Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Aus meiner eigenen Studentenzeit an der Justus-LiebigUniversität in Gießen weiß ich nur zu gut, dass die dortigen Studentenvertreter mit den Zwangsbeiträgen der Studenten kostenaufwendige Ausländer-, Schwulen- und Antifa-Referate unterhielten, mit deren Geldern sich verdiente linke Langzeitstudenten gut über Wasser halten konnten. So musste ich während meiner Studentenzeit in Gießen auch oft genug linke Uni-Postillen lesen, die auch mit meinen Semesterbeiträgen finanziert wurden und in denen regelmäßig gegen meine Burschenschaft gehetzt wurde – die Burschenschaft, der mein Fraktionskollege Schimmer und ich noch heute angehören –, und ich kann deswegen sagen, dass auch aus Sicht der Deutschen Burschenschaft und anderer korporationsstudentischer Verbände der Vorstoß der Staatsregierung zu unterstützen ist.

(Beifall bei der NPD)

Um die schon erwähnten vielen sachfremden Aktivitäten zu tarnen, kümmern sich die sogenannten Studentenvertreter, die oftmals nur durch 25 % Wahlbeteiligung bei StuPa-Wahlen legitimiert sind, auch um soziale Anliegen wie das Semesterticket. Doch das ist oftmals nur ein Feigenblatt. Dieses linke Alimentierungsmodell der Hochschul-Linken wird in Sachsen nun sicherlich ein Ende finden, wozu die NPD den Koalitionären nur gratulieren kann. Wenn es so kommt wie in Sachsen-Anhalt, dass 80 % der Studierenden vor dem zweiten Semester ihre Zwangsmitgliedschaft beenden, dann wird das wahre Legitimationsdefizit der verfassten Studentenschaft

sichtbar. Die Fraktionen zu meiner Linken erklärten hier eben wortreich, dass es hierbei um Demokratieabbau gehe. Dann trauen Sie sich doch, die Studenten selbst entscheiden zu lassen, ob sie aus ihrem Zwangsverein austreten oder nicht, und dann zeigt sich das wirkliche demokratische Legitimationsdefizit von ASten und organisierten Studentenschaften.

(Beifall bei der NPD)

Ein zweites Argument für diesen Gesetzentwurf ist die Einführung von Studiengebühren für wirkliche Studien

gammler. Die NPD hat sich auch in diesem Landtag immer wieder für ein gebührenfreies Erststudium in der Regelstudienzeit eingesetzt, da unserer Auffassung nach der Hochschulzugang kein Privileg der Besserverdienenden und ihres Nachwuchses sein darf. Akademische Bildung – wir haben es immer wieder betont – darf keine Frage des Geldbeutels sein, sondern muss eine Frage der Befähigung und der Leistung sein. Deswegen werden wir auch weiterhin selbstverständlich für ein gebührenfreies Erststudium in der Regelstudienzeit eintreten. Wer die Regelstudienzeit aber deutlich überschreitet, der muss einfach mit Studiengebühren rechnen und belegt werden, weil es der Steuerzahler – dazu gehören auch einfache Handwerker und Fließbandarbeiter – nicht hinnehmen muss, dass mit seinen Steuerabgaben Dauerstudenten ohne eigenen Finanzierungsanteil teilweise über Jahre subventioniert werden. Die im Gesetzentwurf veranschlagten vier Semester Überziehung sind nach unserer Auffassung daher angemessen.

Wenn eine Angleichung an europäische Gepflogenheiten sinnvoll ist, dann die im Gesetzentwurf vorgesehenen Studiengebühren für EU-Ausländer. Für die NPD ist es selbstverständlich nicht hinnehmbar, dass Deutsche im EU-Ausland massive Studiengebühren für ein Bachelor- und Masterstudium berappen müssen, in Deutschland EUAusländer aber bislang kostenfrei studieren können. Noch deutlicher wird dieser missliche Umstand, wenn man über die europäischen Grenzen blickt. In Deutschland studieren beispielsweise über 11 000 Chinesen – nicht etwa deswegen, weil sie hier die besten Studienbedingungen vorfinden, sondern weil man im Gegensatz zu China und vielen anderen Ländern dieser Welt hier kostenfrei studieren kann. Deutsche Hochschulen sind nach unserer Auffassung aber keine Sozialeinrichtungen für ausländische Studierende und sollten daher angemessene Studiengebühren erheben, wie sie international üblich sind. Insofern fordern wir die Ausweitung der Erhebung von Studiengebühren auch auf Nicht-EU-Ausländer.

