Protokoll der Sitzung vom 10.05.2012

Auf meine Frage, ob dies bei den Löhnen geschehen soll, hat niemand der Sachverständigen eine Antwort gegeben. Aber der Sachverständige der CDU-Fraktion, Herr Dr. Braun, hat gesagt, dass es nicht ratsam sei, Vergabestandards für den Rettungsdienst und andere Leistungen, über die wir reden, durch eine Verordnung zu regeln. Er hat uns als Landtag empfohlen, es mit einem Vergabege

setz bzw. klaren gesetzlichen Standards zu regeln. Es war vernichtend, liebe Kolleginnen und Kollegen, was dort zu hören war. Das ist keine Grundlage, auf der man aufbauen kann. Wenn man das tut, wird das Haus schief und wacklig.

Wir fahren mit der Aussprache fort. Für die NPD-Fraktion Herr Abg. Storr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich bei diesem Antrag zwar um einen vierfach untergliederten Berichtsantrag, aber man merkt ihm an, dass sich die Sozialdemokraten durch ihre statistisch erfolgreiche Initiative “Rettet den Rettungsdienst!“ von diesem Thema doch regelrecht haben beflügeln lassen.

Daran ist nichts auszusetzen, denn die Anhörung hat sowohl das, was für ihre Länge als auch das, was die Qualität der Sachverständigen angeht, vor allem aber die Anzahl der Besucher, die nicht wie sonst in Gestalt von Polizisten, Soldaten oder Schülergruppen zwangsweise vorgeführt werden, betraf, aufgezeigt, welche Bedeutung und vor allem welche Brisanz in diesem Thema versteckt ist.

Ja, wie in zahlreichen anderen Fällen auch, verdanken wir dieses Problem dem europäischen Vergaberecht und der Tatsache, dass die Staatsregierung den hiesigen Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz durch die Ausschreibung so gestalten will, dass mit dem Submissionsmodell der Weg gewählt wurde, der den bislang qualitativen hochwertigen Rettungsdienst dem Wettbewerb und der zwangsläufig daraus resultierenden Kostenminimierung opfern wird.

Es ist weiterhin kein Zufall, dass von der Staatsregierung das sogenannte Konzessionsmodell nicht in Erwägung gezogen wurde, weil es dem kommunalen Träger ermöglicht hätte, abweichend vom Regelfall einen selbst zu bestimmenden Anteil der Rettungsdienstleistungen

eigenständig zu erbringen, insbesondere dann, wenn sie über eine Berufsfeuerwehr verfügen und damit den Rettungsdienst anteilig selbst durchführen können.

Damit sind wir bereits bei diesem Antrag der SPD. Auch die Fraktion der NPD ist der Auffassung, dass der Bereich des Brandschutzes bei der Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine größere Berücksichtigung

erfahren sollte, als in den im Gesetzentwurf vorgelegten Änderungen bislang zu erkennen ist.

Die Begründung für den Antrag ist allerdings etwas dürftig und vielleicht auch nicht fair, denn die Untergliederung des Antrages lässt erkennen, dass der Antragstellerin mutmaßlich auf allen Ebenen, also dem Landesfeuerwehrverband Sachsen, den kommunalen Spitzenverbänden im Freistaat wie auch von anderer Seite, Änderungsbedarf vorgetragen wurde. Hier wäre es aus der Sicht der NPD-Fraktion sinnvoll gewesen, in Gestalt eines Änderungsantrages zum Gesetzentwurf eigene Vorschläge bzw.

die Anregungen, die von den Landes-, Bezirks- und Kreisbrandmeistern sowie von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehren zusammengetragen wurden, einzubringen.

Es ist aber zugegebenermaßen schwierig, meine Damen und Herren; denn das Kardinalproblem, das in der Begründung des Antrages erkennbar wird, ist Ihre Bevölkerungspolitik, die die Abwanderung, den Geburtenschwund und die Überalterung als unabwendbares Schicksal hinnimmt und der Illusion anhängt, dass der Schrumpfungsprozess mit gesetzlichen Mitteln gestaltet werden kann. In der Begründung nennen Sie die drei Folgen dieser demografischen Katastrophe.

