Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Herr Abg. Mackenroth, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es ist schon merkwürdig: Beim Semesterticket, wo es nicht so in die Argumentation passt, ist die Gruppe der Promovenden verschwindend klein und kann vernachlässigt werden. Hier sind es dann auf einmal mehr als 10 000.

Wir haben im Ausschuss sehr lange darüber diskutiert, ob wir eine solche Promovendenvertretung brauchen. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass wir sie nicht brauchen, weder als Zwangsmitgliedschaft noch auf freiwilliger Basis. Wer, wenn nicht unsere Promovenden, sind in der Lage, sich selbst zu artikulieren? Ich glaube, damit würden wir nur überflüssige Bürokratie schaffen. Deswegen lehnen wir diesen Änderungsantrag ab.

Herr Prof. Besier, bitte.

Meine Fraktion stimmt diesem Antrag zu. Es gibt viele Gründe; Kollege Mann hat fast alle genannt. Ein wichtiger Gesichtspunkt scheint mir, dass man Dinge, die sich bewährt haben, behalten soll. An der Universität Leipzig gibt es eine Doktorandenvertretung. Der Vertreter war auch bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss. Das, was er gesagt hat, überzeugt ganz einfach. Mehr noch, die gesamte Universitätsleitung ist offenbar sehr zufrieden mit diesem Weg. Was will man mehr? Von daher finde ich es absurd, so etwas nicht einzuführen, wenn wir hier im Land positive Erfahrungen mit so einem Gremium gemacht haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Mann, bitte.

Ich will nur kurz auf Kollegen Mackenroth antworten. Mit „sehr lange im Ausschuss beschäftigt“ müssen Sie die eine Minute gemeint haben, in der Sie mich maßgeblich zu diesem Punkt angeschwiegen haben.

Ich sage es noch einmal: Diese Regelungen sind sinnvolle Regelungen. Es gibt in Sachsen nicht nur in Leipzig, sondern inzwischen auch in Freiberg Promovierendenvertretungen, die auch in anderen Standorten auf dem Weg sind. Diese machen sich mehr oder weniger außerhalb des Gesetzes und auf eigene Initiative der Hochschulen in ihren Grundordnungen auf den Weg.

Diese nach außen und innen ansprechbare Gruppenvertretung ist in unser aller Interesse, auch im Interesse der Hochschulen. Das wurde auch in der Anhörung in unserem Ausschuss deutlich. Deshalb bitte ich um etwas längere sorgfältige Prüfung und Zustimmung zu dem Änderungsantrag.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Mackenroth, bitte noch einmal.

Herr Kollege, ich habe Sie nicht angeschrien. Ich werde das auch in Zukunft nicht tun.

(Holger Mann, SPD: Angeschwiegen!)

Ach, angeschwiegen, ich habe angeschrien verstanden. Dann ist es gut.

Wir haben uns schon inhaltlich damit auseinandergesetzt. Wir haben es auch in unseren Arbeitskreisen diskutiert und das Für und Wider abgewogen. Wir glauben ernsthaft,

dass unsere Promovenden sich selbst artikulieren können. Deswegen halten wir das für nicht erforderlich.

Ich lasse jetzt über den soeben eingebrachten Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat es dennoch eine Mehrheit für Ablehnung gegeben.

Meine Damen und Herren! Unser letzter Änderungsantrag ist Drucksache 5/10257 von der SPD-Fraktion. Herr Abg. Mann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Änderungsantrag beschäftigt sich mit der Situation von Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten an unseren Hochschulen und mit der Frage, wie wir die Gleichstellung voranbringen. Ich würde ihm die Überschrift „Chancengerechtigkeit“ geben, weil es genau darum geht.

Wir haben in diesem Änderungsantrag niedergelegt, dass wir zur Förderung der Chancengerechtigkeit und Inklusion zum einen die Hochschulen in ihrer Aufgabe stärker daran binden wollen, dieses Wissen zur Schaffung von Barrierefreiheit zu vermitteln. Wir wollen, dass insbesondere der Beauftragte für die Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit in das Hochschulgesetz geschrieben wird. Er hat selbst an großen Hochschulen teilweise nur vier Semesterwochenstunden Zeit, um sich um diese Gruppe, die mehr als 10 % der Studierenden umfasst, zu kümmern. Wir wollen damit einen verlässlichen Ansprechpartner einsetzen, der sich um die Interessen dieser Studierenden, aber natürlich auch das Thema Inklusion insgesamt – das sollte uns gerade in einer alternden Gesellschaft am Herzen liegen – kümmert.

