Aus diesen Gründen sind wir der Überzeugung, dass es der Markt besser regeln kann als eine solche gesetzliche Kostentragungspflicht, und wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war im Dezember 2010, als die bündnisgrüne Bundestagsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Bestellerprinzip in die Mietwohnungsvermittlung integrieren“ vorlegte. Im Februar 2011 wurde dieser Antrag abgelehnt – auch von der SPDFraktion, die damals vorschlug, die Kosten zwischen Mietern und Vermietern zu teilen.
Daher freut es mich, dass Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion, nun auch die Intention der GRÜNEN-Forderung mittragen. Es zeugt von politischer Reife, wenn man sich durch gute Argumente überzeugen lässt und nunmehr die SPD bundesweit und über gemeinsame Landesregierungen eine Initiative im Bundesrat mitträgt.
Die Lage in Sachsen ist eigentlich schon hinlänglich beschrieben worden. Wir wissen, sie ist sehr unterschiedlich. Wir haben in Mittelstädten besorgniserregende Leerstände. Aber wir haben auch eine zumindest Anlass zur Besorgnis gebende Situation in Stadtteilen von Dresden und zunehmend auch in bestimmten Gegenden in Leipzig.
Natürlich ist die Situation noch nicht so wie in Hamburg, München oder anderen westdeutschen Großstädten. Dennoch, Herr Stange: Ich habe verschiedenste Berichte von Menschen in den zwei genannten Städten in Sachsen gehört, und allein im Interesse dieser Betroffenen ist es für mich eine gute Initiative, sich der Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen auch von Sachsen aus anzuschließen. Ich sage schlichtweg: Wehret
Herr Biesok, was Sie beschrieben haben: Die Partner – Vermieter und Mieter oder Käufer und Verkäufer – sind doch aus ökonomischer Sicht niemals gleichwertige Partner. Daher leiten wir die Pflicht und das Recht des Gesetzgebers ab zu sagen, hier muss gehandelt werden – im Interesse derer, die es sich nicht leisten können, wie Sie vorhin beschrieben haben, die Maklercourtage zu bezahlen. Das sind nämlich Menschen mit geringerem Einkommen. Sollen wir denen sagen, in bestimmten Stadtteilen dürft ihr nicht nach einer Wohnung suchen, weil ihr es euch nicht leisten könnt?! Das führt zu der Segregation, die wir ablehnen.
Mir drängen sich zwei Fragen auf. Zum einen: Sehen Sie es von der Verhandlungsposition aus so, dass auch ein Marktungleichgewicht besteht, wenn sehr viele Eigentümer in Eigentum investiert haben und dann keine Mieter da sind? Meine zweite Frage ist: Treten Sie dafür ein, dass wir von staatlicher Seite einen einheitlichen Mietzins in allen Wohngebieten einer Stadt festlegen?
Natürlich sind Investitionen in Mietraum immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Aber das rechtfertigt doch nicht zu sagen, dann muss ein Makler her, und diese Gebühren für den Makler muss dann auch der Wohnungssuchende mittragen. Dafür sehe ich überhaupt keine Rechtfertigung.
Zur einheitlichen Festlegung: Ich denke, wir haben auch eine soziale Pflicht, zumindest gewisse Kappungsgrenzen in bestimmten Gebieten einzuführen.
Ich möchte an dieser Stelle noch daran erinnern, dass mit der aktuellen Mietrechtsnovelle von CDU und FDP auf Bundesebene die Rechte der Mieterinnen und Mieter weiter beschnitten werden sollen – Sie wissen, das Gesetz ist im Vermittlungsausschuss –, und sie sollen zusätzliche Belastungen hinnehmen. Unter diesem Aspekt denke ich, dass wir bestimmte Mietergruppen nicht von bestimmten Stadtteilen ausschließen wollen, wie ich es gerade dargelegt habe. Deshalb möchten wir diesen Antrag mit unterstützen; das ist auch unsere soziale Verpflichtung.
Ein letztes Wort zu der aufgeworfenen Frage, ob letztlich die Mieter die entsprechenden Kosten tragen, da sie ihnen vom Vermieter aufgebürdet werden: Glauben Sie nicht, dass das längst der Fall ist? Der Vermieter wird schon heute die höchste am Markt erzielbare Miete ansetzen. Das ist doch ganz logisch. Wir müssen aber gewisse
Ungleichgewichte beseitigen. Daher ist der in der Wirtschaft sonst auch übliche Grundsatz „Derjenige, der eine Leistung bestellt, bezahlt“ gerechtfertigt.
