Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

Ergebnis ist, dass unserer Abwägung bezogen auf die Positionierung des Landtages und der damit verbundenen Stellungnahme weitestgehend entsprochen wurde. Das werden Sie im nächsten Entwurf entsprechend sehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Staatsregierung, dem Entwurf des Gesetzes nicht zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über die Beteiligung des Sächsischen Landtages an der Erarbeitung des Landesentwicklungsplanes, Drucksache 5/9548, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Änderungsanträge liegen nicht vor. Abgestimmt wird auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überschrift. Wer zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Überschrift mehrheitlich nicht entsprochen worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 1. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Es beteiligen sich nicht alle aus den

Fraktionen. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Hier ist mehr Aktivität zu sehen. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 1 dennoch nicht mehrheitlich entsprochen worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2 Inkrafttreten. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier bei

Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Artikel 2 dennoch nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Da alle Einzelbestandteile des Gesetzentwurfes nicht die erforderliche Mehrheit erhalten haben, erübrigt sich eine Schlussabstimmung.

Wir kommen somit zu

Tagesordnungspunkt 8

Vereinfachung des BAföG-Antragsverfahrens

Drucksache 5/10301, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der CDU Frau Abg. Fiedler. Frau Fiedler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist 2011 40 Jahre alt geworden. 4 Millionen Studenten konnten in dieser Zeit durch diese Leistungen studieren. Das BAföG ist eine gute und sinnvolle Einrichtung und eine wichtige Säule der Bildungsförderung. Dennoch sollten wir weiter daran arbeiten, die Ausbildungsförderung verständlicher, anwendungsfreundlich und schneller zu gestalten.

Sowohl von den Antragstellern als auch von den Bearbeitungsstellen in den Studentenwerken wird seit Jahren der bürokratische Aufwand bemängelt, der mit dem BAföGAntrag einhergeht. Ein Student benötigt für einen Erstantrag im Durchschnitt 335 Minuten. Das Studentenwerk Dresden seinerseits benötigt für die Bearbeitung eines BAföG-Erstantrages im Schnitt 86 Minuten. Diese Zahlen machen deutlich, dass zunächst eine schnellere Bearbeitung und schließlich auch eine Vereinfachung des Verfahrens erforderlich sind.

Der Nationale Normenkontrollrat hat bereits vor zwei Jahren einen umfassenden Bericht unter dem Titel „Einfacher zum Studierenden-BAföG“ verfasst und dabei eine Vielzahl von Vorschlägen zur Verbesserung der Situation gegeben. Die Ergebnisse des Berichts lassen sich wie folgt zusammenfassen: Das Antragsverfahren sollte unter Beteiligung aller Verantwortungsträger bei Bund, Ländern und den Ämtern für Ausbildungsförderung vereinfacht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei neuen IT-Anwendungen sowie der Einführung eines OnlineAntragsverfahrens zu. Bayern und Hessen haben diesen Weg bereits eingeschlagen. Wir finden, Sachsen könnte hierbei folgen.

Derzeit läuft es folgendermaßen ab: Die Daten werden handschriftlich beim BAföG-Amt des Studentenwerkes abgegeben. Dieses sendet die Daten zur Bearbeitung an den Sächsischen Staatsbetrieb Informatikdienste Kamenz, der die Bescheide berechnet, ausdruckt und an das Stu

dentenwerk versendet. Die zuständigen Sachbearbeiter beim Studentenwerk holen sich dann wieder die Akten, arbeiten sich in den Vorgang ein und geben ihn an die Poststelle, die ihn dann an den Antragsteller schickt.

Die große Mehrheit der BAföG-Empfänger würde die Beantragung lieber über das Internet vornehmen. Wie dies funktionieren kann, zeigen die Beispiele Bayern und Hessen. Die Erfahrungen zeigen die großen Vorteile des Verfahrens. Das Ausfüllen der Anträge daheim unterstützen gezielte Hilfsdialoge. Die Eingaben werden automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Die Unterlagen sind damit in jedem Fall leserlich und vollständig ausgefüllt, wodurch die Anträge schneller bearbeitet werden können. Das Online-Verfahren spart somit viel Zeit und Geld.

