Protokoll der Sitzung vom 10.05.2012

(Zuruf der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Das nehmen wir zur Kenntnis, das gehört auch zum Wunsch- und Wahlrecht. Sosehr man auch diese individuelle und familiäre Form dieser frühkindlichen Betreuung schätzen mag, so sehr ist eben die Kindertagespflege auch mit Qualitätsschwankungen und ungelösten Problemen behaftet.

Ich sage es noch einmal deutlich – Frau Firmenich hatte es bereits angesprochen: Wer springt ein, wenn die Tagesmutter selbst krank ist? Werden die Kinder aufgeteilt, oder kommt eine fremde Betreuungsperson in die Wohnung? Wie groß ist die Arbeitsbelastung und wie groß ist die psychische Belastung, wenn Tagesmütter – entsprechend den Arbeitszeiten der Eltern – die Kinder von 7 bis 17 oder 18 Uhr betreuen und damit länger als neun Stunden im Dienst sind? Das ist ganz klar ein Widerspruch zu unserem Arbeitsschutz.

Die vom Kultusministerium finanzierte Informations- und Koordinierungsstelle hat im vergangenen Jahr eine Vergleichsstudie für Sachsen erstellt, und diese kommt zu ganz spannenden Ergebnissen: Gegenwärtig haben nur 38 % der Landkreise ein geregeltes Vertretungssystem, wenn eine Tagesmutter ausfällt. Das heißt, über 60 % der Tagespflegepersonen haben keine geregelte Vertretung. In den Städten sind es nur 49 %, bei denen es nicht geklärt ist.

Die Debatte um die Fortschreibung der Handlungsempfehlung zur Fachberatung in der Kindertagesbetreuung, die wir jetzt ein Jahr lang im Landesjugendhilfeausschuss geführt haben, zeigt gerade, dass der gute Wille der Fachpolitiker und auch der Fachabteilung im Kultusministerium und im Landesjugendamt das eine, aber die Bereitschaft zur Finanzierung auf Landesebene und auf kommunaler Ebene das andere ist. Genau dort hakt es nämlich, wenn der Städte- und Gemeindetag sagt: Fachberatung in der Kindertagespflege können wir nicht auch noch finanzieren.

Erst vor wenigen Tagen, am 3. Mai 2012, hat das Kultusministerium die Empfehlung zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen veröffentlicht. Wer es nachliest, sieht, wie hoch die pädagogischen Anforderungen an die Tagesmütter und -väter sind. Sie sind es auch zu Recht, diese Meinung teile ich. Man muss aber fragen: Warum müssen die Tagespflegepersonen die Fortbildung – im Unterschied zu Lehrerinnen und Lehrern, die vom SBI kostenfrei fortgebildet werden – selbst bezahlen?

Es geht weiter: Eine bezahlte Freistellung für die Fortbildung von Tagespflegepersonen erhalten nur 9 % der Tagesmütter und -väter in den Landkreisen, immerhin noch 23 % der Tagespflegepersonen in den Städten.

Ich komme zum Schluss: Die Kindertagespflege ist aus Sicht der LINKEN kein Allheilmittel für mangelnde Krippenplätze, deren Ausbau natürlich Geld kostet. Der Freistaat ist aufgefordert, die Bundesmittel für den Krippenausbau an die Kommunen weiterzuleiten und vor allen Dingen auch für gleiche Bedingungen in der Kindertagespflege in Sachsen zu sorgen.

Weil wir das unterstützen, stimmen wir dem Antrag zu. Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die SPDFraktion spricht Frau Dr. Stange; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die noch nicht zum Mittagessen gegangen sind! Wir machen das nächste Mal einen Runden Tisch, um uns über das Thema zu verständigen, Frau Firmenich; dann sind die Fachleute sozusagen unter sich.

