Zudem wurde mitgeteilt, dass in der Arbeitsgruppe im Landtag gerade die Frage der Verbesserung der Finanzsituation der Tierheime diskutiert und nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werde. Natürlich bin ich jetzt sehr gespannt, was uns die Staatsministerin über die angekündigten Handlungsempfehlungen und die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe im Landtag berichten wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich kurzfassen, weil es meine Vorredner nicht getan haben. Die SPD-Fraktion unterstützt das im Antrag zum Ausdruck gebrachte Anliegen, und obschon wir im Antrag einige kleinere Mängel entdecken konnten, werden wir ihm sowohl im Sinne des Wohls der Tiere im Freistaat Sachsen als auch als Zeichen unserer Anerkennung und Wertschätzung für die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter in den Tierheimen zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an dieser Stelle meinen Abgeordnetenkollegen Tino Günther vertreten. Er ist heute zu einem wichtigen privaten Termin unterwegs.
Mir ist es aber trotzdem wichtig, hier mitzusprechen, denn dem, was im Antrag der LINKEN als Bild gezeichnet wird, der Freistaat würde sich um die Problematik der Tierheime nicht kümmern, möchte ich ausdrücklich widersprechen. Wie ist dort geschrieben? – Der Antrag fordert, dass die Suche nach einer nachhaltigen Lösung für die finanzielle Notsituation der Tierheime durch die Sächsische Staatsregierung moderiert und gefördert werden muss.
Aber genau das tut doch der Freistaat! Über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes können neue Tierheimplätze, Pflegemittel und Gegenstände des Bedarfs, Futtermittel und Tierarztkosten gefördert werden. Der ursprüngliche Ansatz für Tierheime gemäß dieser Richtlinie lag in den Jahren 2009 und 2010 bei jeweils 290 000 Euro. Diesen haben wir im letzten Doppelhaushalt auf 400 000 Euro in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 erhöht.
Darüber hinaus hat sich die Koalition für den verbesserten Umgang mit Fundtieren eingesetzt. Hier wurde heute schon der Initiator, mein Kollege Tino Günther genannt. Im Mai 2011 erfolgte auch die gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit Fundtieren, an der der Sächsische Städte- und Gemeindetag, das sächsische Sozialministerium, die Landestierärztekammer, der Landestierschutzverband und nicht zuletzt die Koalitionsfraktionen mitgewirkt haben.
Mit dieser Empfehlung konnte die Zusammenarbeit von Tierheimen und Kommunen wesentlich gestärkt werden. Den Wünschen der Tierheime bei der Kostenübernahme für Unterbringung und Verpflegung von Fundtieren konnte damit weitgehend entgegengekommen werden. Es wird auch eine Evaluierung dieser Empfehlung erfolgen.
Aus der Antwort der Staatsregierung zum Antrag der LINKEN können Sie entnehmen, dass sie sich um die Probleme der Tierheime kümmert. Die hier gegebenen Beispiele verdeutlichen, dass die Koalition und der
Freistaat konkrete Maßnahmen ergreifen, dass den Aufgaben und Pflichten des Schutzes zum Wohl der Tiere nach Artikel 20a Grundgesetz nachgekommen wird. Ihren Antrag werden wir deshalb ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt die Empfehlung, die schon mehrfach angesprochen wurde, die von der Arbeitsgruppe zumindest mitinitiiert und angeregt wurde und zu der die Tierheime sagen, dass sie nicht ausreichend ist. Die Evaluation war eigentlich für Juni dieses Jahres vorgesehen. Na gut, das haben Sie bisher noch nicht getan. Aber Sie sagten, dass Sie das noch tun werden. Ich nehme einmal an, dass das gegen Ende des Jahres erfolgen wird. Ich glaube, dann wird man das Ergebnis auch genauso sehen.
Es reicht eben nicht, eine Empfehlung auszugeben, weil sich die Tierheime in den Verhandlungen mit den Kommunen für eine Empfehlung nichts kaufen können. Wir haben die Situation, dass sich auch nicht alle Kommunen an der Finanzierung beteiligen. Ich denke, man muss über andere Dinge nachdenken, vielleicht über eine andere Konstruktion, die dieser Pflichtaufgabe angemessen ist. Ich bin auch nicht der Meinung, dass eine Pflichtaufgabe der Kommunen zum großen Teil mit Ehrenamt durchgeführt wird.
