Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

Bitte, Frau Bonk.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Anschließend an Ihre Ausführungen: Wie stehen Sie in den Verhandlungen, wie steht die Staatsregierung zu dem Vorschlag des Innen- und Rechtsausschusses, es so zu regeln, dass die Auskunft verlangende Person oder Stelle die Einwilligung von der jeweiligen Person direkt einholt und nicht die Meldebehörde selbst, wie es bisher vorgeschlagen wird?

Ich habe Ihnen im Innenausschuss den Vorschlag des Bundesrates im Wortlaut vorgelesen. Deshalb zitiere ich jetzt nur aus der Erinnerung: Eine Einwilligung gegenüber der Meldebehörde muss erfolgen. – Wir haben darüber diskutiert, dass die Ausgestaltung jetzt selbstverständlich Gegenstand des Vermittlungsverfahrens ist und ich nicht vorgreifen kann, was im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens herauskommen wird.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Darf ich noch einmal präzisieren?

Fragen? – Klar, gern.

Danke schön. – Wären Sie denn damit einverstanden, dass diese Einwilligung zuerst gegenüber dem Dritten gegeben wird und der Nachweis dann nur der Meldebehörde nachgereicht wird?

Für mich ist wichtig, dass die Einwilligung gegenüber der Meldebehörde erfolgen muss. Erst wenn die Einwilligung wirksam vorliegt, ist die Meldebehörde überhaupt berechtigt, die Daten weiterzugeben. Das ist der Sinn dieser Regelung, und dafür stehe ich.

Deshalb ist im Vermittlungsausschuss nur noch einmal die Frage zu klären – das habe ich deutlich zu machen versucht –, ob es im direkten Weg erfolgt, also ob der Betroffene, der Bürger selber gegenüber der Behörde erklären muss oder ob das auch durch einen Dritten erfolgen kann, dass also der Dritte die Einwilligungserklärung vom Bürger mitbringt. Wir wären für die klarere, eindeutige Regelung.

Da fragen wir dann wieder. – Danke schön.

Deshalb möchte ich sagen: Der Schutz persönlicher Daten ist ein hohes Gut. Der Staat steht hier in der Pflicht, und mit dem jetzigen Entwurf kommen wir dieser Pflicht nach.

Ich möchte jetzt auf die Diskussion „Kompetenz ja, aber Rahmen wird überschritten“ nicht mehr eingehen. Herr Lichdi, Sie haben zumindest meine Position noch einmal zutreffend wiedergegeben. Deshalb möchte ich das an dieser Stelle überspringen.

Abschließend möchte ich sagen: Die Staatsregierung hatte sich im Bundesrat für einen noch weitgehenderen Datenschutz eingesetzt, aber am Ende müssen eben Mehrheiten akzeptiert werden. Das neue Bundesmeldegesetz wird den Datenschutz stärken und wir werden uns nach Kräften im Vermittlungsausschuss dafür einsetzen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bietet das Sächsische Meldegesetz durchaus ein entsprechendes Niveau, denn mit allen Veränderungen würden die Schwierigkeiten, die Frau Friedel beschrieben hat, einhergehen.

Ein neues Gesetz ist deshalb aus unserer Sicht inhaltlich wie praktisch entbehrlich. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, dem Entwurf nicht zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir können zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist: Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN. Es liegt mir ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor und ich bitte, diesen jetzt einzubringen. Frau Abg. Bonk.

Unser Änderungsantrag greift einige der Punkte auf, die wir im Ausschuss schon eingebracht hatten. Wir hatten uns dort mit noch mehr Änderungsvorschlägen in die Diskussion eingebracht und halten es für wichtig, diese in das Plenum mitzunehmen.

Unter Punkt 1 weisen wir auf einen Punkt hin, der bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Jahr 2010 vielleicht gar nicht bekannt sein konnte, weil seitdem eine Neuregelung im Bereich der Datenerhebung der GEZ eingetreten ist. Wir halten die Anlegung eines neuen, unüberschaubaren Datenregisters für einen derart schwerwiegenden Vorgang, dass wir meinen, dass darauf speziell reagiert werden muss, und zwar, indem eine Scharnierfunktion geschaffen und die Weitergabe der Daten durch die Meldebehörden durch uns anders gefasst und insofern auf die Datenerhebung bei der GEZ eingewirkt werden soll. Wenn man einmal an das Meldegesetz herangeht, halten wir das für wichtig.

Zu Punkt 2. Zu Recht hat die Neuregelung im Monat Juli derart große Empörung hervorgerufen. Wir meinen, dass auch diejenigen, die quasi schon geschädigt worden sind, indem ihre Daten weitergegeben wurden, darüber informiert werden sollen, wie das nach dem Datenschutzgesetz eigentlich üblich ist.

