Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

(Beifall bei der SPD und den LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Johannes Müller, NPD)

Fakt ist: Das Urteil des Landgerichts Köln hat zu einer akuten Rechtsunsicherheit geführt. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das politisch gelöst werden muss. Wir brauchen eine politische Lösung in Form eines Gesetzes. Dabei gibt es mehrere Dinge zu berücksichtigen. Das elterliche Sorgerecht hat aus guten Gründen eine starke Stellung in unserer Verfassung inne. Der Staat soll eben nicht aus eigenem Gutdünken in Erziehungsfragen eingreifen dürfen. Aber es gibt verschiedene Gründe für eine Beschneidung: Es gibt kulturelle, soziale und religiöse Gründe. Natürlich spielen in dieser Debatte vor allem die religiösen Gründe eine Rolle. Das gilt für die jüdischen

Beschneidungen, aber auch für die Beschneidungen bei Muslimen. Vier Millionen leben in Deutschland, davon sind übrigens zwei Millionen Deutsche.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Es wird sehr oft unterstellt, dass es durch eine solche Beschneidung zu traumatischen Erfahrungen käme. Ich will das nicht ausschließen. Ich will aber auch zu bedenken geben, dass es andere Stimmen gibt, zum Beispiel die Stimme der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. Diese sagt: „Ein Eingriff in zentrale Elemente religiöser Identität kann in vielen Familien durchaus als Destabilisierung, Verunsicherung und Missachtung in einem wesentlichen Kernpunkt ihres Lebens empfunden werden mit ebenfalls gravierenden psychologischen Folgen für die Kinder.“

Das sage ich, weil es wichtig ist, dass man nicht nur die eine Seite betrachtet, sondern immer auch die andere Seite.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Ganz ohne Frage, es gibt in dieser Debatte verschiedene legitime Positionen. Herr Biesok, ich schätze Ihre ausdrücklich. Ich kann aber für meine Fraktion, die Fraktion der SPD, sagen, dass wir die Empfehlungen des Ethikrates unterstützen, der klare Mindestanforderungen formuliert.

Eine Konkretisierung wünschen wir uns – damit komme ich zum Schluss – in der Regelung zur Verbindlichkeit der Beteiligung von Ärzten und zu Betäubungen sowie zur Begrifflichkeit „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn wir diese Debatte in einem anderen Rahmen, in einem würdigen Rahmen fortsetzen würden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Für die SPD-Fraktion sprach der Abg. Homann. Gibt es in dieser ersten Rederunde weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Den kann ich nicht erkennen. Ich sehe aber eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention.

Ich möchte in Vertretung des verstorbenen Landtagsabgeordneten Uwe Leichsenring zurückweisen, was hier wieder einmal verbreitet worden ist. Herr Homann, Sie haben damals die Debatte nicht verfolgt. Ich war damals auch nicht Landtagsabgeordneter, habe das aber von der Tribüne aus verfolgt. In dieser Debatte ging es um linksextremistische Gewalttäter, und in diesem Zusammenhang hatte damals der verstorbene Landtagsabgeordnete Uwe Leichsenring von Sonderzügen gesprochen. Insofern ist Ihre Interpretation, dass damit irgendwelche Transportzüge nach Auschwitz gemeint sein könnten, außerhalb jeder Logik.

(Zuruf der Abg. Monika Runge, DIE LINKE – Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Wir haben das schon richtig verstanden!)

Nein, Sie haben es nicht richtig verstanden. Das ist nämlich wieder eine bösartige Unterstellung, weil es Ihnen nur darum geht, uns zu diskreditieren, und nicht darum, sich mit uns sachlich auseinanderzusetzen. Insofern habe ich das für den verstorbenen Uwe Leichsenring hier noch einmal für die Öffentlichkeit richtiggestellt.

(Beifall bei der NPD)

Das war eine Kurzintervention des Abg. Storr. Jetzt kann Kollege Homann darauf reagieren, es bezog sich auf seinen Redebeitrag.

Ich möchte noch einmal feststellen: Ich glaube, wir haben Herrn Leichsenring damals richtig verstanden. Er hat dafür wohl auch einen Ordnungsruf bekommen.

Es ist also festgestellt worden, dass Sie das so nicht interpretieren wollen – das ist mir völlig klar –, vor allem im Nachhinein. Aber dass Sie denken, dass Sie nicht als Antisemiten erkannt worden sind, das halte ich für einen schlechten Witz.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD – Andreas Storr, NPD: Was hat denn linksextremistische Gewalt mit Antisemitismus zu tun?)

Sie sind erwischt, mehrfach dokumentiert, und Sie werden dafür auch noch zur Rechenschaft gezogen werden. Denn das wird eine der Argumentationen im Verbotsverfahren gegen Sie sein. Dass Sie nervös sind, das kann ich auch völlig nachvollziehen. Natürlich sind Sie nervös. Sie haben doch Kreide gefressen.

(Zuruf des Abg. Arne Schimmer, NPD)

Das haben wir doch – wie oft! – hier im Sächsischen Landtag mitbekommen. Sie haben Gewalt gegen Ausländer hier öffentlich verurteilt; dabei wissen wir ganz genau, dass Ihr Hinterland solche Dinge unterstützt.

(Holger Apfel, NPD: Was ist denn mit Ihrem Hinterland?)

An dieser Stelle merkt man einfach, dass Sie nervös sind, und Sie sind es zu Recht.

(Holger Apfel, NPD: Was ist mit Ihrem linksextremistischen Hinterland?)

Sie sind es zu Recht, und wir werden Sie hier nicht mehr lange ertragen müssen.

(Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Holger Apfel, NPD: Träum weiter!)