Natürlich: Wir danken allen ehrenamtlich Tätigen. Es ist gut, dass sich gerade im Bereich Tierschutz viele Menschen bereit erklären, sich zu engagieren. Das Ehrenamt – das ist im Tierschutz genauso wie in allen anderen Bereichen – braucht aber ein Hauptamt. Wir können nicht annehmen, dass eine Pflichtaufgabe im Ehrenamt durchgeführt wird. Niemand würde auf die Idee kommen, andere Pflichtaufgaben der Kommunen in ein Ehrenamt zu verlagern. Denken Sie zum Beispiel an den öffentlichen Nahverkehr oder andere Punkte.
Wir müssen dafür sorgen, dass Tierheime ausreichend finanziert werden. Wir müssen ebenso dafür sorgen, dass die Pflichtaufgaben der Kommunen – Aufnahme von Fundtieren – auch mit professionellen Kräften besetzt werden.
Das knüpft gleich an das nächste Problem an. Wir haben die Situation – dies wurde bereits angesprochen –, dass wir zunehmend Exoten haben, die von Menschen im Freistaat gehalten werden. Weil diese die Tiere aussetzen oder aus anderen Gründen, landen sie in den Tierheimen. Zum Teil handelt es sich dabei um Tiere geschützter Arten – zum Teil streng geschützter Arten. Hier beginnt das Problem. Erstens gibt es nicht allzu viele Tierheime, die diese Fundtiere aufnehmen können. Man müsste sich
Zweitens sind die Tierheimmitarbeiter nicht darauf vorbereitet, mit Tieren umzugehen, die neu für sie sind. Hierbei wäre der Freistaat in der Pflicht, Weiterbildungen anzubieten. Diese müssten für die Mitarbeiter natürlich kostenlos sein. Sie müssten die Mitarbeiter befähigen, mit diesen Tieren tatsächlich umzugehen.
Drittens haben wir ein Problem, wenn es sich um streng geschützte oder geschützte Tiere handelt, für die eine Erlaubnis Voraussetzung für die Haltung ist. Wenn solche Tiere aufgegriffen werden, ist im Normalfall keine Haltungserlaubnis dabei. Die Tierheime nehmen Tiere auf, für die sie keine Haltungserlaubnis haben. Das geht so lange gut, solange sie als Fundtier – nämlich die ersten sechs Monate – behandelt werden. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, befinden sich die Tierheime in der Situation, dass die Haltung dieser Tiere illegal ist. Es liegt nämlich keine Haltungserlaubnis vor. Dann müssten diese Tiere vom entsprechenden Veterinäramt des Landkreises beschlagnahmt werden. Die Kosten für die weitere Unterbringung müssten von den Landkreisen getragen werden.
Nun befinden wir uns in der Situation, dass es nicht viele Tierheime gibt, die diese Tiere aufnehmen können. Diese nehmen auch Tiere aus anderen Landkreisen auf. Das hat zur Folge, dass sich der Landkreis, aus dem diese Tiere ursprünglich stammen, weigert, die Unterbringungskosten, die über diese sechs Monate hinausgehen, weiter aufzubringen. Vielmehr sagt der Landkreis dann Folgendes: Die Tiere sind im Tierheim in X, dann soll auch der Landkreis, in dem dieses Tierheim steht, die Kosten nach der Beschlagnahme aufbringen. Hierbei besteht tatsächlich Regelungsbedarf.
Die anderen schon genannten Fälle – wie die Unterbringung bei Inhaftierung von Personen, Betreuung oder Vormundschaft und die Abgabe von Tieren, die ebenfalls ein großes Problem darstellen – sind nicht geregelt. Nach wie vor bleiben, wenn derjenige, der in Haft genommen wird, nicht für die Unterbringungskosten aufkommen kann, die Tierheime auf den Kosten sitzen. Wir brauchen hierfür dringend eine Regelung.
