Unter Punkt 1.2 schreiben Sie: „Der Schutz der Bewohner vor ungesetzlichem Verhalten wird gewährleistet.“ Da frage ich Sie, was ein Gesetz sonst anderes macht. Das müssen Sie hier reinschreiben? Es geht zu weit, solch eine Plattheit in diesen Entschließungsantrag aufzunehmen!
Sie haben auch an derselben Stelle geschrieben, dass es maßgeblich zum Bürokratieabbau und damit zur Entlastung beiträgt. Es geht Ihnen also in erster Linie um Bürokratieabbau. Dadurch sollten das Selbstbestimmungsrecht und der Schutz der Bewohner gewährleistet sein, nicht umgekehrt. Der Schutz der Bewohner steht an erster Stelle, und um diesen zu gewährleisten, muss man darauf achten, dass die Bürokratie nicht ausufert.
Sie haben es genau andersherum gemacht. Das ist bezeichnend für Sie. Im Punkt 2.1. ist bezeichnend, dass Sie die Verbände der Behinderten überhaupt nicht genannt haben. Sie kommen hier nicht vor. Deshalb habe ich auch vorhin gefragt, warum Sie diese Menschen in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht im Blick hatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal zur Logik dieses Entschließungsantrages. Ich mache Ihnen noch einmal deutlich, was die Zielrichtung des Gesetzes ist, damit Sie es verstehen. Sie haben es ja bei der Einbringung etwas verpasst.
Man muss ganz deutlich sagen, dass wir die Pfleger nicht mit übermäßiger Bürokratie belasten dürfen, weil dann die Zeit für die Pflege fehlt. Dies noch einmal zu unterstreichen ist richtig.
Die zweite Stufe. Wir haben gerade das Gesetz verabschiedet, darunter sind die Verordnungen. Wir sagen, wir wollen, dass die Staatsregierung – das haben wir im Gesetz geregelt – Verordnungen erlässt. Das macht sie. Wir sagen, dass sie dies mit Verbänden zusammen machen soll. Wenn dann gesagt wird, die Behindertenverbände sind nicht dabei, ist das falsch. Wer ist denn in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege organisiert, wenn nicht auch die Behindertenverbände? Diese anwaltschaftliche Funktion übernimmt die Liga aus meiner Sicht sehr gut. Deswegen ist diese auch dabei. Auch beim BPA sind natürlich Einrichtungen der Behindertenhilfe organisiert, also bei dem Bundesverband privater Anbieter.
Noch einmal zu den Ausnahmeregelungen. Auch derzeit sind schon Ausnahmeregelungen möglich, und sie müssen in der Landesdirektion bearbeitet werden. Insofern ist dafür kein zusätzliches Personal notwendig, denn wir haben das bislang schon in der Ausrichtung enthalten. Daher kann ich die Kritik nicht verstehen und bitte Sie ganz herzlich, dem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Ich wollte noch etwas zu dem Entschließungsantrag sagen. Dazu möchte ich Folgendes hervorheben: Pflege findet nicht außerhalb der Gesellschaft statt. Pflege ist nichts, was in gesperrten Räumen, die niemandem zugänglich sind, erfolgt, sondern es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die wir alle mittragen. Das, was Sie hier tun – den Teufel an die Wand zu malen, da kommt jetzt niemand mehr rein, da sieht niemand mehr
hin –, das ist es nicht. Wir haben im Entschließungsantrag noch einmal klar hervorgehoben, wen wir alles zusätzlich einbeziehen werden, der letzten Endes sowieso Betroffener ist. Hier also noch einmal eine Klarstellung und Verdeutlichung: Wir bringen damit zum Ausdruck, dass wir alle Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, auch grundsätzlich nutzen wollen.
Vielen Dank, Frau Schütz. – Ich denke, dass ich jetzt alle Wortmeldungen gesehen habe, und wir können zur Abstimmung kommen. Herr Dr. Pellmann, Sie hatten lediglich eine punktweise Abstimmung zu Punkt I.1. erbeten, und alle anderen Dinge kann ich dann komplex abarbeiten.
So werde ich das jetzt tun. Wir stimmen über den Punkt I.1. in der Drucksache 5/9368 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Gegenstimmen ist diesem Punkt I.1 zugestimmt worden.
Wir stimmen über die Punkte I.2. bis II.5 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei mehreren Gegenstimmen ist diesen Punkten zugestimmt worden.