Ich habe mich gefragt – das muss ich ganz ehrlich sagen, Frau Firmenich und Frau Schütz von der FDP –, warum wir – obwohl dieser Antrag seit dem 2. Februar 2012 im Geschäftsgang ist – keine Stellungnahme der Staatsregierung vorliegen haben, die vieles von den Punkten, die Sie hier vorgetragen haben, mit Zahlen hätte auffangen können. Wir hätten uns vorher damit genauso beschäftigen können. Das ist ein Punkt, der mich sehr wohl interessiert – auch zu der Umsetzung der Qualitätsanforderungen in diesem Bereich.

Es ist wieder einmal ein Antrag, der eher zur Schaufensterdiskussion dient. Es tut mir leid, weil das Thema es wert wäre, es ernsthaft zu diskutieren. Dazu wünsche ich mir aber – diese Bitte gebe ich jetzt noch einmal an die Koalition –, dass solche Anträge mit einer Stellungnahme der Staatsregierung versehen werden und nicht nur hier in dieser kurzen Diskussion eine Rolle spielen.

(Beifall der Abg. Annekatrin Klepsch, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren hätten wir wahrscheinlich über die Kindertagespflege noch ganz anders diskutiert, als wir es heute tun. Die Kindertagespflege hat sich – das sehe ich vor allen Dingen aus der bundesweiten Diskussion – zum Positiven entwickelt. Hintergrund ist aber auch eine Debatte über die Qualität der frühkindlichen Bildung.

Ich kann mich sehr gut erinnern, als noch Mitte der Neunzigerjahre Kindertagespflege vor dem Hintergrund eher abgelehnt worden ist, weil die Qualität der Betreuung in diesem Bereich nicht geregelt war. Die liebe Mutti ist schon in der Lage, noch vier, fünf Kinder aufzunehmen und zu betreuen, und das reicht schon aus. Das kommt aus der Tradition der Kinderläden heraus, und die Qualifikation war, wie gesagt, nicht geregelt. Dazu hat sich in den letzten Jahren ungeheuer viel bewegt.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass es gelungen ist, gemeinsam mit dem Bundesverband der Kindertagespflege, der die Qualitätsstandards ansetzt, mit dem Deutschen Jugendinstitut, das für die Curricula der Aus- und Fortbildung verantwortlich ist, und in der öffentlichen Diskussion mit den Fachexperten dafür Sorge zu tragen, dass zumindest annähernd gleiche Standards in der Kinderta

gespflege existieren, wie es in Kindertagesstätten der Fall ist. Alles andere wäre fatal, und alles andere würde von uns – und von mir ganz persönlich – abgelehnt werden.

Ich denke, an diesem Punkt kann Sachsen gut andocken; denn wir knüpfen gerade an diese Diskussion an, die in den letzten zehn Jahren gelaufen ist. Annekathrin Klepsch hat das jüngste Beispiel gerade genannt: Die Umsetzung des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts, das vor wenigen Tagen im Rahmen einer Fortbildung veröffentlicht wurde, zeigt, dass wir auch ESF-Mittel – es ist eine projektfinanzierte Maßnahme – dort sinnvoll einsetzen können. Hier greift mein immer wieder erhobener Zeigefinger bei ESF-finanzierten Maßnahmen: Bedenken Sie das Ende; denn die ESF-Finanzierung wird 2013 vermutlich auslaufen. Von daher stellt sich die Frage: Was passiert mit diesen Qualifikationen anschließend? Dazu muss die Landesregierung Vorsorge treffen.

Ich will nicht auf vieles eingehen, was hier bereits an Problemen genannt wurde; denn ich kann mich sehr gut Annekathrin Klepsch und auch Ihnen, Frau Firmenich, anschließen. Sie haben das Thema der Selbstständigen, des Ein-Mann- und Ein-Frau-Betriebes, genannt, die damit verbunden sind. Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der uns besonders wichtig ist: auf diese Koordinierungsstelle. Ich habe sehr wohl wahrgenommen, Frau Schütz – ich sehe sie gerade nicht; doch, in den Reihen der CDU –, dass Sie sagen, die Koordinierungsstelle soll erhalten bleiben.

