Lars Rohwer

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Soeben verkündete Frau Staatsministerin Kurth, dass es eine Übergangslösung für Projekte der Berufs- und Studienorientierung gebe und dass damit die Lücke zwischen den beiden EUFörderperioden geschlossen sei. Dies ist eine hocherfreuliche Nachricht. Es zeigt einmal mehr, dass die Sächsische Staatsregierung im Interesse der Bildung handelt und gestaltet.
Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der SPD-Fraktion will viel wissen. Er holt weit aus, ist aus meiner Sicht aber doch etwas schwach auf der Brust. Die aufgeführten Fragen sind bereits beantwortet worden, und etwaige Forderungen an die Staatsregierung halte ich für überzogen.
Wie Frau Staatsministerin Kurth bereits erwähnte, sind die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Berufs- und Studienorientierung durch das Kultusministerium gelegt worden. Sie sind nicht nur fester Bestandteil im Lehrplan, sondern Aspekte der Berufs- und Studienorientierung finden sich ebenso in den §§ 6, 7 und 35b des Sächsischen Schulgesetzes wieder.
Insbesondere im § 35b werden die Schulen angehalten, mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und mit außerschulischen Einrichtungen insbesondere in Betrieben und Einrichtungen der Weiterbildung zusammenzuarbeiten. Mehr noch, die seit dem Jahr 2009 bestehende verbindliche Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Bundesagentur für Arbeit befasst sich mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung und wird sehr erfolgreich umgesetzt.
Eine weitere Verregelung durch den Gesetzgeber, wie die SPD-Fraktion anregt, ist weder nötig noch zielführend, um die Berufs- und Studienorientierung zu optimieren. Dies würde nur weitere übergeordnete Strukturen hervor
bringen, die nicht auf die individuellen Verhältnisse vor Ort eingehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berufs- und Studienorientierung folgt keinem Selbstzweck, sondern muss nah bei Schülern und Eltern sein. Dies erfordert auch eine enge Zusammenarbeit der Schulen mit ihrem akademischen und wirtschaftlichen Umfeld. Die Stärkung der Landesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft sowie die Unterstützung regionaler Koordinierungsstellen sind Indikatoren der maßgerechten Initiative der CDUgeführten Staatsregierung.
Jungen Menschen den Berufseinstieg zu erleichtern, ist die Maxime. An dieser Stelle wird den Schulen genug Raum gelassen, um den regionalen und individuellen Bedürfnissen der Bildungseinrichtungen gerecht zu werden. Dies erfordert ebenso Verantwortungsgefühl und Eigeninitiative in den Schulen.
Insbesondere die Eigenverantwortung von Schülern und Eltern darf nicht zu kurz kommen. Unser Ziel muss es bleiben, die Potenziale der jungen Menschen zu fördern, um die Effizienz in diesem Bereich zu erhöhen und ein System nah am Schüler zu organisieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können es uns angesichts des drohenden Fachkräftemangels heute weniger denn je leisten, dass junge Menschen hinter ihren Fähigkeiten zurückbleiben. Vor diesem Hintergrund hat die Union das bundesweite Programm „Chance Beruf“ angeregt. Diese Initiative stellt einen präventiven Ansatz dar, der individuelle Beratung und Orientierung für ausdrücklich jeden Jugendlichen beinhaltet, bei Bedarf auch mit persönlicher Begleitung in der Ausbildung.
Was unterscheidet das Programm „Chance Beruf“ von bisherigen Angeboten? – Es ist vor allem sein bildungsbereichsübergreifender Ansatz, der nicht von den vorhandenen Bildungswegen und -institutionen ausgeht, sondern von den jeweiligen Kompetenzen der ratsuchenden Menschen.
Die zentralen Elemente des Programms „Chance Beruf“ sind, erstens, eine individualisierte Berufsorientierung für jeden Schüler, zweitens, eine persönliche Begleitung während der Orientierungsphase und nötigenfalls auch während der Berufsausbildung für jeden Jugendlichen mit entsprechendem Bedarf, drittens, die Steigerung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung, viertens, eine professionalisierte Beratung für Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung für eine berufliche oder akademische Ausbildung und, fünftens, eine enge und intensive Beratung und Begleitung bei der Weiterbildung.
Dies soll unter anderem durch Instrumente wie die BundLänder-Initiative „Bildungsketten“ erreicht werden, die jungen Menschen vor dem Schulabschluss eine Potenzialanalyse und danach bei Bedarf eine Berufseinstiegsbeglei
tung durch haupt- und ehrenamtlich tätige Praktiker oder eine assistierte Ausbildung bietet.
Dieses Maßnahmenpaket soll für alle 500 000 Schülerinnen und Schüler von Haupt-, Real- und Förderschulen geöffnet werden und in modifizierter Form auch den 300 000 Jugendlichen angeboten werden, die ein Abitur anstreben.
Grundsätzlich ist es so, dass alle von dem Programm „Chance Beruf“ profitieren können; Hauptschüler mit schwieriger Ausgangslage genauso wie Akademikerinnen und Jugendliche vor der Berufswahl genauso wie erfahrene Fachkräfte, die sich weiterbilden wollen.
Die Union hat ihre Hausaufgaben aus unserer Sicht gemacht. Es ist aber stark zu bezweifeln, dass das auch für Sie von der SPD gilt.
Dazu brauchen wir nur einen kurzen Blick nach Berlin zu richten.
Vor etwas mehr als vier Monaten wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verhandelt. Man einigte sich damals, 5 Milliarden Euro zusätzlich im Bereich Bildung investieren zu wollen. In der Theorie klingt das sehr gut, praktisch ist allerdings noch nichts passiert. Warum?, fragt man sich.
Die im Koalitionsvertrag festgelegten Regelungen zur Berufs- und Studienorientierung werden von der SPD im Geschäftsgang von Bund und Ländern blockiert. Es liegt nicht an der Union, schnell Verbesserungen in diesem Bereich zu erzielen. Sorgen Sie also lieber dafür, dass sich Ihre Kollegen in Berlin und in den Ländern an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag halten. Dann kann auch dieses Programm „Chance Beruf“ mit einem Finanzvolumen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro flächendeckend implementiert werden. Davon können wir hier im Freistaat nur profitieren. Es liegt also an Ihren Kollegen, die Berufs- und Studienorientierung mit Augenmaß weiter zu gestalten.
Werte Damen und Herren! Es heißt also, auf Sicht fahren und nicht – zumal kurz vor der Landtagswahl – einem Aktionismus zu verfallen. Der Vorstoß der Staatsregierung verliert unser wichtigstes Ziel nicht aus den Augen, den langfristigen Fachkräftebedarf unter den Veränderungen im Bildungssystem zu sichern und die Berufs- und Studienorientierung maßvoll an solche Herausforderungen wie etwa den demografischen Wandel anzupassen.
Werden Sie nun bitte auch Ihrer Pflicht gerecht und halten sie Wort, um den bereits hohen sächsischen Standard der Berufs- und Studienorientierung weiterhin zu garantieren. Wir haben es im Koalitionsvertrag in der Berliner Großen Koalition vereinbart.
Der heutige Antrag der SPD im Sächsischen Landtag hat sich aus unserer Sicht erledigt, insbesondere durch die Übergangslösung, über die uns Frau Kurth gerade infor
miert hat. Sollte über den Antrag trotzdem abgestimmt werden, werden wir ihn ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die NPD mit ihrem geschlossenen rechtsextremen Weltbild und den natürlichen Bezügen zur NS-Ideologie ist Jahr für Jahr Gegenstand in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden. Nicht zuletzt droht der NPD ein Verbotsverfahren, was man schon als Alleinstellungsmerkmal bezeichnen kann.
