut Verkehrswege aus, sowohl im Straßenbereich als auch die Radwege. Mit Stand vom 1. Januar 2011 weisen insgesamt 597 Kilometer Bundesfernstraßen und 432 Kilometer Staatsstraßen Radwege auf. In den Jahren von 1997 bis 2010 wurden 46,5 Millionen Euro in den nachträglichen Anbau von Radwegen an Bundesstraßen investiert. Weitere 15,5 Millionen Euro wurden für Staatsstraßen in diesem Bereich aufgebracht. Der Freistaat Sachsen ermöglicht zudem eine bessere Förderung von kommunalen Radverkehrsmaßnahmen mit Fördersätzen von bis zu 75 % und in Teilen von sogar 90 % der Kosten. Der Freistaat unterstützt damit wesentlich kommunale Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Darauf kommt es an!
Wichtig für Radfahrer sind sichere Verkehrswege. Wer diese in den Mittelpunkt rückt, der betreibt eine vernünftige Verkehrspolitik. Ihrem Antrag, Frau Jähnigen, können wir eine solche Vernunft nicht entnehmen.
Für Radfahrer ist es wichtig, dass man ein ganzheitliches Konzept fährt. Die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen schreibt das Routennetz fort, legt Qualitätsstandards fest und stuft den Bedarf an straßenbegleitenden Radwegen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen nach Dringlichkeit ein. Das ist eine ernsthafte und verantwortungsbewusste Politik – aber nicht Beamte loszuschicken, um nachzusehen, wie viele Fahrradständer es gibt und ob sie dem ADFC-Standard entsprechen.
Wer im täglichen Leben tatsächlich einmal Fahrrad gefahren ist und das nicht nur im Programm stehen hat, für den ist zum Beispiel eine konsequente Umsetzung barrierefreier Lösungen im ÖPNV an Knotenpunkten zwischen Radverkehrshauptadern und dem ÖPNV wichtig, damit man das Fahrrad mit in den ÖPNV nehmen kann,
damit man in einem Ort außerhalb Dresdens sein Fahrrad nehmen, sich in den Regionalverkehr setzen und hier aussteigen kann. Dann kann man das Fahrrad sehr viel
besser nutzen, um damit zur Arbeit zu fahren, aber nicht, wenn man nachzählt, wie viele Fahrradständer es gibt.
Diese Notwendigkeit, liebe Frau Jähnigen, haben Sie noch nicht erkannt. Deshalb legen Sie einen Antrag vor, der unausgegoren ist – vielleicht sollte man aber „vergoren“ sagen; denn man sieht sehr deutlich, dass das Haltbarkeitsdatum dieses Antrags schon längst abgelaufen ist.
Dieser Antrag zeigt wieder einmal, in welcher Realität Sie leben und wie Sie Politik machen. Dieser Antrag setzt andere politische Vorhaben, die Sie hier schon dargestellt haben, wie die gendergerechte Verwendung von Haushaltsmitteln oder Ihre Forderung nach einer energetischen Zwangssanierung öffentlicher Gebäude, wofür schlicht und einfach keine Mittel vorhanden sind, in einer Reihe fort.
Leider ist der Kollege Flath nicht anwesend. Er hat vor Kurzem in der „Zeit“ gesagt, auf welcher Grundlage er mit den GRÜNEN über eine mögliche Koalition sprechen würde. Er sagte: aus Wertorientierung und aus der Ernsthaftigkeit. Lieber Kollege Flath, ich hoffe, Sie hören es hier im Büro. Ist das, was Sie heute von Frau Jähnigen gehört haben oder die Anfrage des Kollegen Jennerjahn, wirklich ernsthafte Politik für Sachsen? Wir können Sie jedenfalls nicht ernst nehmen, und deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren! Ich frage die NPD-Fraktion. – Kein Redebedarf. Damit haben wir die erste Runde geschafft. Gibt es weiteren Redebedarf in einer zweiten Runde durch die Fraktionen? – Das ist auch nicht der Fall. Jetzt frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Sie waren aufgefordert, Herr Staatsminister Prof. Unland. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung begrüßt natürlich die Nutzung von Fahrrädern
durch die Mitarbeiter und die Besucher der Einrichtungen des Freistaates. Sie unternimmt bereits das Erforderliche, um ausreichend Fahrradstellplätze in ihren Liegenschaften vorzuhalten. Die Sächsische Staatsregierung handelt dabei seit 1999 entsprechend der Sächsischen Bauordnung und einer dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift.
Frau Jähnigen, der § 49 unterscheidet dabei zwischen Wohngebäuden und Sonderbauten. Zu den Sonderbauten gehören alle Verwaltungseinrichtungen, Hochschulbauten und dergleichen mehr, die der Freistaat besitzt. Demzufolge war bzw. ist bei allen abgeschlossenen und derzeit laufenden Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen geschaffen worden.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Bauordnung davon ausgeht, dass bei Sonderbauten zusätzlich geprüft werden muss, ob ein erheblicher Zu- und Abgangsverkehr von Fahrrädern stattfindet und dass daher nicht bei allen Sonderbauten nach der geänderten Bauordnung Stellplätze errichtet werden müssen, weshalb Sie ohnehin den Zu- und Abgang des Radverkehrs bei den Sonderbauten des Freistaates prüfen müssen?
Bei den Gebäuden im Bestand wird ebenfalls bei Bedarf versucht, entsprechende Lösungen zu finden. Dies geschieht natürlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Als Planungsgrundlage bei der Errichtung von entsprechenden Anlagen werden vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement bereits die „Hinweise zum Fahrradparken“ der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswege angewandt. Die im Antrag angesprochenen Empfehlungen des ADFC, also Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V., bauen darauf auf.
Eine besondere Überprüfung aller vom Freistaat genutzten Liegenschaften halte ich vor diesem Hintergrund für entbehrlich. Die Erfassung des Ist-Zustandes und der Vergleich mit dem Soll-Zustand wären mit einem hohen personellen und organisatorischen Aufwand verbunden, denn – ich möchte daran erinnern – der Staatsbetrieb SIB verwaltet allein circa 2 900 Gebäude im Freistaat. Ich glaube, das Geld können wir besser für Fahrradständer investieren.
Auch die Schaffung von zusätzlichen Berichtspflichten hinsichtlich der Erstellung von Fahrradabstellanlagen würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen und dem Gedanken der Deregulierung widersprechen.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. – Das Schlusswort hat die Fraktion GRÜNE. Frau Abg. Jähnigen, bitte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Stange, deine Kritik, dass dieser Antrag sechs Monate gebraucht hat, bevor er hier ins Plenum gekommen ist, nehme ich an. Ich hatte ja eine heimliche Hoffnung, nachdem die Stellplatzpflicht in der Bauordnung so eingeschränkt worden ist und die Abgeordneten der Koalition, der CDU und besonders der FDP, immer gesagt haben, die Bauherren ergreifen die Verantwortung selbst, dass es dann einen gewissen Anlass geben