Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

Wenn ein Vermieter zum Beispiel die Maklerkosten in seiner Kalkulation auf drei Jahre verteilt oder dann

umlegt, würde der Mieter, wenn er länger in dieser Wohnung bleibt, sogar mehr bezahlen.

Wenn im Fall einer Umlage der Maklerkosten auf die Miethöhe noch eine gesetzliche Kappung der Mietsteigerungen oder Ähnliches hinzukäme, dann würde das die Investitionsfreudigkeit in diesen knappen Märkten torpedieren, und die Katze würde sich damit in den Schwanz beißen. Im Ergebnis würde so die Ursache für den Wohnungsmangel eher verstetigt, indem man an den Symptomen herumdoktert. Das finden nicht wenige Fachexperten und wir als CDU-Fraktion übrigens auch.

Da wir Volksvertreter sind, gehört es sich auch, dem Volk aufs Maul zu schauen. Deswegen hier einige Lesermeinungen aus dem Online-Forum der „FAZ“, die sich zu diesem Thema geäußert haben.

Zum Beispiel meint Roland Müller am 9. Januar dazu: „Die SPD samt der von ihr vertretenen Länder und Kommunen haben ja jahrelang alles dafür getan, dass sich Investitionen in den Wohnungsbau nicht lohnen. Da wären die Abschaffungen der Eigenheimförderung durch Herrn Eichel und durch Herrn Steinbrück, die Besteuerung von Zinsen, die nicht einmal die Inflation ausgleichen unter anderem durch Halbierung des Sparerfreibetrages, die eifrige Nichtausweisung von Bauland, unsinnige Parkplatzverordnungen, kostentreibende Wärme

schutzmaßnahmen mit Brandbeschleunigern (Polystyrol) und sonstige überflüssige Bauvorschriften. Liebe Genossen! Schafft Euern Unsinn ab, statt mit neuen Quacksalbereien noch mehr Chaos zu verursachen!“

(Beifall bei der CDU)

Etwas milder schreibt ein Matthias Held. Er meint dazu im gleichen Forum: „Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Auch ich bin der Auffassung, dass die zumindest vollständige Bezahlung des Maklers durch den Mieter nicht richtig ist. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Loyalität des Maklers häufig bei seinem Auftraggeber, also dem Vermieter, liegt, während der zukünftige Mieter die komplette Bezahlung übernehmen soll.“

(Sabine Friedel, SPD: So ist es!)

Erst einmal zuhören, was noch weiter kommt.

„Das gehört geändert. Das führt aber meiner Ansicht nach weder zu einem höheren Wohnungsangebot noch zu sinkenden oder weniger stark steigenden Mieten. Eher im Gegenteil, denn der Mieter wird die Maklergebühren sicherlich versuchen auf die Kaltmiete umzulegen, was auch nicht verwerflich ist. Insofern wäre dieser Ansatz, obwohl richtig, im Sinne des sogenannten Strategiepapiers der SPD sogar kontraproduktiv.“

Alles in allem betrachtet, sieht die CDU-Fraktion die überwiegend negativen Aspekte einer weitergehenden gesetzlichen Normierung der Maklergebühren und kann diesem Antrag aus dem Grunde nicht zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Linksfraktion, bitte; Herr Stange.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Köpping! Unter der Überschrift „Wer bestellt, bezahlt – Maklergebühren gerecht verteilen!“ begehren die Kolleginnen und Kollegen der SPD, das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung so zu ändern bzw. eine Bundesratsinitiative des Freistaates auf den Weg zu bringen, dass generell nur der eine etwaige Maklergebühr bezahlt, der die Makler beauftragt. – So weit, so gut und so verständlich.

Nach dem oben genannten Gesetz sprechen wir also im Wesentlichen – darauf hat Kollege Otto gerade hingewiesen – über einen Ausschnitt der Vermittlung von Wohnraum im privaten Eigentum und entsprechender Vermittlungsprovision, denn für selbst angebotene Wohnungen der kommunalen Gesellschaften, der Wohnungsgenossenschaften, eigenverwalteter Bestände in privatem Wohnungseigentum, der Wohnungseigentümergemeinschaften mit beauftragter Wohnungsverwaltung und von gefördertem und gebundenem Wohnraum sind keine Vermittlungsprovisionen zulässig.

