Lieber Herr Kollege Hartmann, teilen Sie meine Auffassung, dass die Ressourcen des Freistaates aus den Ressourcen des Staatshaushalts und der Kommunen bestehen und dass man sich bei der Definition von Pflichtaufgaben und deren Standards immer überlegen muss, wie man das finanziert? Wenn ja, wie sind die Vorstellungen Ihrer Fraktion zur Finanzierung der Lücken im Feuerwehrbereich?
Grundsätzlich ist es so, dass als Erstes die Kommune die Aufgabe hat, die Kosten zu tragen, und dass der Freistaat entsprechend der Aufgabenzuständigkeit mitfinanziert. Das tut er übrigens im Bereich der Gerätehäuser und der Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang.
Die Organisation des Brandschutzes in den Kommunen ist, weil es sich um eine originäre kommunale Aufgabe handelt, eine Frage, die wir grundsätzlich mit der kommunalen Familie besprechen müssen. Frau Friedel hat zu Recht die Frage der Stützpunktfeuerwehren angesprochen. Das ist aber nicht eine Diskussion, die Sie per Akklamation der Staatsregierung oder des Gesetzgebers klären können, sondern dazu gehören Diskussionsprozesse mit den einzelnen Kommunen. Diese Aufgaben stehen vor uns.
Wird es für diese Diskussion die von uns vorgeschlagene Analyse der Standards, der Kosten und etwaiger Deckungsdefizite geben? Wenn ja, wann und durch wen?
Ich kann Ihnen nur sagen, dass sich die CDU-Fraktion zu diesem Thema in intensiven Gesprächen sowohl mit den Verbänden als auch mit der kommunalen Familie befindet. Ich kann nicht beurteilen, welche Diskussion Sie dazu führen. Unsere Fraktion wird dieses Thema weiterhin bearbeiten und zum entsprechenden Zeitpunkt die Position dazu formulieren.
Kurzum, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir stehen vor großen Herausforderungen im Bereich des Brandschutzes; das ist in der Tat so.
Ich möchte Ihnen noch einmal deutlich sagen: Diese Änderung haben wir auf der Grundlage einer Befristung im Haushaltsbegleitgesetz selbst formuliert. Die Frage der Neuregelung des Rettungsdienstes steht spätestens seit dem Haushaltsbeschluss auf der Agenda. Das ist auch nicht neu; die Koalition beschäftigt sich seit anderthalb Jahren mit der Diskussion und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Insoweit braucht man nicht unbedingt immer in Richtung Staatsregierung zu schielen und die Argumentation entsprechend auszurichten; ich glaube, es ist immer noch zulässig, dass auch aus der Mitte des Hohen Hauses ein Gesetzesantrag kommt und wir die Vorstellungen aller Betroffenen aufnehmen.
Was das Konzessionsmodell betrifft, so ist mir entgangen, dass sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden als auch von den Kassen als auch von den Leistungserbringern mehrheitlich eine sonderliche Begeisterung vorgetragen worden wäre. Ich habe es so verstanden, dass diese drei Säulen mehrheitlich das Submissionsmodell als gute Grundlage empfinden.
Wir werden in der Tat die Ergebnisse der Expertenanhörung ernst nehmen und in den weiteren Diskussionsprozess einfließen lassen. Deswegen haben wir diese Anhörung doch durchgeführt. Das war auch der Hintergrund der Frage, die ich vorhin gestellt habe: Was hat das, was Sie hier vortragen, eigentlich mit der aktuellen Diskussion zur Novelle des BRKG zu tun? Nichts! Sie haben seit einem Jahr, spätestens seit der Expertenanhörung, immer die Möglichkeit, konkrete Änderungsbedarfe zu formulieren und an uns heranzutragen.
Ich kann Ihnen sagen: Klar gibt es Diskussionsbedarf zwischen den Beteiligten. Aber ein konkreter Änderungsbedarf zum BRKG ist uns weder durch den Landesfeuerwehrverband noch durch die kommunale Familie noch durch Sie vorgetragen worden. Wenn Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen wollen – noch haben Sie Zeit, einen solchen Antrag einzubringen. Ich kann Ihnen nur anbieten, kritisch darüber zu diskutieren und den Antrag, wenn er sinnvoll fachlich begründet ist, in der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht?
Abgeordneten! Frau Friedel, Sie haben die Einbringung dieses Antrags mit den Worten begonnen: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen versprochen, dass wir Sie mit dem Thema Feuerwehr in der nächsten Zeit belästigen werden; heute ist es wieder mal so weit.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird dem Anliegen und dem Thema, welches dem Antrag zugrunde liegt, nicht gerecht.
Es geht mit Sicherheit nicht um Belästigung, wenn wir über die Erfüllung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit den Belangen des Brandschutzes reden. Insofern ist das Thema als solches mit Sicherheit richtig; darüber zu sprechen lohnt sich allemal. Eine Belästigung ist es mit Sicherheit nicht.
