In einem Punkt haben Sie recht: Die Situation von Mietern ist in manchen Teilen Sachsens besorgniserregend. Vor steigenden Mieten, unverschämt hohen Kosten, die auf Mieter abgewälzt werden, und immer weniger bezahlbarem Wohnraum in den Ballungszentren haben wir als NPD-Fraktion schon oft genug gewarnt. Doch das, was Sie hier vorlegen, um die teilweise überzogenen Maklerkosten für Mieter einzudämmen, ist wieder einmal – vielleicht sogar – gut gemeint, aber dennoch daneben.
Wie Ihnen die Staatsregierung bereits aufgezeigt hat, würde eine Änderung, wie Sie sie hier vorschlagen, nichts an der Situation oder der Kostenbeteiligung der Mieter ändern. Vielleicht würde es sogar ins Gegenteil umschlagen: Einige Vermieter nutzen den Maklergebührenaufschlag gleich für eine verdeckte Mieterhöhung.
Die Möglichkeiten, Ihren Vorschlag leicht zu umgehen, und die denkbaren weiteren Verschlechterungen für die Mieter hat Ihnen die Staatsregierung bereits in ihrer Stellungnahme aufgezeigt. Dennoch muss festgestellt werden, dass Wohnraum nicht zum Luxusgut verkommen darf und wir Regelungen brauchen, um Mieter zu entlasten.
Wir Nationaldemokraten werden auch weiterhin gegen eine Zwei-Klassen-Städtebaupolitik vorgehen, uns für bezahlbaren Wohnraum in Innenstädten und gegen eine künstliche Angebotsverknappung, die astronomische Maklerkosten erst möglich macht, einsetzen. Doch dafür bedarf es besserer Lösungen als Ihres nicht durchdachten Antrags im Vorfeld der Bundestagswahl. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal mit den in Ihrem Antrag erwähnten und von Ihnen getragenen Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zusammensetzen und ein zielführendes Konzept zur Verbesserung der Mieterrechte erarbeiten, damit Ihr Bundeskanzlerkandidat Steinbrück endlich sein Thema erhält, mit dem er gegen Frau Merkel antreten kann. Vielleicht gelingt es Ihnen mit etwas mehr Kreativität und einem durchdachteren Konzept zur Wohnraumsituation in Ballungszentren, das lang gesuchte Thema zu finden, bei dem Sie sich von Ihrer schwarzen Schwesterpartei CDU unterscheiden.
Bisher können die meisten Menschen in unserem Land keinen Unterschied mehr zwischen schwarzer und roter Politik auf Bundesebene erkennen, die sich schon lange nur noch an den Interessen von Banken, Konzernen und der Börse orientiert, nicht aber am Interesse derer, die Sie als Volksvertreter eigentlich vertreten sollten. Die Diskrepanz zwischen dem, was auf der einen Seite die Mehrheit des deutschen Volkes will – bzw. nicht will –, und der Politik der Blockparteien auf der anderen Seite – und das alles unter dem Deckmantel einer sogenannten Demokratie – wird täglich größer.
Wie gesagt: Dieser Antrag ist gut gemeint, aber leider schlecht gemacht. Deshalb wird sich die NPD-Fraktion enthalten. Wir hoffen auf einen durchdachteren Lösungsvorschlag – und das nicht erst nach der Bundestagswahl.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben es gehört: Die SPDFraktion will, dass die dem Makler geschuldete Provision nicht mehr auf Mieter oder Käufer abgewälzt werden kann. Die Provision soll von dem bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat.
Aber gilt denn derzeit etwas anderes? Ist die aktuelle Rechtslage wirklich so ungerecht, wie in dem Antrag und zu Teilen in der Diskussion angenommen? Ich denke, es lohnt sich ein genaueres Hinsehen. Ich werde mich im Weiteren am Antrag orientieren und nicht auf den Teil der Debatte eingehen, der sich auf den Mietmarkt in Sachsen bezogen und sozusagen die Notwendigkeit insgesamt in Zweifel gezogen hat.