Wie ist das alles in Sachsen zu bewerten? Ich kann nachvollziehen, dass in den Ballungszentren NordrheinWestfalen, Hamburg, Berlin, München und Jena aufgrund der Mietmarktsituation die Verhandlungspositionen von Mietern geschwächt sind und Makler dagegen sehr gut zurechtkommen. Und in Sachsen? Gegenüber diesen spezifischen Problemlagen prosperierender Ballungszentren und Universitätsstädte ist die Situation in Sachsen zumindest etwas anders gestaltet. Ja, auch in einigen Stadtteilen unserer Großstädte wie Leipzig und Dresden kommt es zu Wohnraumvermittlungen mit entsprechenden Provisionsvereinbarungen. Ansonsten haben sie es aber mit Wohnungsvermittlern in Sachsen ziemlich schwer.

Verbreitet haben wir es doch mit beachtlichem Leerstand zu tun. Manche Vermittler – schauen Sie ins Erzgebirge – suchen bereits ihr Fortkommen in Wohnungsverwaltungen, weil sie mit ihrem Vermittlungsgeschäft nicht mehr wirklich einen Blumentopf, geschweige denn Reichtümer gewinnen können. Weit verbreitet haben wir es in Sachsen also mit einem sogenannten Mietermarkt und keinem Vermietermarkt zu tun.

Liebe Kollegin Köpping, wenn Sie von gigantisch steigenden Mietpreisen in Sachsen sprechen, dann sollten Sie die f&w-Studie heranziehen, also die Daten, die quartalsweise veröffentlicht werden. Ich schaue einmal auf Bautzen: minus 1,4 % gegenüber dem Vorquartal, minus 2,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum und, und, und. Wir haben es im Wesentlichen mit einem Korridor von Neuvermietungsmieten zwischen 3,60 Euro und 5,80 Euro zu tun.

Die Chemnitzer GWG bietet derzeit, weil sie händeringend Mieter sucht, gar zwei mietfreie Monate und einen Nahverkehrsmonat unentgeltlich obendrauf.

Um eine sächsische Initiative zu rechtfertigen, sollte nach unserer Auffassung zumindest ein flächendeckendes sächsisches Problem vorliegen. Allerdings – der Herr Staatsminister, die Staatsregierung und auch die Kollegen der FDP werden daraus keinen Rechtsanspruch ableiten können – stimme ich der Stellungnahme des Staatsministers Martens durchaus zu, auch wenn ich lange gerungen habe, dass bei einer Regelung, wie begehrt, zu befürchten steht, dass diese Kosten, mittel- und langfristige Neuvertragsmieten und Verkaufspreise, vorab eingepreist werden und sich damit dem tatsächlichen Verhandlungsrahmen zwischen Miet- oder Kaufinteressenten auf der einen Seite und Vermietern bzw. Vermittlern auf der anderen Seite entziehen.

Zudem könnte so ein ungewollter Effekt – Kollege Otto hat darauf hingewiesen – hinsichtlich des Vergleichsmietensystems im Mietspiegel entstehen. Deshalb stellt sich logischerweise die Frage, wie tief eine so beabsichtigte Regelung gehen müsste, um tatsächlich eine Überwälzung auf die Mieter zu verhindern und was dazu alles noch zu regeln wäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Übrigen beabsichtigen offenbar die Landesregierungen Hamburgs und Nordrhein-Westfalens, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen. Schauen wir doch einmal, was darin enthalten ist. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, haben in unterschiedlicher Konstellation im Bundesrat eine Gestaltungsmehrheit und werden diese sicherlich zu nutzen wissen und die Initiativen entsprechend bestätigen. Aus der Abwägung dieser Argumentationen heraus wird DIE LINKE dem vorliegenden Antrag zwar nicht folgen, aber wir werden uns durchaus gewohnt freundlich enthalten.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die FDP Herr Abg. Biesok.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eben einen Redebeitrag gehört, der den Unterschied zwischen einer Partei, die sich um soziale Belange kümmert, und einer Partei, die das Schildchen, sich um soziale Belange kümmern zu wollen, vorwegträgt, deutlich gemacht hat.