Erst letzte Woche wurde der gemeinsame Antrag der Bundesländer diesbezüglich fertiggestellt.
Gerade Sie mit diesem einschlägigen Hintergrund – eine Partei, die augenscheinlich verfassungsfeindlich zu sein scheint –, spielen sich hier in diesem Hohen Hause auf und bezichtigen etablierte politische Parteien, antidemokratisch zu sein.
Das ist ein Paradox an sich.
Mit diesem Antrag zeigen Sie einmal mehr, dass Sie vielleicht etwas von Demagogie verstehen, aber nichts von politischer Bildung. Dies beweist nicht zuletzt die in Teilen dilettantische Mitarbeit von Herrn Gansel im Kuratorium der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung in der letzten Legislaturperiode.
Warum machen wir denn politische Bildung in Sachsen bzw. in Deutschland insgesamt? – Weil der Staat und die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur und der Diktatur des Proletariats in der DDR eine besondere Verpflichtung haben, die Entwicklung eines sich auf Demokratie, Toleranz und Pluralismus gründenden politischen Bewusstseins zu fördern. Der Fakt, dass die NPD mit ihrer offenkundigen Intoleranz überhaupt im sächsischen Parlament vertreten ist, zeigt einmal mehr, dass die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung noch reichlich Arbeit hat.
Wenn Sie in Ihrem Antragstitel von Überparteilichkeit sprechen, dann kennen Sie anscheinend nicht dessen Semantik. „Überparteilich“ meint im weitesten Sinne Neutralität und Unabhängigkeit. Allein aus der Absage der Podiumsdiskussion durch die Sächsische Landeszentrale ergibt sich aber noch lange nicht der Vorwurf der Überparteilichkeit.
Festzuhalten ist, dass es in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung vom 17. Juli 2000 unter II „Aufgaben“ heißt – ich zitiere –: „Die Landeszentrale verfolgt mit ihrer Tätigkeit das Ziel, zu einer weiteren Verbreitung und Stärkung der demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung in der sächsischen Bevölkerung beizutragen. Auf überparteilicher Grundlage übernimmt sie die Aufgabe, politische Bildung in Sachsen zu fördern und zu vertiefen.“
Das Kuratorium aus zehn Sachverständigen und elf Landtagsabgeordneten sichert durch Kontrolle und Beratung die Überparteilichkeit der Arbeit in der Landeszentrale. Hierzu steht in der Verwaltungsvorschrift unter C „Kuratorium“ – ich zitiere wieder –: „Die Überparteilichkeit in der Arbeitsweise der Landeszentrale wird durch ein Kuratorium sichergestellt.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich war es doch fast klar, dass die NPD-Fraktion in ihrer Begründung auf einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden herumreitet. Dass damals die NPD die einzige Fraktion war, die nicht zur Diskussionsveranstaltung der Landeszentrale im Jahr 2007 eingeladen wurde, war rechtswidrig, so der Beschluss des Gerichts. Die Landeszentrale weiß das. Der heutige Direktor weiß das. Die Mitarbeiter in der Landeszentrale wissen es, und wir hier wissen es auch alle. Halten Sie uns wirklich für so dumm,
dass Sie uns dies noch mal vorhalten müssen? In diesem Fall geht Ihre Argumentation völlig ins Leere; denn die Tatsache, dass ein Vertreter Ihrer Fraktion regulär zur Diskussionsveranstaltung eingeladen wurde, steht doch außer Frage. Damit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz, den das Gericht gemeint hat, gewahrt worden. Punkt. Ferner liegt es so oder so im Ermessen des Veranstalters – in diesem Fall der Landeszentrale –, eine Veranstaltung auch wieder abzusagen, egal, aus welchem Grund.
Zunächst möchte ich feststellen, dass die Tagung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung
„Schneller, höher, älter – Sachsen 2030“ am 20. November 2013 regulär durchgeführt wurde und nach Einschätzung der Mitarbeiter solide über die Bühne gegangen ist. Etwa 100 Teilnehmer haben sich an der Tagung beteiligt. Im Anschluss hat eine Diskussion mit den Vortragenden und Teilnehmern stattgefunden, welche sehr sachbezogen war.
Sehr geehrte Damen und Herren und Kollegen! Im Vorfeld der Tagung hat die Beteiligung der NPD an der Podiumsdiskussion medial hohe Wellen geschlagen. Dies führte letztlich dazu, dass das eigentliche Ansinnen der Veranstaltung völlig in den Hintergrund zu treten drohte. Für mich als Kuratoriumsvorsitzenden ist es natürlich verständlich und auch richtig, dass die Podiumsdiskussion durch die Landeszentrale dann abgesagt wurde; denn hierbei handelte es sich nicht mehr um eine sachbezogene Debatte, um die es in der Veranstaltung ging. Die Debatte war längst schon zum politischen Thema geworden, und ungeachtet dessen führte dann die Absage von drei Fraktionen des Hohen Hauses dazu, dass die volle Meinungsbildung des Landtages in der Diskussion nicht mehr gegeben war. Laut Beutelsbacher Konsens ist aber eben genau diese Kontroversität die zentrale Grundlage für politische Bildungsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland.
Natürlich schließt sich nun die Frage an, inwieweit künftig politische Bildungsarbeit mit Beteiligung der Landtagsfraktionen in Sachsen grundsätzlich noch möglich ist; denn eines ist uns ja wohl klar: Wenn wir politische Bildungsarbeit leisten wollen, dann brauchen wir praktische Teilnehmer. Also, wir als Abgeordnete, die wir tagtäglich Politik machen, können an dieser politischen Bildungsarbeit nur teilnehmen, wenn wir uns dazu entschließen – auch im Rahmen der Landeszentrale –, uns gemeinsam anzuhören und uns insbesondere mit den extremen Positionen der NPD auseinanderzusetzen, und darum werbe ich dafür, dass wir trotz bevorstehender Landtagswahl zu diesem Konsens kommen.
An dieser Situation wird sich aber mit Sicherheit in absehbarer Zeit diesbezüglich etwas ändern, wenn wir nach den Landtagswahlen 2014 die NPD nicht mehr im Parlament vertreten haben
oder spätestens mit dem erfolgreichen Verbot Ihrer Partei. In diesem Sinne werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU, der SPD,
der FDP und den GRÜNEN –
Sie haben gerade behauptet, dass der Vertreter der CDU-Fraktion in dieser Veranstaltung gekniffen hätte. Können Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass er nicht gekniffen hat, sondern dass die Veranstaltung abgesagt worden ist?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Da haben wir ja schon wieder einen dieser unsäglichen Anträge, mit denen die NPD in letzter Zeit unsere Zeit im Sächsischen Landtag vergeudet!
Warum? Zum einen betreffen Ihre Forderungen allenfalls Bundeszuständigkeiten, und zum anderen sind diese von vornherein überholt. Hätte sich der „schreiende“ Gansel mal die Mühe gemacht, seinen Antrag zu überprüfen, dann hätte er eigentlich zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auf europäischer Ebene bereits regelmäßige Studien zu den von Ihnen geforderten Thematiken durchgeführt werden.
Seit 2005 erstellt die OECD aller zwei Jahre einen statistischen Bericht, unter anderem zum Renteneintrittsalter, der auch die Euro-Länder abdeckt. In Ihrer Begründung beziehen Sie sich ja sogar auf deren letzte Veröffentlichung aus dem Jahr 2011.
Im Übrigen wird der neue Bericht noch in diesem Jahr veröffentlicht. Auch die von Ihnen aufgegriffene EZBStudie zur Vermögensverteilung, deren erste Ergebnisse Ende März von der Bundesbank veröffentlicht wurden, wird künftig regelmäßig erscheinen. Damit wurde auf europäischer Ebene ein System geschaffen, um detaillierte Daten über Einkommen, Vermögen, Schulden und Konsumausgaben der privaten Haushalte zu erfassen. Somit ist Ihre diesbezügliche Forderung an die Sächsische Staatsregierung bereits obsolet.
