Meine Damen und Herren! Diese Gesetzesnovellierung war nicht voraussetzungslos. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Wir haben es nicht wegen der Lust am Novellieren gemacht. Wir mussten es tun. Es ist von uns verlangt worden. Wir können doch nichts dafür, wenn man uns vorschreibt, dass es sich hierbei um eine Dienstleistung handelt.
Frau Friedel, ich muss Ihnen noch etwas zu Ihrem Vortrag sagen. Es ist nicht sachgerecht, wenn Sie hier auf die Tränendrüse drücken. Sie müssen uns nicht achtmal sagen, dass es hier um Menschen geht. Das wissen wir selbst. Es geht um die Mitarbeiter des Rettungsdienstes, die Patienten und diejenigen, die den Rettungsdienst rufen. Das wissen wir alles.
Wir müssen darüber nachdenken, wie wir den Rettungsdienst in Sachsen auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sicherstellen. Ich kann mich hier nicht hinstellen, eine Massenpetition lostreten und so tun, als wäre der Rettungsdienst auf einem absteigenden Ast. Das ist nicht der Fall. Dadurch verunsichern Sie die Menschen.
Wir müssen vielleicht einmal Folgendes fragen – das hätten Sie vielleicht tun müssen –: Warum sind die Kosten im Rettungsdienst so hoch? Hat es nur mit dem Rettungsdienst zu tun oder gibt es vielleicht andere Ursachen, die im BRKG nicht gelöst werden können? Wir müssen so ehrlich sein und sagen, dass das BRKG nur ein Teil im großen Räderwerk ist. Wir haben das, was uns möglich war, getan, um den Rettungsdienst auf einem qualitativ hochwertigen Niveau zu sichern.
Wir haben uns damit nicht leichtgetan. Das haben Sie vielleicht auch daran gesehen, dass wir zum eigenen Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht haben. Zum Änderungsantrag haben wir noch einen Änderungsantrag eingebracht. Wir haben nicht einfach schnipp gemacht und gesagt, dass das beste Gesetz nun geschaffen sei. Wir haben einen langen Abwägungsprozess vorgenommen.
Frau Jähnigen, natürlich haben wir abgewogen, wie viel Wettbewerb möglich ist, bevor der Rettungsdienst vielleicht Schwierigkeiten bekommt. Wir haben uns dafür entschieden, nur so viel Wettbewerb zuzulassen, dass der Rettungsdienst qualitativ hochwertig bleibt. Deswegen haben wir uns am Ende auch entschieden, als Kriterium die Mitwirkung im Katastrophenschutz aufzunehmen. Wenn Sie sich die Begründung des Änderungsantrages ansehen, werden Sie feststellen, dass diejenigen, die in Sachsen seit vielen Jahren als private Anbieter einen sehr hochwertigen Rettungsdienst anbieten, weiterhin am Wettbewerb teilnehmen können. Es ist nicht wettbewerbsschädigend, was wir getan haben. Das Gegenteil ist der Fall.
Herr Gebhardt, sind Sie noch da? – Ja. Zu Ihnen sage ich noch Folgendes: Als Erzgebirger weiß ich, dass es die
Unterirdischen waren, die zum Wohlstand Sachsens beigetragen haben. Deswegen grüße ich Sie mit dem Gruß der Unterirdischen: Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Aus der Perspektive der Staatsregierung möchte ich ein paar wenige Worte zu dieser Novelle des BRKG auf Grundlage der Initiative von CDU und FDP sagen.
Es hat tatsächlich eine intensive Diskussion zu diesem Thema stattgefunden – nicht nur heute im Plenum, sondern im letzten halben bis Dreivierteljahr. Man kann sagen, dass damit auch eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema stattgefunden hat. Das verfolgte Ziel, rechtssichere Vergabeverfahren im Rettungsdienst auf der Grundlage von hohen Qualitätsstandards zu erhalten, wird aus unserer Sicht mit diesem Gesetz erfüllt. Außerdem trägt es den gewachsenen Strukturen beim Rettungsdienst im Freistaat Rechnung.
