Gern. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Biesok, Sie haben klar geschildert, wie die Belastungen für den Gebäudeeigentümer sind. Was halten Sie davon, wenn die öffentliche Hand in ihrer Verantwortung für die Umsetzung von Klimaschutzzielen ein Zuschussprogramm auflegt, weil wir wissen, dass etwa 40 % Energie für Gebäudeheizung und -kühlung benötigt werden und wir da ein ganz großes Feld von Energieeinsparung und Reduktion von Emissionen haben?
Ich halte es immer für besser, wenn die Privatwirtschaft das unter sich regelt, bevor sie den Staat ruft. Wir haben mit der Möglichkeit, den Sanierungsaufwand auf die Miete umzulegen, einen Anreiz dafür, damit Private ohne staatliche Förderung sanieren. Wenn es zu Auswüchsen kommt, die für die Mieter nicht mehr tragbar sind, gibt es eine Härtefallregelung in diesem Gesetzentwurf, und auch über Wohngeld und andere Sozialleistungen werden die schlimmsten Härten ausgeglichen. Deshalb bedarf es keines zusätzlichen Zuschussprogramms.
Ich möchte zu einem weiteren Aspekt kommen, der mit diesem Gesetzentwurf geändert wird: der Neuregelung zur Räumung von Wohnraum bei Mietnomadentum.
In den letzten Jahren hat es Auswüchse gegeben, die unserem Rechtsstaat zuwiderlaufen. Wer seinen Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag nicht nachkommt und das missbräuchlich macht, der darf nicht erwarten, dass er unter dem Schutz des Rechtsstaates steht und durch Rechtsmittel seine Räumung dauerhaft verweigern kann. Für diese Personengruppe gibt es in dem neuen Gesetz eine Möglichkeit, die die Interessen des Vermieters und des Mieters fair miteinander abwägt und insbesondere Missbrauch vermeidet.
Sehr gern wird unterschlagen, dass dieser Gesetzentwurf die Rechte der Mieter stärkt. Wir haben eine Missbrauchsmöglichkeit bei der Eigenbedarfskündigung gehabt, indem man eine Immobilie über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwirbt, anschließend diese Immobilie in Einzelwohnungen untergliedert und danach Eigenbedarfskündigung ausspricht. Diese Missbrauchsmöglichkeit wird jetzt geschlossen. Das ist ein deutlicher Schutz von Mieterinteressen in Ballungsräumen. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich.
Insgesamt halte ich das Gesetz für ein ausgewogenes Gesetz, das sowohl den Interessen von Mietern als auch von Vermietern entspricht. Ich würde mich freuen, wenn dieses Gesetz eine gute praktische Anwendung finden würde, um so auch weiterhin einen funktionierenden privaten Wohnungsmarkt mit energetisch sanierten Immobilien zu ermöglichen.
Für die FDP-Fraktion sprach Kollege Biesok. – Wir kommen jetzt zur Fraktion der GRÜNEN. Das Wort ergreift die Abg. Kallenbach.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Angemessener, bezahlbarer Wohnraum“, „Klimaschutz“, „sozialer Friede“, das sind Themen, bei denen man vortrefflich darüber streiten kann, wer denn nun in der Verantwortung steht. Einer schiebt gern dem anderen den schwarzen Peter zu. Deswegen möchte ich Ihnen in der Kürze der Zeit gern unsere konkreten Forderungen an den Bund – indirekt auch an uns als Land – richten: Lassen Sie nicht zu, dass unter dem grünen Schlagwort „Gebäudesanierung“ Mieterrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden! Klimaschutz und Mieterschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Nutzen Sie die Chance für eine klimafreundliche, bezahlbare Energiewende im Bereich der Gebäudesanierung. Machen Sie es zu einem gemeinsamen Projekt von Eigentümern, Mietern und der öffentlichen Hand. Wir brauchen für Klimaschutz auch öffentliche Förderung. Darin unterscheiden wir uns. Ich denke, die bisherigen Kürzungen müssen zurückgenommen werden, und die Stagnation im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag muss endlich aufgebrochen werden.