Herr Lichdi, die Fraktion der GRÜNEN hatte schon zwei Kurzinterventionen. Die Kurzinterventionen Ihrer Fraktion sind damit komplett – wie sagt man so schön? – verbraucht, also genutzt.

Wir schreiten jetzt weiter fort in der Rednerrunde. Ich gehe davon aus, dass die NPD-Fraktion eine zweite Runde eröffnen will. Das Wort ergreift der Abg. Gansel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu meinen Vorrednern nur so viel, da kann ich sicherlich für meine Fraktion sprechen: Der ausgesprochen differenzierte, sachangemessene

Redebeitrag von Herrn Biesok hat uns positiv überrascht. Er ist eines der seltenen Beispiele in diesem Haus, dass man auch einmal parteipolitische Scheuklappen weglassen und der Sache angemessen seine persönliche Auffassung vertreten kann.

Zu dem an Schlechtigkeit und Polemik nicht zu überbietenden Redebeitrag von Herrn Homann sage ich nichts. Dafür verschwende ich meine Redezeit nicht.

Meine Damen und Herren! In einem Brief aus dem Jahre 1954 schrieb Albert Einstein: „Für mich ist die unverfälschte jüdische Religion wie alle anderen Religionen eine Inkarnation des primitiven Aberglaubens.“

Offenbar hat sich das Judentum seither nicht weiterentwickelt.

(Marko Schiemann, CDU: Da hat er sich geirrt!)

Wie sonst ist es zu verstehen, dass seine Vertreter zusammen mit geradezu steinzeitlichen Moslems auf Biegen und Brechen zumindest in Deutschland einen bluttriefenden Ritus fortsetzen wollen, der bloß durch einen symbolischen Akt ersetzt werden müsste.

Es sei daran erinnert – Herr Apfel erwähnte es bereits –, dass auch die BRD die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, in der es unmissverständlich heißt: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

Mit ihrem Gesetzentwurf torpediert die Bundesregierung jedoch diese Vorgabe der Kinderrechtskonvention, nur um den billigen Beifall vorderasiatischer Religionsfanatiker zu erhalten. Zuerst wurde der grundgesetzlich verankerte Tierschutz durch Ausnahmeregelungen unterlaufen, damit jüdische und moslemische Schlächter weiterhin ungestört Tiere schächten können, also bei lebendigem Leibe ausbluten lassen können. Nun wird zudem auch noch das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit angetastet, ja, sogar faktisch außer Kraft gesetzt, um das altertümliche Bedürfnis von Juden und Moslems nach Genitalverstümmelung zu befriedigen.

Meine Damen und Herren! Was kommt als Nächstes? Etwa die Zulassung der Witwenverbrennung bei Hindus? – Wenn Sie schon nicht auf die NPD hören möchten, nehmen Sie wenigstens viele Experteneinwände zur Kenntnis.

Der Passauer Juraprofessor Holm Putzke, der mit seinem 2008 veröffentlichten Fachaufsatz „Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben“ maßgeblich zum Urteil des Landgerichts Köln beigetragen hat, sagte im Juli 2012 dem „Focus“: „Natürlich gibt es einen Konflikt von Rechten. Aber die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern werden durch das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und negative Religionsfreiheit begrenzt. Entscheidendes Kriterium ist das Kindeswohl.“

Mutig fügte der Herr Professor im „Focus“-Interview noch hinzu: „Die Politik reagiert derzeit reflexhaft, nicht reflektiert. Kaum erklären einige Rabbiner das Kölner Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust, bricht in Berlin Panik aus.“ – Und das offenbar nicht nur in Berlin, sondern auch in Dresden, wie der Wortbeitrag von Herrn Homann nahelegt.

In der Tageszeitung „Die Welt“ vom 28. Juni bezeichnet die türkische Islamkritikerin Necla Kelek die Beschneidung als „schändliche Tradition“ und „unnützes Opfer für Allah“, das zudem noch nicht einmal durch den Koran legitimiert sei. Kelek schreibt: „Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das nicht durch ein wie auch immer begründetes Gewohnheitsrecht, durch eine orientalische Sitte, außer Kraft gesetzt werden darf.“

Auch Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, mahnt mehr Verantwortung der Politik in Berlin an und verweist auf wissenschaftliche Studien zu den Beschneidungsrisiken, gerade für Kleinkinder.

Bestätigt fühlt sich die NPD auch durch den Appell von über 600 namhaften Medizinern und Juristen, die klar und deutlich feststellten – publiziert unter anderem in einem Aufruf in der „FAZ“ –: „Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein.“ Eine Kindesbeschneidung ohne sachgemäße medizinische Indikation ist natürlich ein Gewaltakt.

Deutliche Kritik übten die zitierten 600 Mediziner und Juristen übrigens auch an jenen jüdischen Repräsentanten, die erpresserisch die Holocaustkeule schwingen und mit penetranter Opfertümelei die Legalität einer altertümlichen Beschneidungspraxis durchsetzen wollen. Mit brutalen Traditionen zulasten des Kindeswohls, erst recht orientalischen Traditionen, muss staatlicherseits aber endlich gebrochen werden. Genauso äußerte sich übrigens erst heute Morgen im ZDF-Morgenmagazin der Präsident des Berufsverbandes der –

Die Redezeit geht zu Ende.

– Kinder- und Jugendärzte, Herr Hartmann. Mein letzter Satz, meine Damen und Herren: Wenn jüdische und muslimische Kindesmisshandler geistesgeschichtlich bei Abraham und Mohammed stehengeblieben sind und ihre Beschneidungspraxis nicht ändern wollen, muss nach NPD-Auffassung der deutsche