Ich möchte auch hier die Zustimmung der SPD-Fraktion zu Protokoll geben und noch auf zwei Sachen eingehen. Das eine ist Folgendes: In der derzeitigen, wirklich sehr kleinteiligen Kontrollregelung, die wir haben und die durch diesen Änderungsantrag geändert werden soll, wäre es möglich, durch die Studierendenwerke Kredite ohne Genehmigung des Staatsministeriums an Studierende zu geben. Das ist auch sinnvoll, weil Sie selbst in ihrem Haushaltsverfahren betonen, dass die wenigen Zuschüsse, die die Studierendenwerke bekommen, ausschließlich für Mensa-Essen und Bezuschussung da sind. Warum sollen die Studierendenwerke also nicht selber und ohne ihre Detailkontrolle darüber entscheiden, wie sie mit dem Geld der Studierenden umgehen?
Zum Zweiten noch einmal zu Kollegen Schmalfuß: Ich habe in Ihrer Rede vermisst, wo das Argument sein soll, diesem Änderungsantrag zu widersprechen. Bisher habe ich nicht entnehmen können, dass es keine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Studierendenwerken und SMWK gab. Die Änderung, die Sie im Hochschulgesetz vornehmen, zeigt doch eher das tiefe Misstrauen, das Sie gegenüber diesem Verwaltungsgremium zeigen. Deshalb wollen Sie für das Ministerium dort einen Sitz, weil sie offensichtlich Sorge haben, dass hier zu viel Autonomie und Freiheit herrscht.
Auch meine Fraktion stimmt diesem Änderungsantrag zu. Ich möchte noch einmal besonders stark betonen – darauf hat Kollege Gerstenberg schon hingewiesen –, dass Rechtsanwalt Brüggen ausdrücklich auf das Problem hingewiesen hat, dass ein beratender Sitz des SMWK rechtssystematisch hochproblematisch ist. Im Blick auf die Leistungsvereinbarungen ist zu sagen, dass die Studierendenwerke ohnehin nur ein sehr begrenztes Budget haben. Insofern erübrigt sich hier ein aufwendiges Aufsichtsverfahren.
Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 5/10250, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, und bitte um Einbringung; Herr Prof. Besier.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir möchten, dass die Informationspflicht des Parlaments erhalten bleibt. Es ist aufgrund der Autonomie der Hochschulen, die wir grundsätzlich begrüßen, ohnehin – das ist uns inzwischen aufgefallen – ein Problem, dass das Parlament nicht mehr unmittelbar mit den Anliegen der Hochschulen konfrontiert ist und von daher auch nicht mehr unmittelbar eingreifen kann. Von daher bitten wir darum, dass die Informationspflicht des Parlaments erhalten bleibt.
Informationspflicht ja. Die haben wir auch in unserem § 10 Abs. 4, aber nicht vor Erlass der Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung ist originär exekutive Tätigkeit. Deswegen ist dieser Änderungsantrag aus unserer Sicht nicht erforderlich.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, einer Reihe von Stimmen dafür ist dennoch der Antrag auch wieder mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Drucksache 5/10251, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich bitte um Einbringung durch Herrn Prof. Besier.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen die Lehre und die Forschung zusammenhalten. Das ist eine alte gute deutsche Tradition. Ich habe vorhin schon versucht
deutlich zu machen, wie sehr Forschung die Lehre befruchtet, und umgekehrt ist das natürlich ebenfalls der Fall. Wenn wir nun Hochschullehrer künftig verstärkt befristet einstellen, wenn wir zwischen Forschung und Lehre trennen, wenn wir also im Wesentlichen Lehrprofessoren und Forschungsprofessoren haben – Forschungsprofessoren, die mit Studierenden vermutlich allenfalls noch zufällig reden werden –, haben wir diese Tradition aufgebrochen.
Im Übrigen ist es so, dass, wenn Lehrkräfte befristet eingestellt werden, es sich dann um eine Form von Reiseprofessoren handelt, die natürlich überall versuchen, unterzukommen. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht wollen können. Wir wollen etablierte Hochschullehrer, Spitzenforscher, die mit ihren Ergebnissen Studierende begeistern.
Im Grundsatz gehen wir mit. Humboldt sagte Lehre und Forschung. Dabei soll es bleiben. Deshalb haben wir auch den Vorschlag abgelehnt, dass wir Dozenten nur für Lehre haben können. Allerdings entspricht eine solche befristete Regelung der Notwendigkeit, unseren Studierenden, die derzeit in besonders hoher Anzahl da sind, bis zum Jahr 2017 Lehrmöglichkeiten zu geben. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren von dieser Möglichkeit nur Gebrauch gemacht wird, wenn ein unabwendbares Bedürfnis besteht. Deshalb werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen.
Es gibt einen guten Grund, Schwerpunkte in Lehre und Forschung zu schaffen. Aber das dürfen keine Einseitigkeiten sein, wie Sie mit diesem Gesetzentwurf hier entstehen. Es ist richtig, dass wir einen erhöhten Bedarf haben. Aber dieser erhöhte Bedarf wird mit Sicherheit nicht 2017 vorbei sein; denn es lässt sich jetzt schon absehen, dass mit erhöhter Studierneigung und mit künftig wieder wachsenden Studienanfängerzahlen dieser Bedarf weit über das Jahr 2017 hinaus bleibt. Das, was jetzt hier geschaffen werden soll, ist ein Ausschließen von Professoren von der Forschung für fünf Jahre. In vielen Fachgebieten ist dann die Forschung für immer vorbei. Die Entwicklung ist abgelaufen. Das ist eine Sackgasse, und die ist falsch. Deshalb Zustimmung zum Änderungsantrag.
gegen dieses Verfahren erhoben wurden. Als weiterer juristischer Grundsatz wurde genannt, dass man aufgrund aktueller Engpässe und Probleme nicht ein Gesetz verändert, das eigentlich auf Dauer gestellt ist. Von daher, meine ich, wäre es schwierig, wenn wir den Einstieg in eine solche Gruppe von verstärkt lehrenden Hochschullehrern vornehmen würden, die auch noch begrenzt tätig sind.