Ich komme noch zu einer Schlussabstimmung zu dem Entschließungsantrag. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Gegenstimmen ist dem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Ich sehe keinen Widerspruch. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt in der Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsre
gierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Bandmann, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder von 2007 hatte nur ein kurzzeitiges Glück des Bestandes. Der Europäische Gerichtshof gab mit der Entscheidung vom 8. September 2010 den Anstoß für Neuregelungen. Am 15. Oktober 2011 haben die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern den ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angenommen. Damit gehen diese 15 Länder zunächst getrennte Wege zu Schleswig-Holstein. SchleswigHolstein stellte seinen Beitritt unter den Vorbehalt der Europarechtskonformität. Schleswig-Holstein hat bislang nur im Sportwettenbereich Lizenzen vergeben. Ich halte es allerdings nicht für ausgeschlossen, dass sich Schleswig-Holstein noch den übrigen 15 Bundesländern anschließt.
Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung in diesem Bundesland sind zumindest als Ziele eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspiels und der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag aufgenommen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein wird prüfen, wie die Aufhebung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes ohne Schadenersatz möglich ist und wie es durch eine Gesetzesänderung wettbewerbsrechtlich möglich ist, die Lizenzvergabe zu stoppen.
Lassen Sie mich kurz voranstellen, dass es für uns Parlamentarier unerfreulich ist, dass durch die Voraussetzung einer positiven Stellungnahme durch die EU-Kommission sehr viel Zeit vergangen ist und wir uns bis heute einem sehr ambitionierten Verfahren unterzogen haben, das sehr wenig Zeit für Diskussionen vorsah.
Mein Dank gilt an dieser Stelle besonders den Kolleginnen und Kollegen Obleuten des Innenausschusses, die sich für ihre Fraktion damit einverstanden erklärt haben, sicherzustellen, dass der Staatsvertrag am 1. Juli in Kraft treten kann. Ich möchte vorab um Verständnis bitten, dass unser Änderungsantrag genau aus diesem Grund erst heute im Plenum vorgestellt wird – auch wenn wir danach gleich etwas anderes hören werden.
Man kann den am 15. Oktober 2011 verabschiedeten Staatsverträgen kritisch gegenüberstehen und ernste Zweifel haben; ich werbe allerdings für die CDU- und FDP-Koalition dennoch um Zustimmung zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL, der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder. Der Landesgesetzgeber hat nur die Grundsatzentscheidung Ja oder Nein zu treffen. Wir alle wissen: Stimmen wir nicht zu, dann vergeben wir uns das letzte Stück Länderkompetenz; denn dann wird der Bund allein darüber befinden.
Wir sollten uns den Detailentscheidungen im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zuwenden. Ich möchte aber nicht auf alle Argumente eingehen. Die Anhörung am 12. Mai 2012 hat uns sehr deutlich gemacht, dass es sehr unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt. Im Wesentlichen gelingt das aus unserer Sicht mit diesem Ausführungsgesetz. Die Anhö
rung hat deutlich gezeigt, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen ein sehr sinnvolles Instrument der Gefahrenabwehr sein kann. Daher waren für uns 150 Meter eindeutig zu wenig. Mit dem nunmehr gefundenen Kompromiss 250 Meter befinden wir uns in guter Gesellschaft mit den anderen Bundesländern.
Wichtig für uns unter dem Aspekt Jugendschutz und Schutz von Minderjährigen ist, dass es auch einen Mindestabstand zwischen Spielhallen und Schulen geben muss. Der jüngste Drogen- und Suchtbericht 2012 der Bundesregierung hat hervorgebracht, dass das gewerbliche Glücksspiel bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark zugenommen hat und dies mit einem höheren Suchtrisiko für diese Altersgruppe verbunden ist.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist wichtig, dass wir an den spielfreien Feiertagen festhalten. Als Land der Reformation steht für uns außer Frage, dass auch künftig am Reformationstag nicht gespielt wird. Gleiches gilt für den Ostersonntag. Das war bereits in der Innenausschusssitzung für uns klar; aus formalen Gründen konnten wir unseren Antrag allerdings damals noch nicht einbringen.
Da hilft es auch nicht, meine Damen und Herren, in der Begründung auf den Freistaat Bayern zu schauen oder Bezug auf andere Bundesländer zu nehmen. – Frau Jähnigen, wenn an dieser Stelle von Ihnen ein Zwischenruf kommt, lade ich Sie ganz herzlich zur morgen stattfindenden Andacht ein. Das ist eigentlich der Bekenntnisort, an dem diese Dinge entsprechend untermauert werden.
Im Änderungsantrag greifen wir noch einige Anregungen aus der Anhörung auf. Insbesondere dürfte jedem verständlich sein, dass wir derzeit im Freistaat Sachsen nur drei Spielbanken haben. Wir lösen auch die Kollision zwischen Spielhallen und Sportwetten auf, indem wir regeln, dass in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem zulässigerweise bereits eine Wettannahmestelle für Sportwetten oder eine Verkaufsstelle für Sportwetten betrieben wird, eine Spielhalle nicht erlaubt werden darf, und ergänzen somit § 21 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages.