Sie haben mich zutreffend zitiert – an dieser Aussage halte ich sehr klar und deutlich fest. Ich denke, wir brauchen keinen Untersuchungsausschuss auf Bundesebene, um Material zu finden, was Ihre verfassungsfeindliche Gesinnung anbelangt. Ich bin kein Freund eines NPDVerbotsverfahrens, weil ich denke, wir werten Sie viel zu sehr auf, wenn wir Sie zu verbieten versuchen. Wir müssen Sie politisch bekämpfen; wir müssen nicht verbieten. Deshalb habe ich auch kein Interesse daran, dass ein Bundestagsuntersuchungsausschuss Informationen für ein Verbotsverfahren sammelt.
Aber wir werden Ihnen auch keine Informationen geben. Wir haben vor nichts Angst, Herr Schimmer, das habe ich in der letzten Debatte bereits gesagt. Es ist uns völlig egal, was Sie in unsere Reden hineininterpretieren. Aber wir werden Ihnen eines nicht durchgehen lassen: wenn Sie hier eine Legende bilden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen und Thüringen Unterstützer der NSU war. Das funktioniert nicht.
Sie versuchen auch an anderen Stellen, die Geschichte umzudrehen und die Täter als Opfer darzustellen. Wir werden es hier nicht zulassen, dass die Behörden, die
verfassungsfeindliche Bestrebungen in Sachsen und Thüringen bekämpfen, jetzt zu den Tätern gemacht werden. Dazu leisten wir keinerlei Beitrag und deshalb werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihnen den Zugang zu den Informationen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zu verwehren.
Bestrebungen in diesem Land zu bekämpfen. Das sind wir diesen Menschen schuldig und deshalb werden wir Ihnen ebenfalls keinen Zugang zu Daten von V-Leuten gewähren.
Sie können dafür gern nach Leipzig gehen – viel Spaß! Das werden wir dann dort ausstreiten; denn es ist auch Teil einer wehrhaften Demokratie, dort einmal zu sagen, dass man sich für diejenigen einsetzt, die sich für die Demokratie engagieren und die gegen Extremisten auftreten. Diesen Rechtsstreit in Leipzig nehme ich sehr gern auf. Ich bin gespannt, wie Sie argumentieren wollen, dass Sie einen Rechtsanspruch als sächsischer Abgeordneter oder als sächsische Fraktion auf Informationen eines Bundestagsuntersuchungsausschusses haben. Diesem
Rechtsstreit sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen und deshalb ist es eine Einbahnstraße: Wir liefern nach Berlin, Sie bekommen aber nichts zurück aus Berlin, und so beschließen wir heute den Antrag.
Frau Präsidentin, ich würde gern vom Mittel der Kurzintervention Gebrauch machen. – Herr Biesok hat soeben behauptet, wir, die NPD-Fraktion, und die NPD überhaupt seien bestrebt, eine Legende zu bilden, wonach die Landesämter in Erfurt und Dresden mitverantwortlich für die Taten des NSU wären. Es muss doch aber ganz sachlich festgehalten werden – das weiß jeder in diesem Haus, der sich mit dieser Materie befasst –, dass der gesamte sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund“ seine Wurzeln im sogenannten „Thüringer Heimatschutz“ hat, der nun mal vom Verfassungsschutz geführt wurde. Dessen selbst ernannter „Führer“ – wie immer ich ihn nennen soll –, Tino Brandt, war lange Jahre V-Mann des Verfassungsschutzes. Wir können doch jetzt nicht so tun, als ob da keine Mitverantwortung bestünde.
Wenn Sie uns hier schon vorhalten, wir wollten an Informationen kommen, frage ich mich: Was soll denn, bitte sehr, das Ziel eines Untersuchungsausschusses sein, wenn nicht Informationen darüber zu erlangen, ob es ein staatliches Versagen bei der Aufklärung über die Straftaten des sogenannten NSU gegeben hat oder nicht?
Es spricht für sich selbst, wenn jetzt einige Stimmen – auch Kollege Hartmann hat sich einmal so geäußert – schon davor warnen, die Ergebnisse des Untersuchungs
ausschusses könnten ein NPD-Verbotsverfahren zu Fall bringen. Im Umkehrschluss – das sind nur die Regeln der Logik – wird damit behauptet, die NPD könne nur verboten werden, wenn nicht aufgeklärt werde, was eigentlich hinter den Straftaten des NSU steht, woher die Leute ihre Gelder erhielten, woher Sie möglicherweise sonstige Hilfe erhielten und ob staatliche Behörden Bescheid wussten.