Ich komme zum Ende. Aus Sicht der NPD enthält das Hochschulfreiheitsgesetz also drei positive Kernelemente:

Erstens – das demokratische Austrittsrecht von Studenten aus der zwangsverfassten Studentenschaft, – zweitens – Studiengebühren für wirkliche Bummelstudenten bei weiterer Gebührenfreiheit für Normalstudenten und – drittens – Studiengebühren für EU-Ausländer.

Über kleinere Kritikpunkte am Gesetzentwurf, darunter etwa § 10 Abs. 3 des Gesetzentwurfs zu den Zielvereinbarungen der Hochschulen und staatlichen Sanktionsmöglichkeiten im Falle der Nichterfüllung, sehen wir hinweg und stimmen dem Gesetzentwurf aus den drei genannten Hauptgründen zu.

(Beifall bei der NPD)

Wir gehen in die nächste Runde. Es beginnt wieder die CDU-Fraktion; Herr Prof. Schneider, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochschulen sind Einrichtungen, die Forschung betreiben. Sie schaffen damit neues Wissen, sie vermitteln wissenschaftliche Lehre. Das sind die Aufgaben – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wenn wir heute die Novelle für das Hochschulgesetz verabschieden – es ist eine große Novelle –, so ist dem ein ausgesprochen intensiver Diskussionsprozess vorangegangen. Ich meine damit nicht, Herr Besier und Herr Mann, die von Ihnen eher plattitüdenhafte Darstellung einzelner Punkte. Uns geht es mit dem Gesetzentwurf – das will ich in aller Klarheit festhalten – um mehr Freiheit und mehr Autonomie für die Hochschulen.

Sie nannten im Wesentlichen zwei Kritikpunkte, alles andere steht bei Ihnen offensichtlich eher im Hintergrund. Der eine Punkt ist der § 10. Wenn Sie den Gesetzentwurf sehen und den Änderungsantrag danebenlegen, dann werden Sie feststellen, dass wir genau die Punkte, die die Sachverständigen in der Anhörung insoweit genannt hatten, zurückgenommen haben. Uns geht es nicht um Ersatzvornahme seitens des SMWK, und uns geht es auch nicht um Sanktionen, sondern uns geht es um Verhandlungen auf Augenhöhe.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD)

Staat und Universitäten sowie Fachhochschulen, wie im Übrigen auch Berufsakademien, sind Partner, und sie werden partnerschaftlich bleiben. Wir waren in den vergangenen zweieinhalb Jahren bei unseren Partnern, übrigens auch bei unseren Studentinnen und Studenten, zum § 24, den Sie im Grunde alle in den Vordergrund gerückt haben. Die Vorhaltungen, Herr Mann, die Sie gemacht haben, sind eher ein Schlechtwetterrundschlag, mehr ist es nicht. Es war Polemik und überhaupt keine Sachargumentation, die Sie geboten haben.

(Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD)

Wir waren noch in der vergangenen Woche bei den Studentinnen und Studenten – wenn ich „wir" sage, dann waren das Herr Kollege Mackenroth und ich – und haben ihnen angeboten, mit ihnen im Gespräch zu bleiben. Das biete ich hier erneut ausdrücklich an. Wir sorgen uns um diese Gruppe natürlich ebenso sehr, wie Sie dies vorzugeben scheinen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zwei Aspekte nennen, die sich mit dem Hochschulgesetz verbinden und in denen auch der freiheitliche Ansatz deutlich wird. Der eine Punkt ist das Alumni-Wesen. Wie Sie aus unserem Änderungsantrag ersehen können, geht es uns bei der Neuregelung um die früheren Ausgebildeten und auch um die Mitarbeiter unserer Hochschulen. Wir haben hier derzeit, wie in der Anhörung deutlich geworden ist, eine datenschutzrechtlich ungeklärte Ausgangslage. Es gibt zwar gegenwärtig eine Regelung, dass die Hochschule Daten verwenden darf; aber sie darf dies nur selbst, sie kann sich keiner Dritten bedienen.