Ich denke, das reicht nicht aus. Wenn wir die Koordinierungsstelle richtig verstanden haben – es ist in der Tat nur eine einzige Person für diesen gesamten großen Bereich – und wir haben die Zahlen vorhin gehört – 1 500 Tagesväter und -mütter sollen von dort aus betreut und beraten werden –, ist das bei Weitem nicht ausreichend. Dann erwarte ich schon, wenn Sie hier einen so schlagkräftigen Antrag einbringen, dass im nächsten Haushalt ein bisschen mehr steht.

Soweit ich weiß, wünscht man sich mindestens zwei Personen – auch dort kann einmal eine Person ausfallen. Rufen Sie dort einmal an; von Montag bis Freitag bekommen Sie eventuell niemanden, weil nämlich diese Person gerade nicht anwesend ist. Also: Wenn schon ein schlagkräftiger Antrag, dann bitte auch Nägel mit Köpfen machen. Statten Sie diese Koordinierungsstelle auch so aus, dass sie wenigstens mit zwei Personen besetzt ist.

In Hessen hat man das hessische Kindertagespflegebüro eingerichtet. Dort sind immerhin fünf Personen beschäftigt. So weit will ich gar nicht gehen. Aber wenn man es ernst meint, muss man an dieser Stelle ein wenig zulegen.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich noch einen zweiten Punkt nennen. Das wurde von Frau Firmenich zu Recht kritisiert oder als Problem benannt – ich sage es einmal vorsichtig: das Thema Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und dem Kinderpflegepersonal. Das kann auch nur funktionieren, wenn die Kindertagesstätten die Luft dazu haben. Sie

haben die Luft derzeit nicht. Wir haben hier mehrfach darüber gesprochen, dass der Betreuungsschlüssel, die Anrechnung für die Leiterinnen, die Fachberatung derzeit nicht ausreichend finanziert und untersetzt sind. Wir brauchen dringend eine Anhebung der Kita-Pauschale vonseiten des Landes, damit wir in den Kindertagesstätten auch Spielräume schaffen, dass Erzieherinnen mit Kinderpflegepersonal zusammenarbeiten können, gegebenenfalls auch einmal die Kinder in der Situation der Vertretung aufnehmen können. Das geht so nicht. Das heißt also: Wenn Sie das eine Ende besprechen, besprechen Sie bitte und ändern Sie auch das andere Ende.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Zwei Punkte will ich noch erwähnen: Wir hatten einen Evaluationsbericht zum Bildungsplan. Dieser Evaluationsbericht, der von Frau Dr. Carle vorgelegt wurde, wird im Ausschuss noch beraten. Er berücksichtigt nicht in ausreichendem Maße die Kindertagespflege. Wir haben deshalb in unserem Antrag, der im Juni noch einmal vorliegen wird, ausdrücklich dazu aufgefordert, den Bericht, die Evaluation der Umsetzung des Bildungsplanes, auf die Kindertagespflege auszuweiten. Denn es ist eine Frage der Standards und der Qualität in der Kindertagespflege, ob der Bildungsplan, der auch für diesen Bereich gilt, tatsächlich umgesetzt werden kann.

Letzter Punkt, Stichwort Fachberatung: Hier ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Frau Firmenich, Sie haben es kurz angedeutet: Die Fachberatung für unsere Kindertagesstätten reicht heute schon nicht aus. Wir haben deshalb auch in dem besagten Antrag, der im Juni vorliegen wird, dazu aufgefordert, dass in der Kita-Pauschale die Fachberatung zukünftig mit berücksichtigt wird und die Träger sie entsprechend auch so mitfinanziert bekommen. Dann sind die Träger auch in der Lage, die Fachberatung so weit zu öffnen, dass sie für die Kindertagespflege mit zur Verfügung steht.

