Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Außerdem stellen wir den Schulen zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 1 Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Was steckt hinter dieser 1 Million Euro pro Jahr? – Das Geld ist dafür gedacht, dass wir die hervorragende Berufsorientierung an unseren Mittelschulen – davon konnte ich mich erst kürzlich vor Ort wieder überzeugen – noch weiter ergänzen können und auch wollen. Die Berufsberatung wird noch individueller geschehen; somit werden die schwächeren Schülerinnen und Schüler noch besser an die Hand genommen, um sie in eine Berufsausbildung zu führen.

Außerdem haben wir an der Mittelschule die Möglichkeit, über die 5. und 6. Jahrgangsstufe hinaus noch individuelle Förderung anzubieten.

Sie gestatten jetzt die Zwischenfrage? – Bitte, Frau Dr. Stange.

Ich bin Ihnen für diese Ausführungen sehr dankbar. Allerdings erzeugen sie eine ganze Reihe von Fragen, von denen ich jetzt nur eine äußern möchte.

Sie haben etwas zur veränderten Stundentafel gesagt. Erklären Sie bitte, wie Sie diese Stundentafel mit drei Stunden Fremdsprachenunterricht verändern wollen

(Christian Piwarz, CDU: Eine Frage!)

das habe ich gesagt –, wenn am Gymnasium bereits heute vier Stunden unterrichtet werden und die Mittelschüler schon heute 34 Unterrichtsstunden in ihrer Stundentafel stehen haben, also mehr als die Gymnasiasten.

Frau Dr. Stange, Sie wissen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler, die mit der zweiten Fremdsprache von der Mittelschule an das Gymnasium wechseln, am Gymnasium in der 7. Jahrgangsstufe eine spezielle Förderung erfahren und mit Eintritt in die 8. Jahrgangsstufe die Defizite, die auszugleichen sind, in diesem einen Jahr bewältigt haben. Genau das haben wir in unserem Konzept berücksichtigt.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht! – Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Die Stundentafel! Ich habe nach der Stundentafel gefragt!)

Die Oberschule erhöht – damit bin ich bei einem weiteren Aspekt – die Durchlässigkeit zwischen Mittelschule und Gymnasium. Wir haben heute viel über Durchlässigkeit und Bildungsempfehlung gesprochen, und keinem Schüler wird der Wechsel an das Gymnasium versperrt bleiben, sofern er sich mit seinen Eltern nach den beiden

Orientierungsstufen in der 5. und 6. Jahrgangsstufe dazu entschließen sollte.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Falken?

Ich möchte erst einmal fortfahren.

Frau Falken, keine Zwischenfragen.

Zugleich – das möchte ich noch einmal in besonderem Maße herausheben – stärken wir den zweiten Weg zum Abitur über das berufliche Gymnasium nach der Klasse 10. Wir haben also mit der weiterentwickelten Oberschule zwei gleichwertige Wege zum Abitur nach zwölf Schuljahren am Gymnasium und nach 13 Schuljahren über die Mittelschule und das berufliche Gymnasium, sodass wir in Sachsen auch weiterhin mehrere gut ausgebaute Wege zu einer Hochschulreife haben.

Meine Damen und Herren! Die Oberschule ist ein Schritt genau in die richtige Richtung; denn jeder zählt und niemand darf verloren gehen. Das ist ein Credo meiner Bildungspolitik. Die Oberschule bietet den Schülern ein hohes Maß an individueller Förderung und eine zweite Fremdsprache. Damit schafft sie mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder. Wer sollte ernsthaft dagegen sein? – Die Oberschule, meine Damen und Herren, verdient eine Chance.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Kurth. – Ich sehe, Frau Kollegin Falken möchte von ihrer Redezeit Gebrauch machen. Sie haben 3 Minuten und 26 Sekunden. Sie haben das Wort.

(Christian Piwarz, CDU: Das sind 3 Minuten und 26 Sekunden zu viel!)

Danke schön, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeit muss ich natürlich ausschöpfen;

(Christian Piwarz, CDU: Sie müssen sich nicht dazu zwingen, Frau Falken!)

denn ich glaube, dass wir noch eine ganze Menge Fragen haben, die nicht beantwortet worden sind. Frau Stange hatte es angedeutet.

Da ich meine Zwischenfrage auch nicht stellen konnte, möchte ich es gern hier am Pult noch einmal tun.

Die erste Frage, die sich nach Ihren Ausführungen, Frau Staatsministerin Kurth, sehr stark stellt, ist: Wenn Sie die Gymnasiallehrer für selbstverständlich an der Mittelschule einstellen, dann finden wir das sehr bedenklich und wir

fragen uns: Warum haben Sie gerade jetzt einen neuen Bildungsgang für die Mittelschullehrer mit Staatsexamen eingerichtet und diesen komplett neu gestrickt, wenn Sie sowieso zukünftig vorhaben, die Gymnasiallehrer an die Mittelschule zu nehmen? Wir hatten bereits diese Fälle, dass Mittelschullehrer an das Gymnasium gegangen sind. Warum legen Sie nicht einfach einen Ausbildungsgang für das Lehramt Sekundarstufe I auf, damit Sie einen gemeinsamen Ausbildungsbereich für die Sekundarstufe I und II haben? Somit hätten Sie schon von der Ausbildung her kein Problem mehr und könnten die Lehrer sowohl an der einen wie auch an der anderen Schulart einstellen.