Frau Präsidentin, ich möchte gern eine Kurzintervention vornehmen. Wir haben soeben einen bemerkenswerten Beitrag gehört. In allen Städten existieren unterschiedliche Mietpreisniveaus. Es ist meines Erachtens Teil unserer marktwirtschaftlichen Ordnung, dass sich in unterschiedlichen Stadtteilen unterschiedliche Mietniveaus herausbilden. Einige Stadtteile haben eine höhere Attraktivität, andere Stadtteile haben eine weniger hohe Attraktivität. Das kann man auch hinsichtlich der Mieten nicht einfach gleichmachen.
Wenn man den Gedanken, den die Kollegin gerade entwickelt hat, zu Ende führt, muss man so konsequent sein und sagen: Wir akzeptieren es nicht mehr, dass in bestimmte, schöne Stadtteile sozial Schwache nicht mehr ziehen können. – Sie haben gerade Ja gesagt. – Deshalb legen wir einen einheitlichen Mietpreis für die gesamte Stadt fest.
Auch wenn man diesen Gedanken hat, weiß man, dass sicherlich nicht die Maklerprovision Auslöser für die beschriebene Entwicklung ist. Es ist einfach eine Selbstverständlichkeit, dass Mieten in verschiedenen Regionen unterschiedlich hoch sind, einige Wohnungen also zu einem höheren Preis als anderswo angeboten werden. Die Maklerprovision ist dabei nur eine kleine Komponente. Aber auch insoweit ist eine Differenzierung möglich: Selbst in den besten Lagen gibt es Eigenvermieter, die keine Provision nehmen können. Es gibt auch Wohnungsgenossenschaften, die ich übrigens sehr schätze. Deshalb ist das kein Problem.
Ich möchte einen Satz dazu sagen. Das Stichwort „Gentrifizierung“ ist schon gefallen. Es liegt im Interesse der Städte, es nicht zuzulassen, dass in bestimmten Stadtteilen nur noch diejenigen leben können, die es sich leisten können, aber alle anderen in andere Stadtteile ausweichen müssen. Einer solchen Entwicklung möchte ich keinesfalls zustimmen.
Liebe Frau Kallenbach, Gentrifizierung ist eine Problemlage, die wir auch in Sachsen – in Dresden und in Leipzig – zu verzeichnen haben. Es ist noch kein flächendeckendes Phänomen.
In Anfängen, genau. – Auch wir wollen eine soziale Durchmischung erhalten. Allerdings heißt „soziale Durchmischung“ auch, dass wir einkommensstärkeren Mieterinnen und Mietern die Chance geben, in den Stadtteilen zu wohnen, wo sie das möchten. Wir haben in den Stadtteilen generell ein begrenztes Wohnungsangebot für die verschiedenen Segmente. Damit werden wir immer konfrontiert sein, wenn wir eine soziale Durchmischung beibehalten wollen.
Ich sehe es wie Sie: Es geht nicht um Gleichmacherei. Insoweit bin ich mit Ihnen vollkommen auf einer Linie. Allerdings bezweifle ich zutiefst, dass das Verfahren, das in dem Antrag begehrt wird, tatsächlich dazu führt, dass Mieterinnen und Mieter – oder Käuferinnen und Käufer; aber das ist hier nicht wirklich mein Problem – tatsächlich erkennen können, wo sie eine Provision zahlen und wo nicht. Diese wird nämlich eingepreist und überwälzt.
Damit hat der Mieter sie zu zahlen oder er zieht gar nicht erst in die Wohnung ein. Das vorgeschlagene Verfahren ist jedenfalls intransparent. Eine Folge wäre ein Ansteigen der Neuvertragsmieten. Ich gehe davon aus, dass das nicht beabsichtigt ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch dieser Antrag zeigt ganz deutlich, dass wir uns in einem Bundestagswahljahr befinden. Verzweifelt sucht die SPD nach einem bundespolitischen Thema für ihren Fettnapfkandidaten Peer Steinbrück und hat sich nun anscheinend die Mieterrechte ausgesucht. Aber typisch: Es ist Ihnen auch hier wieder einmal nichts Halbes und nichts Ganzes gelungen.
In einem Punkt haben Sie recht: Die Situation von Mietern ist in manchen Teilen Sachsens besorgniserregend. Vor steigenden Mieten, unverschämt hohen Kosten, die auf Mieter abgewälzt werden, und immer weniger bezahlbarem Wohnraum in den Ballungszentren haben wir als NPD-Fraktion schon oft genug gewarnt. Doch das, was Sie hier vorlegen, um die teilweise überzogenen Maklerkosten für Mieter einzudämmen, ist wieder einmal – vielleicht sogar – gut gemeint, aber dennoch daneben.