Mein Vorredner hat deutlich erkannt, welche Wirkungen eintreten würden, wenn man den Antrag der SPD, der sich erst einmal gut liest, tatsächlich umsetzen würde. Es würde zu einer Erhöhung der Mieten führen, und es würde Mietknappheit für bezahlbare Wohnungen in einigen Bereichen des Freistaates Sachsen entstehen.

(Beifall bei der FDP)

Mein Respekt dafür, dass man wirklich einmal nicht auf ein Pferd aufspringt, um Effekte zu haschen, sondern dass man sich das Problem näher betrachtet!

Ich möchte noch einige Worte aus Sicht der FDP dazu sagen. Der Titel „Wer bestellt, bezahlt“ täuscht vor, dass

wir hier ein Rechtsproblem haben – das sich meines Erachtens gar nicht stellt, denn bisher ist es nicht anders. In der Begründung wird suggeriert, Wohnraumanbieter und Makler würden über einen miteinander geschlossenen Vertrag bestimmen, dass ein Dritter dessen Kosten zu tragen hat.

Meine Damen und Herren! Das ist ein Vertrag zulasten Dritter. Der ist dem BGB fremd. Das gibt es nicht. Das ist schlicht und einfach nicht richtig. Für das Entstehen eines Lohnanspruches eines Maklers ist immer noch eine Vereinbarung mit dem Mieter notwendig.

Frau Kollegin Köpping, ich habe hier in Dresden in einer Gegend, wo freie Wohnungen nicht häufig vorkommen, mit einem Makler zusammengearbeitet. Ich fand es eine gute Dienstleistung, die er erbracht hat, weil er mir eine Vielzahl von Wohnungen in einem gut aufgebauten Exposé bekannt gemacht hat, sodass wir auswählen konnten. Das war eine Dienstleistung, für die ich bereit bin, einen guten Preis zu bezahlen.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE: Wenn Sie es können!)

Liebe Kollegin, wenn ich es kann, dann kann ich mir auch andere Wohnungen leisten. Wenn ich es nicht kann, muss ich andere Wohnungen suchen. Das ist nun einmal so. Nicht jeder kann sich hier in Deutschland alles leisten; es gibt nun einmal Unterschiede.

(Beifall der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Es gibt in Sachsen meines Erachtens keine einzige Stadt – selbst in Dresden und in Leipzig ist es nicht so –, in der man in allen Stadtgebieten nur noch die Situation hat, dass man von einem Vermieter die Pistole auf die Brust gesetzt und gesagt bekommt: Bevor du bei mir anfragst, ob du eine Wohnung bekommst, gehe erst einmal bei meinem Makler vorbei und dann unterschreibt er etwas, und davor rede ich nicht mehr. So ist die Situation hier nicht.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Der Makler ist ein Dienstleister, der Interessen zusammenführt, der die Interessen des Wohnungseigentümers und des Mieters zusammenführt, damit diese einen fairen Mietvertrag miteinander abschließen können. Wenn beide etwas davon haben, dann müssen auch beide etwas dafür bezahlen.

Mein grundsätzliches Hauptproblem mit diesem Antrag ist der Eingriff in die Vertragsfreiheit. Es war ja von Ihnen schon angekündigt worden, dass Liberale damit ein Problem haben. Ja, in der Tat: Wir sind der Meinung, dass die Menschen ihre eigenen Angelegenheiten erst einmal selbst regeln müssen; dass sie selbst einen fairen Ausgleich finden müssen, was sie für welche Leistung bezahlen, und das unterscheidet uns von Ihnen. Wir wollen, dass sich der Staat aus den alltäglichen Dingen heraushält und nicht von oben herab bei jeder Sache sagt, da könnte es zu einem Ungleichgewicht der Kräfte kommen und wir müssen sofort steuernd eingreifen.

