Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

Wenn Sie es ganz exakt wissen wollen, dann würde ich Ihnen das nachliefern, aber eine Größenordnung von 60 ist über die Jahre als die Größenordnung zu verzeichnen gewesen, die sich regelmäßig eingestellt hat.

Wie groß sind die berechneten Einstellungskorridore nach Ihrer Rechnung für die nächsten fünf Jahre, also von 2015 bis 2020?

Das würde ich Ihnen gern schriftlich nachreichen.

Wir kommen zur nächsten Frage der Abg. Frau Köditz von der Linksfraktion; Frage Nr. 11.

Vielen Dank, Herr Präsident. In meiner Frage geht es um Umstände und Anlass

der faktischen Absetzung des Landespolizeipräsidenten Bernd Merbitz durch den Innenminister Markus Ulbig und dessen Versetzung auf den Posten des Polizeipräsidenten der Stadt Leipzig.

Presse- und Medienberichterstattungen vom Freitag, den 12. September 2012 zufolge hat Innenminister Markus Ulbig den langjährigen sächsischen Landespolizeipräsident Bernd Merbitz (seit 2007) mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 auf den Posten Polizeipräsidenten der Stadt Leipzig versetzt ohne dabei eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für das höchste Polizeiamt in Sachsen zu benennen. Gleichzeitig wurde aber der bisherige Leipziger Polizeipräsidenten Horst Wawrzynski in den vorläufigen Ruhestand versetzt. Nach einem Bericht von DNNonline vom 21.09.2012 sei diese Versetzung auch für die Polizisten in Leipzig überraschend gewesen sein, denn es wurde „stets ein anderer Name als möglicher

Wawrzynski-Nachfolger gehandelt: Ulrich Bornmann, Leiter der Leipziger Bereitschaftspolizei“. „Die Leitung der Abteilung 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung/ Landespolizeipräsidium im Innenministerium soll künftig ein Jurist übernehmen. Das Innenministerium will eine externe Besetzung anstreben. Eine Degradierung für Bernd Merbitz ist es trotzdem. Mancher mutmaßt schon jetzt, dass der Innenminister damit einen Mann aus der zentralen Verantwortung nimmt, der ein paarmal zu oft widersprochen hat.“, ist weiter in der „Leipziger Internetzeitung“ unter: http://www.l-iz.de/Politik/Sachsen/2012/ 09/Coming-home-Bernd-Merbitz-wird-Polizeipraesidentin-Leipzig.html, nachzulesen.

Wegen der erst am Freitag, den 21.09.2012 durch den Pressesprecher des Innenministeriums erfolgten Bekanntgabe der Absetzung und Versetzung des Landespolizeipräsidenten war zu diesem Tag der Termin für die Einreichung einer mündlichen Anfrage im regulären Verfahren (20.09.2012) bereits verstrichen. Angesichts dieser Fristenlage ist eine rechtzeitige Beantwortung der sowohl im Interesse der Öffentlichkeit liegenden als auch in unmittelbarer Ausübung der verfassungsmäßig gebotenen Kontrolle der Staatsregierung durch die gewählten Abgeordneten gestellten Fragen nur noch im Wege der Einreichung einer Dringlichen Mündlichen Anfrage zur September-Landtagssitzung zur Beantwortung durch die Staatsregierung möglich. Hinzu kommt, dass die zu hinterfragende Versetzung bereits am 1. Oktober 2012 wirksam wird, sodass sich nach diesem Zeitpunkt diese Versetzungsentscheidung betreffende Fragestellung

faktisch erledigt haben dürften.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Warum, aus welchen tragenden Gründen, welchem möglichen Personal-/Personalentwicklungskonzept folgend und zu welchem konkreten Zeitpunkt wurde durch den Sächsischen Innenminister Markus Ulbig die Entscheidung zur faktischen Absetzung von Bernd Merbitz als langjährigen Sächsischen Landespolizeipräsident und dessen Versetzung auf die Dienstposten der Leipziger Polizeipräsidenten getroffen, die im offensichtlichen

Widerspruch zur Würdigung des Landespolizeipräsidenten durch Innenminister Ulbig steht: „Bernd Merbitz ist ein Mann der Tat. Ich schätze ihn als Polizist mit Leib und Seele. Insbesondere im Kampf gegen Rechtsextremismus hat er sich über die Landesgrenzen hinaus einen Namen gemacht. Für sein Engagement erhielt er den PaulSpiegel-Preis des Zentralrats der Juden in Deutschland. Wie kaum ein anderer verfügt er als langjähriger Staatsschutzleiter über exzellente operative Kenntnisse. Bernd Merbitz hat die Soko Rex mit aufgebaut.“?

2. In welcher Weise ist das unübliche Verfahren des Innenministers, die Entscheidung zur faktischen Absetzung des Landespolizeipräsidenten zu treffen, ohne dabei gleichzeitig das höchste Polizeiamt mit einer Nachfolgerin oder einen Nachfolger im Amt zu besetzen, politisch, sachlich, polizeiorganisatorisch und dienstrechtlich

verantwortbar und vertretbar, und welche Folgen sind in der Polizeiorganisation und Wahrnehmung infolge der ausgebliebenen Personalentscheidung abzusehen oder zu erwarten?

Diese Frage entfällt, da das Ministerium heute Abend 17:35 Uhr per Presseinfo mitgeteilt hat, dass mit dem 58-jährigen Juristen Rainer Kann aus Niedersachsen ein Generationenwechsel an der Spitze der Polizei endlich gelungen ist.

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Köditz, ich freue mich über die Anerkennung für Herrn Merbitz, die auch aus Ihrer Fragestellung spricht.

Ich habe Sie zitiert.