Auch der Normenkontrollrat kommt zu dem Ergebnis, dass durch ein Online-Verfahren die Beantragung und Bearbeitung des BAföG erheblich vereinfacht und verkürzt werden kann. Der Freistaat Sachsen sollte sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass die Studentenwerke der Länder ein einheitliches Online-Verfahren entwickeln. Hierfür sollte auch um die Unterstützung des Bundesministeriums für Forschung und Wissenschaft geworben werden. Da derzeit nicht absehbar ist, wann das umgesetzt wird, sollte auch weiter eine sächsische Lösung verfolgt werden.

Im Punkt 3 unseres Antrages gehen wir schließlich auf ein Problem ein, welches Studierende betrifft, die aufeinander aufbauend Bachelor- und Masterstudiengänge besuchen. Zwischen dem Bachelorabschluss und der unmittelbaren Aufnahme des Masterstudiums kann es fallweise vorkommen, dass über mehrere Monate keine Ausbildungsförderung gezahlt wird. Der Freistaat sollte sich deshalb auf Bundesebene für eine Schließung dieser Regelungslücke einsetzen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir uns mit unserem Antrag auf einen breiten Konsens stützen können, zeigt nicht nur der Bericht des Normenkontrollrates, sondern auch die Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerkes vom vergangenen Donnerstag. BAföGAntragstellung über das Internet, Unterstützung der Studentenwerke bei der Bewältigung der steigenden Zahl

von Anträgen, Gewährung von BAföG zwischen Bachelorabschluss und Masterstudium – mit Blick auf die breite Unterstützung wird Ihnen die Zustimmung zum vorliegenden Antrag sicher nicht schwerfallen. Wir möchten den bürokratischen Aufwand reduzieren und den Zugang zum BAföG weiter erleichtern.

Die vorliegenden Änderungsanträge machen eine völlig neue und andere Debatte auf. Wir konzentrieren uns darauf, was wir von Sachsen aus konkret leisten können. Sie wollen eine Debatte über Höhe und Ausgestaltung des BAföG führen, eine Diskussion, die nicht heute, wo es vor allem um die Organisation des BAföG geht, sondern auf Bundesebene geführt werden sollte.

Lassen Sie uns heute hier im Interesse der Studierenden einen wirklichen Schritt gemeinsam vorwärtskommen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die mitantragstellende Fraktion spricht Herr Tippelt. Herr Tippelt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut einer bundesweiten Umfrage von „Spiegel online“, an der sich rund 5 000 Studenten beteiligten, ist das Beantragen von Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder kurz BAföG nicht immer ein leichtes Unterfangen. Lange Wartezeiten, komplizierte Antragsverfahren, unzählige Unterlagen, Zahlungslücken und vieles mehr machen dem Studenten das Leben unnötig schwer.

Gerade das komplizierte Verfahren bindet viele Ressourcen, nicht nur beim Studenten, sondern auch aufseiten des Studentenwerkes. So wendet ein Student im Durchschnitt 335 Minuten auf, während der Bearbeiter auch noch einmal 64 Minuten für einen Erstantrag aufbringen muss.

Aus diesem Grund möchten wir als FDP-Fraktion gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das BAföGVerfahren entbürokratisieren. Mit unserem vorliegenden Antrag „Vereinfachung des BAföG-Verfahrens“ streben wir unter anderem ein vernünftiges Online-Verfahren an. Bisher ist die Online-Antragstellung nämlich trotz der großen Nachfrage nicht durchgängig möglich. Die Sachbearbeiter in den Ämtern tragen die Daten nach wie vor von Hand ein, denn zusätzlich wird noch eine Papierakte geführt. Bisher erfolgt bei jedem Studienortwechsel eine vollständige Neuerfassung im jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Man muss sich das einmal vorstellen: Im Land der Dichter und Denker sitzen qualifizierte Menschen an ihrem Schreibtisch und notieren handschriftlich, was bereits elektronisch vorliegt. Als ob das nicht ausreichen würde, wiederholt sich das Ganze bei jedem Studenten, der die Hochschule wechselt.

Wir wollen eine effizientere Gestaltung des BAföG-Antragsverfahrens bundesweit anschieben, und zwar inklusive eines einheitlichen Online- und EDV-Verfahrens, um am Ende die Erstellung von Bescheiden zu beschleunigen.