Das beginnt schon damit, wenn ich beispielsweise ein AnInstitut bitten möchte, sich bei der Hochschule für die Alumni-Arbeit mit einzusetzen. Damit habe ich zurzeit Schwierigkeiten. Es muss klar fixiert sein, unter welchen Voraussetzungen auch Dritte an einer Hochschule hierbei helfen können. Wir reagieren damit auf diese Gesichtspunkte, die die Sachverständigen genannt haben, und wir wollen damit dem bereits jetzt auf dem Weg befindlichen Alumni-Wesen unserer Universitäten – Beispiel: Universität Leipzig – ein Stück Rechnung tragen. Schauen Sie sich einmal die Homepage der Universität Leipzig an.

Wir wollen nicht verheimlichen, dass sich mit dem Thema Alumni-Wesen auch hier der Gedanke verbindet, der von zahlreichen amerikanischen Universitäten – dort im Übrigen bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts – ausgeht. Dort haben Zuwendungen an die Universitäten von ehemaligen Studenten und von engagierten Bürgern Tradition. Wir wollen uns dies auch hier ein wenig zunutze machen, sozusagen unter einer Verbreiterung auch der personellen Basis. Das geht nur mit datenschutzrechtlicher Klarstellung,

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

und ich sage Ihnen vorsorglich, bevor gleich wieder der Vorwurf von Ihnen kommt, Herr Mann: In Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen eines Landes und gestiegener Ausgaben und auch Aufgaben ist dies natürlich kein Ersatzweg, sondern eine sinnvolle Ergänzung zu der in Zukunft ohnehin kooperativ zu denkenden Finanzierung unserer Hochschullandschaft. Ich möchte an dieser Stelle dem Herrn Datenschutzbeauftragten mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für die Zuarbeit und die Unterstützung danken, die Sie uns bei der Formulierung des entsprechenden Abschnitts des Hochschulfreiheitsgesetzes in unserem Änderungsantrag geleistet haben. Danke!

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wenn Sie mir noch kurz eine Bemerkung gestatten: Eine weitere Änderung des Gesetzentwurfes hat die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen zum Gegenstand. Nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage richten sich Wirtschaftsführung und Rechnungswesen nach kaufmännischen Grundsätzen. Dies soll auch im Regelfall so bleiben. Nach der Anhörung hat sich allerdings ergeben, dass wir für die Kunsthochschulen eine Ausnahme machen müssen. Ihnen fehlt wegen ihrer derzeitigen Ausstattung die erforderliche finanzielle und verwaltungstechnische Kraft, um nach kaufmännischen Grundsätzen zu wirtschaften und zugleich kamerale Daten für das SMWK bereitzuhalten. Die Kunsthochschulen werden sich, wenn man dem Änderungsantrag folgt, daher künftig für eine kamerale Wirtschaftsführung entscheiden können.

Ich sage Ihnen: Ich bin mit dem Produkt, mit dem Geleisteten, das wir hier gemeinsam auf den Weg gebracht haben, ausgesprochen zufrieden und bedanke mich bei allen Beteiligten, die mitgewirkt haben, auch bei den Sachverständigen in der Fraktion, und sage Ihnen noch

einmal: Wir werden mit unseren Partnern – dazu gehören selbstverständlich auch alle Studentinnen und Studenten – weiter im Gespräch und im direkten Kontakt bleiben, und wir werden natürlich sehen, wie dieses gute Gesetz, wie wir es heute auf den Weg bringen, auch in der Zukunft eine gute Rolle spielen wird.

