Protokoll der Sitzung vom 03.04.2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte meine Rede zu Protokoll geben.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen. – Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Abstimmung komme, frage ich die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Hermenau: Wünschen Sie das Wort als Berichterstatterin?

(Antje Hermenau, GRÜNE: Nein!)

Nein. Dann stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/8606 ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Die Ausführungen des Sächsischen Rechnungshofes waren und sind für uns immer hilfreiche Anmerkungen und ein wichtiger Beitrag bei unserer Anstrengung, Sachsen für die Zukunft finanziell gut aufzustellen. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, Herr Prof. Binus, und bei all Ihren Kolleginnen und Kollegen bedanken.

Ich möchte kurz voranstellen, dass vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Vorgaben zu den selbstständigen Förderinstituten am 16.05.2003 in diesem Hohen Haus das Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – beschlossen wurde. Das Förderbankgesetz wurde von der EU-Kommission bewilligt und vom Sächsischen Rechnungshof begrüßt. Darüber hinaus entspricht das Gesetz den Förderbankmodellen nahezu aller Bundesländer.

Hinsichtlich der Entwicklung der Fördermittel hat der Rechnungshof in der Beratenden Äußerung treffend festgestellt, dass das Fördervolumen des Freistaates Sachsen perspektivisch abnimmt. Die Ursachen für die zu erwartenden rückläufigen Fördermittel ergeben sich aus dem Rückgang der EU-Strukturmittel ab dem Jahr 2014, dem Auslaufen des Solidarpaktes bis zum Jahr 2019, dem demografischen Wandel und dem steigenden Konsolidierungsdruck öffentlicher Haushalte. Allerdings wird der Freistaat seine Förderprogramme nicht auf null herunterfahren.

Dennoch werden wir zwangsläufig nicht in der Lage sein, die bisherige Förderlandschaft aufrechtzuerhalten, insbesondere deshalb, da ein Großteil des Förderneugeschäfts der SAB ein Zuschussgeschäft ist. Andererseits heißt sinkendes Fördervolumen nicht, dass der Förderbedarf automatisch verschwindet. Es besteht weiterhin Förderbedarf, beispielsweise hinsichtlich der Maßnahmen im Energiebereich, beim Klimaschutz oder auch bei Infrastrukturmaßnahmen.

Mit Blick auf die Entwicklung der Fördermittel ist zudem anzuführen, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP auf Seite 8 festgehalten ist, dass ein verstärkter Einsatz alternativer Förderinstrumente, wie Bürgschaften, eigenkapitalähnliche Darlehen, stille Beteiligungen oder

vermehrte Förderung, durch revolvierende Fonds angestrebt wird.

Der Freistaat hat sich für ein zentrales Förderinstitut, die SAB, entschieden und so bleibt es auch künftig. Es ist die Aufgabe der Bank, dafür Sorge zu tragen, dass die an sie gerichteten Aufgaben effizient, kostengünstig und zielgenau erfüllt werden.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die SAB dies sehr gut geleistet hat, auch bei außergewöhnlichen Belastungen, wie bei der Bewältigung der Flutkatastrophe. Vorteile der Bündelung des Fördervollzugs bei der SAB sind unter anderem die Vermeidung von Doppelförderung, die Bündelung von Expertenwissen, die Sicherstellung einer einheitlichen Förderpraxis, Kostenersparnis, Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Synergieeffekte, Leistungsfähigkeit etc.

Im Umkehrschluss führt eine dezentrale Förderung zu wechselnden Zuständigkeiten, einer Vielzahl von Förderstellen an unterschiedlichen Orten, einem steigenden Verwaltungsaufwand etc. Das heißt, die Dezentralisierung der Förderung in den verschiedenen Behörden und Institutionen würde eine Förderpolitik aus einem Guss nur erschweren. Sicherlich bergen die Förderverfahren noch Potenziale für Optimierungen, die letztlich ausgeschöpft werden müssen, um den sächsischen Haushalt zu schonen. Insbesondere sei hier eine Vereinfachung der Förderverfahren genannt.

