Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen nimmt den Tierschutz bei der Überwachung von Nutztieren und bei der Unterbringung von Fundtieren sehr ernst. Wir fühlen uns dem Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet, kommen diesen Verpflichtungen auch nach und fordern dies sehr wohl als selbstverständlich auch von den Haltern und Besitzern in entsprechender ethischer Verantwortung ein.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Schlusswort hat Frau Kagelmann, Linksfraktion.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Sehr geehrte Frau Ministerin Clauß, so ganz verstehe ich die Pirouetten nicht, die Sie und die Koalitionsfraktionen hier gedreht haben. Schon die Einrichtung der AG beweist, dass Sie offensichtlich ein Problem, eine defizitäre Situation im Bereich des Tierschutzes und der Tierheime, erkannt haben, sonst hätten Sie ja gar nicht reagiert. Also beweist das, dass hier ein Blick auf die Realität vorgelegen hat, die sich Herrn Krauß offensichtlich überhaupt nicht erschlossen hat. Das ist natürlich sehr bedauerlich. Ich weiß gar nicht, was Sie in der AG gemacht haben.

Fast muss ich bedauern, dass Herr Günther nicht da ist. Von ihm zumindest weiß ich, dass er in den Tierheimen war und die Situation kennt. Herr Günther hat im Übrigen auch den Investitionsstau in den Tierheimen nachgefragt und zumindest 2009 erstaunliche Zahlen in der „LVZ“ veröffentlicht. Er sprach dort davon, dass in jeder der drei damaligen Landesdirektionen ein Investitionsstau in Höhe von 1 Million Euro bestünde, und das selbst bei der aufgestockten Tierschutzrichtlinie. Ich gebe ja zu, dass das besser als nichts ist. Aber Sie können nicht absprechen, dass das schon 2009 – –

(Zuruf des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Gehen Sie doch bitte ans Mikro, wenn Sie etwas zu sagen haben!

(Christian Piwarz, CDU: Lesen Sie mal die Geschäftsordnung, was Zurufe betrifft!)

Sie können nicht absprechen, dass das schon 2009 zu wenig war. 2012 ist die Welt ein bisschen weitergegangen.

Der Kern des Antrages – und das dürften die Pfiffigsten unter Ihnen vielleicht gemerkt haben – ist allerdings die Fundtierverordnung, auf die wir hier abstellen. Dabei handelt es sich eben nicht um eine edle Geste des Freistaates bei einer Richtlinie, sondern um ganz konkrete Rechtsansprüche der Tierheime gegenüber den Kommunen, für die sie eine Pflichtleistung übernehmen, quasi in deren Auftrag.

(Zuruf des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Wenn Sie, Frau Ministerin, erkennen, dass in diesem Bereich die Kommunen – die ich in Schutz nehmen will, weil sie das nicht machen, weil sie keine Sensibilität für den Bereich entwickelt haben, sondern weil sie häufig überlastet sind von den vielen überbordenden pflichtigen Leistungen, die sie zu stemmen haben – nicht alle Aufgaben erfüllen, dann haben Sie in der Verantwortung für das Staatsziel Tierschutz die Pflicht, dort einzugreifen und mit einer Tierschutzverordnung nachzuregeln, was in einer Empfehlung nicht zu regeln geht.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Ich bedaure sehr, dass die Notwendigkeit, die auch vom Tierschutzbund in Deutschland mit seiner Aktion „Rettet die Tierheime“ deutlich gemacht wurde, hier in dieser tatsächlich schnoddrigen Art und Weise von Herrn Krauß abgebügelt wird. Ich hoffe aber, dass Sie in der angekündigten Evaluation genau das, was dankenswerterweise

auch von Frau Herrmann als Situationsbeschreibung gekommen ist, noch einmal aufgreifen und das im Nachgang noch zum Nachdenken führt.

(Staatsministerin Christine Clauß: Tierschutz ist Bundesrecht – das wissen Sie auch!)

Bitte kommen Sie zum Schluss.

Ich bitte alle, die sich jetzt einen Ruck geben können, um Zustimmung zum Antrag.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 5/3743. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Unternehmensnachfolge in Sachsen

Drucksache 5/9263, Antrag der Fraktion der SPD,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt Frau Abg. Köpping von der SPD-Fraktion. Es folgen CDU, LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Unternehmensnachfolge in Sachsen. Ich hätte eigentlich die Überschrift wählen können: „Chefposten? – Nein, danke!“ Die Zeiten des Familienunternehmens als Karrieresprung oder als Zukunftsperspektive für Kinder von Unternehmern sind vorbei. In einer Studie von Ernst & Young zur Bereitschaft von Absolventen, in die Selbstständigkeit zu gehen, lag Deutschland auf einem der letzten Plätze.

Fachkräftemangel ist das Schlagwort, das wir oft im Landtag besprochen haben. Es gibt mittlerweile ein breites Jobangebot für Absolventen. Damit ist die Übernahme eines Unternehmens noch weniger verlockend als vorher. In Sachsen stehen über 4 400 Unternehmensnachfolgen in den nächsten fünf Jahren an, in ganz Deutschland sind das über 100 000. Das betrifft damit fast 1,5 Millionen Arbeitsplätze. Deswegen denke ich, dass es eine prioritäre Aufgabe von uns sein sollte, für die Unternehmensnachfolge eine Regelung zu treffen.

Ursache für die derzeitige Problemhäufung ist, dass in unserer Region die Nachwendegeneration ins Rentenalter kommt. Die Stilllegungsquote liegt momentan bei 20 bis 30 %, zumindest droht uns das. Familieninterne Nachfolgen sind rückläufig. Nachfolger müssen am Markt gefunden werden. Das ist ein Prozess mit ganz vielen Hemmnissen.