Zum einen hat Ihre Wirtschaftspolitik dazu geführt, dass viele Menschen tagsüber zu weit entfernten Arbeitsplätzen pendeln oder die gesamte Woche über abgängig sind, der Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehr vor Ort also nicht zur Verfügung stehen.

Zum Zweiten geben Sie zu verstehen, dass veränderte Wertvorstellungen dazu geführt haben, dass die freiwilligen Feuerwehren in den letzten Jahren deutlich an Bindungskraft verloren haben, weil junge Menschen dem Ausleben ihres Egotrips der Verankerung in einer Sozialgemeinschaft den Vorzug geben. Warum ist das eigentlich so?

Als dritten Grund nennen Sie schamhaft die demografische Entwicklung, also die Tatsache, dass hier kaum noch Kinder geboren werden.

Auf diese drei Fehlentwicklungen hätte man auch ohne Ihre Begründung kommen können. Es wäre schön, von den Sozialdemokraten zu erfahren, mit welchen Lösungsansätzen sie diese drei Problemfelder zu meistern gedenken.

Gegen den Berichtsantrag selbst spricht nichts, sodass wir diesem unsere Zustimmung nicht verweigern werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Aus den Fraktionen liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht dennoch jemand das Wort in der Debatte? – Frau Friedel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will doch die Gelegenheit nutzen, um noch einmal kurz auf ein paar Punkte von Herrn Hartmann einzugehen. Ich bin überrascht, mit welcher Aggressivität vonseiten der Koalitionsfraktionen diese Debatte geführt wird. Unser eigentliches Anliegen war es, einen sehr zurückhaltenden und freundschaftlichen Antrag zu schreiben.

(Christian Piwarz, CDU: So wie es Ihre Art ist!)

Genau, Herr Piwarz, so wie das meine Art ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geht uns darum,

(Christian Piwarz, CDU: Wölfe im Schafspelz!)

das Thema der Feuerwehren hier im Landtag überhaupt aktuell zu halten. Herr Hartmann, Sie haben gefragt, warum wir das nicht als Kleine Anfrage gemacht haben. Darauf gibt es mehrere Antworten.

Erstens – das ist schon genannt worden –, eigentlich handelt es sich hierbei um eine Bringepflicht des Staatsministeriums des Innern. Dieser Bringepflicht ist das Ministerium bisher noch nie nachgekommen – auch jetzt nicht.

(Volker Bandmann, CDU: Pure Heuchelei!)

Zweitens. Es ist, wenn das Staatsministerium in diesem Bereich schon nicht selbst aktiv wird, eine Bringepflicht der den Gesetzentwurf einbringenden Koalitionsfraktionen. Wenn Sie über das BRKG gehen, müssen Sie doch auch schauen, was Sie im Bereich des Brandschutzes ändern wollen.

Drittens. Den Feuerwehren hilft jedes kleine Stück Öffentlichkeit. Auf eine Kleine Anfrage, die ich stelle, erhalte ich zwar eine Antwort; aber die landet bei Ihnen im Papierkorb, und wir haben nichts gewonnen. Auch deswegen ist es uns ein Anliegen, das hier im Plenum mit Ihnen auszumachen.

Herr Hartmann, Sie haben gefragt, um welche Themen es geht, und gesagt, wir hätten in unseren Antrag gar nicht geschrieben, was wir gern ändern wollen. Richtig, wir wollten es möglichst konsensual gestalten. Deswegen haben wir das in die Begründung geschrieben; diese haben Sie möglicherweise nicht gelesen.

Sie haben weiter ausgeführt, dass auch Sie bestimmte Änderungen anstrebten, etwa eine genauere Aufgabenbeschreibung des Landesbranddirektors, der stellvertretenden Kreisbrandmeister usw. Ich frage mich nur: Warum machen Sie es dann nicht?

