Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Entwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss zu überweisen. Wer gibt dazu die Zustimmung? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen.
Auch hier spricht nur die Einbringerin. Ich erteile nun der Linksfraktion das Wort. Frau Abg. Bonk, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Transparenzgesetz ist für uns LINKE Teil einer umfassenden Demokratisierungsoffensive, die wir in Sachsen zur Diskussion stellen. Mit unserem Gesetzentwurf legen wir einen umfassenden Vorschlag für mehr Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung vor. Aus unserer Sicht entspricht dies dem gewachsenen Informationsbedürfnis einer interessierten Öffentlichkeit und damit auch einem demokratischen Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.
Bürgerinnen und Bürger sollten all das wissen können, was die Verwaltung weiß. – Vielleicht verlassen diejenigen, die zur Mittagspause gehen wollen, den Saal, sodass wir hier in die fachliche Diskussion einsteigen können. – Aus diesem Grund sollen Expertisen und Gutachten, aber auch Stellungnahmen, Prognosen zur Politikplanung, Kontrollergebnisse, Verträge mit Dritten und anderes mehr zukünftig veröffentlicht werden. Auch nehmen wir in einigen Themenkomplexen speziell weitergehende Änderungen vor, zum Beispiel im Umweltrecht oder bei der Verbraucherinformation, wo wir Gastro- und Betriebskontrollergebnisse veröffentlichen wollen.
Prinzipiell jedoch etablieren wir mit unserem Gesetzentwurf einen sehr weitgehenden Begriff von informationspflichtigen Stellen, so zum Beispiel in § 2 auf Seite 7. So
stellen informationspflichtige Stellen im Sinne unseres Gesetzes Behörden, sonstige Stellen und Einrichtungen des Freistaates, der Gemeinden, aber auch natürliche oder juristische Personen dar, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen, mit einer öffentlichen Stelle zusammenarbeiten oder Auftragnehmer der öffentlichen Hand sind. Das heißt: Mit unserem Gesetz kann es keine Geheimverträge geben. Auch wird der generellen Verunklarung von öffentlichen Belangen durch Abwanderungen in den privatwirtschaftlichen Sektor ein Riegel vorgeschoben.
Auf Seite 11 etablieren wir eine sehr weitgehende Pflicht in Bezug auf den Informationszugang. So wollen wir verankern, dass Auskunft zu erteilen ist. Auskunftsansprüche sind nach gültiger Rechtslage bis zu einem gewissen Grad geregelt. Uns ist hierbei wichtig, dass diese kostenfrei, das heißt ohne Gebühren, wahrgenommen werden können. Auch Akteneinsicht spielt hierbei eine Rolle.
Darüber hinaus wollen wir aber, dass die Behörden die Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen und die Informationsträger selbst zugänglich machen, und – Zitat – „den Informationszugang auf elektronischem Weg oder über das Internet gewähren“. Wir denken hierbei zum Beispiel an ein Internetportal, auf dem die Informationen und Expertisen den Bürgerinnen und Bürgern nach Fachbereichen zugänglich gestellt werden. Dies ist in dieser Detailtiefe im Gesetz natürlich nicht zu regeln, aber die Voraussetzungen dafür werden von uns geschaffen.
Mit dieser sehr weiten Bestimmung der Informationspflichten und -rechte geht ein Paradigmenwechsel im Verhältnis Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltung einher. Der Staat soll gewissermaßen vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Transparenz und Informationsfreiheit sehen wir als einen grundlegenden Bestandteil weitgehender Demokratisierung. Nur wer die Planungsgrundlagen kennt, kann mit eigenen Vorschlägen einen aktiven Gestaltungsanspruch geltend machen. In diesem Sinne haben auch die Beauftragten für die Informationsfreiheit von Bund und Ländern im vergangenen Jahr festgestellt, dass nur derjenige, der die Planungsgrundlagen kennt, sich aktiv einmischen kann. Dies gilt umso mehr, als dieses Wissen auch auf Kosten und im Interesse der Allgemeinheit beschafft wurde. Dementsprechend soll es auch der Allgemeinheit zugänglich sein.
Unser Vorschlag ist auch im Vergleich zu den Informationsfreiheitsgesetzen anderer Länder sehr weitgehend, da wir die Dynamik umkehren. Nicht mehr nur auf Anfrage erhalten die Bürgerinnen und Bürger Auskunft, sondern die Verwaltung soll von sich aus die vorhandenen Dokumente online stellen. Wir etablieren damit eine Bringpflicht, die Maßstab des Verwaltungshandelns wird.
Mit unserem Gesetzentwurf sehen wir die Verankerung der Informationsfreiheit in der Verfassung vor und treffen damit eine verbindliche Regelung. Dies ist notwendig, um dem Recht auf Informationszugang gegenüber anderen Abwägungsgründen – wie dem Amtsgeheimnis oder in manchen Fällen einem Betriebsgeheimnis – den entsprechenden Stellenwert zu geben.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihren Überlegungen über eventuelle Zustimmungen zu Verfassungsänderungen auch an die Informationsfreiheit zu denken, wenn Sie das für ein wichtiges Ziel halten.
Die Wahrung der Informationsfreiheit als Recht aufseiten der Bürgerinnen und Bürger und als Pflicht aufseiten der Verwaltung siedeln wir beim Datenschutzbeauftragten an, dessen Behörde diese Aufgabe in völliger Unabhängigkeit mit einem entsprechenden Ausbau übernehmen soll. Diese Ansiedlung entspricht dem gesetzlichen Standard der elf Länder, die Informationsfreiheitsgesetze haben.