Ich bitte sehr herzlich um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Linksfraktion wünscht nicht mehr zu sprechen. Die SPD? – Herr Abg. Mann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Prof. Schneider, ich will nicht versäumen, in der zweiten Runde ebenfalls zu antworten, insbesondere auf das, was Sie gerade behauptet haben. Herr Schneider, mal ehrlich: Angesichts dessen, was hier im Plenum zu diesem Hochschulgesetz, zu dieser Novelle gelaufen ist – das, was Sie jetzt als „ausgiebigen Diskussionsprozess“ bezeichnen, ist ja wohl ein Hohn,

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

angefangen bei dem Versuch, Ihren Entwurf ohne 1. Lesung hier im Plenum binnen zwei Wochen durch eine Ausschussanhörung zu boxen, dem wir erst mit einem Gutachten des Juristischen Dienstes begegnen konnten. Ich zitiere daraus – nicht meine Worte –; der Juristische Dienst hat dieses Vorgehen gestoppt. Im Gutachten hieß es: „Unter Berücksichtigung der genannten Umstände besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass eine angemessene Anhörungsvorbereitung und somit die ordnungsgemäße Durchführung der Anhörung durch die kurze Frist zwischen Einbringung des Gesetzentwurfes und Anhörungstermin nicht gewährleistet ist. Der Anhörungstermin wäre somit zu früh bestimmt und unstatthaft.“

Darüber hinaus Ihr Versuch, unseren lange vorgelegten und vorbereiteten Änderungsantrag zu dieser Novelle vom Anhörungsverfahren auszuschließen, bis hin zum letzten Akt, dass Sie diese maßgebliche Änderung im § 24, die Änderung bei der Mitgliedschaft der verfassten Studierendenschaft, erst als Tischvorlage im Ausschuss präsentierten, die nicht mit den Studierenden diskutiert war – das alles zeigt die Verlogenheit dieser Behauptung. Sich dann scheinheilig hinzustellen und zu sagen, wir ändern das jetzt in aller Gemütsruhe, ohne dass Sie mal geschaut haben, ob Rektoren, Studierende, Studentenpfarrer oder Verkehrsbetriebe gesagt haben, diese Änderung sei nicht sinnvoll, sie sei schädlich, teuer und undemokratisch, hier zu sagen, das sei ein ganz normaler Prozess, es sei ganz normales Vorgehen – das nenne ich verlogen. Sie sollten ehrlich mit sich und diesem Gesetz sein und sich eingestehen, dass das schlicht und einfach parteipolitische Interessenwahrnehmung war und nicht mehr.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Wünscht die FDP noch das Wort? – Herr Tippelt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie kaum anders zu erwarten, beschäftigen sich die Kollegen von der Opposition mal wieder nur mit den Details, anstatt das große Ganze zu sehen.

(Heiterkeit bei der SPD und den GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Prof. Besier, Sie schwärmen hier von US-amerikanischen Hochschulen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Dr. Gerhard Besier, DIE LINKE)

Sie wissen aber schon, dass dort die Hochschullandschaft sehr differenziert ist, dass es dort Studiengebühren gibt und unternehmerische Hochschulführung bei höherem Drittmitteleinsatz in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Regel ist. Den Studenten neue Freiheiten einzuräumen spielt für uns eine wichtige Rolle. Freiheit wiederum bringt nun einmal stets auch mehr Eigenverantwortung mit sich.

Fakt ist: Eine verfasste Studentenschaft, die von freiwilligen Mitgliedern getragen wird, hat eine deutlich größere Legitimation als eine, die sich auf Zwangsmitglieder stützt.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Sollten die Mitglieder tatsächlich – wie an die Wand gemalt wird – in Scharen davonlaufen, wäre es vielleicht eher an der Zeit, dass der Studentenrat bedarfsgerechter arbeitet und den Studenten attraktive Angebote macht bzw. sein Angebot auf wirklich nachgefragte Inhalte abstimmt.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Solidarität ist ein Fremdwort für die FDP!)

Genau deshalb sehen wir darin eine Chance, das Profil des Studentenrats zu schärfen, damit auch der einzelne Student sehen kann, ob – und konkret was – der Studentenrat für ihn bringt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hochschulfreiheitsgesetz bringt aber noch weitere zielführende Neuerungen mit sich. So werden Langzeitstudenten zukünftig zur Kasse gebeten, um damit die Qualität der Lehre weiter zu verbessern.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist auch Freiheit!)