Wie anfangs bereits angeführt, spielt auch der verstärkte Einsatz alternativer Förderinstrumente eine Rolle – hierzu sei nochmals auf revolvierende Fonds hingewiesen.

Darüber hinaus hat sich die SAB bereits darauf eingestellt, die zu erwartenden rückläufigen Fördermittel mit rückläufigen Kosten aufzufangen. Die Bank verfügt über einen hohen Anteil von befristeten Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern, um flexibel auf die absehbaren Schwankungen des Fördervolumens reagieren zu können.

Der kritische Duktus, der in der Beratenden Äußerung zum Ausdruck kommt, wird den Leistungen der SAB nicht gerecht. In der Februarsitzung des HFA hat Prof. Binus selbst gesagt, dass die SAB sehr gut aufgestellt sei und über eine exzellente Führung verfüge.

Bezüglich der Beratenden Äußerung möchte ich noch weitere Bedenken anbringen. Insbesondere die Kreditrisiken, die der Rechnungshof der SAB hinsichtlich ihres Wohnungsbaugeschäfts konstatiert, sind überzogen. In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine effektive Bankenaufsicht, die die Tätigkeiten der Banken überwacht – auch die der SAB. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – hat bezüglich außergewöhnlicher Kreditrisiken bei der SAB keine Bedenken angemeldet.

An dieser Stelle müssen wir uns doch die Frage stellen, inwieweit die Fachkompetenz des Rechnungshofes höher als die der BaFin zu werten ist.

Auch die Standortfrage der SAB in Leipzig wird durch den Rechnungshof thematisiert. Hierbei ist zu bedenken, dass sich diese aus der Gesamtheit des Standortkonzepts der Landesregierung heraus legitimiert und nicht aus ihrer isolierten Betrachtung. Darüber hinaus ist die Beibehaltung der bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten der SAB sogar die Grundvoraussetzung für das Vorhaben des Standortaufbaus in Leipzig.

Fazit: Ob Lob oder Kritik – der Sächsische Rechnungshof ist ein enger Verbündeter dieses Hohen Hauses. Ich freue mich, dass wir heute diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und letztlich die entsprechenden Beschlüsse in diesem Haus fassen können.

Vielen Dank.

Der Rechnungshof macht in seiner Beratenden Äußerung das, was die Staatsregierung bislang versäumt hat. Er stellt die Frage: Wie muss sich die Bank vor dem Hintergrund der rückläufigen Fördermittel künftig aufstellen?

Liest man die Beratende Äußerung richtig, ist es vor allem die Staatsregierung, der eine Lehrstunde erteilt wird. So kritisiert der Sächsische Rechnungshof, dass die Übertragung von Förderprogrammen auf die SAB ohne eine Koordination erfolgte und immer noch erfolgt. Gleichzeitig gibt es keine notwendigen Standards für Richtlinien, Verfahren und Verträge. Die Folgen sind eine vermeidbare Mehrarbeit und Mehrausgaben für den Freistaat Sachsen. Die Liste der Kritikpunkte ließe sich beliebig fortführen.

Die Kritik richtet sich in erster Linie an den Eigentümer. Der Eigentümer ist der Freistaat Sachsen. Ich habe in keiner der beiden Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, in der wir uns mit der Vorlage befasst haben, auch nur ein Wort des Finanzministers gehört, dass an einer solchen Strategie gearbeitet werde.

Sie können aber nicht für zwei Cent weiterdenken, dass dies auch zu einer Strategieveränderung bei Ihrer Förderbank führt, ja führen muss. Ich hoffe, dass wir von der Staatsregierung kurzfristig ein Konzept vorgelegt bekommen, das zeigt, wie die künftige Förderung gestaltet werden soll. Übrigens: Nur den Sitz der Bank nach Leipzig zu verlegen reicht nicht.

Ich erwarte von Ihnen in den nächsten Monaten ein Konzept, welches prüft, welche Aufgaben im Förderbereich, von wem wahrgenommen werden sollen. Wer einen solch umfangreichen Auftrag in seinem Hausaufgabenheft hat, der muss aber langsam einmal anfangen, seine Aufgaben zu erledigen.

Zu Beginn möchte ich Ihnen und Ihren Kollegen des Sächsischen Rechnungshofes für dieses Gutachten zu den strategischen Förderkonzepten und Förderinstrumenten sowie zur künftigen Rolle der Sächsischen Aufbaubank, SAB, danken.

Ihre sehr kritische und doch sehr konstruktive Empfehlung enthält zahlreiche Punkte, die die Staatsregierung, aber auch wir als Abgeordnete des Sächsischen Landtages zum Anlass nehmen müssen, um über Veränderungen bei der künftigen Ausrichtung der SAB nachzudenken.

Als Hintergrund für diese Überlegungen ist vor allem die Tatsache zu benennen, dass wir in den kommenden Jahren mit sinkenden Fördermitteln rechnen müssen. Es wird langfristig nur schwer möglich sein, eine derart hohe Investitionsquote wie im vergangenen Jahren in Höhe von 19 % im Landeshaushalt zu erreichen. Auch in der kommenden Strukturfondsperiode der Jahre 2014 bis 2021 wird mit niedrigeren Zuweisungen für den Freistaat Sachsen zu rechnen sein. Die Auswirkungen auf die SAB als sächsische Förderbank kann sich jeder ausrechnen.

Ein Punkt, den der Sächsische Rechnungshof in seiner Empfehlung aufgegriffen hat, ist die Überprüfung der Zahl der Förderprogramme sowie die weitestgehende Standardisierung von Förderverfahren.

Diese berechtigten Anliegen sind wir als Koalitionsfraktionen bereits im März 2010 mit unserem beschlossenen Antrag „Förderprogramme straffen – bessere Kundenorientierung sächsischer Förderprogramme", vorliegend in Drucksache 5/1609, gefolgt. Allerdings sollten wir uns nicht nur über die Ausgestaltung einzelner Förderverfahren Gedanken machen, sondern wir müssen auch darüber nachdenken, künftig die Zuschussförderung hin zu einer darlehensbasierten Förderung, zum Beispiel mittels revolvierender Fonds, zu entwickeln.

Circa 70 % der von der SAB bewilligten Fördermittel sind verlorene Zuschüsse. Bei den Landesförderinstituten anderer Bundesländer liegt der Anteil der Zuschüsse am Neugeschäft wesentlich niedriger. Im Schnitt bewilligen sie nur etwa 20 % verlorene Zuschüsse, dafür aber 76 % Darlehen.

Vor diesem Hintergrund müssen wir im Freistaat Sachsen dahin kommen, deutlich mehr zins- bzw. konditionenvergünstigte Darlehen als verlorene Zuschüsse auszureichen. Die vorgenannte Umstellung muss vor allem vor dem Hintergrund der sinkenden europäischen Strukturfondsmittel in der kommenden Strukturfondsperiode gelingen.

Eine verstärkte Ausrichtung auf darlehensfinanzierte Förderinstrumente könnte gleichzeitig eine wesentliche

Säule des künftigen Geschäftsmodells der SAB werden. Bei niedrigeren zur Verfügung stehenden Mitteln, die dann durch die SAB als Zuschüsse ausgereicht werden, ist das bisherige Geschäftsmodell ernsthaft in Gefahr.

Da die SAB als Förderbank auf die Durchführung des Fördergeschäfts im Sinne des Förderbankgesetzes festgelegt ist, lässt sich schon jetzt absehen, dass sie sich infolge des rückläufigen Mittelvolumens ohne Erweiterung ihrer Aufgaben deutlich verkleinern muss.

Ein weiterer Bereich, auf den das Augenmerk gerichtet sein sollte, sind die Kreditrisiken im Bereich Wohnungsbau. Auch deshalb ist es notwendig, das bisherige Geschäftsmodell auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Im Geschäftsbericht 2010 der SAB wird darauf eingegangen, wie auch der Sächsische Rechnungshof darauf hinweist, dass sich im Förderkreditportfolio von insgesamt etwa 6,3 Milliarden Euro immerhin 11 % in die schlechtesten Risikoklassen einreihen.