Unser Aufklärungswunsch ist genauso neutral wie Ihrer. Deswegen werden wir sicherlich keine Parteipolitik im Ausschuss betreiben.
Ja. – Herr Schimmer, ich werde Ihnen das nicht durchgehen lassen. Der „Thüringer Heimatschutz“ wurde nicht von einem Landesamt für Verfassungsschutz geführt, sondern es gab höchstens ein Mitglied im „Thüringer Heimatschutz“, das V-Mann des Verfassungsschutzes war.
Sie können sich gern die Berichterstattung im Fernsehen ansehen, um zu erkennen, was das für Typen waren. Wenn Sie glauben, dass das wirklich die Führungsqualitäten hat, um hier eine nationalsozialistische Bestrebung zu fördern, dann habe ich meine größten Zweifel, ob das tatsächlich der Fall ist.
Wir werden nicht das Verhältnis „Täter – Opfer“ umkehren lassen. Auch wenn Sie immer wieder rhetorisch geschickt versuchen, über Kurzinterventionen Ihre Behauptungen hier einzufädeln – wir lassen Ihnen das nicht durchgehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerade bei diesem Thema hat die Öffentlichkeit ein großes, berechtigtes Interesse an Aufklärung. Deswegen ist es so wichtig, dass man auf die Vorhaltungen, die aus diesem extremistischen Lager hier kommen, sachlich erwidert; Kollege Biesok hat das schon getan.
Ich möchte Folgendes noch einmal deutlich sagen: Ein VMann des Verfassungsschutzes ist kein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.
Sie versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, als seien V-Leute bzw. Menschen, die abge
schöpft werden, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Das ist nicht zutreffend. Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt: Herr Schimmer, Sie entlarven sich, wenn Sie bzw. die Fraktion der NPD in diesem Hohen Haus fortwährend die Floskel von den „selbst ernannten Demokraten“ verwenden. Wir sind stolz darauf, dass nach der friedlichen Revolution endlich wieder freie, gleiche und geheime Wahlen in Sachsen bzw. dann im Freistaat Sachsen möglich waren.
(Andreas Storr, NPD: „Selbst ernannt“ deshalb, weil Sie gar nicht so demokratisch sind, wie Sie immer behaupten!)
Diese Diffamierung, die Sie den frei gewählten Vertretern jedes Mal entgegenschleudern, entlarvt Sie und zeigt Ihre wahre Gesinnung.
Dritter Punkt: Das Verfahren der Aufklärung liegt federführend beim Generalbundesanwalt. Er legt fest, wie das Verfahren läuft, welche Akten von wem anzufordern sind und welche er für sich in Anspruch nimmt. Der 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages ist ein parlamentarisches Instrument der dortigen Kollegen, um zusätzlich dazu strukturelle Erkenntnisse zu gewinnen.
Ja. Danke, Frau Präsidentin! – Hier versucht sich jemand, nämlich Herr Bandmann, aus der Verantwortung zu stehlen, und zwar nach der Methode „Haltet den Dieb!“ Es ist allgemein bekannt, dass Tino Brandt einer von drei – wohlgemerkt: drei! – V-Leuten im „Thüringer Heimatschutz“ war – im „Spiegel wurde darüber berichtet – und dass er diesen aufgebaut und geführt hat, und zwar als V-Mann des Verfassungsschutzes! Die Behauptung, er sei kein Mitarbeiter des Verfas
Tino Brandt hat für seine Tätigkeit sage und schreibe 200 000 D-Mark erhalten. Das ist ein Betrag, nach dem sich viele Angestellte in einem bürgerlichen Beruf alle Finger lecken würden. Dennoch sagen Sie, er sei kein Mitarbeiter gewesen. Sie wissen ganz genau, dass das falsch ist. Wer so viel Geld verdient, ist natürlich nicht mehr neutrales Parteimitglied, sondern der Behörde verpflichtet, die ihm das Geld zahlt. Insofern können wir Ihnen Ihre Legendenbildung nicht durchgehen lassen.
Ich denke, dass von den Mitgliedern der demokratischen Fraktionen alles gesagt worden ist. Wir werden heute nicht die Untersuchungsarbeit des Untersuchungsausschusses aufnehmen; aber das soll so schnell wie möglich erfolgen. Dann können die Fragen sicherlich erschöpfend geklärt werden. Ich denke, dass wir mit dieser komischen Diskussion dann auch aufhören sollten.