Sie haben ferner gefragt, was das alles mit dem BRKG zu tun habe. Das kann ich Ihnen sagen: Es muss im Gesetz geregelt werden. Also regeln Sie es doch bitte im Gesetz!

Unsere Vorschläge haben wir Ihnen schon vor über einem Jahr vorgelegt. Inzwischen hat es eine Weiterentwicklung gegeben. Wir werden Ihnen auch wieder neue Vorschläge vorlegen. Sie aber setzen sich nicht einmal mit den alten auseinander.

Wir machen uns keine Illusionen: Die Schnelligkeit, mit der Sie jetzt die Rettungsdienstgesetznovelle durchpeitschen wollen, lässt eine grundsätzliche Diskussion darüber, wie wir mit der kommunalen Pflichtaufgabe künftig umgehen wollen, überhaupt nicht zu. Wir können auch keine grundsätzliche Diskussion darüber führen, wie wir es schaffen, die Freiwilligkeit, das heißt das Ehrenamt in der Feuerwehr zu sichern. Für eine solche Debatte bleibt gar keine Zeit.

Das ist einer der wesentlichen Vorwürfe, die wir Ihnen machen: Ihnen ist das Thema irgendwie egal. Ich glaube,

das erklärt auch die Aggressivität, mit der das heute von Ihnen debattiert wird. Es ist Ihnen jedes Mal aufs Neue unangenehm, wenn Feuerwehrthemen hier ins Plenum kommen, weil Sie dann die Realität jedes Mal aufs Neue vorgeführt bekommen: Sie haben viel versprochen. Sie sind auch immer voller Dank. Aber Sie sind leider ohne Ideen, ohne Energie und auch ohne Verständnis für das, was eigentlich helfen würde. Deswegen ist es nicht überraschend, dass auch diese BRKG-Novelle ohne Brandschutzthemen auskommen soll.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Hartmann; bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche es dann mal freundlich. – Ich kann Ihnen sagen, was mich an dem Thema stört: Sie kommen an und formulieren den Antrag, die Staatsregierung möge doch berichten, welchen Änderungsbedarf sie sieht. Dann fordern Sie, es möge berichtet werden, was denn eigentlich seitens des Landesfeuerwehrverbandes und seitens der kommunalen Familie an Änderungsbedarf gesehen wird. Das Ganze verkaufen Sie richtig inhaltsschwer.

Dann beginnen Sie eine Diskussion über die Bezahlung. Herr Karabinski hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir immer noch über eine kommunale Pflichtaufgabe reden. Die Antwort der Antragsteller dagegen lautet, der Freistaat müsse bezahlen. In Ordnung; dann argumentieren wir in Zukunft wie folgt: Die freistaatliche Knete muss vom Bund kommen, die des Bundes von Europa, die Europas von der restlichen Welt. – Aber dann hört es langsam auf.

Meine Damen und Herren! Wir müssen auch darüber reden, wie wir – auch die Kommunen – mit den eigenen Ressourcen umgehen. Damit bin ich tatsächlich beim Thema. Auch uns sind selbstverständlich alle Vorschläge und Diskussionen bekannt. Natürlich ist uns klar, dass die Einsatzbereitschaft im ländlichen Raum ein Problem ist. Natürlich ist uns bewusst, dass wir im Ausbildungsbereich Defizite haben und nachbessern müssen. Natürlich kennen wir das!

Aber Sie werden sicherlich schon festgestellt haben, dass sich insoweit die Aussagen des Landesfeuerwehrverbandes etwas von denen des SSG und des Landkreistages unterscheiden; es gibt da intensive Diskussionen. Ihnen wird auch nicht entgangen sein, dass es eine Arbeitsgruppe beim Innenministerium gibt, die über die Themen und die unterschiedlichen Positionen miteinander diskutiert.

Herr Hartmann?

Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Ich gestatte.

Frau Jähnigen.