Ich darf – das hat mir das Unternehmen ausdrücklich genehmigt – ein Unternehmen aus meiner Region zitieren, die Familie Fischer, ein Druckunternehmen mit über 100 Jahren Tradition, die mir geschildert haben, wie schwierig es war – die Unterlagen kann ich beifügen –,

die Söhne zur Unternehmensnachfolge eintragen zu lassen, wobei sie keinerlei Unterstützung gefunden haben.

Wir waren schon einmal weiter in Sachsen. Auch das darf man hier sagen. Der Mittelstandsbericht 2005/2006 – damals natürlich unter unserem Wirtschaftsminister Thomas Jurk – hatte eine Verbesserung der Beratungsleistungen oder die Einrichtung von Kontaktplattformen zum Inhalt. Aktivitäten in neuester Zeit können wir nicht erkennen.

Wir können verweisen auf die fehlenden Daten auf unsere Frage im Berichtsteil sowie auf den neuesten Flyer „Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs“, in dem es kein einziges Wort zur Unternehmensnachfolge gibt.

Unser Antrag enthält auch eine ganze Reihe Forderungen, die mit allen sechs Kammern im Vorhinein abgestimmt worden sind. Ich sage heute Kammern, damit nicht wieder von der Seite kommt: Na ja, die haben ja wieder nur etwas für ihre Mitarbeiter zu tun.

Erstens. Unternehmensnachfolgen müssen zukünftig bei der staatlichen Unterstützung und Förderung wie Neugründungen behandelt werden.

Zweitens. Ja, es gibt eine Informations- und Kontaktplattform – bevor man mir das wieder sagt –, aber leider auch tausend andere Seiten fast aller wirtschaftlichen Akteure. Unsere Forderung ist, diese Aktivitäten und das Angebot zu bündeln, damit man überhaupt weiß, worauf man zurückgreifen kann.

Drittens. Die Ausdehnung der Vermarktung. Siehe dazu viele positive Aktivitäten in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen: Eine frühzeitige Beratung vor Ort, ein sogenanntes Unternehmenscoaching oder eine Verbindung von Nachfolge mit Größenwachstum – das ist übrigens eine Forderung des VSW – durch engere Kooperation und Fusion, die sogenannten Fusionsfonds, die Ausweitung der KMU-Kriterien auf bis zu 500 Be

schäftigte, auch das ist eine unserer Forderungen. Potenzielle Nachfolger brauchen neben dem professionellen Rat vor allem finanzielle Hilfe in Form von Bürgschaften oder Darlehen.

Fazit: Unternehmensnachfolge muss zu einem Schwerpunkt sächsischer Wirtschaftspolitik werden. Neue Diskussionen zu Fragen wie Unternehmensbesteuerung, Erbschaft- und Schenkungsteuer sind notwendig, Ausweitung der Fachkräftestrategie auch auf Führungskräfte, gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge; das ist bisher aus unserer Sicht vernachlässigt worden. Der Prozess der Unternehmensnachfolge ist meist ein langwieriger und komplexer Prozess, der frühzeitig begonnen werden muss und externer Unterstützung bedarf. Aus diesem Grund fordern wir alle beteiligten Akteure auf, sich dieser wichtigen Aufgabe zu stellen – zum Wohle des sächsischen Wirtschaftsstandortes. "Chefposten? – Nein, danke!" sollte der Vergangenheit angehören.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Die CDUFraktion; Herr Abg. Pohle, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherung der Unternehmensnachfolge erweist sich als eine ernste und nicht zu unterschätzende Aufgabe. Sehr geehrte Frau Köpping, Sie haben recht: Das Institut zur Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass im Zeitraum 2010 bis 2014 in Sachsen etwa 4 400 Firmenübergaben anstehen. Das sind mehr als in allen anderen ostdeutschen Ländern, und dass es in Sachsen die meisten Firmen gibt, spricht eindeutig für die seit über 20 Jahren sehr erfolgreich geführte Wirtschaftspolitik der Staatsregierung.

Unabhängig davon müssen wir uns den bei der Unternehmensnachfolge zweifellos auftretenden Problemen aktiv stellen. Den Empfehlungen des Sächsischen Mittelstandsberichts 2005/2006 folgend, baute das SMWA das Unternehmensnachfolgeportal www.unternehmensnach

folge.sachsen.de auf. Es sensibilisiert Unternehmer für das allzu oft zu lange aufgeschobene Thema der Nachfolge und gibt sowohl Übergebenden als auch Übernehmenden nützliche Hinweise für die Vorbereitung und Gestaltung der Unternehmensübergabe.

Die meisten der sächsischen Wirtschaftsförderungsprogramme kommen auch Unternehmensnachfolgern zugute, besonders das Programm GUW, Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, sowie Liquiditätshilfemaßnahmen. Die Förderbanken versorgen anspruchsberechtigte Unternehmen mit Bürgschaften und Kapital. Die Kammern, die SAB, zunehmend aber auch die sächsischen Hochschulen unterhalten ein dichtes Beratungsnetz zum Thema.

Die durch die Bundesregierung veranlasste Änderung des Erbschaftsteuerreformgesetzes und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlasteten Unternehmensübergaben – freilich unter Auflagen und mit Blick auf Erhalt der

Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Dies alles können Sie überall nachlesen: in Fachzeitschriften, in den Antworten der Staatsregierung auf Kleine Anfragen, in den Geschäftsberichten der Bürgschaftsbank und der SAB. Sie können sogar mitdiskutieren und, falls vorhanden, sinnvolle Vorschläge einbringen. Bekanntlich befasst sich die Enquete-Kommission "Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen“ intensiv mit dieser Problematik, und an deren Ergebnissen beteiligen Sie sich doch auch, oder?