Voraussetzung für die Entstehung des Provisionsanspruchs des Maklers ist das Zustandekommen eines Maklervertrages. Dieser muss nicht ausdrücklich und schriftlich geschlossen werden; oft ergibt er sich aus dem Verhalten der Beteiligten. Die Wohnungsvermittlung läuft meist so ab, dass der Wohnungssuchende über eine Anzeige des Maklers auf das Objekt aufmerksam wird. Darin bewirbt der Makler die Wohnung und weist auf die Provisionspflichtigkeit der Vermittlung eines Miet- oder Kaufvertrages hin.
Daraufhin meldet sich der Interessent beim Makler und erhält von ihm die Daten zur Wohnung und zum Anbieter. Damit kommt zwischen Interessent und Makler ein Maklervertrag zustande. Der Interessent hat den Makler beauftragt und muss ihn auch bezahlen, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag geschlossen wird. Das ist nicht ungerecht, denn schließlich profitiert auch der Mieter oder Käufer von den Dienstleistungen des Maklers.
Will der Interessent eine Maklerprovision vermeiden, muss er nach Angeboten suchen, die keine Provisionspflicht beinhalten. Die Entscheidung, ob er auf das Angebot eines Maklers eingeht, steht ihm also frei. Oft lassen sich Angebote finden – das ist gerade mehrfach diskutiert worden –, die direkt vom Vermieter oder Verkäufer ausgehen, ohne dass ein Makler eingeschaltet ist. Alternativ hat der Wohnungssuchende die Möglichkeit, mit dem Anbieter über die Tragung der Maklerkosten zu verhandeln.
Nach dem Antrag sollen nun solche Verträge zwischen Interessent und Makler unterbunden werden. Das bedeutet einen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten, einen wesentlichen Grundpfeiler unseres Zivilrechts. Dieser Eingriff ist nicht zu rechtfertigen, zumal die angestrebte Entlastung der Wohnungssuchenden gar nicht zu errei
chen ist. Hätte der Wohnungsanbieter in den beschriebenen Fällen stets die Maklerkosten zu tragen, würde er diese in die Grundmiete bzw. in den Kaufvertrag einkalkulieren. Damit bliebe letztendlich auch wieder die Belastung bei den Wohnungssuchenden. Überdies wäre es für die Makler leicht, eine solche Regelung zu umgehen. So könnten sie die Erteilung von Auskünften zu einem nachgefragten Objekt von der Erteilung eines allgemeinen Suchauftrages durch den Interessenten abhängig machen. Erteilt der Interessent gegenüber dem Makler dann einen solchen Auftrag, weil er anders keine Möglichkeit sieht, Informationen zur Wohnung und dem Anbieter zu erhalten, träfe ihn wiederum die Pflicht, den Makler zu bezahlen.
Deshalb kann man zum Schluss sagen, dass der Antrag keinen Weg aufzeigt, um die finanzielle Belastung von Miet- oder Kaufinteressenten zu verringern. Das gilt insbesondere in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Andernorts dürfte ohnehin die Regulierung durch den Markt stattfinden. Der mit der Regelung verbundene Eingriff in die Vertragsfreiheit lässt sich somit nicht rechtfertigen. Aus diesem Grund kann die Staatsregierung den vorliegenden Antrag nicht unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir schon gedacht, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, aber ein paar Sachen würde ich gern noch einmal aufgreifen.
Fangen wir mit Herrn Minister Ulbig an. Sie sagen, dass bereits Kosten durch den Mieter, der die Maklergebühren trägt, ob nun freiwillig oder nicht, ohnehin getragen werden müssen. Wenn er die Maklergebühr nicht trägt, dann trägt er erhöhte Mietkosten oder wie auch immer. Fakt ist, dass er Kosten trägt. Fakt ist, dass ein Vermieter bereits jetzt die höchsten Mietkosten ansetzen kann und ansetzen wird, sonst wäre er auch kein cleverer Vermieter; ich sage mal „clever“.
Wir haben in unserem Redebeitrag nicht behauptet, dass wir in Sachsen eine einheitliche Situation haben, dass es überall Maklergebühren für Mieter oder Käufer gibt. Aber es gibt sie eben gerade in den Stadtteilen, zum Beispiel
von Leipzig für die jungen Leute, denn es geht nicht nur um Bedürftige, sondern um Studenten oder Ähnliche.
