Ich teile Ihnen nun das Ergebnis der geheimen Wahl zu Tagesordnungspunkt 3 auf der Grundlage des Wahlvorschlages der Fraktion DIE LINKE zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit. Auch hier wurden 125 Stimmen abgegeben. Es wurde wie folgt abgestimmt: Mit Ja haben 52 Abgeordnete abgestimmt, mit Nein 55, enthalten haben sich 18 Abgeordne
Es gibt heute keine weiteren Erklärungen. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 ebenfalls beendet. Es geht weiter mit der
Ich teile Ihnen das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtags für den Sächsischen Kultursenat mit: Abgegeben wurden 125 Stimmscheine. Das Ergebnis ist wie folgt: Für Herrn Dr. Külow haben 31 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 89 mit Nein und 5 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist Herr Dr. Volker Külow nicht als Mitglied des Sächsischen Landtages für den Sächsischen Kultursenat durch den Landtag gewählt. Ich frage auch hier, wie weiter verfahren werden soll. – Herr Abg. Tischendorf, bitte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die 10 Minuten sind großzügig vorüber. Wir setzen die 7. Sitzung des
5. Sächsischen Landtages fort. Wir sind beim Tagesordnungspunkt 4. Herr Abg. Tischendorf, ich frage Sie: Was hat die Unterbrechung gebracht?
Wir haben uns als Fraktion verständigt und einen neuen Wahlvorschlag eingereicht, der mittlerweile hier vorliegen müsste.
Herr Tischendorf! Meine Damen und Herren! Ich erfahre gerade, der Wahlvorschlag ist eingegangen. Er befindet sich im üblichen Ablauf. Er bekommt jetzt eine Drucksachen-Nummer und wird vervielfältigt. Dieser Vorgang wird etwa 15 bis 20 Minuten dauern, sodass ich vorschlage, dass wir noch einmal zum Tagesordnungspunkt 4 zurückkommen und diesen jetzt zurückstellen.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache nach § 46 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung erteilt.
Meine Damen und Herren! Ich muss einmal nachfragen: Sind Sie hier am Geschehen beteiligt? Ich kann das von der Geräuschkulisse aus nicht feststellen.
Vielen Dank. Die Aussprache wird in nachfolgender Reihenfolge stattfinden: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Staatsvertrag, den die Staatsregierung unterzeichnet hat, wurde uns im beratenden Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss seitens der Staatsregierung begründet. Des Weiteren wurde die große Bedeutung für die weitere Entwicklung der IT-Kooperation zwischen der Bundesebene und den deutschen Ländern, aber auch den Kommunen sowie mit der EU dargelegt. Diese beruht auf dem gemeinsamen Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung des Bundes, der Länder sowie unter den deutschen Ländern im Bereich der Nutzung der informationstechnischen Systeme insbesondere beim Datenaustausch. Kurz gesagt: Es geht um die Einführung gemeinsamer Standards.
Der Sächsische Landtag hat die Gelegenheit, sein Votum abzugeben – also mit Ja oder Nein zu stimmen. Wir gehen davon aus, dass wir uns auf ein Ja verständigen können.
Wir bitten die Staatsregierung, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, dass es nicht zu weiteren höheren Kosten bei diesem Verfahren kommt und dass die Kostenbelastung vom Freistaat Sachsen ferngehalten wird.
Der Änderungsantrag soll noch kurz von mir eingebracht werden. Der Änderungsantrag ist relativ übersichtlich. Wir haben im Verfahren im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss leider vergessen, das aktuelle – letzte – Datum mit in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Das ist mit dem Änderungsantrag der FDP/CDU-Fraktion geschehen.
Vielen Dank, Herr Schiemann. – Für die Linksfraktion spricht die Abg. Julia Bonk. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Regelungsvorhaben im Bereich der Informationsverarbeitung kommen oft so harmlos daher und haben es dann faustdick hinter den Ohren. Darum lohnt es sich, einmal ins Detail zu blicken.
Das Zustimmungsgesetz besteht ja lediglich aus zwei Artikeln. Danach hat sich Kollege Schiemann eigentlich kurz gehalten. Es geht um die Ausführungen und die Übersetzung von Artikel 91c Grundgesetz. Es geht darum, dass der Bund und die Länder bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken können.
Artikel 2 regelt lediglich das Inkrafttreten. Weil der Teufel häufig im Detail steckt und der Staatsvertrag für Sachsen nur in Kraft treten kann, wenn Sachsen zustimmt, möchte ich ihn einer genauen inhaltlichen Prüfung unterziehen.
Erstens: Der Staatsvertrag enthält beispielsweise die Einrichtung des IT-Planungsrats. Dieser ist angesichts der unmittelbaren Grundrechtsrelevanz seiner Tätigkeit allgemein – und zwar in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger – und der Beschlüsse, die er fassen wird, im Besonderen nur unzureichend demokratisch legitimiert. Er basiert auf einem Staatsvertrag, an dessen inhaltlicher Ausgestaltung weder die Länderparlamente noch der Bundestag hinreichend beteiligt waren.