Auch hier möchte ich die Zustimmung der SPD zum Änderungsantrag kundtun. Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir in dieser Änderung im Hochschulgesetz durchaus die Manifestierung der Prekarisierung im Wissenschaftsbereich sehen, weil die nun nicht nur bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern, sondern offensichtlich auch bei den Professoren und Doktoren stattfinden wird, indem man ihnen überwiegend Lehraufgaben überträgt. Bei der Situation, die wir bei dem Studierendenansturm derzeit haben, kann das nicht die Lösung sein, sondern ist das nur ein Beispiel für das Problem.
Ich lasse jetzt über diesen soeben eingebrachten Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, einer großen Reihe von Stimmen dafür ist dieser Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf die Drucksache 5/10253, Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Herr Mackenroth, bitte.
Es handelt sich, Frau Präsidentin, ausschließlich um eine rechtsförmliche Änderung. Die Änderungsbefehle, die wir bisher in einem Artikel haben, müssen aus förmlichen Gründen in zwei Artikel aufgespaltet werden. Bitte fragen Sie mich nicht, warum das so ist. Es muss so sein, und deshalb bitte ich um Zustimmung.
Ich werde nur kurz sagen, dass wir den ersten beiden Punkten des Änderungsantrags zustimmen könnten. Im dritten sind aber Inkrafttretungsfristen berührt, bei denen wir negative Folgen befürchten. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe zwei Stimmenthaltungen und eine Reihe Stimmen dagegen. Der Antrag ist aber mit großer Mehrheit angenommen worden.
Ich rufe den Antrag mit der Drucksache 5/10254 auf. Es ist ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Änderungsantrag wollen meine Fraktion SPD, aber auch DIE LINKE und die GRÜNEN maßgeblich auf eine Änderung des derzeit im Gesetzentwurf stehenden § 10 hinwirken. Dieser Paragraf ist der zentrale für die zukünftige Hochschulsteuerung in Sachsen.
Im Anhörungsverfahren gab es weit mehr Kritik an der Formulierung dieses Paragraphen, als bisher hier eingeräumt wurde. Auch wenn Sie leichte Abmilderungen vorgenommen haben – schauen Sie in das Gesetz –, steht weiterhin im Gesetz, dass in den zukünftigen Zielvereinbarungen, die zwischen dem Ministerium und den einzelnen Hochschulen vereinbart werden sollen, nicht nur die absoluten Immatrikulationszahlen, sondern auch die Absolventenzahlen vereinbart werden sollen. Das halten wir für wenig realistisch und nicht zielführend.
Wir gehen so weit und sagen, dass man über Absolventenquoten redet. Wir wollen, dass die Hochschulen sich darum kümmern, wie hoch der Anteil der Studierenden ist, die es bis zum Abschluss schaffen. Genaue Zahlen festzulegen widerspricht unserer Meinung nach jedoch der Realität in einer freien Hochschule und durchaus der freien Berufswahl.
Der zweite Punkt ist folgender: Sie haben es zwar umbenannt, jedoch steht weiterhin im Gesetz, dass Sie Sanktionen bei Nichterreichung dieser Ziele festschreiben wollen. Dies halten wir nicht für notwendig, weil der Haushaltsvorbehalt des Haushaltsgesetzgebers weiterhin gegeben ist und die Hochschulen natürlich ein intrinsisches Ziel haben, diese Zielvereinbarung zwischen Staatsregierung und Hochschule zu erfüllen.
Drittens sagen wir Folgendes: Es muss, damit es Verhandlungen auf Augenhöhe gibt, ein Verfahren im Konfliktfall bzw. im Fall eines Dissenses zwischen dem Ministerium und der Hochschule geben. Dafür haben alle drei Fraktionen Schlichtungsverfahren vorgeschlagen. Wir schlagen vor, dass es eine Kommission gibt, die von den Hochschulen und dem Staatsministerium paritätisch besetzt wird und deren Vorsitzenden der Landtag wählt.
Viertens sagen wir außerdem: Es ist richtig, organisatorische Grund- und Leitlinien in den Zielvereinbarungen, nicht dagegen die inhaltlichen Leitlinien festzulegen. Im Sinne der Hochschulfreiheit kann es weiterhin nur die Sache der Hochschule sein. In inhaltliche Kompetenzen der Hochschulen sollten wir nicht hineinregieren.
Fünftens sagen wir: Die Hochschulen haben viel Zeit und Kraft darauf verwendet, ihre eigenen Pläne – Entwicklungs- und Zukunftspläne – festzulegen. Es ist sinnwidrig, genau diese Pläne bei diesem Prozess der Zielvereinbarung zu ignorieren. Deswegen halten wir es für sinnvoll, diese hier aufzuführen und zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren! Zu guter Letzt – daran sollten wir alle Interesse haben – sollten diese Zielvereinbarungen zur Information dem Haushaltsgesetzgeber bekanntgegeben werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ich bitte die Koalitionsfraktionen, den vorliegenden Antrag von den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN abzulehnen. Hintergrund ist, dass wir über den § 10 lange – auch im Ausschuss – diskutiert haben. Es gab eine entsprechende Nachsteuerung der Koalitionsfraktionen.