Der Entwurf stellt eindeutig klar, dass die rettungsdienstlichen Leistungen nur auf der Grundlage eines öffentlichrechtlichen Vertrages und im bodengebundenen Rettungsdienst regelmäßig nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens erfolgen, sodass – wie es soeben intensiv erörtert wurde – die europa- und bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend erfüllt werden.
Deshalb ist es aus unserer Sicht noch einmal wichtig deutlich zu machen, dass nicht der Preis allein das Zuschlagskriterium ist. Andere Kriterien sind tatsächlich wichtig – beispielsweise die Mitwirkung im Katastrophenschutz und ein Umsetzungsgesetz. Gerade bei dem Thema der Mitwirkung im Katastrophenschutz hat es eine sehr intensive Auseinandersetzung gegeben. Es ist förmlich um jedes Wort gerungen worden. Deshalb bin ich froh, dass diese Formulierung gefunden wurde. Es ist auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass die Vertragslaufzeit von fünf auf sieben Jahre angepasst wurde. Es gibt ein größeres Mitspracherecht für die Kostenträger, damit der Sicherstellungsauftrag bei den Kommunen und kommunalen Trägern gewährleistet bleibt.
Daneben sind auch Änderungen im Bereich des Brandschutzes eingeflossen. Es fand gerade die Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes statt, in der ausdrücklich verschiedene Komplexe, die nun Regelungsgehalt sind, positiv erwähnt wurden. Das ist zum
Beispiel das Thema der Doppelmitgliedschaft, der ehrenamtlichen Stellvertreter des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters und der Kostenersatz bei den Einsätzen der Feuerwehr.
Deshalb möchte ich abschließend kurz sagen, dass der Gesetzentwurf umfassend diskutiert wurde. Ich bin der Ansicht, dass er im Ergebnis ein für alle Seiten tragfähiger Kompromiss ist. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, diesem Entwurf zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der Drucksache 5/ 5/8624 – Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/9546 ab. Ich schlage Ihnen die artikelweise Abstimmung vor. Ich stelle keinen Widerspruch fest.
Zunächst Artikel 1 Nr. 1 bis 22. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Artikel 2. Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier stelle ich fest: Keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Gegenstimmen, dennoch ist Artikel 2 mehrheitlich entsprochen worden.
Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Drucksache 5/8624, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Gegenstimmung,
Gegenstimmen – das war fast der Situation angemessen –, dennoch ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich entsprochen worden, auch in der 2. Lesung.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt abschließe, behandeln wir noch zwei Entschließungsanträge. Zunächst die Drucksache 5/9647, ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Gebhardt, Sie sprachen davon, dass er eingebracht wird. Das übernimmt für die Fraktion Herr Abg. Bartl. Herr Bartl, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Karabinski, dass ich als Erzgebirger mit Unterirdischen nichts anfangen kann, haben Sie sicherlich verstanden.
Während Sie beklagen, dass wir hier im Zugzwang sind, weil die EU uns vorgibt, jetzt Gesetzesanpassungen zu machen, warnen alle Praxisanwender. Der Präsident hat völlig recht: Die Stimmung im Land unter denen, die sich auskennen, ist dagegen. Wenn wir es trotzdem tun, sollten wir zumindest in einem Entschließungsantrag des Parlaments – und da kollidieren wir gar nicht mit dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – den Anwendern die Auffassung der legislatorischen Seite unterbreiten, dass man sehr sorgfältig mit diesem Gesetzentwurf und den jetzt getroffenen Regelungen umgehen sollte.
Wir meinen, als Erstes ist es notwendig festzustellen – und hier bedaure ich es etwas, dass der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss nicht an der Debatte dieses Gesetzentwurfes beteiligt war –, dass alles, was in diesem Gesetz steht, sich immer noch nicht ausgehend vom Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Rationalität definiert, sondern ausgehend von dem in der Sächsischen Verfassung und im Grundgesetz festgelegten Grundrecht auf Schutz von Leben und Gesundheit. Das ist letzten Endes der Maßstab, der gerade einem solch sensiblen Regelungsgegenstand wie dem Rettungsgesetz bei allem vorangehen muss. Da haben wir unsere Probleme, ob dort die Regelungen dem hinreichend Genüge tun.