Wenn wir weiterlesen und die Begründung Ihres Antrages näher betrachten, nehmen Sie maßgeblich Bezug auf die bereits erwähnte Studie der EZB zur Vermögensverteilung, und wie nicht anders zu erwarten, haben Sie sich nicht hintergründig mit der Studie auseinandergesetzt, sondern nur das gesehen, was Sie sehen wollten, nämlich das Lied von den armen Deutschen singen zu wollen.
Doch betrachten wir die Ergebnisse der EZB-Studie genauer, dann werden die meisten von uns erkennen, dass das relativ schwache Abschneiden Deutschlands auf bestimmte Ursachen zurückzuführen ist, die letztlich zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen.
Erstens sind hier methodische Ursachen zu erwähnen. Das Nettovermögen ist in der Studie pro Haushalt ausgewiesen. Ergänzt werden muss, dass nirgendwo in Europa so wenige Menschen in einem Haushalt leben wie in Deutschland. Hierzulande teilen sich im Schnitt zwei Personen ein Haushaltseinkommen, in Spanien sind es hingegen statistisch gesehen 2,7 oder im von Ihnen zitierten Zypern 2,8 Personen.
Zweitens. Ferner kann der Unterschied zwischen den Ländern damit begründet werden, dass die Immobilieneigentumsquoten zwischen den Ländern sehr, sehr unterschiedlich sind. Wer nach EZB-Angaben keine Immobilien besitzt, ist relativ arm. Hierbei ist festzustellen, dass im Schnitt in den ost- und südeuropäischen Ländern mehr Menschen im Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung wohnen. Beispielsweise liegt die Wohneigentumsquote in Polen bei 81 %.
In vielen Staaten Mittel- und Osteuropas wurde nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in erheblichem Maße Wohnungseigentum privatisiert und an die Bewohner übertragen – teilweise zu sehr geringen Preisen und nicht unbedingt in besonders gutem Erhaltungszustand. In Südeuropa haben die eigenen vier Wände – sei es eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus – eine große Tradition. In Deutschland hingegen wurde lange Zeit politisch auf den sozialen Wohnungsbau gesetzt. Darüber hinaus hat sich hierzulande ein gut funktionierender privater Mietwohnungsmarkt entwickelt. Dies alles sind Gründe, warum die Wohneigentumsquote in Deutschland entsprechend geringer ist. Vergleicht man aber das Vermögen der Deutschen ohne Immobilienbesitz mit anderen Mietern in der Euro-Zone, so liegt Deutschland deutlich über dem Schnitt.
Drittens. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Daten für die Studie von 2010 und einige von 2008 stammen. Insbesondere für Spanien ist es kritisch, als Erhebungsjahr 2008 zu wählen, da die Immobilienblase dort erst später geplatzt ist.
Seither sind dort vielerorts die Immobilienpreise drastisch gefallen, während die Arbeitslosigkeit zunahm. Wenn wir uns die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2013 anschauen, dann haben wir in Spanien eine erschreckend hohe Arbeitslosenquote von 26,7 % und in Griechenland sogar von 27,2 %. Dagegen stehen die Zahlen von Deutschland: Mit einer Arbeitslosenquote von 4,5 % liegen wir deutlich unter dem Schnitt der Euro-Zone von 12,1 %.
Viertens wurden einige Faktoren überhaupt nicht berücksichtigt, wie etwa Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten oder die kostenlose Bildung. Da wir in Deutschland im Vergleich über eine recht gute soziale Absicherung verfügen, wird weniger für die Altersvorsorge oder die Arbeitslosigkeit gespart.
Außerdem gibt die Studie keine Auskunft über die für das Leben entscheidende reale Kaufkraft; denn in kaum einem anderen Land der Welt sind zum Beispiel Lebensmittel so günstig wie in Deutschland. Daher müssten für einen aussagefähigen Vergleich vollständigerweise
kaufkraftbereinigte Zahlen vorgelegt werden.
Fünftens und schlussendlich ist zu beachten, dass im Vergleich zu Immobilien Geldanlagen oder Einkommen eine eher geringe Rolle beim Vermögensvergleich der Notenbanken spielen. Es ist festzuhalten, dass Deutschland mit einem mittleren Bruttohaushaltseinkommen von 32 500 Euro immerhin auf Platz 5 liegt.
Alle diese Punkte zusammengenommen zeigen, dass sich auf Grundlage der Studie keine Politik ableiten lässt. Im Übrigen gibt die Studie auch keine Antwort auf die mangelnde Bereitschaft von Finanzmarktinvestoren,
bestimmten europäischen Staaten ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen. Letztlich ist der ESM eine Reaktion auf Liquiditätsprobleme und nicht auf Vermögensprobleme. Ferner betrifft der von Ihnen erwähnte Schatten-ESM allenfalls Bundeszuständigkeit, da es um mögliche Kredite der EU-Kommission geht. Eine sächsische Positionierung erscheint mir hierbei unnötig und unangebracht.
Ich komme zum Schluss. Sie versuchen mit Ihrem Antrag, politisches Kapital aus der aktuellen Staatsschuldenkrise zu schlagen. Ja, wir haben eine ungesunde Lage am Finanzmarkt. Ja, das Gefühl der Leute ist richtig, die Staatsschuldenkrise geht weiter. Ja, die derzeitigen Sparzinsen sind eine schleichende Enteignung der Sparer.
Aber um es auf den Punkt zu bringen: Ihrem Antrag zuzustimmen bringt dies uns noch lange nicht näher. Die Koalitionsfraktionen lehnen den Antrag der NPD ab; denn Ihre Forderungen an die Sächsische Staatsregierung zeigen mit diesem Antrag wieder einmal, dass diese Thematisierung nur ein Vorwand für Ihre eurofeindliche Politik ist.
Vielen Dank.
Herr Schimmer, Sie machen wieder denselben Fehler, den wir heute schon in der Besuchergruppe miteinander diskutiert haben. Sie vergleichen Äpfel mit Gemüse. Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Wenn ich eine Insel wie Zypern mit dem großen Tanker Deutschland vergleiche,
dann kann man mit Ihren Vergleichen wirklich nicht mitgehen. Deshalb habe ich Ihnen diese Zahlen vorgehalten. Sie haben das negieren wollen, indem Sie sagen, es ist eine kleine Abweichung. Es ist schon etwas anderes, ob ich das Bruttoinlandsprodukt von Zypern ins Feld führe oder das der Bundesrepublik Deutschland.
Das Zweite ist: Wir werden in einer globalisierten Welt natürlich auch mit anderen Finanzmarktsituationen umgehen müssen, als Sie sich mit Ihrem Kleingeistertum vorstellen können. Aber, wie gesagt, ich gehe Ihnen mit Ihrem Antrag nicht auf den Leim, und ich denke, das Hohe Haus wird es auch nicht tun.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine atmosphärische Vorbemerkung machen. Es ist aus meiner Sicht völlig legitim, dass die Opposition ihre Aufgabe ausführt und die Regierung kritisiert, wo sie denkt, es gibt etwas zu kritisieren.
Ich kann aber nicht ganz nachvollziehen – und ich glaube, da teilen wir auch hier und da die Auffassungen –, dass man eine neue Ministerin, die noch keine zwei Wochen im Amt ist, heute durch so eine Anzahl von Anträgen laufen lässt.
Ein bisschen Fairness hätte ich der Opposition doch zugetraut.
(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Protest bei den LINKEN und der SPD – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Es geht um den Ministerpräsidenten und den Finanzminister!)
Es ist wie es ist.
Ja, jetzt können Sie ja wieder ruhig werden. Entschuldigung, Herr Dr. Hahn, jetzt ist es ja gut.
Herr Dr. Hahn, es ist ja gut. Ich habe Sie offensichtlich an der richtigen Stelle getroffen.
Kommen wir jetzt zum Thema. Ich bin ganz froh, dass Frau Giegengack in ihrer Rede auf das Thema eingegangen ist, was ich während der Rede von Frau Falken in weiten Teilen nicht erlebt habe. Ich war schon kurz davor zu sagen: Thema verfehlt, aber auch Frau Falken hat am Ende noch ein bisschen die Kurve bekommen. Man konnte bei beiden Reden den Eindruck gewinnen, als ob der Unterrichtsausfall etwas wäre, was wir uns in der
Koalition wünschen oder geplant haben. Das ist natürlich nicht so.
Unterrichtsausfall ist von dieser Koalition nicht gewollt und auch wir bzw. alle im Hohen Haus haben das Interesse, dass der Unterrichtsausfall möglichst gering ist.
Wenn wir aber über Unterrichtsausfall sprechen, dann müssen wir uns offensichtlich noch einmal über die Definition von Unterrichtsausfall klar werden.
Unterrichtsausfall, und das sagt eigentlich das Wort – wer des Deutschen mächtig ist, kann es gern mit mir noch einmal nachvollziehen –, findet statt, wenn Unterricht in der Tat ausfällt, also gar kein Bildungsangebot stattfindet.
Und so manche Definition, die ich gerade gehört habe, meint, dass auch die Stillarbeit schon Unterrichtsausfall ist. Ich denke, diese Qualität sollten wir schon noch miteinander aufbringen, dass auf jeden Fall eine Beschäftigung in der Schule etwas anderes ist als den Unterricht ausfallen zu lassen.
Trotzdem sind wir nicht damit zufrieden. Das will ich auch an dieser Stelle noch einmal für meine Fraktion betonen. Jetzt ist die Frage, wie man reagiert, denn es gehört zum Leben dazu, dass Unterricht ausfällt, weil Lehrerinnen und Lehrer kurzfristig krank werden. Auch da hat das Kultusministerium in diversen Antworten aufgezeigt, wie man dagegen vorgeht.
Kollegen, wir waren auch bei Ihnen still und haben zugehört, damit wir Ihre Argumente aufnehmen.
Jetzt geht es darum, dass die Fälle, wo Lehrer über längere Zeit ausfallen, abgemildert werden. Einen Unterrichtsausfall gleich null zu erreichen, darauf wird im Hohen Hause hoffentlich keiner bestehen. Insofern werden wir immer ein gewisses Maß an Unterrichtsausfall haben.
Natürlich stellt sich auch für uns in der CDU-Fraktion die Frage, warum wir Informationen bekommen, dass beispielsweise im Grundschulbereich Lehrer auf Honorarbasis reaktiviert werden, aber dass das für den Mittelschul- und Gymnasialbereich derzeit wohl nicht möglich ist. Wir möchten die Regierung bitten zu prüfen, ob der Weg, der bereits im Grundschulbereich gegangen wird, nicht auch bei diesen zwei wichtigen Schulbereichen Mittelschule und Gymnasium möglich ist.
Des Weiteren denke ich, dass es bekannt ist – und die Dramatik, mit der wir heute die Schulentwicklung diskutieren, macht es deutlich –, dass wir alle mehr zusammenstehen müssen und dass es nicht nur eine Lösung gibt, sondern es muss mehrere Lösungen geben. Deswegen möchte ich mehrere Fragen stellen. Es soll Lehrer geben, die ein volles Stundendeputat haben, aber nicht die volle Stundenzahl leisten können, weil sie in ihrer Schule nicht genügend Schüler haben, sodass die 26 Wochenstunden nicht geleistet werden. Dabei stellt sich für mich die Frage, ob das bereits schon einmal in Sachsen erlebte Kaskadenverfahren nicht auch hier wieder Anwendung finden kann. Ich halte das für eine legitime Form, um kurzfristig reagieren zu können. Die Bildungsagenturen werden sicher mit den Gewerkschaften zusammen Wege finden, damit dies möglich wird.
Was meine ich mit dem Kaskadenverfahren? Wir haben in bestimmten Regionen unseres Freistaates
Lehrermangel, aber in anderen Bereichen ist noch Luft im System.
Liebe Kollegen, ich würde einfach einmal darum bitten, dass ich die Sätze zu Ende führen kann. Für uns in der Koalition ist die Situation im Moment auch nicht ganz einfach.
Worauf ich hinauswollte, ist Folgendes: Nicht überall und an allen Schulen herrscht Lehrermangel. Die jetzige Situation ist schwierig, und wir müssen sie lösen.
Ein dritter Punkt, den ich gern ansprechen möchte: Es kommen Schulleiter zu mir und sagen, Herr Rohwer, ich habe Kollegen, die im Klassenzimmer sitzen und bereit sind, über ihre eigene Verpflichtung hinaus Unterricht zu machen und weitere Stunden zu übernehmen. – Sie werden sich erinnern, dass man nach dem Auslaufen des Bezirkstarifvertrages auf Freiwilligkeit gesetzt hat und dass sich auch Lehrer für weniger Wochenstunden entschieden haben. Diese Lehrer sehen die jetzige Situation und sind bereit, mehr zu tun. Auch hier, glaube ich, sollte man dringend prüfen, den Schulleitern Möglichkeiten zu geben, zusätzliche Wochenstunden zu vergüten, also Überstunden auszureichen und diese zu bezahlen. Das ist für den sächsischen Haushalt immer noch kostengünstiger, als Lehrer neu einzustellen. Das müssen wir zum Schuljahresbeginn schaffen. Ich teile die Auffassung von Frau Kurth, dass es richtig ist, den Schuljahresbeginn jetzt vorzubereiten. All die Maßnahmen, die ich angesprochen habe, können natürlich nur kurzfristige Maßnahmen sein, um jetzt den Unterricht abzudecken.
Fazit: Aus meiner Sicht müssen wir alle zur Verfügung stehenden Potenziale und Ressourcen nutzen, um den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten.
Wir müssen im Rahmen des sächsischen Haushaltes einen Mittelweg finden, der Lehrern und Schülern gerecht wird.
Ich wünsche der neuen Kultusministerin in ihrer neuen Verantwortung viel Erfolg. Die Zusammenarbeit mit ihr ist für meine Fraktion natürlich selbstverständlich. Aber wir wünschen der Kultusministerin auch das nötige Quäntchen Glück, das man für diese Aufgabe benötigt. Wir werden mit ihr eng und intensiv zusammenarbeiten, so wie wir das auch mit den bisherigen Kultusministern getan haben.
Die Themen müssen abgearbeitet werden. Die heutigen Anträge der Oppositionsfraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen uns an dieser Stelle noch nicht weiter.
Vielen Dank.
Ich möchte nur kurz richtigstellen, Herr Präsident, dass im Schulausschuss nach meinem Kenntnisstand nicht davon gesprochen wurde, dass wir einen Unterrichtsausfall von null haben. Vielmehr ist darauf hingewiesen worden, dass es Unterrichtsausfall gibt. Also, von einer solch starken Beschönigung, wie sie die Kollegin gerade behauptet hat, kann ich nichts berichten.
Das Zweite. Frau Kollegin Dr. Stange, ich will Sie auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich die Bezahlung von Überstunden in meiner Rede eingefordert habe. Wenn sie angewiesen werden müssen, dann müssen Überstunden selbstverständlich auch bezahlt werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Zeit würde ich meine Rede gern zu Protokoll geben.