Es gibt keinen Zwang, auf Wohnungen zuzugreifen, die mit einer Maklerprovision belastet sind, sondern wir haben immer noch ganz andere Möglichkeiten. Es ist im Freistaat Sachsen kein Problem.

Frau Köpping, lassen Sie mich noch eines sagen. Sie haben gerade auf die soziale Marktwirtschaft und auf die Sozialbindung des Eigentums verwiesen. Wir haben das gemacht; Ihr Kollege von den LINKEN hat es uns gerade erläutert und auch Herr Otto hat darauf hingewiesen. Es gibt genügend Regelungen, die gerade Mieter schützen. Es gibt eine Regelung, die besagt: Eine Maklerprovision darf nur das Zweifache der Nettokaltmiete betragen. Es gibt Regelungen, die es ausschließen, dass man für eigenen Wohnraum, den man am Wohnungsmarkt anbietet, auch noch eine Provision kassiert. Es gibt Regelungen, die es verbieten, über eine Tochtergesellschaft einfach nur formal einen Makler einzuschalten, um noch eine zusätzliche Provision abzuholen.

All das ist Ausdruck der sozialen Marktwirtschaft und der Sozialbindung des Eigentums und deswegen kann ich Ihre Argumentation nicht verstehen.

Meine Vorredner haben in Teilen schon darauf hingewiesen: Es gibt Wohnungsmärkte in Sachsen – ich glaube, es ist der Großteil der Fläche –, wo man händeringend Mieter sucht. Es war in Dresden, als ich hier hergezogen bin, genauso. Da ist halt die Situation eine andere. Wir können nicht, weil es in einigen Bereichen vielleicht Probleme gibt, weil es in einigen Bereichen schwierig ist, freien Wohnraum ohne Makler zu bekommen, gleich eine Regelung für das ganze Land machen und sagen: Nein, das können wir hier nicht machen und das hat am besten immer nur der Vermieter zu bezahlen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Gerald Otto, CDU)

Ich teile Ihre Befürchtung, Enrico Stange: Wenn wir eine solche Regelung, wie Sie sie vorschlagen, machen, dann werden die Kosten für den Makler auf die Miete umgelegt. Das kann für jemanden, der sehr häufig seine Wohnung wechselt, günstiger sein. Aber gehen Sie doch einmal von dem Regelfall aus, dass man eine Wohnung langfristig mietet, dann kann es deutlich teurer werden. Der Vermieter wird versuchen, sein Geld gerade am Anfang wieder hereinzuholen, weil er nicht weiß, wie lange der Mieter drin ist. Wenn Sie wirklich ein solches Gebiet haben, was Sie schützen wollen, wo es sehr wenige Wohnungen gibt, dann wird gerade da die Möglichkeit sein, diese Kosten entsprechend durchzusetzen.

Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Abschnitt Ihres Antrages eingehen. Sie wollen auch bei Kaufverträgen die Einführung des Bestellerprinzips haben. Das verstehe ich nun wirklich nicht. Wenn Sie beim Notar sitzen und einen Notarvertrag machen, der durch die Vermittlung eines Maklers zustande gekommen ist, dann wird in der Regel diese Provision dort mit beurkundet und ein entsprechender Anspruch mit begründet. Es ist eine freie Vereinbarung zwischen den Parteien, wer die Kosten trägt. Das

kann man regeln, und warum soll man das nicht machen? Ich sehe darin gar kein Problem.

Wenn man das jetzt einseitig der Verkäuferseite auferlegt, dass sie den Makleranspruch zu tragen hat, würde das auch in den Fällen, wo wirklich ein Markt ist, wo ein Käufer Schwierigkeiten hat, eine Wohnung oder ein Haus zu bekommen, ebenfalls mit auf den Kaufpreis aufgeschlagen, und somit wird es insgesamt gesehen. Das wäre ein Pyrrhussieg: Sie müssen zwar keine Maklerprovision bezahlen, aber Sie bezahlen es trotzdem über einen höheren Kaufpreis mit.

Aus diesen Gründen sind wir der Überzeugung, dass es der Markt besser regeln kann als eine solche gesetzliche Kostentragungspflicht, und wir werden Ihren Antrag ablehnen.