Aufgrund der Kürze der Zeit, die ich bei einem Entschließungsantrag zur Verfügung habe, will ich das nur an ein, zwei Beispielen begreiflich machen. Die neue Regelung beinhaltet, dass in Zukunft die Bestellung der Notärzte im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz erfolgen soll. Das ist die Neuregelung im § 28 Absatz 1. Dazu hat die Landesärztekammer in ihrer Stellungnahme erklärt – Zitat –: „Sofern nunmehr die Voraussetzungen im inhaltlichen Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz festgelegt werden sollen, stellt dies erstmals in der Geschichte der Sächsischen Landesärztekammer einen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung von ärztlicher Weiterbildung dar.“
Der Sachverständige Innocent Töpper hat in der Anhörung laut Protokoll dazu erklärt: „Laut aktuellem Gesetzentwurf soll künftig nicht mehr allein die Landesärztekammer die Eignungsvoraussetzungen für Notärzte festlegen, sondern das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz an dieser Stelle entscheidenden Einfluss haben. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es: ‚Ziel ist die Vermeidung des Notarztmangels aufgrund zu hoher Anforderungen an die Ausbildung.‘ Diese Änderung ist aus meiner Sicht besonders problematisch, da sie dem Patienten direkt Schaden zufügen kann. Falsche medizinische Entscheidungen an der Einsatzstelle können fatale Folgen haben und unmittelbar zum Tod des Patienten führen.“
Wenn wir aus Wirtschaftlichkeitserwägungen, aus Personalbedarfsgründen letztendlich nicht mehr danach entscheiden, wer eigentlich die Voraussetzungen zum Notarzt hat, sondern das mehr oder weniger den Opportunitäts-
bzw. Wirtschaftlichkeitserwägungen des Sozialministeriums überlassen, haben wir erhebliche Bedenken, dass dieses Gesetzesanliegen dann korrekt mit der Verfassung vereinbar ist. Deshalb meinen wir zumindest, dass diese Entschließung das verdeutlichen soll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion – und ich denke, da kann ich auch für die FDPFraktion sprechen – wird diesen Entschließungsantrag ablehnen.
Es ist manchmal so, dass eine Debatte geführt wird und jeder nur das versteht, was er verstehen will. Ich denke, wir haben ausführlich darauf hingewiesen, was wir mit der jetzigen Novellierung des BRKG erreichen wollen und – so denken wir – auch erreichen können. Wir halten diesen Entschließungsantrag für nicht erforderlich, weil die Fragen, die untergesetzlich sowohl in der Bereichsverordnung als auch in der Frage der Ausschreibung und beim Handeln der einzelnen Ministerien erforderlich sind, untergesetzlich auf Grundlage dieses Gesetzes erfolgen kann. Insoweit lehnen wir ihn ab.
Herr Präsident, vielen Dank. Ich spreche gleich von hier, weil ich mich sehr kurzfassen werde. Herr Hartmann hat gesagt, dass er gleich mit für die FDP-Fraktion spricht. Das kann ich so bestätigen.
Herr Bartl, eines möchte ich Ihnen aber dennoch sagen: Ich teile nicht Ihren Eindruck, dass die Mehrheit derer, die mit dem Rettungsdienst zu tun haben, gegen dieses Gesetz ist. Ich habe den Eindruck, dass sich die Stimmung durchaus gewandelt hat und wir im Zuge dessen, dass wir die Anhörung, den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf und dann noch den Änderungsantrag zum Änderungsantrag gemacht haben, eine Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erreicht haben und wir durchaus sagen können: Der Gesetzentwurf trifft die Wirklichkeit und ist richtig. Deswegen brauchen wir Ihren Entschließungsantrag nicht und werden ihn ablehnen.