An das Land der Appell: Definieren Sie verantwortungsbewusst für die Berechnung der Kosten der Unterkunft: Was ist angemessener Wohnraum? Es kann nicht sein, dass wir einem Viertel der Bevölkerung zumuten, in unsaniertem, billigem Wohnraum zu leben.
Eine Frage zu dem schwarzen Peter und dazu, dass es nicht vorangeht, hätte ich jetzt schon. Ich habe vorhin die These aufgestellt, dass Hei
zung in ihren Folgekosten für die Menschen teurer ist als Strom. Ich möchte gern wissen, welche Chancen Sie der Problematik Gebäudesanierung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag zubilligen bzw. welche Chancen Sie dort sehen.
Leider stagniert die Diskussion schon eine ganze Weile. Es gibt einen brandneuen Vermittlungsvorschlag von der baden-württembergischen Regierung, dass man die Steuermindereinnahmen kompensiert. Es war vorgesehen, ein Gebäudesanierungsprogramm einzuführen und dabei steuerliche Absetzbarkeit zu gewähren. Das war der Knackpunkt. Bund und Länder konnten sich nicht darüber einigen, wie das aufgeteilt wird. Man hat jetzt vorgeschlagen, das Programmvolumen zu reduzieren und die Steuermindereinnahmen untereinander aufzuteilen. Was ich dabei besonders wichtig finde: Dieses Zuschussprogramm ist auch für öffentliche Gebäude vorgesehen, das heißt für Universitäten, für Schulen und dergleichen. Es muss endlich kommen. Nur so können auch Klimaschutzziele erreicht werden.
Ich bitte darum, die Gesamtrechnung aufzumachen, denn jeder investierte Euro spart Heizkosten. Nutzen Sie im Land auch die EUMittel, die schon jetzt zur Verfügung stehen, für die Sanierung im sozialen Wohnungsbau. Folgen Sie unserem Vorschlag, ein Landesprogramm für eine technikneutrale energetische Sanierung von Mietwohnungen aufzustellen. Nur so können wir unsere sächsischen Ziele tatsächlich erreichen. Setzen Sie sich für progressive Spartarife bei Strom und Heizung ein und ermächtigen Sie die Kommunen, Obergrenzen bei Neuvermietungen aufzustellen.
Vergeben Sie nicht Ihr Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung, indem Sie den kommunalen Wohnungsbestand privatisieren.
Das war Frau Kollegin Kallenbach von der Fraktion der GRÜNEN. – Für die NPD-Fraktion spricht jetzt der Abg. Storr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, bein
haltet eindeutig eine Veränderung zugunsten der Vermieter. Ich will die einzelnen Inhalte nicht noch einmal referieren, aber man muss sagen: Mit dem Wortgeklingel von „Klimaschutz“, „Energiewende“ und „Energieeffizienz“ werden gern die dahintersteckenden Absichten verborgen. Für uns als NPD-Fraktion ist dieses Mietrechtsänderungsgesetz ein großer Schwindel, ein Betrug an den Mietern, die letztendlich als Konsequenz wieder steigende Mieten zu ertragen haben werden.
Dem Inhalt des Gesetzentwurfs nach werden die Kosten wieder einmal einseitig auf die Mieter abgewälzt. Wir halten übrigens auch die bisher geltende Regelung, was die Modernisierungsanlage von 11 % angeht, für eine Regelung, die die Vermieter gegenüber den Mietern bevorteilt. Denn über Umlagen – das ist nicht nur bei der Stromversorgung so – findet permanent eine Vermögensverschiebung von den kleinen Leuten hin zu vermögenden Leuten oder gar Konzernen statt. Da kann man sich in allen Bereichen der Politik umschauen. Insofern ist das eine Sache, die hier auch einmal kritisch erwähnt werden muss.
Aber auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis durch energieeinsparende Maßnahmen ist für die Mieter nicht gegeben. Es ist im Grunde genommen eine Binsenweisheit, dass das, was an Mietsteigerung entsteht, durch Energieeinsparung in keiner Weise ausgeglichen werden kann. Insofern ist es auch von der Systematik her falsch, diese Kosten auf die Mieter umzulegen. Die Konsequenz wird sein, dass die Mieten weiter steigen.