Diese Rahmenbedingungen stimmen derzeit nicht. Deswegen noch einmal: Betrachten Sie bitte diesen ganzen Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege – wenn wir darüber reden – als Ganzes. Dann können wir auch der Kindertagespflege in ihrer Qualität und den dort Tätigen, vor allen Dingen den Kindern, die dort betreut werden, helfen.

Ich wünsche mir, dass wir auch hier – ich habe es beim letzten Plenum schon einmal an anderer Stelle gesagt – einen Bericht von der Staatsregierung nachgereicht bekommen. Die GRÜNEN haben einen entsprechenden Änderungsantrag mit einem Datum gemacht. Das verleiht dem Ganzen ein bisschen Nachdruck, damit wir tatsächlich einen aktuellen Überblick haben. Ich bitte darum, dass beim Punkt 2 nicht nur „die Fortführung“ steht, sondern dass dort auch tatsächlich in nächster Zeit eine Aufstockung dieser Koordinationsstelle erfolgt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Für die Fraktion GRÜNE spricht Frau Abg. Giegengack. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich wurde in dieser Debatte alles schon gesagt. Ich muss uns jetzt nicht die Zeit stehlen, um alles noch einmal mit einem grünen Anstrich zu wiederholen. Wir unterstützen das Anliegen der Koalitionsfraktionen, dass die Staatsregierung umfassend über das Angebot der Kindertagespflege berichtet. Wir freuen uns auch, dass die Koalitionsfraktionen mit diesem Antrag die durch zahlreiche Anfragen gemachten Anstrengungen, insbesondere der Abg. Klepsch, Panter und mir, unterstützt, von der Staatsregierung umfassende Informationen zu Ausbau und Qualität der Kindertagespflege in Sachsen zu bekommen.

Das einzige Manko an diesem Antrag ist, dass er offenlässt, bis wann die Staatsregierung dem Landtag über all diese Dinge berichten soll. Meine Damen und Herren von der Koalition, ich gehe davon aus, dass es Ihnen mit diesem Antrag nicht darum geht, die Mitarbeiter des Ministeriums auf unbestimmte Zeit mit dem Schreiben eines Berichts zu beschäftigen. In der Begründung zu Ihrem Antrag ist zu lesen: „Zur Sicherung dieses Anspruchs ist es unerlässlich, den Tagespflegepersonen sichere Einkünftemöglichkeiten, eine Qualifizierung und fachliche Unterstützung zu bieten und die Kommunen anzuhalten, die Kindertagespflege stärker in das Angebot der Kindertagesbetreuung zu integrieren.“

Daraus schließe ich, dass Sie tatsächlich an einer quantitativen und qualitativen Absicherung des Angebotes Kindertagespflege in Sachsen interessiert sind.

Nun stehen – wie Sie wissen – in diesem Herbst/Winter die Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2013/2014 an. Das bedeutet, wenn Sie es mit Ihrem Anliegen wirklich ernst meinen, muss dieser Bericht vor Beginn der Haushaltsverhandlungen vorliegen, um seine Ergebnisse auch adäquat berücksichtigen zu können. Aus diesem Grund bringen wir heute einen Ergänzungsantrag ein, der die Vorlage dieses Berichtes für den 3. September, also direkt nach den Sommerferien, vorsieht.

Ich glaube, dass die Zeiten, in denen Sie argumentieren konnten, das Kultusministerium wird’s schon richten, vorbei sind. Das Datum 03.09. ist ohnehin schon knapp bemessen, wenn man davon ausgeht, dass es aufgrund des etwas gespaltenen Verhältnisses des SMK zu Zahlen eventuell notwendig sein wird, vom Ministerium unter Umständen auch noch weitere Daten anzufordern.

