Die Fraktion DIE LINKE schlägt vor, dass das bisherige Mitglied Herr Kollege Gebhardt und das bisherige stellvertretende Mitglied Herr Kollege Neubert ihre Plätze tauschen.
Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung ebenfalls geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Wir können also auch hier offen abstimmen.
Wer dafür ist, Herrn Neubert als Mitglied des 3. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Genannte bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen gewählt.
Wir haben jetzt noch eine zweite Abstimmung. Es handelt sich ja um einen Tausch. Wir müssen noch über Herrn Gebhardt als stellvertretendes Mitglied des
Wer dafür ist, Herrn Gebhardt als stellvertretendes Mitglied des 3. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Genannte bei einigen Stimmenthaltungen gewählt.
Zur Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtags schreibt § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kon
trolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat
Sachsen eine gewisse Verfahrensweise vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen.
Meine Damen und Herren! Auch diese Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums durch Handzeichen abgestimmt wird. – Dies ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
wählen. Gestatten Sie mir aber einen Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 1 des sächsischen Kontrollgesetzes ist der Kandidat gewählt, wenn er die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also 67 Stimmen, erreicht. Das ist auch bei offener Abstimmung zu berücksichtigen. Wer dem Vorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Kandidat mit deutlich mehr als 67 Jastimmen gewählt.
Er nimmt die Wahl an. Damit ist Herr Heiko Kosel gewählt und dieser Tagesordnungspunkt ist ebenfalls beendet.
1. Aktuelle Debatte: Sächsische Wissenschaftslandschaft stärken – Chancen des Bundesprogrammes „Zwanzig20 – Partnerschaft für
Die Verteilung der Redezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minuten,