Es soll auch hier wieder – nicht nur bei den Stromkosten, sondern auch bei den Mieten – der Mieter, der kleine Mann für ein Experiment bezahlen, das unter dem Stichwort Energiewende zwar immer nebulös verbreitet wird. Aber, meine Damen und Herren, die Energiewende ist im Grunde genommen ein großes Desaster der deutschen Politik, weil sich dahinter konzeptionsloses Handeln verbirgt, und niemand weiß bis heute recht, wohin die Reise gehen soll. Die Aktuelle Debatte, die wir vor dieser Diskussion geführt haben, war durchaus auch ein Zeichen dafür.
Auch – zumindest sieht es die NPD-Fraktion so – steckt hinter diesen gesamten Änderungen zugunsten der Vermieter letztendlich wieder ein sehr einfaches Kalkül: Wenn man allen Bürgern nur ein wenig in die Tasche greift, hat man, weil es viele Bürger sind, denen man in die Taschen greifen kann, viele Milliarden Euro, die die Politik dann neu verteilen kann – neu verteilen nicht etwa für Bürgerinteressen, sondern es ist letztlich Geld, das in die Konzernbilanzen fließt und dort die Gewinne erhöht. Es gab früher einmal eine Kohle- und Stahllobby, die von der Politik immer gut betreut worden ist, wo Politiker auch persönlich gute Verdienstmöglichkeiten hatten, dann gab es eine Atomlobby, und heute, meine Damen und Herren, ist es eben eine Öko-Lobby, die sich zwar hinter dem Etikett von Klimaschutz und Energieeffizienz verbirgt, letztendlich aber nur das große Geschäft zulasten der kleinen Leute betreibt.
Genau das ist es: Man darf sich nicht immer durch das Wortgeklingel von den eigentlichen Motiven ablenken lassen, die dahinterstehen.
Aus der Sicht der NPD-Fraktion besteht keine Notwendigkeit, die Rechte der Vermieter zu stärken. Wir sind der Meinung, dass sich das geltende Mietrecht, auch wenn es dort vonseiten der NPD-Fraktion einige Kritikpunkte gibt, grundsätzlich bewährt hat, bewährt als Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter.
Im Übrigen – auch das spricht dafür, dass die geltenden Regelungen durchaus beiden Seiten, sowohl Mietern als auch Vermietern, gerecht werden –: Wenn man sich einmal die Lage auf dem Immobilienmarkt anschaut, wird man feststellen, dass Eigentum an Mehrfamilienhäusern durchaus begehrt ist und dass das Angebot auf dem Immobilienmarkt derzeit, gerade auch in den städtischen Zentren, relativ überschaubar ist. Das heißt, unter den geltenden Bedingungen sind für Vermieter fremdgenutzte Immobilien nach wie vor attraktiv. Das spricht auch nicht dafür, dass die Rechte der Vermieter unbedingt gestärkt werden müssen.
Wir sind also der Meinung, dass die Modernisierungsumlage durchaus abgesenkt werden sollte. Die NPD-Fraktion ist der Meinung, dass 5% angemessen sind.
Wir sind der Meinung, mit dem Gesetzentwurf werden nur Fehlanreize für Vermieter geschaffen. Diese gilt es zu verhindern.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der ersten Runde unserer 2. Aktuellen Debatte angekommen und treten in die zweite Runde ein. Das Wort hat erneut die einbringende Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Stange.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich liefere nach: Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln. Meine Damen und Herren, darum geht es in diesem Gesetz hauptsächlich neben dem Klimaschutz. Das müssen wir einmal in aller Deutlichkeit sagen. Da kann man auch nicht sagen, es ist ausgewogen. Es wird nämlich hier die Waffengleichheit zwischen Vermietern und Mietern, die wir bisher in diesem Lande hatten, zugunsten der Vermieter verschoben.