Das ist alles andere als eine Politik in Richtung Mitte, als eine Politik für die breite Masse dieser Bevölkerung, meine Damen und Herren. Ganz klar und deutlich!
Wenn Sie, Herr Schiemann, hier in diesem Haus den Popanz – ich meine, dass das von Herrn Bandmann kommt, ist mir völlig klar – des Mietnomadentums durch die Gegend treiben – – Das kann doch wohl nicht wahr sein bei einem Verhältnis von 0,0005 % auf alle Mietverhältnisse! Mietnomadentum ist für den einzelnen Vermieter, den es trifft, tatsächlich eine Katastrophe. Aber im Verhältnis zu allen vermieteten Wohnungen gesehen ist das doch Blödsinn, was Sie hier treiben!
Sie legen Mietnomadentum und Miethaie so hübsch in die Karten, dass wir die Mietrechte auf jeden Fall über den Jordan schicken.
Herr Kollege, Sie versuchen anhand von Prozentzahlen das Thema Mietnomadentum zu verniedlichen. Wissen Sie, welche Existenzvernichtung es für den einzelnen Eigentümer bedeutet, der mit diesen Themen konfrontiert ist? Ich würde gern von Ihnen wissen, wie Sie an dieser Stelle das Thema regeln wollen, welche rechtssicheren Möglichkeiten Sie mit Ihrer LINKEN-Partei sehen, um dieses Thema angemessen zugunsten auch der Eigentümer und damit zum Schutz des Eigentums zu sichern.
Zunächst, Herr Kollege Bandmann, darf ich aus der Beantwortung durch Herrn Staatsminister Jürgen Martens auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Stange vom 8. Juli 2011 zitieren. Darin sagt Staatsminister Martens: „Es kann lediglich mit der gebotenen Zurückhaltung auf eine bei insgesamt vier sächsischen Amtsgerichten mit hohem Aufwand durchgeführte, stichprobenartig auf einzelne Monate in den Jahren 2003 bis 2005 bezogene nichtrepräsentative Erhebung verwiesen werden. Hiernach bestanden im Rahmen von insgesamt 646 ausgewerteten Verfahren Räumungsklagen, bei denen die Kündigung mit Zahlungsverzug begründet wurde. Nach Einschätzung der auswertenden Richter in 40 Fällen, das heißt, in ca. 6,2 % der ausgewerteten Verfahren, Anhaltspunkte zum Beispiel keinerlei Mietzahlung oder Mietzahlung nur im ersten Monat für Mietnomadentum – –“
Anhaltspunkte, Herr Bandmann, weil man tiefer nicht gehen kann. Es gibt auch keine Vergleiche, auch keine Aufzeichnung dazu, ob es sich Mietnomaden – – Versu
Ein Nomade zieht von einem Ort zum anderen. Bei einem Mietnomaden haben wir es nicht damit zu tun, dass derjenige in einer Wohnung wohnt, zweimal Miete zahlt, dann nicht mehr zahlt und dann irgendwo verschwindet, sondern er zieht zum nächsten Vermieter mit dem Vorsatz Mietbetrug usw.
Das ist aber hier nicht so festgestellt worden, weil das rechtlich nicht geht. Man kann also nicht nachvollziehen: Hat denn derjenige schon mal usw.? Also bewegen wir uns hier in dem Bereich von Nebelfeldern, aus denen wir de facto versuchen, anhand einer gewissen Auswertung ein Problem zu erkennen. Aber der Herr Staatsminister hat es mit der gebotenen Zurückhaltung dargestellt. Das kann ich hier nur unterschreiben und unterstützen, weil ansonsten auch die Bundesregierung festgestellt hat, dass das Problem in Größenordnungen für die Mietverhältnisse in Deutschland nicht wirklich signifikant ist.
Danke, Herr Präsident! – Der Kollege Stange hat jetzt selbst Nebel verbreitet. Er hat nicht auf meine Frage geantwortet, sondern mir lediglich vorgetragen, was der Herr Staatsminister auf eine Frage geantwortet hat. Deshalb ist meine Nachfrage noch einmal: Ich frage Sie nach Ihrer Position, da es nicht darum geht, dass nur die Miete nicht gezahlt wird, sondern die Wohnungen werden vermüllt, in ihrer Wertigkeit erheblich beschädigt, und der geschädigte Eigentümer bleibt nicht nur auf dem Mietausfall sitzen.
Deshalb frage ich ihn nach seiner Position, wie er denn mit der Linkspartei diesen Eigentümern, die nicht nur den Mietverlust zu erleiden haben, sondern auch den Eigentumsverlust des Wertes der Wohnung, was sie gedenken zu tun, um diesen Eigentümern, die sich dieses Eigentum auch redlich erarbeitet haben, die Kosten zu erstatten. Was tun Sie? – Das war die Frage vorhin, und Sie haben nur ausweichend versucht, auf die Antwort des Staatsministers hinzuweisen. Das ist mir nicht genug.
Lieber Kollege Bandmann, Sie haben mir während der Anhörung – uns allen sicherlich noch in guter Erinnerung – vorgehalten, die Linkspartei würde das Mietnomadentum befördern wollen usw. Ich meine, in Ihrer kleinen Welt ist das natürlich völlig
Sehr geehrter Herr Bandmann! Erstens: Ein Mietnomade und ein Messie sind zwei unterschiedliche Dinge. Das eine ist Betrug, das andere ist eine Krankheit. Das sollten wir nach Möglichkeit auseinander halten, ansonsten kommen wir nämlich dazu, Leute zu kriminalisieren, die krank sind. Sehr geehrter Herr Bandmann, da sollten wir sehr vorsichtig sein, sehr, sehr vorsichtig, und das sollten wir vor allem in dieser Debatte.