Diese Beispiele machen deutlich, dass das, was wir bisher haben, nicht ausreichend ist, um die Situation der Tierheime zu verbessern. Besonders kleine Einrichtungen stehen aus verschiedenen, aber vor allem aus finanziellen Gründen vor dem Aus. Das können wir nicht akzeptieren.
Wir müssen uns auch weiterhin Gedanken darüber machen. Was durch die Empfehlung angestoßen wurde, ist für mich nicht ausreichend. Es muss weit darüber hinausgehen. Wir müssen uns grundsätzlich auf eine Struktur verständigen, wie die Pflichtaufgabe der Kommunen tatsächlich durch diese in geeigneter Form wahrgenommen werden kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Uraltantrag im parlamentarischen Sommerloch, das war mein erster Eindruck, als ich das Schriftstück vor mir liegen hatte. Nach der Beschäftigung mit seinem Inhalt stellten sich mir einige Fragen: Warum kommen die teilweise seit Langem drängenden Probleme der Tierheime und des Tierschutzes erst heute in das Plenum? Sind sie der einbringenden Fraktion doch nicht so wichtig, wie sie im Antrag glauben machen will? Weiterhin stellt sich mir die Frage: Weisen die inhaltsarmen Antworten der Staatsregierung in die gleiche Richtung?
Wenn ich lese, dass eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit Fundtieren gegründet wurde, ist damit offenbar das Problem für die Staatsregierung auch schon gelöst. Immerhin hat diese Arbeitsgruppe in mühevoller Kleinarbeit ein Papier produziert, das auf acht Seiten Empfehlungen zum Umgang mit Fundtieren im Freistaat Sachsen gibt. Ich will nicht ungerecht sein: Ein paar Anregungen enthält das Papier schon.
Ich möchte den sicherlich gut gemeinten Antrag nicht weiter bekritteln und werde ihm im Namen der NPDFraktion auch zustimmen.
Anschließend möchte ich aber doch noch folgende Frage in den Raum stellen: Warum wird der vom Grundgesetz geforderte Tierschutz nicht auf Nutztiere ausgedehnt? In einer Anhörung zum Thema Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine am 7. Mai 2008 führte Herr Dr. Neubauer, Amtstierarzt und Leiter des Lebensmittel-, Überwachungs- und Veterinäramtes beim Landratsamt Zwickauer Land, Folgendes aus: „Vielmehr sollten die Aktivitäten darauf abzielen, durch Änderung im europäischen bzw. Bundesrecht Voraussetzungen für einen besseren Tierschutz zu schaffen, damit die grundlegenden Tierschutzprobleme wie das Schächten oder unsägliche Langstreckentransporte von Tieren endlich ein Ende haben.“ Weiterhin heißt es: „Es gibt verschiedene Dinge, die offen sind und bei denen auch wir Tierärzte uns klare Regelungen wünschen. Ich hatte das Beispiel Schächten genannt. Ich brauche hier nicht im Detail zu erläutern, dass ich ein entschiedener Gegner davon bin. Mitunter sind die Behörden noch an unklare Rechtsvorgaben gebunden und müssen hier und da Ausnahmen genehmigen.“
Dr. Neubauer spricht hier von Ausnahmen für das betäubungslose Schächten, die es laut Aussage von Frau Clauß gar nicht geben dürfte. Dies ist nachzulesen in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Jürgen Gansel in der Drucksache 5/8861. Auch von illegalem Schächten und den Bezugswegen für daraus hergestellte Fleischprodukte weiß sie nichts zu berichten.
Ich erinnere an mehrfache Versuche meiner Fraktion, das betäubungslose Schächten verbieten zu lassen. Leider muss ich immer wieder feststellen, dass dieses unbeque
me Thema beiseitegeschoben oder als Provokation gegen bestimmte Religionsgemeinschaften denunziert wird. Dabei besteht hier ein wirklicher und weitaus dringenderer Handlungsbedarf.
Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt für die Staatsregierung Frau Ministerin Clauß, das Wort zu nehmen. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a in das Grundgesetz aufgenommen. Damit war Deutschland der erste EU-Mitgliedsstaat, der den Tierschutz in seine Verfassung aufgenommen hat.