Christian Hartmann hat zum Stand des Verfahrens der konkreten Novelle, zum Anlass und zum Inhalt eine Menge ausgeführt. Deswegen will ich mich dazu an dieser Stelle nicht mehr verbreiten.
Ich möchte nur ein paar Aspekte einbringen, um zu verdeutlichen, dass der Staatsregierung insgesamt, mir als zuständigen Staatsminister und meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Sacharbeit befassen, dieses Thema sehr wohl wichtig ist und dass wir uns intensiv damit beschäftigen.
Ich treffe mich regelmäßig mit dem Landesfeuerwehrverband, so auch Anfang dieses Jahres wieder geschehen, wo es um die brandschutztechnischen Fragen und das, was aus der Sicht des Fachverbandes notwendig ist, ging. Konkrete Wünsche zur Novellierung des BRKG sind in diesen Gesprächen nicht vorgetragen worden.
Ich bitte das nicht zu verwechseln mit den Hinweisen, den Notwendigkeiten und den Optimierungsmöglichkeiten im Brandschutz. Es gibt ein sogenanntes Komplexprogramm des Landesfeuerwehrverbandes, welches vielleicht angesprochen wird. Wer sich dieses genauer anschaut, wird feststellen, dass es aus dem Jahr 2009 stammt und dann weiter fortgeschrieben worden ist. Dort gibt es eine Vielzahl von Anregungen zu unterschiedlichen Maßnahmen, keineswegs aber konkrete Dinge. Das Komplexprogramm differenziert nämlich selber, welche Maßnahmen die Gemeinden, welche der Landkreis, der Kreisfeuerwehrverband, der SSG, der Landkreistag umsetzen wollten, und spricht auch auf einer Seite die Novellierung des sächsischen BRKG an!
Von diesen Maßnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind einige bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung: Thema Einführung Feuerwehrführerschein, Überprüfung der Lehrinhalte der Landesfeuerwehrschule, Stichwort Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit, hier das Thema Jubiläumszuwendungen.
Der vorliegende Entwurf des BRKG enthält durchaus Regelungen: Stichwort Doppelmitgliedschaft in den Feuerwehren. Der § 69 Abs. 3 schafft die Rechtssicherheit für die Erhebung der Kosten für die Einsätze der Feuerwehr. Zum Thema Kreisbrandmeister stellt er klar, dass ehrenamtlich tätige stellvertretende Kreisbrandmeister auch für die Einsatzleitung hinzugezogen werden können. Das sind alles Forderungen aus diesem Papier, die entweder umgesetzt oder Bestandteil dieser Novelle sind.
Dass es darüber hinaus aufgrund der vorgetragenen Themen notwendig ist, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Zukunft der freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen aussehen soll, ist uns auch bekannt. Christian Hartmann hat es angesprochen. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die unter anderem durch den Landkreistag, den Sächsischen Städte- und Gemeindetag und den Landesfeuerwehrverband unterstützt wird. Sie wurde vom Innenministerium mit dem Arbeitstitel „Feuerwehr 2020“ ins Leben gerufen und hat ganz konkret den Auftrag, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und Vorschläge zu unterbreiten, was an Veränderungen notwendig ist, um die Voraussetzungen, bezogen auf das Ziel im Jahr 2020, zu schaffen.
Als Letztes möchte ich noch einen Satz zum Thema Finanzierung sagen und welches Geld eingesetzt wird. Das ist in unterschiedlichen Debattenbeiträgen immer wieder zum Tragen gekommen. Bezogen auf den nächsten Doppelhaushalt gibt es die Budgethoheit des Landtages. Wenn wir uns die letzten vier Jahre ansehen, was im Bereich der Feuerwehr eingesetzt worden ist, dann sind in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 26 Millionen Euro für den kommunalen Brandschutz direkt eingesetzt gewesen. Dazu kommen mindestens 25,5 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket. Es gibt weitere Aufgaben, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung der integrierten Regionalleitstellen und des Digitalfunks befassen, sodass allein in diesen beiden Jahren über 100 Millionen Euro eingesetzt worden sind, womit 227 Feuerwehrfahrzeuge sowie Feuerwehrhäuser und Ähnliches beschafft werden konnten. Im laufenden Doppelhaushalt haben wir im Jahr 2011 14 Millionen Euro und im Jahr 2012 20 Millionen Euro in diesem Bereich vorgesehen.
Herr Bandmann, Sie haben heute schon einige Zwischenrufe gebracht, die ein bisschen despektierlich waren. Darauf gehe ich jetzt nicht ein.
Sehr verehrter Herr Staatsminister! Ich will darauf hinweisen, dass die guten Zahlen der Jahre 2009 und 2010 darauf beruhen, dass es einen gemeinsam verabschiedeten Doppelhaushalt der Fraktionen von CDU und SPD gegeben hat. Die FDP-Fraktion war damals erfreulicherweise noch nicht an der Regierung beteiligt.