Nachdem ich das so weitläufig beschrieben habe, könnten Sie nun fragen, wo dem ein Halt gesetzt ist und in welchen Feldern Informationsfreiheit nicht in dieser rückhaltlosen Weise gewährt werden soll. Die Antwort ist angenehm leicht: Prinzipiell wird kein Feld und kein Thema von Regierung und Verwaltung vom Informationsanspruch ausgenommen. Die einzige Grenze sind die datenschutzwürdigen Interessen Dritter, sodass keine Daten von Einzelpersonen veröffentlicht werden dürfen. Zudem nehmen wir einige Einrichtungen von einem Teil der Veröffentlichungspflichten aus, zum Beispiel die Gerichte, den Landtag etc. Es scheint einsichtig, dass auch zu Gerichtsverfahren nicht unmittelbar und eins zu eins informiert werden kann. Es geht hier also immer um verallgemeinerte, für die Allgemeinheit relevante Informationen.
Die Möglichkeiten neuer Medien für die Wahrnehmung der Informationsfreiheit sollen genutzt werden. Dabei ist wichtig – wir regeln diesen einen speziellen Punkt –, dass die Nutzung ohne den Zugriff oder die Notwendigkeit lizenzierter und kostenpflichtiger Software möglich wird.
Wir haben in der Diskussion im Vorfeld auch die Öffentlichkeit gesucht. Das ist für uns wichtig und ein neues Mittel, um Beteiligung schon in der Erarbeitungsphase und vor Einbringung in den Landtag zu ermöglichen. Aber natürlich stehen wir auch weiterhin für die Diskussion und für Änderungen zur Verfügung.
Im Weiteren ist zu diskutieren, wie die genannten Dokumente so aufgearbeitet werden können, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind.
Auch ein Wandel der Verwaltungspraxis könnte und müsste mit einer solchen Änderung einhergehen, und zwar in dem Sinne, dass Dokumente von vornherein als verständlich zu produzieren sind und nicht eine völlig eigene und unverständliche Sprache sprechen. Für Fälle, in denen das nicht gelingt, sehen wir in unserem Gesetzentwurf vor, Ansprechpartner zu benennen und Informationsstellen seitens der Verwaltung einzurichten, die wiederum beraten und in der Verwaltung auf mehr Verständlichkeit hinwirken können.
Wir verstehen unseren Gesetzentwurf als gesellschaftspolitischen Vorstoß für ein neues, parademokratisches Paradigma der Gemeinschaft in dem Sinne, wie die Beauftragten für Informationsfreiheit erklärten, dass hierin die Grundlagen demokratischen Handelns liegen. Deshalb stehen wir selbstverständlich auch nach der Einbringung für die gesellschaftliche Debatte, aber vor allem für die Debatte in diesem Hause zur Verfügung. Ich freue mich auf die Diskussion.
Danke, Frau Präsidentin. Ich schlage vor, diese Überweisung zu erweitern. Am 30. April 2012 haben wir dies dem Landtagspräsidenten entsprechend mitgeteilt. Bedauerlicherweise hat es im Präsidium keine Rolle gespielt. Ich habe mit vier anderen Fraktionen dieses Hauses darüber gesprochen. Wir möchten zusätzlich beantragen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft – als mitberatende Ausschüsse – zu überweisen, wie es im Schreiben vom 30. April stand.
schuss, an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft wird vorgeschlagen. Wer gibt seine Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung an die vier Ausschüsse beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die CDU. Danach folgen die FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD sowie die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort; Frau Abg. Firmenich, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landeshauptstadt Dresden ist eine attraktive Stadt. Sie bietet eine hohe Lebensqualität, interessante Arbeitsplätze, ein buntes Freizeit- und Kulturangebot sowie eine reizvolle landschaftliche Umgebung. Das sind alles Faktoren, die junge Familien einladen, in Dresden heimisch zu werden. Darüber freuen wir uns alle.
Doch daraus resultieren auch Anforderungen, an die wir vor einigen Jahren noch nicht gedacht hätten. In der Landeshauptstadt fehlen Kinderbetreuungsplätze in
großer Zahl. Die Not macht die Dresdner erfinderisch. Sie wollen Kita-Container aufstellen, bieten Unternehmen gegen eine finanzielle Beteiligung von 5 000 Euro einen Kita-Platz an und suchen offensiv Frauen und Männer für die Kindertagespflege.
Obwohl in der Stadt bereits mehr als 350 Kindertagespflegepersonen tätig sind, sollen vorerst noch 28 weitere hinzukommen. Damit werden in der Landeshauptstadt circa 20 % der Kinder unter drei Jahren von Tagesmüttern oder -vätern betreut. Ich muss sagen, das verdient unsere Anerkennung: Mit dieser Quote geht Dresden durchaus ein Stück voran.
Durch unsere Geschichte begründet, dominieren in Sachsen bei der Betreuung der Kleinsten eindeutig die Kindertagesstätten das Geschehen. Kindertagespflegestellen spielen eher eine untergeordnete Rolle. Doch auch in unserem Land hat es eine Entwicklung gegeben. Diese Betreuungsform erfreut sich bei den sächsischen Eltern zunehmender Beliebtheit.