Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Wir beginnen mit der zweiten Frage – laufende Nr. 5 – von Frau Roth. Frau Roth, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen.

Danke, Herr Präsident. – Das Thema meiner Anfrage lautet: Beschluss des Stadtra

tes der Landeshauptstadt Dresden zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung.

Am 21.02.2008 fasste der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden den Beschluss zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung (Beschluss Nr. V2157-SR63-08). In Schreiben von März und September 2008 teilte die Landesdirektion Dresden dem zuständigen Bürgermeister der Landeshauptstadt ihre Sach- und Rechtsauffassung mit, in dem sie schrieb, dass sie den Stadtratsbeschluss als rechtswidrig werte und eine rechtskonforme Beschlussvorlage fordere. Da diese bis September nicht in die Tagesordnung der Stadtratssitzungen aufgenommen wurde, leitete die Landesbehörde ein Anhörungsverfahren ein, das eine Beanstandung des Stadtratsbeschlusses und dessen Aufhebung zum Ziel hat.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Äußerungen – ich zitiere wörtlich – „zu den entscheidungserheblichen Umständen“ legte die Landeshauptstadt Dresden der Landesdirektion bis zum 21.09.2009 vor?

2. Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand einer Beschlussvorlage für den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden durch die zuständige Verwaltung?

Die Antwort der Staatsregierung gibt der Staatsminister des Innern, Herr Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Abg. Roth, ich würde gern beide Anfragen zusammen beantworten. Die Landeshauptstadt Dresden teilte der Landesdirektion mit Schreiben vom 18. September 2009 mit, dass die Stadtverwaltung eine Vorlage zur Aufhebung des von der Landesdirektion als rechtswidrig angesehenen Teils des Beschlusses für die Stadtratssitzung am 29. Oktober 2009 vorbereite.

Jetzt Teil zwei der Antwort: Da der Stadtrat diesen Beschluss jedoch nicht gefasst hat, hat die Landesdirektion mit Bescheid vom 6. November 2009 den Stadtratsbeschluss vom 21. Februar 2008 beanstandet und mit einem weiteren Bescheid vom 23. November 2009 im Wege der Ersatzvornahme den rechtswidrigen Teil des Beschlusses aufgehoben.

Sie haben eine Nachfrage?

Ich habe zwei Nachfragen. Können Sie mir bitte sagen, wann die Landesdirektion Dresden als mittlere Rechtsaufsichtsbehörde eine Anordnung zur Aufhebung des Beschlusses an die Landeshauptstadt erließ, die ja Voraussetzung für die geplante Ersatzvornahme ist? Können Sie mir auch sagen, wann die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden nun plant, eine entsprechende Beschlussvorlage der Stadt erneut dem Stadtrat vorzulegen?

Eine erneute Beschlussfassung ist nicht mehr notwendig. Über den einen Zwischenschritt kann ich Ihnen im Moment aufgrund mangelnder Akten nichts sagen. Aber ein weiteres Handeln im Sinne eines Satzungsbeschlusses ist durch das Vorgehen der Landesdirektion nicht mehr erforderlich.

Aber die Voraussetzung für die Ersatzvornahme, nämlich die Anordnung zur Aufhebung des Beschlusses – wie sieht es damit aus, Herr Minister?

Ich habe Ihnen bereits gesagt: Mangels Akten kann ich Ihnen im Moment nur den konstitutiven Teil des Vorgangs vorlegen. Wenn dazu noch ein Zwischenschritt notwendig war, will ich Ihnen das gern nachreichen.

Das wäre sehr schön. Danke.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nr. 3, gestellt vom Abg. Jurk.

Mir geht es um die Sanierung der Grundschule Daubitz. Ein kurzer Vorspann zu meinen Fragen: Seit über zehn Jahren bemüht sich die Gemeinde Rietschen als Trägerin der Grundschule Daubitz um Fördermittel zur Sanierung des Schulhauses sowie der zugehörigen Sporthalle. Die Elternschaft hat das Vorhaben, unter anderem durch eine Unterschriftenaktion an das Kultusministerium, stets unterstützt. Mehrere Anträge auf Förderung wurden gestellt, diskutiert und umformuliert. Bisher steht ein Fördermittelbescheid aber immer noch aus.

Daher meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gründe führen dazu, dass die Fördermittel nicht bewilligt werden?

2. Wann ist mit einer Entscheidung zur Bewilligung von Fördermitteln zur Sanierung der Grundschule Daubitz zu rechnen?

Die Antwort für die Staatsregierung gibt Herr Staatsminister Prof. Dr. Wöller.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Jurk, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1. Die Gründe, weshalb die Fördermittel nicht bewilligt wurden, teilte uns die Sächsische Aufbaubank in einem Schreiben vom 26. November 2009 mit. Darin bezieht sie sich auf die baufachliche Stellungnahme der Oberfinanzdirektion. Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass der Antrag der Gemeinde Rietschen vom 28.08.2008 nicht vollständig ist. Laut Oberfinanzdirektion mangelt es unter anderem an Erläuterungsberichten, Flächen- und Raumberechnungen und nachvollziehbaren

Kostenberechnungen. Die Unterlagen reichen also nicht aus, um die Planung genau und genug nachvollziehbar auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit hin prüfen zu können. Am 30.11. reichte die Gemeinde Rietschen aktualisierte und vervollständigte Antragsunterlagen nach. Laut der baufachlichen Stellungnahme der Oberfinanzbehörde vom 4. Dezember 2009 konnten die dargestellten Bedenken aber auch mit den neu vorgelegten Unterlagen nicht ausgeräumt werden. Die Planung sei in sich nicht schlüssig, teilweise widersprüchlich und insgesamt nicht plausibel. Daher könne eine Förderung aus baufachlicher Sicht momentan nicht empfohlen werden.