Selbstverständlich ist das Argument einer nicht übermäßigen Profilierung und Datenbankanlegung schlüssig. Nicht zu viel sollte da gespeichert werden. Der Datenschutzbeauftragte hat uns darauf hingewiesen, dass es zum Beispiel, wenn häufige Anfragen von Inkassounternehmen bei den Meldebehörden gespeichert würden, auch zu einer Profilierung des Bürgers oder der Bürgerin führen könnte. Selbstverständlich ist eine übermäßige Datenbankerhebung nicht wünschenswert, und diese Prozessspeicherung muss deshalb sinnvoll angelegt werden.

Aber wir meinen, dass so viel Protokollierung vorhanden sein muss, dass die Betroffenen über die schon herausgegebenen Daten informiert werden können. Das ist für uns im Sinne des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das wollen wir noch an den Gesetzentwurf herantragen, um es an dieser Stelle zu klären.

In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.

Wer möchte zu dem Änderungsantrag sprechen? – Herr Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Zunächst möchte ich begrüßen, dass die Fraktion DIE LINKE jetzt anders als im Innenausschuss unserem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Wir werden trotzdem Ihre Änderungsanträge nicht ablehnen, ihnen aber auch nicht zustimmen, uns also enthalten. Ich möchte das auch noch kurz begründen.

Natürlich ist ein Auskunftsanspruch über die übermittelten Daten erwägenswert, vielleicht sogar wünschenswert. Allerdings sehen wir diesen Anspruch schon im Datenschutzgesetz verwirklicht, und die Auskunft wurde wohl im Innenausschuss gegeben, dass es bisher nicht gespeichert ist, sodass dieser Auskunftsanspruch ins Leere laufen würde. Dann bräuchten wir ihn eigentlich auch nicht zu machen.

Ihr wollt jetzt die Datenübermittlungsbefugnisse an die Rundfunkanstalten – Stichwort GEZ – streichen. Auch wir lehnen dieses Modell ab, das im letzten Rundfunkstaatsvertrag eingeführt wurde, dass die Wohnungen erfasst werden müssen. Allerdings würde, wenn wir das hier streichen würden, weiterhin der Rundfunkstaatsvertrag gelten. Das heißt, wir hätten nichts erreicht. Man muss dieses Problem im Rundfunkstaatsvertragsrecht lösen. Deshalb wollen wir dem auch nicht zustimmen und werden uns insgesamt enthalten.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. – Ach, der Herr Bandmann. Entschuldigung. Bitte.

Da wir der vorgeschlagenen Novelle in Gänze die Ablehnung erteilen werden, ist es auch nicht notwendig, für diesen vorgeschlagenen Änderungsantrag die Zustimmung zu geben.

Gut, Ich lasse jetzt abstimmen und beginne mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? –

(Zurufe: Erst der Änderungsantrag!)

Ach, Entschuldigung, der Änderungsantrag Drucksache 5/10390. Ich habe jetzt fast das vollzogen, was Herr Bandmann sagte.

(Heiterkeit)

Aber nicht mit Absicht! Also, meine Damen und Herren. Wir stimmen jetzt selbstverständlich erst einmal über den Änderungsantrag ab. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über die Einzelteile ab. Wir beginnen mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf Artikel 1. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 1 wurde mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf Artikel 2. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 2 wurde mit Mehrheit abgelehnt.

Somit erübrigt sich jetzt auch eine Gesamtabstimmung.

Meine Damen und Herren! Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Einführung öffentlicher Petitionen

per Internet im Sächsischen Landtag

Drucksache 5/3704, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/10351, Beschlussempfehlung des

Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die einreichende Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun Frau Abg. Bonk das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf haben wir Ihnen Zeit gelassen, dem Parlament, Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition. Wir haben ihn 2010 eingebracht, und aus unserer Sicht ist es nun Zeit, ihn zur Abstimmung zu stellen und ihn anzunehmen. Aus unserer Sicht ist der Kern dieses Gesetzentwurfes zum Petitionswesen und zur Einführung der Mitzeichnungsfunktion bei den Online-Petitionen ein notwendiger Modernisierungsschritt, auf den das Haus nicht länger verzichten kann.

Wir haben nicht einfach so gewartet, sondern Ihnen Gelegenheit gegeben, in einer fraktionsübergreifenden Initiative diesen Vorschlag aufzugreifen und Veränderungen am Petitionswesen vorzunehmen. Die gemeinsame AG Petition, die eingerichtet wurde, kam aber bislang zu keinen Ergebnissen, was beim letzten Plenum auch bitter ausgewertet wurde. Für uns ist klar: Wir haben das eingebracht, und wir wollten die überfraktionelle Lösung. Aber nun ist es auch genug. Wir wollen, dass das Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode Wirksamkeit entfalten kann. Darum stellen wir es nun auch im Plenum zur Diskussion.

Im Kern geht es darum, dem Online-Petitionswesen des Landtages eine zentrale Funktion hinzuzufügen, nämlich an der Stelle, wo Petitionen immerhin schon online eingereicht werden können, ihnen aber die Möglichkeit der Mitzeichnung beim Sächsischen Landtag fehlt. Mitzeichnungsoption würde bedeuten, dass man bei einer