Tragen Sie dazu bei, dass Ihr Antrag verbindlich wird und nicht nur Interesse an der Kindertagesbetreuung vorgaukelt. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Für die NPD spricht Frau Abg. Schüßler. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier also einen Antrag der Koalition vorliegen, für den es – zumindest aus meiner Sicht – besser gewesen wäre, das Thema in einer Großen Anfrage zu bearbeiten. Einige Fakten müssten allerdings auch so bekannt sein, zum Beispiel SGB VIII und hier die §§ 23 und 43, also Förderung und Erlaubnis zur Kindertagespflege, das Sächsische Kita-Gesetz, soweit es Personalschlüssel und Regelungen zu Qualifikationen betrifft – das sind die §§ 2 und 12 – oder die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung Pädagogische Fachkräfte.

Ich weiß beim besten Willen nicht, warum man diese doch bekannten Dinge noch einmal abfragen muss, möchte aber die Gelegenheit nutzen, um – soweit es das Verhältnis Kindertagespflege zu familiärer Erziehung betrifft – auf § 2 Abs. 6 des Sächsischen Kita-Gesetzes hinzuweisen, in dem es heißt: „Kindertagespflege als Alternative zur Förderung in Kindertageseinrichtungen unterstützt und ergänzt die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie.“ Hier kommt also vor allem der Gedanke zum Ausdruck, dass die Familie nach wie vor den zentralen Ort für die Bildung und Erziehung des Kindes darstellt, gerade im Hinblick auf Klein- und Kleinstkinder. Wir haben gestern ausführlich über das Thema gesprochen.

Zielführender, meine Damen und Herren von der Koalition und Frau Firmenich, wäre es vielleicht gewesen, in Ihrem Antrag gleich mit zu formulieren, welche fachliche, aber auch menschliche und persönliche Qualifikation der Tagespflegeperson Sie selbst für notwendig halten und wie Sie diese sicherstellen wollen, ob die Empfehlung des sächsischen Landesjugendamtes von 840 Euro wirklich ausreichend ist, vor allem wenn Sie eine qualifizierte Betreuung anstreben, wie Sie auf kommunaler Ebene eine eventuelle höhere Vergütung und den verstärkten Einsatz von Tagesmüttern finanzieren wollen oder wie Sie zu einem Mindestlohn für Tagesmütter stehen.

Diese Fragen werden in dem Antrag leider nicht angesprochen. Damit steht zumindest der Verdacht im Raum, CDU und FDP sehen ihre Felle davonschwimmen, weil sie nicht dazu in der Lage sein werden, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab 2013 tatsächlich zu gewährleisten, gerade wenn es um unter Dreijährige geht. Da bietet sich das Ausweichen auf Tagesmütter natürlich als kleiner Rettungsanker an.

Vielleicht hätten Sie auch in Ihrem Antrag auf einige konkrete praktische Probleme eingehen können – das haben Sie dann in Ihrer Rede getan –, die sich zum Beispiel als eine der neuesten EU-Narreteien ergeben könnten. Nach dieser EU-Verordnung werden Tagesmütter künftig nicht als pädagogisches Personal angesehen, sondern als Lebensmittelunternehmerinnen eingestuft. Das führt dazu, dass sie künftig zum Teil völlig überzogene Hygienevorschriften werden einhalten müssen. Frau Firmenich hat es kurz angesprochen.

Die gute Nachricht, Frau Firmenich, ist jetzt, dass es auch aus Sicht des Bundes unverantwortlich ist, im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Tagesmütter sowie die Eltern der betreuten Kinder mit unnötigen und völlig überzogenen Hygieneanforderungen zu verunsichern. So steht es fast wörtlich auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

In Sachsen gibt es diese Anforderungen zur Lebensmittelhygiene im Zusammenhang mit der Prüfung bzw. Erteilung der Pflegeerlaubnis für Kindertagespflegepersonen schon länger. Danach fallen alle Betreuer, die Lebensmittel an Kinder abgeben, nach Artikel 3 Nr. 2 der EUVerordnung unter die Definition der Lebensmittelunternehmer. Ein Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege gibt es in Sachsen übrigens schon seit 2009.