Dem Sächsischen Landtag bleibt nur die Möglichkeit, dem Vertrag in Gänze zuzustimmen oder ihn in Gänze abzulehnen. Wir meinen, angesichts dieser Grundrechtsrelevanz kommt dies einem deutlichen Demokratiedefizit gleich.
Zweitens: Der IT-Planungsrat ist in seiner Zusammensetzung unzureichend legitimiert. Beispielsweise nehmen Vertreter der Gemeinden nur beratend teil. Fachkundige Vertreter der Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger sollen kein Stimmrecht haben.
Wie auch der Datenschutzbeauftragte anmerkte, ist es problematisch, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder gar nicht berücksichtigt sind. Hier darf keine Regression in Kauf genommen werden. Die Datenschutzbeauftragten hat man wohl deshalb nicht berufen, damit man sie an entscheidender Stelle nicht einbezieht. Auf diesen Punkt zielen auch unsere Änderungsanträge ab.
Drittens: Die undemokratische Ausgestaltung des ITPlanungsrats setzt sich in den Regelungen zur Rechtsetzung des IT-Planungsrats fest. Das Quorum von elf Ländern für die Fassung verbindlicher Beschlüsse ist mit deren finanziellem Beitrag zum IT-Planungsrat kombiniert. Damit hängt die Möglichkeit der Einflussnahme von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bundeslandes ab. Die datenschutzrechtliche Relevanz der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger spielt wohl kaum noch eine Rolle.
Die Stimme der Vertreter derjenigen Länder im Rat, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gemessen an der Einwohnerzahl, einen überproportionalen Anteil an der Finanzierung des IT-Planungsrats beisteuern, haben ein höheres Gewicht bei der Verabschiedung der alle Länder bindenden Beschlüsse als die von Vertretern ärmerer Länder. Dabei ist mittelbar der Einfluss der Bewohner finanzschwacher Länder auf die Beschlüsse zum Datenaustausch und dabei die zu gewährleistenden Sicherheitsstandards geringer als der der Vertreter reicher Länder.
Viertens: Maßstab für die einzuhaltenden Sicherheitsstandards eines Datenaustausches zwischen Bund und Ländern sind dabei nicht die bestmöglichen, sondern die marktüblichen Standards. Der Vertrag stellt ferner nicht sicher, dass Beschlüsse zum Datenaustausch nur dann ergehen dürfen, wenn zugleich ein diesbezüglicher Beschluss über bei dem betroffenen Datenaustausch zu beachtendenDatenstandards erfolgt. Die nebenbei getroffene Festlegung, dass statt der bestmöglichen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung entsprechenden Sicherheitsstandards nur marktüblicher Standard Anwendung finden soll, ist geradezu grotesk und findet unsere Kritik.
Auch die Möglichkeit, den Bedarf für einen solchen Beschluss durch eine unabhängige Einrichtung vorab prüfen zu lassen, ist im Staatsvertrag nicht inhaltlich begründet. Er ist aus mehreren Gründen deshalb ungeeignet, weil bei dieser angeblich unabhängigen Einrichtung die Unabhängigkeit anzuzweifeln ist, da diese vom ITPlanungsrat selbst eingebunden wird. Des Weiteren ist der IT-Planungsrat an die Ergebnisse nicht gebunden. Drittens erstreckt sich die Prüfungskompetenz dieser unabhängigen Einrichtung nicht auf die Frage, ob die für den Datenaustausch vorgesehenen Sicherheitsstandards im Hinblick auf einen wirksamen Schutz des Rechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausreicht.
Es ist den Architekten des Staatsvertrages auch vorzuwerfen, dass sie nicht nur die technischen Aspekte, sondern
auch die damit verbundenen politischen Potenziale der Nutzung von Informationstechnologien in ein solches Closed-Shop-Gremium der Verwaltung abschieben. Beispielsweise sollen die „Chancen des E-Governments“ – im Vertragstext ebenfalls enthalten – dort diskutiert werden. Die Chancen, eine gerade entstehende breite Öffentlichkeit dabei einzubeziehen, werden vertan.
Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage: Wie wollen wir die Möglichkeiten des neuen Leitmediums Internet für das politische System nutzen? Politikwissenschaftler der TU Dresden stellten in einer empirischen Analyse Folgendes fest: Bislang wird das Internet vor allem genutzt, um Transparenz herzustellen. Das heißt: Beschlüsse, Drucksachen, Reden und Pressemitteilungen politischer Organe sind direkter und zeitnah nahezu jedem einsehbar.
Das kann uns aber nicht ausreichen. Dabei wird die Dimension Beteiligung – so das Fazit der Erhebung – leider noch vollkommen unterbelichtet. Das einzige bekanntlich genutzte Instrument ist dabei das der OnlinePetition des Deutschen Bundestages.