Übrigens hat die EU recht, wenn sie die Situation im Bereich des Tierschutzes in Sachsen als sehr gut bewertet und dies auch nachprüft. Gerade im Februar dieses Jahres wurde von der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher ein Audit durchgeführt. Mit diesem Audit wurde die Durchführung von Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und beim Transport bewertet. Dabei fand in der Woche vom 6. bis 10. Februar ein Besuch im Freistaat Sachsen statt. Der Bericht sagt, dass das bereits gut entwickelte System der Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und beim Transport seit den vergangenen Audits noch weiter verbessert wurde. Diese Bewertung zeigt, dass in den Bereichen, in denen mein Haus die Fachaufsicht über die Kommunen hat, der Tierschutz sehr gut organisiert ist und sehr gut funktioniert.
Selbstverständlich laufen auch Verbesserungen. In der letzten Woche tagte zum ersten Mal die Projektgruppe Qualitätsmanagement im Tierschutz. Diese hat zum Ziel, die Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und deren Dokumentation effizienter zu gestalten und die Vorgaben der Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen in die Kontrollen zu integrieren.
Ebenso haben wir die Situation in den Tierheimen kontinuierlich verbessert, soweit uns dies möglich ist. Die Unterbringung von Fundtieren ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, die sich aus dem Fundrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt. Es handelt sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen.
Um hier dennoch Klarheit zu schaffen, wurden gemeinsame Empfehlungen des SMS und des SSG für den Umgang mit Fundtieren im Freistaat Sachsen erarbeitet – übrigens bundesweit vorbildhaft. Dazu gibt es auch verschiedene Anfragen aus anderen Bundesländern. An der Erarbeitung waren auch Mitglieder des Landestierschutzbeirates, die Landestierärztekammer und unsere
Abgeordneten Herr Alexander Krauß und Herr Tino Günther beteiligt, sodass ein breiter Konsens hergestellt wurde. Auch hierzu nochmals ausdrücklich mein Dankeschön.
Am 7. Juni 2011 wurden dann die Empfehlungen in Mitgliederrundschreiben des SSG veröffentlicht. Mit diesen Empfehlungen geht Sachsen neue Wege im Umgang mit Fundtieren. Das heißt: Ist für die Fundbehörde nicht klar, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt, muss sie dem Fundverdacht Vorrang einräumen und demnach für die Unterbringung des Tieres aufkommen. Es darf auch nicht mehr vermutet werden, dass eine Person, die sich nicht innerhalb der ersten vier Wochen beim Tierheim gemeldet hat, ihr Eigentum am Tier aufgeben wollte. Das war eine Vermutung, die zur Folge hatte, dass ein Tier schlechtergestellt wurde als ein Regenschirm – wir wissen, dass dafür sechs Monate Aufbewahrungsfrist gelten.
Es ist Aufgabe der Kommunen, diese Rechtspflichten zu erfüllen und mit den Tierheimträgern Verträge abzuschließen, die diesen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen. Es ist Aufgabe der Tierheime, solche Verträge einzufordern, sich für die Verhandlungen zusammenzuschließen, um auch gute Ergebnisse für alle zu erzielen. Gleichwohl wissen wir, dass die Unterbringung von Fundtieren für die Kommunen eine große Aufgabe ist. Daher gewährt das SMS seit 2001 Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes zur Schaffung von Tierplätzen, zur Anschaffung von Futtermitteln, zur Übernahme von Tierarztkosten für die Kastration und Sterilisation von herrenlosen Katzen oder auch für andere Aufgaben der Tierheime.
Wir danken nochmals allen, die sich hier im Tierschutz engagieren. Dafür verleihen wir auch jedes Jahr die Johann-Georg-Palitzsch-Medaille als Anerkennung für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Tierschutzes.
Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen nimmt den Tierschutz bei der Überwachung von Nutztieren und bei der Unterbringung von Fundtieren sehr ernst. Wir fühlen uns dem Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet, kommen diesen Verpflichtungen auch nach und fordern dies sehr wohl als selbstverständlich auch von den Haltern und Besitzern in entsprechender ethischer Verantwortung ein.