Zu Frage 2. Die angesprochenen Probleme können laut Oberfinanzdirektion nicht durch das Nachreichen von Unterlagen oder die partielle Überarbeitung der Planung gelöst werden. Auf der Basis dieser Unterlagen sei die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn daher nicht angemessen. Die Planung muss grundlegend neu konzipiert werden. Dabei müssen Baukonstruktion, technische Anlagen und Außenanlagen so aufeinander abgestimmt werden, dass das Vorhaben insgesamt funktionell, zweckmäßig und auf wirtschaftliche Weise realisierbar ist. Um in der Sache weiter voranzukommen, ist für den 18. Januar 2010 ein Gesprächstermin mit der Gemeinde Rietschen, der Oberfinanzdirektion Chemnitz und der Sächsischen Aufbaubank anberaumt.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Ich danke.

Frau Abg. Giegengack stellt die Frage Nr. 9.

Es geht um die Empfehlung des Krankenhausplanungsausschusses im Erzgebirgskreis. Das EKH Schwarzenberg Marienstift hat für den Bereich Onkologie/Palliativmedizin im August 2009 seinen Versorgungsauftrag an das Land Sachsen abgegeben. Im Oktober 2009 gab der Krankenhausplanungsausschuss eine Empfehlung zur Bettenvergabe ab.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Empfehlung wurde vom Krankenhausplanungsausschuss abgegeben?

2. Welche Aufteilung der Betten auf Kliniken im Erzgebirgskreis wird per 01.01.2010 erfolgen?

Die Antwort darauf gibt Frau Staatsministerin Clauß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Giegengack, zu Ihrer ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Der Geschäftsführer der Erzgebirgischen Krankenhaus- und Hospitalgesellschaft mbH hat Mitte 2009 die Schließung des Fachkrankenhauses Schwarzenberg Marienstift zum 31.12. 2009 beantragt mit der Absicht, die Bettenkapazitäten an das HeliosKlinikum Aue zum 1. Januar 2010 zu verlagern. In den

Krankenhausplan 2009/2010 unseres Freistaates Sachsen ist das Fachkrankenhaus Schwarzenberg mit 70 stationären und 4 tagesklinischen Betten im Fachgebiet Innere Medizin und Palliativstation aufgenommen. Seit 2003 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Pflegetage zu verzeichnen. Der Sächsische Krankenhausplanungsausschuss hat der Schließung des Fachkrankenhauses Schwarzenberg in seiner Sitzung am 26. Oktober 2009 zugestimmt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nach Beschluss des Krankenhausplanungsausschusses wird ab 1. Januar 2010 für folgende Kliniken die Bettenkapazität erhöht:

1. für das Klinikum Aue um 40 Betten einschließlich einer Palliativstation mit sechs Betten;

2. für die Kliniken Erlabrunn um sechs Betten für eine Palliativstation;

3. für das Klinikum Obergöltzsch-Rodewisch um sechs Betten, ebenfalls für eine Palliativstation.

Danke schön.

Nächster Fragesteller ist Herr Petzold von der NPD-Fraktion. Er stellt die Frage Nr. 1.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Thema meiner Frage ist die Sanierung des Waldbades Brunn in Auerbach/Vogtland. Nachdem die Stadt Auerbach/Vogtland bis zum Jahr 2004 das Waldbad Brunn mit 4 Millionen Euro bezuschusste, endete ein Betreiberwechsel zur geplanten Entlastung der Stadt am 14.10.2005 mit der Insolvenz der Waldbad Brunn GmbH interjection: (Kosten: 640 000 Euro). 2008 wurde das Bad zum Teil wiedereröffnet, allerdings stellten sich erhebliche Baumängel heraus, seit Dezember 2008 läuft ein Beweissicherungsverfahren um gegebenenfalls. auf gerichtlichem Wege Ansprüche geltend zu machen. Zur Fertigstellung der Sanierung des Waldbades Brunn werden weitere 2,5 Millionen Euro benötigt, wobei der Freistaat Sachsen von der Stadt Auerbach die von ihm gewährten 7,2 Millionen Euro Fördergelder zurückfordert, wogegen die Stadt in Widerspruch ging.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Arbeitnehmer sind derzeit im Waldbad Brunn in Auerbach/Vogtland in welchen Funktionen beschäftigt, und wie kann deren Perspektive eingeschätzt werden?

2. Inwieweit erscheint es aus der Sicht der Staatsregierung vertretbar, vor dem Hintergrund der seitens des Freistaates geltend gemachten Rückforderung von gewährten Fördergeldern in Höhe von 7,2 Millionen Euro weitere 2,5 Millionen Euro öffentlicher Mittel zur Fertigstellung der begonnenen Sanierung des Waldbades Brunn einzusetzen?

Die Antwort für die Staatsregierung gibt Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Herr Abg. Petzold, zur Ihrer ersten Frage: Ich muss Ihnen mitteilen, dass es sich bei der entsprechenden Gesellschaft um eine private und keine staatliche Gesellschaft handelt. Deswegen liegen uns auch über Arbeitsplätze und Funktionen innerhalb dieser privaten Gesellschaft keine Informationen vor.

Zur zweiten Frage: Es ist uns bekannt, dass die Kommune einen Förderantrag für die GA-Förderung vorbereitet. Allerdings ist es uns nicht möglich, ohne Kenntnis dieses Antrages den Antrag zu bewerten.

Danke schön.

Herr Staatsminister, es gibt eine Nachfrage.