Vielen Dank.
Die Ausführungen des Sächsischen Rechnungshofes waren und sind für uns immer hilfreiche Anmerkungen und ein wichtiger Beitrag bei unserer Anstrengung, Sachsen für die Zukunft finanziell gut aufzustellen. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, Herr Prof. Binus, und bei all Ihren Kolleginnen und Kollegen bedanken.
Ich möchte kurz voranstellen, dass vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Vorgaben zu den selbstständigen Förderinstituten am 16.05.2003 in diesem Hohen Haus das Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – beschlossen wurde. Das Förderbankgesetz wurde von der EU-Kommission bewilligt und vom Sächsischen Rechnungshof begrüßt. Darüber hinaus entspricht das Gesetz den Förderbankmodellen nahezu aller Bundesländer.
Hinsichtlich der Entwicklung der Fördermittel hat der Rechnungshof in der Beratenden Äußerung treffend festgestellt, dass das Fördervolumen des Freistaates Sachsen perspektivisch abnimmt. Die Ursachen für die zu erwartenden rückläufigen Fördermittel ergeben sich aus dem Rückgang der EU-Strukturmittel ab dem Jahr 2014, dem Auslaufen des Solidarpaktes bis zum Jahr 2019, dem demografischen Wandel und dem steigenden Konsolidierungsdruck öffentlicher Haushalte. Allerdings wird der Freistaat seine Förderprogramme nicht auf null herunterfahren.
Dennoch werden wir zwangsläufig nicht in der Lage sein, die bisherige Förderlandschaft aufrechtzuerhalten, insbesondere deshalb, da ein Großteil des Förderneugeschäfts der SAB ein Zuschussgeschäft ist. Andererseits heißt sinkendes Fördervolumen nicht, dass der Förderbedarf automatisch verschwindet. Es besteht weiterhin Förderbedarf, beispielsweise hinsichtlich der Maßnahmen im Energiebereich, beim Klimaschutz oder auch bei Infrastrukturmaßnahmen.
Mit Blick auf die Entwicklung der Fördermittel ist zudem anzuführen, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP auf Seite 8 festgehalten ist, dass ein verstärkter Einsatz alternativer Förderinstrumente, wie Bürgschaften, eigenkapitalähnliche Darlehen, stille Beteiligungen oder
vermehrte Förderung, durch revolvierende Fonds angestrebt wird.
Der Freistaat hat sich für ein zentrales Förderinstitut, die SAB, entschieden und so bleibt es auch künftig. Es ist die Aufgabe der Bank, dafür Sorge zu tragen, dass die an sie gerichteten Aufgaben effizient, kostengünstig und zielgenau erfüllt werden.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die SAB dies sehr gut geleistet hat, auch bei außergewöhnlichen Belastungen, wie bei der Bewältigung der Flutkatastrophe. Vorteile der Bündelung des Fördervollzugs bei der SAB sind unter anderem die Vermeidung von Doppelförderung, die Bündelung von Expertenwissen, die Sicherstellung einer einheitlichen Förderpraxis, Kostenersparnis, Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Synergieeffekte, Leistungsfähigkeit etc.
Im Umkehrschluss führt eine dezentrale Förderung zu wechselnden Zuständigkeiten, einer Vielzahl von Förderstellen an unterschiedlichen Orten, einem steigenden Verwaltungsaufwand etc. Das heißt, die Dezentralisierung der Förderung in den verschiedenen Behörden und Institutionen würde eine Förderpolitik aus einem Guss nur erschweren. Sicherlich bergen die Förderverfahren noch Potenziale für Optimierungen, die letztlich ausgeschöpft werden müssen, um den sächsischen Haushalt zu schonen. Insbesondere sei hier eine Vereinfachung der Förderverfahren genannt.
Wie anfangs bereits angeführt, spielt auch der verstärkte Einsatz alternativer Förderinstrumente eine Rolle – hierzu sei nochmals auf revolvierende Fonds hingewiesen.
Darüber hinaus hat sich die SAB bereits darauf eingestellt, die zu erwartenden rückläufigen Fördermittel mit rückläufigen Kosten aufzufangen. Die Bank verfügt über einen hohen Anteil von befristeten Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern, um flexibel auf die absehbaren Schwankungen des Fördervolumens reagieren zu können.
Der kritische Duktus, der in der Beratenden Äußerung zum Ausdruck kommt, wird den Leistungen der SAB nicht gerecht. In der Februarsitzung des HFA hat Prof. Binus selbst gesagt, dass die SAB sehr gut aufgestellt sei und über eine exzellente Führung verfüge.
Bezüglich der Beratenden Äußerung möchte ich noch weitere Bedenken anbringen. Insbesondere die Kreditrisiken, die der Rechnungshof der SAB hinsichtlich ihres Wohnungsbaugeschäfts konstatiert, sind überzogen. In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine effektive Bankenaufsicht, die die Tätigkeiten der Banken überwacht – auch die der SAB. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – hat bezüglich außergewöhnlicher Kreditrisiken bei der SAB keine Bedenken angemeldet.
An dieser Stelle müssen wir uns doch die Frage stellen, inwieweit die Fachkompetenz des Rechnungshofes höher als die der BaFin zu werten ist.
Auch die Standortfrage der SAB in Leipzig wird durch den Rechnungshof thematisiert. Hierbei ist zu bedenken, dass sich diese aus der Gesamtheit des Standortkonzepts der Landesregierung heraus legitimiert und nicht aus ihrer isolierten Betrachtung. Darüber hinaus ist die Beibehaltung der bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten der SAB sogar die Grundvoraussetzung für das Vorhaben des Standortaufbaus in Leipzig.
Fazit: Ob Lob oder Kritik – der Sächsische Rechnungshof ist ein enger Verbündeter dieses Hohen Hauses. Ich freue mich, dass wir heute diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und letztlich die entsprechenden Beschlüsse in diesem Haus fassen können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe versucht, die Debatte bis hierher relativ ruhig zu verfolgen. Aber mir drängte sich immer wieder ein Gedanke auf: Der Eifer verrät.
Blinder Eifer – das sagt schon ein altes deutsches Sprichwort – schadet nur. Ich denke, dass wir darüber vielleicht noch einmal etwas realistischer diskutieren und mit der Mär, dass das alles ganz plötzlich gekommen ist, aufhören sollten.
Wenn Sie sich noch einmal die Debatten zur Einbringung des Haushaltes im September 2010 ansehen, dann werden Sie Hinweise finden, dass wir bereits damals das angesprochen haben, was wir heute in dieser Debatte diskutieren.
Auch ich habe damals vorausgesagt – das können Sie nachlesen –, dass ich mir gut vorstellen kann, wie emotional man so eine Debatte führen kann. Aber, es ist bereits gesagt worden: Wir sind für den gesamten Freistaat Sachsen zuständig und nicht für die Landeshauptstadt Dresden allein. Wir haben eine Verantwortung für das ganze Land. Frau Dr. Stange, wenn Sie uns Kulturbanausentum vorwerfen, dann muss ich fragen: Wer ist denn hier der Kulturbanause?
Wenn mir mein Eigentum etwas wert ist, auch das öffentliche, dann bin ich bereit, dafür zu zahlen,
und auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass dieses Kulturgut erhalten wird. Insofern halte ich den Umgang mit öffentlichem Eigentum eben symptomatisch in der umgedrehten Variante, wie es vorhin von Kollegin Klepsch formuliert worden ist.
Das Zweite: Wir haben in der Tat im Freistaat Sachsen die bisherige Situation, dass die Kleinen die Großen unterstützen. Sie sind alle schon genannt worden: Barockschloss Rammenau, Barockgarten Großsedlitz und auch Schlossgarten Lichtenwalde.