Vor allem im Bereich Wohnungsbau sind Darlehensforderungen der SAB von rund 4,9 Milliarden Euro offen. Zwar wird durch Wertberichtigungen und Rückstellungen diesen vorgenannten Risiken Rechnung getragen, aber dennoch müssen die Entwicklungen weiterhin kritisch beobachtet werden.

Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen ist die FDPFraktion der Auffassung, dass wir beim Thema Sächsische Aufbaubank auch zukünftig, zusammen mit der Staatsregierung, darüber im Gespräch bleiben müssen, wie das weitere Fördergeschäft zu organisieren ist. Für die Anregungen des Sächsischen Rechnungshofes bin ich deshalb sehr dankbar.

Der Bericht des Landesrechnungshofs wirft die Frage auf, wie die Sächsische Aufbaubank angesichts der absehbar stark rückläufigen EUFördermittel auszurichten ist. Die Fragen lauten konkret: Welche Aufgaben wird die SAB in Zukunft wahrnehmen? Und: Wie groß wird sie sinnvollerweise dann noch sein?

Diese Fragen muss ganz klar der Freistaat beantworten. Nur er kann darüber entscheiden, wie das Instrument „Förderbank SAB" sinnvoll und konzeptgeleitet einzusetzen ist. Das SAB-Geschäftsmodell ist kein Selbstzweck. Es muss von der Regierung über das Förderbankgesetz ausgestaltet werden.

Hierin liegt das Problem der SAB. Ihre Zukunft ist von der Weitsicht und den Initiativen der Sächsischen Staatsregierung abhängig, einer Staatsregierung, die ich erst kürzlich als die „größte Nicht-Regierungsorganisation in Sachsen" beschrieben habe. Hierin liegt die Gefahr für die SAB. Außer einen – vorgeblich – soliden Haushalt sicherzustellen, hat diese Regierung keine langfristigen Pläne.

Aus grüner Sicht wird die SAB auch in Zukunft noch gebraucht. Sie wird gebraucht, um ein tragfähiges politisches Programm zur Gestaltung des Freistaats Sachsen umzusetzen und Handlungsspielräume sicherzustellen. Die Staatsregierung muss ein eigenes langfristiges Pro

gramm mit Zielvorgaben entwickeln, wie Sachsen für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht wird. Dafür sind langfristige staatseigene Förderprogramme zu entwickeln, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Diese Förderprogramme sind zuverlässig Jahr für Jahr mit entsprechenden Haushaltsmitteln auszustatten.

Die Sächsische Aufbaubank ist mit der Realisierung dieser Förderprogramme zu beauftragen. Dies wird dann das neue Geschäftsmodell der SAB sein. Wie kann das konkret aussehen? Das haben wir GRÜNE mit unseren strategisch gesellschaftlichen Partnerschaften vorgeschlagen.

Wir bekennen uns zur Energiewende und sind bereit, den Ausbau erneuerbarer Energieträger, insbesondere im ländlichen Raum, zu fördern. Zur Umsetzung würden wir ein entsprechendes Förderprogramm auflegen. Dieses Förderprogramm würden wir Jahr für Jahr mit 50 bis 80 Millionen Euro ausstatten. Das Geld wird bereitgestellt über eine Grunddotierung im regulären Haushalt sowie durch nicht genutzte Haushaltsausgleichsrücklagen und Steuermehreinnahmen.

Die SAB würde mithilfe revolvierender Darlehen Zinsverbilligungsprogramme auflegen – nehmen wir einmal an, der Kapitalmarktzins würde von 3 auf 2 % verbilligt. Mit dem Instrument der Zinsverbilligung könnten die jährlichen 50 bis 80 Millionen Euro ein sehr großes Investitionsvolumen anstoßen. Je nach Dauer der Zinsverbilligung könnte das zehn- bis zwanzigfache Volumen für die Energiewende nutzbar gemacht werden.

Sie sehen: Die Zukunft der SAB hängt an der verantwortungsvollen Landespolitik. Wir brauchen kein neues blutleeres SAB-Geschäftsmodell als Selbstzweck, sondern zuallererst eine Landespolitik, die etwas erreichen will und sich dafür der SAB bedient. Danach ist ein entsprechendes Geschäftsmodell auszuarbeiten.