Wir wollen das Thema Gleichstellung nicht nur in Hochschulentwicklungsplänen und in Reden des Parlamentes niedergelegt sehen, sondern wir wollen wirklich mehr Frauen in der Wissenschaft. Wir wollen im Rahmen des Hochschulgesetzes auch Regelungen treffen, die dafür die Möglichkeiten bieten.

Deswegen schlagen wir mit unserem Änderungsantrag vor, dass die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen gestärkt wird. Das sieht unter anderem vor, dass man die Amts- und Mandatszeiten auf zwei Jahre festlegt, damit man den Mitarbeitern, die selten noch Verträge über fünf Jahre haben, die Möglichkeit gibt, dieses Amt auszufüllen, und trotzdem eine gewisse Kontinuität in diesem Amt gewährleistet.

Wir wollen den Gleichstellungsbeauftragten vor allem Stimmrecht in den Berufungskommissionen geben. Damit das auch fürderhin in allen Bereichen zu mehr Gleichstellung und insbesondere Berücksichtigung von Frauen bei den Berufungsverfahren gibt, sagen wir: Die sächsischen Hochschulen sind so weit, dass in ihren Berufungskommissionen mindestens drei weibliche stimmberechtigte Mitglieder sitzen sollten – also circa 30 % der Mitglieder –, um dieses Ziel voranzubringen.

Die TU Dresden praktiziert dies jetzt schon erfolgreich. Ich bin mir sicher, dass die sächsischen Hochschulen dazu in der Lage sind. Es wäre sinnvoll, diese Praxis weiter zu stärken. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Mackenroth, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das Anliegen ist unbestritten und wird von uns geteilt. Wir glauben, dass der beschriebene Weg nicht der richtige ist. Wir sehen kein Gesetzgebungsdefizit, sondern allenfalls ein Vollzugsdefizit, um das wir uns allerdings werden kümmern müssen. Das soll aber nicht pauschal für alle Hochschulen im Freistaat geschehen, sondern individuell von Hochschule zu Hochschule.

Die Situationen an den Hochschulen sind vollkommen unterschiedlich. Wir werden – das kann ich für meine Fraktion ankündigen – in der nächsten Zeit eine Bestandsaufnahme machen und dann schauen, ob es individuellen Handlungsbedarf, zum Beispiel über die Zielvereinbarungen, gibt. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Schaffung eines neuen Beauftragten erkennen wir nicht.

Herr Prof. Besier, bitte.

Ich möchte deutlich machen, dass meine Fraktion, DIE LINKE, diesem Antrag zustimmen wird. Ich möchte in Sonderheit die Situation von Behinderten an Universitäten hervorheben. Es ist so, dass es in anderen Hochschulgesetzen – das wissen Sie – eine solche Bestimmung gibt. Die Behindertenvertretungen haben uns das auch eindringlich geschrieben – mit „uns“ meine ich uns Abgeordnete – und deutlich gemacht, welche Schwierigkeiten es gibt und dass man Garantien und Verlässlichkeit brauche. Darauf hat Kollege Mann schon hingewiesen. Deshalb sehen wir keinen Grund, dem nicht zuzustimmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Damit ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Damit sind die Änderungsanträge abgearbeitet, meine Damen und Herren. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der beschlossenen Änderung zu beraten und artikelweise abzustimmen. Gibt es dagegen

Widerspruch? – Sollte es eine Begehrlichkeit auf eine punktweise Abstimmung geben, dann bitte ich Sie, mir das vor Abstimmung des jeweiligen Artikels zu signalisieren.

Ich beginne mit der Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen. Die Überschrift ist mit Mehrheit angenommen worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 1 – Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten und damit mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 3 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4 – Änderung des Universitätsklinikagesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4a – Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Artikel 4a wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4b – Änderung des Gesetzes über die Sächsische Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4c – Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der sächsischen Verwaltung Meißen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Somit wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4d – Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4e – Änderung des Sächsischen Frauenfördergesetzes. Wer gibt die Zustim

mung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten, deshalb Zustimmung.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4f – Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenhaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4g – Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Es wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 5 – Neufassung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Wer gibt die Zustim