Zu Ostern bin ich mit meiner Familie im Barockschloss Rammenau gewesen. Wir wollten in das Restaurant gehen. Was war für eine Hürde zu überwinden? Wir haben sie problemlos überwunden und ich denke, viele andere auch: Wir mussten, um in das Restaurant zu gehen, 4 Euro pro Person Parkeintritt bezahlen. Es war auch für die Umstehenden, mit denen man ins Gespräch kommt, kein Problem.
Ich denke, es wird auch in Pillnitz kein Problem sein, 2 Euro zu bezahlen, wenn man in den Barockgarten Pillnitz gehen möchte.
Gern, Frau Dr. Stange.
In Bad Muskau habe ich nicht den Eindruck, dass wir Eintrittsgebühren erheben werden. Wir haben aber nach meinem Kenntnisstand bereits Personen, die durch den Park gehen und die Besucher bitten, einen Beitrag zur Erhaltung des Parks zu leisten. Das ist die Lösung, die sich die Stiftung in Bad Muskau ausgesucht hat.
Schlösser, Burgen, Gärten hat sich eben für einen anderen Weg in Pillnitz entschieden, den ich aber auch für richtig halte, denn ich habe mir auch Schloss Sanssouci angesehen, und das ist wohl eher peinlich, was dort passiert.
Jetzt aber zu der Frage Pillnitz. Ich stimme Ihnen zu, Herr Dr. Gerstenberg: Pillnitz ist eine Parkanlage von europäischem Rang, wenn nicht sogar von Weltrang – vorrangig meine ich; wir Sachsen lieben auch die Übertreibung. Sehen wir uns doch einmal an, wie es in anderen Parks aussieht. Sie haben gesagt, der Park von Pillnitz ist ein Teil des Ortskerns, und Pillnitz hat sich sozusagen drumherum entwickelt. Ich finde, das trifft auf Versailles ebenfalls zu. Wissen Sie, was Sie in Versailles an Eintritt bezahlen, Herr Kollege Dr. Gerstenberg? Halten Sie sich fest: 18 Euro! 18 Euro, um in den Weltranggarten Versailles gehen zu können.
Wir streiten uns hier über zwei Euro. Ich denke, das Abendland und das Kulturland Sachsen wird daran nicht zugrunde gehen.
Gern.
Ich danke Ihnen für den Hinweis, dass wir in einem föderalen Land leben und Frankreich ein zentralistischer Staat ist. Ich will die Polemik ganz klar zurückweisen. Wir wollen in Pillnitz natürlich nicht bei 18 Euro landen. Ich denke, dass das auch nicht realistisch ist. Damit würde man den Bogen eindeutig überspannen. Ich finde aber gerade die 2 Euro pro Tag oder die Jahreskarte für 8 Euro sehr angemessen. Das halte ich für nachhaltig. Die GRÜNEN sprechen auch von Nachhaltigkeit, also sollten sich alle an der Erhaltung einer Kulturanlage beteiligen.
Ich spreche nicht nur als Dresdner in dieser Debatte, sondern auch als Vertreter der Finanzer meiner Fraktion. Ich hatte bereits betont, dass ich in meiner Einbringungsrede zum Haushalt darauf hingewiesen hatte, dass wir an den Eintrittsgeldern etwas tun müssen.
Worauf möchte ich jetzt hinaus? Ich habe mir natürlich die Redebeiträge der anderen Fraktionen noch einmal angeschaut. Es ist sehr erkenntnisreich, wenn man sich diese Dinge mit dem Abstand von über einem Jahr noch einmal durchliest. Alle Fraktionen haben gesagt, es gehe nicht nur um das Kürzen von Ausgaben, sondern wir müssen auch Einnahmen akquirieren. Nichts anderes findet gerade statt.
Wenn Sie das, was Sie damals zu Protokoll gegeben haben, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, ernst gemeint haben, dann würden Sie heute nicht diese Debatte anzetteln, sondern sagen – genauso, wie ich es empfinde –, es ist eine moderate Entscheidung, sie ist vertretbar und bringt Gerechtigkeit ins Land.
Ein letzter Satz zur Gerechtigkeit. In Bezug darauf, dass wir kleine Gärten haben, in denen der Eintritt höher ist als bisher in Pillnitz, halte ich die 2 Euro – das habe ich bereits begründet – für moderat. Mit der Angst zu spielen halte ich für eine ganz schlechte Art von Politik.
Ich komme sofort zum Ende, Frau Präsidentin. – Frau Dr. Stange, über den Eintritt im Großen Garten spricht nun wirklich niemand, außer der Opposition. Dass wir dort Eintritt nehmen, ist völlig abwegig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als erziehender Vater will ich in dieser bisherigen Frauenrunde einmal in die Debatte eingreifen.
Aber ich möchte zuvor kurz sagen, warum ich denke, dass ich das eine oder andere kompetent beitragen kann; denn anders, als von der Opposition behauptet, hat die CDU das Thema nicht erst jetzt entdeckt, sondern wir haben bereits 2000 angefangen, im Landesjugendhilfeausschuss über die Thematik zu sprechen. Wir hatten in Sachsen auch von 2006 bis 2009 ein Landesmodellprojekt „Jungenarbeit“,
in dem ich als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses mitarbeiten konnte.
Das Thema ist schon länger präsent und genau aus diesem Landesmodellprojekt „Jungenarbeit“ weiß ich, dass wir immer wieder an das Thema Bildung gestoßen sind und gesagt haben: Dazu müssen wir später diskutieren. „Jungenarbeit“ war ein Landesmodellprojekt, das für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe abgesteckt war. Jetzt sind wir endlich so weit, dass wir auch in der frühkindlichen Bildung und im Grundschulbereich weiter diskutieren.
Deswegen freue ich mich, dass dieser Antrag heute auf der Tagesordnung steht. Ein weiterer Punkt ist, dass die LAG Jungen- und Männerarbeit in Sachsen jetzt einen Beirat berufen hat, in dem ich mitarbeiten darf. Auch dort ist bei der ersten Beratung deutlich geworden, dass wir uns nicht nur auf die Jungs beziehen dürfen, sondern eben auch Männern Angebote und Orientierung geben müssen, welche Berufe sie einschlagen. Dies soll mit dem heutigen Antrag geschehen.
Es ist schon angesprochen worden: Es gibt diverse Studien. Ich habe mir sie natürlich alle zu Gemüte geführt. Ich habe eine ganze Reihe von interessanten Punkten gefunden. Beispielsweise wurde vorhin schon angesprochen, das Thema der Bezahlung wäre so ein schwieriges. Ich sehe das etwas anders. Ich fühle mich auch durch die Studien, die gemacht worden sind, bestätigt. Zum Beispiel hat eine Studie herausgefunden, dass männliche Erzieher der relativ schlechten Entlohnung ihrer Arbeit dann eine geringere Bedeutung beimessen, wenn sie für ihre Arbeit
soziale Anerkennung erfahren und ihre Arbeitsbedingungen eine professionelle und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Bildungsbetreuungsarbeit mit den Kindern zulassen.
Hier haben wir es wieder, was auch in dem Antrag der Koalition niedergelegt ist: dass es nicht vorrangig um die Entlohnung geht. Wenn wir nämlich nur diese Debatte führen würden, würden wir auch die Arbeit der Erzieherinnen abwerten, die mit dem Lohn auch teilweise alleinerziehend mit ihren eigenen Kindern klarkommen müssen.
Ich denke, das wäre eine Debatte, die zu kurz greift. Wir müssen viel weiter gehen.
Männliche Erzieher sind nicht nur für Jungen, sondern auch für Mädchen wichtig. Männer leisten in Kitas einen wichtigen Beitrag, traditionelle Männlichkeitsbilder zu erweitern, indem sie zeigen, dass auch Trösten und Fürsorglichkeit zum modernen Mann dazugehören.