Ein weiteres Problem – Aline Fiedler sprach es bereits an –, das es anzugehen gilt, ist die Versorgungslücke beim Übergang vom Bachelor zum Master. Das kenne ich leider auch aus meinem familiären Umfeld. Es passiert bisher viel zu häufig, dass Studenten bei durchaus üblichen Lücken von wenigen Monaten zwischen dem Abschluss ihres Bachelorstudiums und dem Beginn des anschließenden Masterstudiums plötzlich ohne finanzielle Unterstützung dastehen.

Diese Übergangszeiten sind völlig normal und unverschuldet, da der Bachelorabschluss oft von der BachelorArbeit und deren Verteidigungszeitpunkt abhängig ist, während die Masterstudiengänge selbstverständlich alle zu festgelegten Terminen beginnen. Deshalb sollte sich Sachsen für eine Übergangsregelung für BAföGEmpfänger zwischen dem Bachelorabschluss und der Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums starkmachen.

Oft ist ein nahtloser Übergang in der Förderung zwischen beiden Ausbildungsabschnitten aus den genannten Gründen nicht ohne Weiteres möglich. Daher muss an diesem Punkt angesetzt werden, um auch BAföG-Empfängern eine finanzielle Absicherung zwischen den Ausbildungsabschnitten zu gewähren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Übrigen sind die drei sächsischen BAföG-Ämter Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der besagten Befragung allesamt im oberen Drittel gelandet, wobei Chemnitz sogar wiederholt den ersten Platz belegte. Getreu dem Motto „Das Bessere ist des Guten Feind“ ruhen wir uns darauf jedoch nicht aus, sondern streben weiter nach Verbesserung. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Ich bitte Sie um Zustimmung zu einem besseren BAföGAntragsverfahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und des Staatsministers Sven Morlok)

Wir fahren fort. Herr Prof. Besier für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorgeschlagene Vereinfachung des BAföG-Antrags

verfahrens folgt in ihrem ersten Punkt – Frau Fiedler sagte es bereits – vor allem dem Bundesland Bayern. Dort liegen Erfahrungen vor, da man das dort bereits seit Oktober 2010 durchführt. Nahezu alle BAföG-Formulare sind dort im Online-Verfahren zugänglich. Freilich muss man auch sagen: Die Studierenden müssen sie dann in Papierform ausfüllen und zurückschicken. Die Bundesländer Hamburg und Hessen sind ebenfalls auf dem Weg

Hessen macht es jedoch noch nicht –, und das Studentenwerk Karlsruhe bietet den BAföG-Online-Antrag an. Allerdings müssen, wie ich bereits sagte, die Formulare dann ausgedruckt und zurückgeschickt werden. In Bayern machen von dem BAföG-Online-Verfahren – das finde ich interessant – nur 10 bis 15 % Gebrauch. Das ist also nicht die große Mehrheit, Frau Fiedler; aber wir wollen hoffen, dass sie es noch wird.

Im vorigen Jahr wurde ein Projekt im Rahmen von DeMail durchgeführt, um einen BAföG-Antrag komplett online stellen zu können. Am 03.05.2011 ist das De-MailGesetz in Kraft getreten. Das Deutsche Studentenwerk teilt mit, dass es zusammen mit dem BMI die Umsetzbarkeit von De-Mail und mögliche Einsparungseffekte prüft. Soweit ich informiert bin, befinden wir uns hierbei noch in der Sondierungsphase. Es gibt allerdings auch sicherheitstechnische Probleme. Die E-Mail-Provider müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen, und das geplante E-Government-Gesetz müsste den Studentenwerken

rechtliche Sicherheit schaffen. Eine Alternative wäre eine 24. BAföG-Novelle.

Durch das beschleunigte Verfahren könnten die Probleme mit der Vergabe von Überbrückungs- und Härtefalldarlehen zurückgehen. Damit hatten wir im vorigen Jahr Schwierigkeiten. Mit Recht verweist der Antrag auf den Nationalen Normenkontrollrat, der zwei Jahre nach seinem Bericht vom März 2010 jetzt im Juli nochmals einen dringenden Appell an die Bundes- und Länderverwaltungen gerichtet hat, schnellstmöglich Maßnahmen zu einer weiteren Vereinfachung des BAföG umzusetzen. Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates hat nach zwei Jahren noch „erheblichen Handlungsbedarf“ festgestellt. Insofern kommt Ihr Antrag

(Nico Tippelt, FDP:... etwas spät!)