Ich will jetzt nicht mit persönlichen Beispielen kommen, ich habe ja auch Kinder, aber man kann sich im Internet oder in der Presse umschauen, wenn man sich wegen Vermietungen erkundigt, dass bereits in der Annonce ein Vertrag eingegangen worden ist. Das macht doch nicht der Mieter, das macht der Vermieter bereits mit seiner Annonce. So ist doch die Realität. Auch wenn Sie ein Haus kaufen wollen, steht bereits dabei, dass ein Makler eingeschaltet worden ist. Den haben Sie sich als Käufer nicht ausgesucht und mit dem sind Sie eigentlich auch keinen Vertrag eingegangen. Sie haben nur die Chance, dieses Objekt nicht zu nehmen, wenn Sie ihn nicht wollen. Sie haben keine Chance, Einfluss auf den Makler zu nehmen, den Sie wollen. Es sei denn, und das sagt ja unser Gesetzentwurf bzw. unser Vorschlag auch, Sie möchten freie Wahl haben. Sie können sich auch als Mieter einen Makler suchen. Dann gehen Sie persönlich mit ihm einen Vertrag ein.
Wir wollten auch sagen, Kollege Stange, dass wir am Anfang dieses Prozesses stehen. Andere Städte wie Hamburg oder München sind längst in diesem Prozess drin. Dort gibt es diese Wahlmöglichkeiten nicht. Wir haben uns das für die Regionen überlegt, die es bereits in Sachsen betrifft. Das sind bei Weitem noch nicht alle, das wissen wir. Insofern finde ich es bedauerlich, dass es so differenziert eine Diskussion zu diesem Problem gibt; denn wir wissen alle, wie lange Bundesratsinitiativen dauern, wir wissen alle, wie lange Gesetzentwürfe dauern, und wir schauen in Sachsen zu, wie sich das bei uns entwickelt. Das finde ich sehr bedauerlich, aber noch gibt es ja die Chance zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich komme zur Abstimmung. Wer der Drucksache 5/10643 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Die Fraktionen können wieder Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion GRÜNE, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Weichert das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der ländliche Raum ist durch die starke Zunahme von Vorhaben der gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich in seiner Entwicklung gefährdet. Der Außenbereich droht sich vom landwirtschaftlich genutzten Raum mit wichtigen Funktionen für Natur und Mensch in einen Standort der Intensivtierhaltung zu verwandeln. Deren Missstände sind wiederum kein Zufall, sondern logische Folge der industriellen Landwirtschaft, die Tiere nicht als Lebewesen, sondern als Produktionsfaktor betrachtet.
Meine Damen und Herren! Die Intensivtierhaltung hat zu Zuständen geführt, die das Ende des bisherigen Systems der Fleischerzeugung erforderlich machen. Was in unseren Ställen stattfindet, ist nicht länger verantwortbar. Massentierhaltung kommt uns als Gesellschaft teuer zu stehen, denn ihre ökologischen und sozialen Folgekosten werden eben nicht an der Ladentheke bezahlt. Den Menschen, die um industrielle Tierhaltungsanlagen herum leben müssen, stinkt es zu Recht gewaltig. Ammoniak und weitere geruchsintensive Stoffe führen in der Nachbarschaft großer Anlagen zu erheblichen Geruchsbelästigungen. Sie sind eine Ursache für den Wertverlust privater Immobilien; ein massives Gülle- und Trockenkotüberangebot sowie Risiken durch Bioaerosole und Feinstaub verschärfen das Problem. Ob in Zschepplin, Doberschütz, Eibenstock oder Priesteblich – im Land regt sich der Widerstand gegen die Auswüchse der industrialisierten Landwirtschaft, die auf Tiere, Menschen, Boden, Wasser und Luft keine Rücksicht nimmt. Ich weiß, wovon ich rede. Ich habe mir alle diese Standorte angesehen.
Meine Damen und Herren! Darunter leidet zu Unrecht, wie ich finde, das Image der Landwirtschaft im Allgemeinen, sodass wir dringend handeln müssen. Die Ausrüstung der Tierhaltungsanlagen mit Abluftfiltern dient dazu, die allgemeine Belastung und die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu verringern. Dies hilft, Konflikte im ländlichen Raum zu lösen und das Vertrauen der Menschen vor Ort zurückzugewinnen. Nur so stellen wir die Akzeptanz für die Produktion im ländlichen Raum sicher. Das ist das Anliegen unseres Antrages.
Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Tierhaltungsanlagen in Deutschland wäre es natürlich sinnvoll, wenn der Bundesumweltminister den aktuellen Stand der Technik
bundesweit festlegen würde. Solange dies jedoch nicht erfolgt, werden wir uns dafür einsetzen, dass der aktuelle Stand der Technik eben in Sachsen umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren! Die geforderten Abluftreinigungsanlagen stellen den aktuellen Stand der Technik dar, der überall eingehalten werden muss. Bei den Abluftreinigungsanlagen hat es in den letzten Jahren eine erhebliche Weiterentwicklung technischer Art gegeben, sodass man hier den Stand der Technik verlangen kann. Auf dem Markt stehen entsprechend geeignete Anlagen verschiedener Hersteller zur Verfügung. Der Betrieb mit Abluftreinigungsanlagen ist auch unter wirtschaftlichen Aspekten verhältnismäßig. Hierfür spricht beispielsweise die Praxis in Niedersachsen. Dort werden in einzelnen Landkreisen bereits jetzt Abluftreinigungsanlagen in Genehmigungsverfahren bei großen Schweinehaltungsanlagen gefordert. Der Betrieb lässt sich dort weiterhin wirtschaftlich darstellen.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Die Fortentwicklung und Festschreibung eines neuen Standes der Technik ist im Emissionsschutzgesetz, im Emissionsschutzrecht üblich und stellt keine Besonderheit dar. Im Bereich des Emissionsrechts ist es deshalb Standard, den neuesten Stand der Technik jeweils für bestehende Anlagen festzuschreiben.
Deshalb sieht unser Antrag vor, dass die Nachrüstung bestehender großer Schweineställe zu erfolgen hat.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle noch einige Bemerkungen zur Bioaerosolenproblematik: Bioaerosole sind luftgetragene Teilchen biologischer Herkunft wie etwa Pilze, Bakterien und Viren. Gefürchtet sind sie in der Umgebung größerer Ställe wegen ihres Potenzials zur Infektion, Allergie oder Giftigkeit. Der Schutz vor Bioaerosolen gehört bislang nicht zum Standard bei Genehmigungsverfahren, muss aber zum Schutz von Menschen und Tieren schnellstens eingeführt werden.
Aus der Stellungnahme der Staatsregierung geht hervor, dass sich Sachsen darüber Gedanken gemacht hat. Das ist gut. Denn Sachsen gehört selten zu den Vorkämpfern in Sachen Umweltschutz. Solange sie jedoch keine Auswirkungen in der Praxis haben, nutzen die schlauesten Gedanken nichts. Wie viel Prozent der großen Tierhaltungsanlagen in Sachsen verfügen denn über eine Filteranlage zur Abluftreinigung? – Das weiß man nicht. In Niedersachsen ist es ziemlich genau gerade mal 1 %.
Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass Bioaerosole aus
Tierhaltungsanlagen zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen können und daher im Rahmen der Vorsorge im Genehmigungsverfahren zu betrachten sind. Dies ist mittlerweile in der Rechtsprechung anerkannt. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für Mastställe auf eine VDI-Richtlinie, und zwar die 4250, zurückgegriffen. Sie befasst sich mit der zusätzlichen Belastung der Luft durch Mikroorganismen, die aus Tierhaltung hervorgehen können, und schlägt Mindestabstände zur nächsten Bebauung vor.
Das OVG hat ausgeführt, dass die Behörde gefordert ist, Vorsorge zu treffen. Bisher ist es jedoch so, dass keine Vorgaben für die Behörden bestehen, wie sie im Genehmigungsverfahren mit der Problematik umgehen sollen. Die Genehmigungsbehörden stehen damit angesichts der bestehenden Ängste und auch Befürchten oft in schwierigen Diskussionen mit der Nachbarschaft. Ziel des Antrags ist es, den Genehmigungsbehörden Hilfestellung zu geben. Wenn die Staatsregierung die Kriterien gutheißt, frage ich mich, warum die Bewilligungsbehörden dies nicht zur Kenntnis nehmen.