Die Erinnerung an das traditionelle Männlichkeitsleitbild des Familienernährers führt dazu, dass Männer das Erziehergehalt insbesondere deshalb zu niedrig finden, weil sie damit keine Familie ernähren können. Das Thema ist also vorhanden. Wir dürfen es nur nicht in den Mittelpunkt stellen. Es gibt noch mehr, was auch eine Rolle spielt.
Wenn wir davon sprechen, dass beispielsweise Lehrer sein nicht nur einfach ein Beruf ist, sondern eine Berufung, so sehe ich das für den Erzieherberuf ganz genauso. Die positive Arbeit und die Betreuungserfahrungen mit Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel im Zivildienst oder in der kirchlichen und ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit, stellen aus meiner Sicht häufig Brücken für Männer dar, in den Erzieherberuf zu wechseln. Das sollten wir zukünftig verstärken. Deshalb finde ich auch, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenn wir heute mit diesem Antrag Mut machen, den Erzieherberuf zu ergreifen.
Ich bin sehr gespannt auf die Berichte der Staatsregierung zu den Terminen, die wir vorgeschlagen haben, um das Thema weiterzutreiben. Es soll kein reiner Berichtsantrag nur für den Moment sein, sondern sich über die gesamte Legislaturperiode verteilen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt doch ein bisschen erleichtert, weil das Wort „Nachtragshaushalt“ in der Rede von Frau Hermenau dann doch noch vorkam. Ich dachte schon, wir kämen diesmal um diese Debatte herum, Frau Kollegin, aber Sie haben uns nicht enttäuscht: jedes Mal dieselbe Leier mit dem Nachtragshaushalt.
Ich sage Ihnen: Es wird wieder keinen Nachtragshaushalt im Freistaat Sachsen geben. Wir haben bisher keinen gebraucht, und wir werden auch diesmal keinen brauchen.
Frau Kollegin Hermenau, bevor wir uns nur streiten, will ich doch sagen, dass ich mich über diesen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefreut habe. Man kann Ihnen dafür danken; denn Sie haben mit der Vorlage dieses Antrags durchaus bewiesen, dass Sie Sachverstand in Fragen der Finanz- und Haushaltspolitik mitbringen, dass Sie nicht weltfremd unterwegs sind und dass Sie in der Lage sind, auch verantwortungsvolle Politik vorzuschlagen.
Jedoch erscheinen mir einige Punkte als nicht ausgewogen, einige sogar als bedenklich, weshalb ich gleich zu Beginn meiner Rede sagen will, dass wir den Antrag ablehnen werden.
Warum also das Lob und dann doch die Ablehnung? Ich will es gern erklären.
Ihr Antrag zielt in die richtige Richtung. Steuermehreinnahmen sollten gut angelegt werden, zum Beispiel in die Sicherstellung eines schuldenfreien Haushalts, in die Zukunft unserer Kinder und in nachhaltige Projekte, welche unserem Freistaat eine aussichtsreiche Zukunft bescheren.
Ihre Vorschläge zur Verteilung der Steuermehreinnahmen sind mit Sicherheit in einigen Punkten streitbar, in anderen Punkten allerdings gut gedacht. Ich sehe es ähnlich wie Sie, dass ein nicht unbedeutender Anteil in die Bildung von Rücklagen fließen sollte. Der aktuelle Haushalt wird zum großen Teil auch aus Rücklagen gedeckt. Es ist wichtig, die Reserven wieder aufzufüllen, um in schwierigen Zeiten erneut vollkommen handlungsfähig zu sein und einen Spielraum für den kommenden Doppelhaushalt sicherzustellen.
Der von Ihnen vorgeschlagenen Zuführung zum Generationenfonds stimme ich zu; hier müssen wir Vorsorge treffen. Wir wissen nicht, wie sich die Märkte entwickeln. Lieber haben wir an dieser Stelle ein Sicherheitspolster zu viel eingebaut als eines zu wenig.
Ich komme zu einem Punkt, in dem ich Ihnen widersprechen möchte. Den Gleichmäßigkeitsgrundsatz im FAG
haben Sie, Frau Hermenau, gemeinsam mit Ihrer Fraktion immer unterstützt.
Aber Sie haben in Ihrem Antrag etwas vergessen.
Wenn Sie sich die Entwicklung der Steuermehreinnahmen – insbesondere für die Kommunen – anschauen, dann müssten Sie eigentlich herauslesen, dass wir 2013 im Rahmen des nächsten FAG den Kommunen Geld geben müssen. Dafür müssten wir jetzt eine Rücklage bilden. Dazu ist in Ihrem Antrag leider nichts enthalten. Sie schlagen nicht vor, eine FAG-Rücklage für 2013/2014 zu bilden, aber das wäre jetzt notwendig.
Dennoch bleibt – wahrscheinlich – noch etwas über. Dieser überschüssige Teil sollte meines Erachtens ausschließlich investiv verwendet werden. Es könnte beispielsweise in ein familienfreundliches Sachsen investiert werden. Ich denke an den Schulhausbau und Jugendübernachtungsstätten. Ein weiterer Schwerpunkt muss die Verkehrsinfrastruktur sein; das habe ich bei Ihnen auch herausgehört. Aber wir könnten auch Sportanlagen von Vereinen unterstützen.
Deswegen ist es gut, dass wir heute eine Debatte im Landtag führen, und deswegen habe ich gesagt, dass ich für den Antrag dankbar bin. Es ist gut, wenn wir aus der heutigen Plenardebatte Vorschläge in unsere Fraktion mitnehmen können; denn die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Frau Hermenau, Sie haben gerade den Finanzminister kritisiert, aber es ist zu begrüßen, dass die regionalisierte Steuerschätzung noch nicht vorliegt. Wir können noch diskutieren.
Ich glaube, Herr Dr. Voß hat in Thüringen ein Stück weit mit einem Überraschungseffekt gearbeitet, und dann war kein Bewegungsspielraum mehr drin.
Ich habe gerade erkennen lassen, welche Überlegungen es in meiner Fraktion gibt. Ich will Ihnen noch einmal deutlich sagen – das ist Ihnen sicherlich aufgefallen –: Wenn ich Vorschläge unterbreitet habe, habe ich immer von „könnte“ gesprochen, nicht von „wir werden“. Der Diskussionsprozess in meiner Fraktion ist am Laufen. Die Debatte heute wird bestimmt einfließen.
Wir reden letztlich über Geld, das wir noch nicht haben. Auch deswegen sage ich „könnte“. Wir sollten nur mit dem arbeiten, von dem wir wissen, dass wir es tatsächlich bekommen. Deswegen ist es gut, wenn die regionalisierte Steuerschätzung der Regierung etwas länger dauert, das heißt, wenn ein bisschen genauer nachgerechnet wird. Am 12. Mai sind die Ergebnisse der Steuerschätzung auf Bundesebene für die Jahre 2011 bis 2015 bekannt gegeben worden. Es ist guter Brauch, dass sich der Freistaat Sachsen einen Moment Zeit nimmt, bis alles vorgelegt wird. Wir wissen doch, dass die regionalisierte Steuerschätzung für Sachsen wesentlich genauer ist, bezieht sie
doch Faktoren wie den demografischen Wandel ein. Wir müssen auch daran denken, welche Wirkung der Zensus in zwei Jahren entfalten kann. Sollten sich die Prognosen bestätigen, wird uns im Länderfinanzausgleich weniger Geld zur Verfügung gestellt. Ich halte es auch für richtig, es in die regionale Steuereinschätzung einfließen zu lassen. Wir sollten heute den Bürgern nicht etwas versprechen, was wir morgen nicht halten können.
