Protokoll der Sitzung vom 13.06.2012

Ansonsten habe ich in meiner Einbringungsrede diesen Antrag schon ausreichend begründet.

Es gibt eine weitere Wortmeldung; Herr Biesok für die FDPFraktion.

Ich möchte auf zwei Punkte unseres Änderungsantrages eingehen, die die Rechtssicherheit betreffen. Zum einen geht es um die Widerrufsgründe. Wir haben uns entschlossen, die Widerrufsgründe etwas klarer zu fassen, indem wir ganz deutlich sagen, dass Pflichtverletzungen von Anbietern zunächst von der zuständigen Behörde beanstandet werden müssen und erst bei wiederholtem Verstoß die Lizenz entzogen wird. Die Lizenzen sind für die Investoren die Erwerbsgrundlage, und deshalb muss dort ein rechtsstaatliches Verfahren geschaffen werden.

Wichtig ist uns auch die Fortgeltung von Gewerbeerlaubnissen, die noch unter der Gewerbeordnung der DDR erlassen wurden. Das ist eine Gewerbeordnung, die noch vor der ersten freien Volkskammerwahl erlassen wurde. Diese Genehmigungen sollen von dem heutigen Gesetz unberührt bleiben, das heißt, der bestehende Rechtszustand soll erhalten werden.

(Beifall des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Es gibt weitere Wortmeldungen. Herr Scheel spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will nur kurz zu dem von den Koalitionsfraktionen kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag

Stellung nehmen.

Obwohl einige der vorgeschlagenen Änderungen unsere Intentionen treffen, werden wir uns bei diesem Änderungsantrag der Stimme enthalten. Es ist Ausdruck des gesamten Verfahrens, dass wir jetzt auf den letzten Metern, 14 Tage vor Inkrafttreten dieses Glücksspielstaatsvertrages, auch noch so einen Änderungsantrag vorgelegt bekommen und uns mündlich mitgeteilt wird, dass da das eine oder andere falsch ist. So ein parlamentarisches Verfahren ist nicht erträglich. Ich sage das ganz deutlich.

Herr Beermann sprach von einer Alternativlosigkeit. Ja, das ist das Problem bei Staatsverträgen. Sie sind insofern alternativlos, als man nur Ja oder Nein sagen kann. Friss oder stirb! Seit über zwei Jahren bemühen sich Regierungen, dass dieses Monopol nicht fällt. Das, was Sie hier

zustande gebracht haben, ist meines Erachtens nicht in der Lage, die wesentlichen Probleme zu lösen. Ich sage das an dieser Stelle ganz deutlich. Daher werden wir diesen Staatsvertrag ablehnen.

(Beifall bei den LINKEN)

Frau Jähnigen, Sie möchten ebenfalls noch zum Änderungsantrag der Koalition Stellung nehmen?

Nachdem der Änderungsantrag der Koalition auch noch mündlich korrigiert werden musste, fühle ich mich in meinem Eindruck bestätigt, dass die Gesetzgebung einem Glücksspielverfahren unterliegt. Das darf nicht sein. Trotzdem möchte ich versuchen, mich zu Punkten Ihres Änderungsantrages äußern. Sie haben ja gar nicht alle Punkte begründet.

In den Nummern 1 und 3 wird festgesetzt, dass ein Widerruf einer Erlaubnis, der verschiedene Widerrufsgründe hat, in jedem Fall eine vorherige Beanstandung und einen wiederholten Verstoß voraussetzt. Das heißt natürlich, dass die Widerrufsausübung erheblich erschwert wird. Wenn gegen eine Beanstandung in Widerspruch gegangen werden kann und ein unter Umständen jahrelang dauerndes Rechtspflegeverfahren in Gang gesetzt wird, wäre gar kein Widerruf möglich. Ein Riesenproblem! Die Automatenindustrie und die Spielhallenbetreiber werden dadurch besser gestellt als im ursprünglichen Entwurf.

Nummer 2 Ihres Antrages habe ich nicht verstanden. Dazu möchte ich um eine Erläuterung bitten.

Zu Nummer 3 habe ich mich schon geäußert.

Bei Nummer 4 ist es tatsächlich so, dass Sie die Entfernung vergrößern und die Schulen einbeziehen, wobei die Nähe zwischen Schulen und Glücksspielorten bauordnungsrechtlich ohnehin die Ausnahme sein dürfte. Insofern greifen die Entfernungen. Darüber müssen wir uns aber nicht streiten, lieber Kollege Piwarz.

Mein Problem dabei ist, dass Sie gleich im nächsten Satz die Entfernungsregelung wieder aushöhlen, indem Sie eine globale Ausnahmevorschrift nach Abwägung der Verhältnisse aufmachen. Das heißt, die Entfernung kann auch deutlich kleiner sein. Das Soll von 250 Metern wird sehr aufgeweicht, und das Ergebnis können dann weniger als 150 Meter sein. Es tut mir leid, aber das ist keine erhebliche Verbesserung.

Warum die Genehmigungen aus DDR-Zeiten – Sie erinnern sich an die Übergangszeit, als die Glücksspielbetreiber in die Noch-DDR kamen – jetzt unbefristet weiter gelten sollen, sehe ich nicht ein.

Die Änderungen zu Artikel 4 haben Sie bisher nicht begründet. Das würde mich auch interessieren. Vielleicht begründen Sie noch den Rest der Änderungen.

Herr Bandmann, Sie müssten sich dann im Rahmen Ihrer

normalen Redezeit noch einmal zu Wort melden. Das können Sie gern sofort tun.

Herr Präsident! Da heute Abend ein großes Spiel ansteht, das für Deutschland kein Glücksspiel werden soll, und da wir an diesem Spiel wenigstens mit dem Auge teilhaben wollen, verzichten wir jetzt auf diese Begründung. Wir können das Frau Jähnigen bei anderer Gelegenheit noch nahebringen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich danke Ihnen, Herr Bandmann, dass Sie meine Bemühungen so unterstützen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, und gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungsanträgen zu beraten und abzustimmen. – Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so.

Meine Damen und Herren, aufgerufen ist das Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze, Drucksache 5/8722 – Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab, Drucksache 5/9234.

Es liegen mir folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/9363, ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag Drucksache 5/9363 mehrheitlich nicht angenommen.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/9364 auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Gleiches Stimmverhalten: Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich nicht angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und FDP, Drucksache 5/9367. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? – Bei zahlreichen Gegenstim

men und einigen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag Drucksache 5/9367 mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen als Erstes über die Überschrift ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.

Wir stimmen über Artikel 1, Zustimmung zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, ab. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Stimmen dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Gleiches Stimmverhalten. Bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2, Zustimmung zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder, auf. Wer Artikel 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 3, Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, auf. Wer Artikel 3 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe Artikel 4, Änderung des Sächsischen Spielbankgesetzes, auf. Wer Artikel 4 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 5, Änderung des Sächsischen Gaststättengesetzes, auf. Wer Artikel 5 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 6, Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes, auf. Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 7, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Bekanntmachungen, auf. Wer Artikel 7 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 7 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 8, Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages, auf. Wer Artikel 8 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 8 mehrheitlich zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glückspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze, Drucksache 5/87, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist der Entwurf mehrheitlich als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Mir liegt – – Herr Bandmann?

Herr Präsident! Nur der Vollständigkeit halber: Die Drucksachennummer heißt 5/8722. Nur damit es kein protokollarisches Problem gibt.

Danke für den Hinweis. Wenn ich etwas anderes gesagt habe, werde ich selbstverständlich die Drucksachennummer noch einmal für das Protokoll nennen: Drucksachennummer 5/8722.

Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. – Ich kann keinen Widerspruch erkennen. Damit ist die unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes beschlossen.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4