Jetzt haben Sie natürlich zwei unterschiedliche Ausbildungsgänge, die mit dem zukünftigen Einsatz der Lehrer an verschiedenen Stellen – zumindest zu einem großen Prozentsatz – nichts zu tun haben. Diese Entscheidung ist offensichtlich nicht mit der Überlegung der Weiterentwicklung der Oberschule gekoppelt. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Ich habe ganz klar ausgedrückt, dass wir als Linksfraktion diese individuelle Förderung, die Sie mit Leistungsstarken und Leistungsschwachen durchführen wollen, befürworten. Aber wenn Sie es nun schon umsetzen wollen, dann möchte ich gern von Ihnen wissen: Gibt es eine Garantie für die Mittelschulen, dass diese Förderstunden, die Sie bereitstellen wollen – sowohl für die Leistungsstarken als auch für die Leistungsschwachen –, garantiert in der Stundentafel auftauchen und Bestandteil der Stundentafel sind, und zwar im A-Bereich und nicht im B-Bereich, damit man, wenn ein Unterrichtsausfall – in welchen Fächern auch immer – existiert, nicht einfach die Förderstunden streicht, wie das zurzeit praktiziert wird. Man braucht ganz klar eine Garantie, diese Förderstunden umsetzen zu können. Das möchte ich von Ihnen gern wissen.

Zum Schluss stelle ich die Frage noch einmal ganz direkt, indirekt ist sie uns bereits mehrfach beantwortet worden. Trotzdem stelle ich sie noch einmal ganz direkt, und ich erwarte von Ihnen, Frau Staatsministerin, auch eine Antwort: Gibt es nun für die Oberschule ein neues Gesetz, eine Novellierung des Schulgesetzes, oder werden Sie eine Veränderung einfach so nebenbei über die Mittelschulordnung in der Staatsregierung umsetzen? Denn das ist aus unserer Sicht kein korrekter Umgang mit diesem Verfahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Für die einbringende Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Falken, die ihre Redezeit bis auf wenige Sekunden ausgeschöpft hat. – Gibt es noch weiteren Redebedarf? – Den kann ich nicht erkennen.

Wir sind am Ende der 2. Aktuellen Debatte angekommen und diese ist abgeschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. Lesung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen

Drucksache 5/10061, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/10568, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Das Wort erhält die Fraktion der CDU. Es wird von Herrn Kollegen Bandmann ergriffen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 7. November 2007 hatte das Plenum der 4. Wahlperiode mit dem Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen die Einführung der Doppik zum 1. Januar 2013 beschlossen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den Kommunen gerade im Hinblick auf die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens eine wichtige Unterstützung gegeben. Die Pflicht zur Bildung von Pensionsrückstellungen wird von den Kommunen auf den kommunalen Versorgungsverband unter der Maßgabe der Vollkapitalisierung verlagert. Damit befreien wir die Kommunen von der Rückstellung und der Pflicht zur Rückstellungsbilanzierung. Eine Doppelbelastung für die Kommunen fällt damit weg. Das ist wichtig, und deshalb war es auch notwendig, diesen Gesetzentwurf relativ zeitnah zu beraten und zu beschließen.

(Beifall bei der CDU)

Wir gehen davon aus, dass die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik entsprechend zeitnah angepasst wird. Die Anhörung hier im Landtag hat gezeigt, welche Auswirkungen die Bildung von Pensionsrückstellungen auf die Kommunen hat. In einer Stadt wie Pirna, die sehr zurückhaltend mit der Verbeamtung umgegangen ist, gibt es drei aktive Beamte und vier Versorgungsempfänger. Das macht schon einen nicht unerheblichen Betrag aus, wie wir in der Anhörung erfahren haben. Insofern ist die Entscheidung, Pensionsrückstellungen künftig beim Kommunalen Versorgungsverband zu bilden, richtig und notwendig.

(Beifall bei der CDU)

Weiter regelt der Gesetzentwurf das Ausscheiden der AOK Plus. Das will ich hier nicht weiter kommentieren,

es hat keine finanziellen Auswirkungen auf den KVS bzw. auf die Kommunen.

Zur Einführung einer Versicherungsaufsicht über die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes nach den Vorschriften des Sächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes nur so viel: Man mag darüber streiten, ob zwei Aufsichten, nämlich die Versicherungsaufsicht und die Rechtsaufsicht, erforderlich sind. Wir halten das insofern für den richtigen Weg, als unterschiedliche Zuständigkeiten berührt sind. Die Rechtsaufsicht liegt beim Innenministerium, die Versicherungsaufsicht beim SMWA. Diese Zuständigkeiten sollte man respektieren. Insofern sehen wir keine Alternative.

Gestatten Sie mir einige Erläuterungen zu ein paar Kritikpunkten, insbesondere zu denen, die der Rechnungshof in der Anhörung vorgetragen hat. Zunächst geht es um die Frage der Pensions- und Beihilfeverpflichtung des Kommunalen Versorgungsverbandes. Der Rechnungshof

kritisiert die unveränderte Beibehaltung der Regelung zur Berechnung von Pensions- und Beihilferückstellungen.