Wir bewegen uns hier in der exekutiven Zuständigkeit der Staatsregierung. Das Parlament hat bei seiner Beschlussfassung des Haushaltes – insofern haben wir auch unser Budget oder unser Königsrecht wahrgenommen – fünf Bereiche klar definiert, in denen Steuermehreinnahmen ausgegeben werden sollen. Ich will sie noch einmal in Erinnerung rufen.
Der erste Punkt ist die Schuldentilgung. Ich denke, das ist in der gesamtstaatlichen Debatte in Deutschland im Moment nicht die erste Priorität, aber es wäre eine Möglichkeit.
Der zweite Punkt ist die Zuführung zum Generationsfonds. Das wäre nur sinnvoll, wenn man „altersgehortete“ Beamte komplett integrieren könnte. Das ist so ein großer Betrag. Das wird wohl in diesem Jahr nicht herausspringen.
Der dritte Punkt ist die Aufstockung des Garantiefonds. Dazu habe ich gerade schon Ausführungen gemacht und da haben wir auch interessanterweise Übereinstimmung mit der GRÜNEN-Fraktion.
Der vierte Punkt sind die Rücklagen, die wieder aufzufüllen sind. Dazu gehört nicht nur die FAG-Rücklage, sondern auch die Haushalts- und Wirtschaftsrücklage.
Der fünfte Punkt sind überplanmäßige und außerplanmäßige Auslagen, sprich Investitionen in die Zukunft unseres Freistaates.
Dies sind die Handlungsmöglichkeiten, die wir der Regierung gegeben haben.
Ein letzter Gedanke, bevor ich zum Schluss komme: Frau Hermenau, Sie haben gerade gesagt, Sie werden mit 500 Referendarstellen anfangen. Ich darf Sie korrigieren. Wir stellen in diesem Jahr 844 Referendare ein.
Dann habe ich es vielleicht bei Ihren Ausführungen, die Sie etwas gehetzt vorgetragen haben, falsch verstanden. Ich wollte nur die Zahl ergänzen. Sie ist im Haushalt schon enthalten. Wir haben deutlich für dieses Jahr aufgestockt. Im letzten Jahr waren es 375 Stellen, jetzt sind es 844 Stellen. Insofern hören Sie ja heraus, Frau Hermenau, dass auch in der CDU-Fraktion und der Koalition die Notwendigkeit von Referendaren bei der Haushaltsbeschlussfassung gesehen worden ist.
Wenngleich der Antrag der Fraktion GRÜNE teilweise lobenswerte Ansätze enthält, habe ich, glaube ich, deutlich gemacht, warum wir den Antrag ablehnen werden. Wir vertrauen nicht nur der Regierung, ihr exekutives
Handeln einzuhalten, sondern der Diskussionsprozess ist am Laufen. Wir tragen die Regierung, also vertrauen wir der Regierung. Ich wollte für meine Fraktion damit erläutern, dass wir diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Scheel, für den historischen Abriss, bei dem Sie nur geschildert haben, wie es aussieht. Es ist, wie es ist; danke, dass Sie mir das abgenommen haben, dann muss ich es nicht noch einmal tun.
Aber lassen Sie uns jetzt einmal darüber diskutieren, wie wir mit den Sparkassen wirklich weitermachen; denn ich habe aus Ihrem Antrag herausgelesen, dass Sie darüber diskutieren wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben Ihren Antrag mit den Worten „Der sächsische Weg“ überschrieben, und ich finde es gut, dass Sie diese Worte gewählt haben;
denn diese Worte stehen für solide, kontinuierliche und verlässliche Politik in unserem Freistaat.
Mit diesen Worten zeigen Sie Ihre Bereitschaft, ebenfalls in diesen Kanon der klugen Politik einzusteigen, wenngleich Ihr Antrag natürlich einiger Anmerkungen bedarf.
Sparkassen stehen für eine unschätzbare Tradition und für Werte, die noch heute aktuell sind. Sparen ist die Grundvoraussetzung für Investitionen, für Wohlstand und Innovation, und es ermöglicht Nachhaltigkeit und Stabilität.
Noch heute ist es Ziel der Sparkassen, das Sparen zu fördern. Es gehört immer noch zu dem Selbstverständnis der Sparkassen, für jeden da zu sein. Diese Idee hat schon unzählige Menschen und unser Land als Ganzes vorangebracht. Das Erfolgsgeheimnis gründet sich vor allem auf der Nähe zum Kunden, sei es ein Privatkunde, sei es ein mittelständisches Unternehmen. Die Mitarbeiter der Sparkasse kennen die Menschen und die Projekte vor Ort. Daher ist das Regionalprinzip der Sparkassenorganisation auch so gewichtig und längst nicht überholt.
Die Finanzkrise hat unser gesamtes Bankenwesen vor große Herausforderungen gestellt; auch die Sparkassen müssen Konsequenzen daraus ziehen.
Meine Damen und Herren! Auch in der Finanzwelt muss Freiheit an Verantwortung gebunden werden. Das Geschäftsmodell der Sparkassen verlangt Ergebnisorientierung, verliert aber nicht den Blick für das gesellschaftliche Umfeld. Daher kann man mit gutem Recht davon sprechen, dass die Sparkassenidee noch immer modern ist.
Die Sparkassen müssen sich weiter rigoros auf ihre eigentlichen Stärken und Tugenden konzentrieren können:
konzentrieren auf die Kunden vor Ort und deren vernünftige Interessen. In Abwandlung des Slogans einer großen Kammerorganisation will ich einen Werbeslogan für die Sparkassen vorschlagen: „Sparkasse – die Bank von nebenan“.
Die Geschichte der Sachsen LB hat uns schmerzlich vor Augen geführt, was passiert, wenn man den Verlockungen schneller Gewinne auf internationalen Finanzmärkten erliegt.
Es lässt sich nicht schönreden: Finanzielle Folgen für den sächsischen Haushalt gibt es; darüber haben wir hier im Sächsischen Landtag bereits mehrfach diskutiert.
Die Sachsen-Finanzgruppe war Anteilseigener – gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen – der Sachsen LB. Diese ist mittlerweile verkauft worden, es gibt sie nicht mehr. Der Freistaat Sachsen ist immer noch größter Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe. Mit der Vereinbarung der Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe zum Ausscheiden des Freistaates Sachsen aus der Gruppe können künftig die kommunalen Anteilseigner in eigener Verantwortung – ohne Zutun des Freistaates – selbst über die Zukunft der Sachsen-Finanzgruppe entscheiden. Ob sie die Sachsen-Finanzgruppe erhalten, auflösen, umstrukturieren oder ob sie überregionale Kosten in der SFG bündeln, ist allein Sache der Kommunen. Ich vertraue dabei in deren Kompetenz und Weitsicht, um im knallharten Wettbewerb weiter zu bestehen. Die SachsenFinanzgruppe ist dann eine kommunale Veranstaltung.
Die Vereinbarung zwischen den Anteilseignern der Sachsen-Finanzgruppe zum Ausscheiden des Freistaates Sachsen liegt dem Parlament seit Anfang April dieses Jahres vor. Am 8. Juni werden wir im Haushalts- und Finanzausschuss darüber abstimmen. Ich halte es erst ab Zustimmung des Landtages für sinnvoll, über ein neues Sparkassengesetz zu verhandeln und zu sprechen. Die Dinge müssen klar getrennt sein, die SachsenFinanzgruppe in kommunaler Hand muss frei zur eigenen Entscheidung sein.
Nach dem Ausstieg des Freistaates aus der SFG müssen wir uns der Diskussion um das Gesetz über die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen – kurz Görk oder auch Sparkassengesetz genannt – stellen. Ich betone: Diese Diskussion steht an.