An dieser Stelle sind wir uns einig. Ich schätze Bernd Merbitz und seine Art. Seine zupackende Art ist viel wert für unsere Sicherheit. Er übernimmt in Leipzig zwei wichtige Aufgaben, die vielleicht wichtigste Polizeidirektion und die zentrale Koordinierung der Polizeiarbeit gegen Rechtsextremismus.

Wir diskutieren öffentlich viel über das NPD-Verbot. Wichtig ist aus meiner Sicht aber in erster Linie, dass wir den operativen Druck auf die Szene erhöhen. Dazu braucht es eine noch bessere zentrale Koordination der Polizeiarbeit im Lande. Ich will die Aktivitäten von Kameradschaften, Skinheads und Neonazis kaputtmachen, weil diese Leute unsere Heimat kaputtmachen.

Darum geht es mir. Dafür ist Bernd Merbitz nach meiner Überzeugung der richtige Mann. Ich bin überzeugt, dass er seine Aufgabe gut machen wird.

Zur Frage im Konkreten:

Erstens. Die Besetzung der Position eines Abteilungsleiters in einem Ministerium ist durchaus ein normaler Vorgang. Er ist in der Verantwortung der Exekutive zu

treffen. Es ist nichts – in Anführungsstrichen – „Unübliches“, wie es bei Ihnen in der Fragestellung heißt.

Zweitens. Personalangelegenheiten gehören nicht zu den Dingen, über die die Staatsregierung in öffentlicher Plenardebatte diskutiert.

Drittens. Sie haben es jetzt schon nachgeschoben. Die Entscheidung bezogen auf die Nachfolge ist getroffen und bekannt gemacht. Neuer Abteilungsleiter und Polizeipräsident wird Rainer Kann. Er hat vielfältige Erfahrungen im Bundesinnenministerium und auch als Polizeiführer in Brandenburg.

Herr Ulbig, es gibt jetzt noch eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Minister.

Sie haben erklärt, dass Sie in einer öffentlichen Plenardebatte darüber nicht reden möchten. Sind Sie bereit, in der Sondersitzung des Innenausschusses, die nicht öffentlich ist, darüber mit uns zu reden?

Sie haben eine Sondersitzung anberaumt. Da gibt es den Tagesordnungspunkt. Da ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass wir auch zu diesem Tagesordnungspunkt miteinander sprechen.

Vielen Dank.

Bitte sehr.

Wir kommen zur abschließenden Frage, Frage Nr. 8 des Abg. Jennerjahn, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Arne Schimmer, NPD, steht am Saalmikrofon.)

Das war jetzt zu spät, tut mir leid, Herr Schimmer.

(Arne Schimmer, NPD: Ich stand die ganze Zeit da! – Dr. Johannes Müller, NPD: Er stand die ganze Zeit da!)

Vielen Dank, Herr Präsident. In meiner Frage geht es um Verbindungen sächsischer Neonazis zum deutschen Ableger des Ku Klux Klan.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Verbindungen sächsischer Neonazis zu den „European White Knights of the Ku Klux Klan“ sind den sächsischen Behörden seit dem Jahr 1995 bekannt geworden?

2. Welche Veranstaltungen haben seit 1995 in Sachsen stattgefunden, bei denen die sächsischen Behörden eine Verbindung zu den „European White Knights of the Ku Klux Klan“ sehen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Jennerjahn, bevor ich zu den konkreten Antworten auf die beiden Fragen komme, möchte ich eine kurze Vorbemerkung machen: Die Fragen werden auf der Grundlage elektronischer Recherchen beantwortet. Eine vollständige Auswertung über den geforderten Zeitraum ist aufgrund der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit jetzt nicht möglich, da noch eine händige Aktenrecherche notwendig wäre. Das will ich voranstellen, damit der Beantwortungsrahmen klar ist.

Zu Frage 1. Sächsische Rechtsextremisten sollen sich in wenigen Einzelfällen an Veranstaltungen des „European White Knights of the Ku Klux Klan“ beteiligt haben bzw. sollen dort Mitglied gewesen sein.

Zu Frage 2. In Sachsen wurden vereinzelt Treffen von Personen der rechtsextremistischen Szene bekannt, bei denen Holzkreuze verbrannt worden sein sollen. Beispielsweise soll im Sommer 1996 durch die örtliche rechtsextremistische Szene auf einem Berg in der Nähe von Johanngeorgenstadt ein Holzkreuz verbrannt worden sein. Bei der Verbrennung von Holzkreuzen handelt es sich um ein typisches Ritual des Ku Klux Klan. Hinweise auf die Mitgliedschaft der Personen im „European White Knights of the Ku Klux Klan“ lagen nicht vor. Seit 2003 liegen hierzu keine Erkenntnisse mehr vor.

Es gibt noch eine Nachfrage, Herr Staatsminister.

Bitte.

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. Ich habe zwei Nachfragen, wenn Sie gestatten. Die erste Frage lautet: Welche Erkenntnisse haben sächsische Behörden zu Thomas R., der laut Informationen des „Spiegel“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz unter dem Decknamen „Corelli“ geführt wurde, insbesondere zu seinen Verbindungen zum Ku Klux Klan?

Die zweite Nachfrage lautet: Es ist ja in Medienberichterstattungen bekannt geworden, dass zwei Beamte der Polizei Baden-Württemberg Mitglied beim Ku Klux Klan gewesen sein sollen. Liegen der Sächsischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, ob auch sächsische Polizeibeamte entweder dort tatsächlich Mitglied waren oder zumindest in Verdacht standen, dort Mitglied gewesen zu sein?

Ich würde mich, soweit wir das können, zu beiden Fragen Ihnen gegenüber schriftlich positionieren.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Alle Fragen konnten gestellt werden bzw. werden schriftlich durch die Staatsregierung beantwortet. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.