Sehr geehrter Herr Bandmann, das Kündigungsrecht eines Vermieters besteht bereits jetzt, wenn Miete zweimal nicht gezahlt wird. Dann besteht Kündigungsrecht. Offen gestanden: Ein Vermieter, der nicht imstande ist, nach einem Mietzahlungsverzug von zwei Monaten rechtliche Schritte zu ergreifen – und zwar kann man das schon auf dem jetzigen Stand des Mietrechtes machen, das ist keine Neuerung –, tut mir in gewisser Weise leid. Der hat auch seine eigenen Interessen an seinem eigenen Eigentum in irgendeiner Weise sträflich vernachlässigt.
Ich möchte fortfahren. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das, was mit diesem Mietrechtsänderungsgesetz passiert, sind eine ganze Reihe von Einschränkungen des Mietrechts bis hin zur fristlosen Kündigung, bis hin zur Räumung per einstweiliger Verfügung und bis hin zur Hinterlegung von Mietsicherheiten.
Meine Damen und Herren! Wir hatten vor einigen Wochen hier eine Aktuelle Debatte zur Altersarmut; Sie erinnern sich noch. Auf Antrag der Sozialdemokraten hatten wir eine Debatte zur sozialen Dimension des Wohnens in Sachsen. Wenn wir uns also vor Augen führen, dass immer mehr Menschen in Sachsen – im Übrigen nicht nur in Sachsen – in Zukunft in dem Dilemma aus energetischer Sanierung, Modernisierung und auf der anderen Seite Einkommensentwicklung nicht mehr imstande sind, die aufwachsenden Mieten, die sie natürlich auch mit Modernisierung und energetischer Sanierung verbinden – das ist ja logisch –, als leistungsfähiger Mieter am Markt zu sein – – Wie wollen Sie dann verhindern, dass Menschen zunehmend in die Situation kommen, eventuell ihre Miete auch mal nicht zahlen zu können? Wie wollen Sie das machen?
An dieser Stelle frage ich Sie: Wollen Sie wirklich vereinfachen, dass immer mehr Menschen dann, wenn sie unverschuldet in eine solche Situation kommen, nicht mehr Herr des Verfahrens sind, sondern möglichst auch noch durch Zwangsmaßnahmen des Gerichtes in Haftung genommen werden? – Hier sollten wir tatsächlich, Herr Ministerpräsident – der leider nicht mehr da ist –, Augenmaß walten lassen, nicht nur bei der energetischen Sanierung, sondern bei der Umgestaltung oder bei der Gestaltung des Mietrechts.
Herr Schiemann, was ich mir an dieser Stelle gewünscht hätte und nach wie vor wünsche, ist eine klare Positionierung der CDU und Sachsens zu den Fragen der Mieterrechte.
Wir haben in der ersten Runde im Wesentlichen zur energetischen Sanierung und zum Klimaschutz diskutiert. Zu den Mieterrechten haben wir nicht diskutiert. Wie ist die Auffassung der CDU zur Frage der Duldung? Wie ist die Auffassung der CDU zur Frage, ob man drei Monate in der Wohnung im Dreck leben soll und kein Recht auf Mietminderung hat?
Der Grundsatz im bürgerlichen Recht lautet wie folgt: Ist die Qualität der Mietsache gemindert, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietminderung. Dieses Anrecht soll entfallen. Wie steht die CDU dazu? Glauben Sie wirklich, dass ein Vermieter bei einem Einnahmenverlust von
1 000 Euro pro Monat für den Zeitraum von drei Monaten – es muss ein größeres Haus sein – die energetische Sanierung nicht durchzieht, die ihm aber einen Vorteil über 20 Jahre sichert? Das dürfte auch den selbst ernannten Volkswirtschaftlern in der Mitte doch ziemlich abstrus erscheinen.
Meine Damen und Herren! Es geht darum, sich in dem Verfahren zum Mietrechtsänderungsgesetz zu positionieren. Es geht darum, was der Freistaat Sachsen in der Debatte im Bundesrat dazu sagt. Er hat sich nämlich gar nicht geäußert. Wie steht Sachsen zu den Mieterrechten? Entschuldigung, der Mieterbund hat gesagt, dass Sie dieses Gesetz ablehnen.
Wir werden weiterhin für die Mieterrechte streiten. Wie stehen Sie zu der Forderung des Mieterbundes? Wie stehen Sie zu der Forderung der Hunderttausenden Mieter in diesem Land?
Das war für die einbringende Fraktion DIE LINKE der Abg. Stange. – Jetzt ergreift für die CDU-Fraktion der Abg. Schiemann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich steht die CDU-Fraktion für ein faires Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern.
Ich glaube, dass sich im Freistaat Sachsen, aber auch in vielen anderen deutschen Bundesländern die Mehrheit der Mieter an die Regeln und Vertragsbindung hält, die man durch den Mietvertrag eingegangen ist.
Es sind 95 %, die sich daran halten. Diese sind von der Diskussion, die wir hier geführt haben, nicht betroffen.