Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

(Zuruf von der NPD: Das Schweigen im Walde!)

Sie haben immer noch nichts gesagt zum konkreten Arbeitsauftrag. Sie haben die Frage nach der Entschädigung für die Mitglieder nicht beantwortet. Sie haben nichts gesagt zu den Vorwürfen gegen den ehemaligen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, die natürlich Zweifel an seiner Eignung aufkommen lassen.

Das sind konkrete Fragen. Hierzu erwarte ich, dass ein Minister hier nicht sitzt und vor sich hinlächelt, sondern dass er diese Fragen schlicht und einfach beantwortet. Es ist Ihr Job als Minister, sich gegenüber dem Parlament zu positionieren.

Eine letzte Bemerkung. Sie haben gesagt: Lassen Sie uns doch einfach den Bericht abwarten.

Das geschieht dann im Februar – möglicherweise wieder in den Ferien – in einer Pressekonferenz. Die Abgeordneten können dann wieder Tage später die entsprechende Information in ihren Fächern vorfinden. Das ist genau der Umgang, den wir nicht wollen.

Bitte zum Ende kommen!

Wir wollen, dass zuerst das Parlament unterrichtet wird

(Beifall bei den LINKEN)

und dann die Öffentlichkeit. Das ist der richtige Weg.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 5/11099. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Wer bestellt, bezahlt – Maklergebühren gerecht verteilen!

Drucksache 5/10643, Antrag der Fraktion der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion: nachfolgend die CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Ich erteile nun Frau Abg. Köpping das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wer bestellt, bezahlt – Maklergebühren gerecht verteilen!“

Außenprovision bedeutet im Regelfall, dass ein Vermieter einen neuen Mieter für seine Wohnung sucht, aber aus diversen Gründen sein Geld und seine Zeit nicht für Werbung, Bonitätsprüfungen, Besichtigungen und Vertragsabschlüsse aufwenden kann oder will. Diese Aufgabe übernimmt ein Makler. Seine Aufgabe ist es, für den Vermieter den perfekten Mieter zu finden: solvent und zuverlässig. Über Mietnomaden haben wir neulich erst gesprochen.

Diese Arbeitserleichterung für den Vermieter wird im Fall der Außenprovision jedoch nicht von demjenigen bezahlt, dem sie primär zugutekommt, dem sie die meiste Arbeit erspart. Sie wird nicht von demjenigen bezahlt, der sich für diesen konkreten Makler entschieden hat, der mit ihm einen Vertrag abgeschlossen hat. Sie wird demgemäß auch nicht von demjenigen bezahlt, der Einfluss auf Art und Qualität der konkret erbrachten Maklerdienstleistungen nehmen kann. Sie wird von demjenigen bezahlt, der die Mietwohnung nur dann bekommt, wenn er sich bereiterklärt, die Maklergebühr des Vermieters zu übernehmen.

Der Vermieter bekommt in den Fällen der Außenprovision den bestmöglichen Vertragspartner präsentiert, der Mieter hingegen die Rechnung. Dies halten wir weder für gerecht noch für anständig. Es muss der Grundsatz gelten: Wer bestellt, bezahlt auch! Es kann nicht derjenige bezahlen, der faktisch am kürzeren Hebel sitzt.

Nun wird von einigen behauptet, dass das Phänomen der Außenprovision in Sachsen keine Rolle spielen würde, dass kein Bedarf für das Bestellprinzip besteht, dass Mietpreise und das Wohnungsangebot so auskömmlich sind, dass kein wirtschaftlich denkender Vermieter es sich leisten könne, dem Mieter die Maklergebühren aufzulegen.

Sehen wir uns die Entwicklung in den Beispielstädten Leipzig und Dresden an. So schreibt beispielsweise die Zeitung „Dresdner Neueste Nachrichten“ vom 25. September 2012 anlässlich der Vorstellung des IVDWohnungsspiegels, dass die Mietpreise in Dresden laut Immobilienverband Deutschland im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten am meisten zugelegt hätten. Laut Wohnungsspiegel 2012/2013 stiegen sie binnen Jahresfrist um 13,79 % auf durchschnittlich 6,66 Euro netto, kalt, pro Quadratmeter. Insgesamt hätten die Mietpreise in der sächsischen Landeshauptstadt das Niveau von Hannover, Bremen und Westberlin erreicht.

Laut dem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ vom 9. Januar 2013 werden in Leipzig knapp 5 % der Mietwohnungen bereits mit Außenprovision umgesetzt, Tendenz steigend. Der Chef von DIMA-Immobilien wird sogar dahin gehend zitiert, dass nach seiner Einschätzung bald für jede fünfte Wohnung die Maklerprovision vom Mieter zu tragen sein wird. In Dresden liege die Quote

schon bei 10 %, Chemnitz sei zwar erst bei 1 %, aber für alle drei Städte ist die Tendenz steigend, insbesondere in den nachgefragten Lagen.

Wir sind in Sachsen somit zwar noch weit entfernt von Zuständen, wie sie teilweise in anderen Regionen Deutschlands herrschen. Wir haben im Freistaat kein flächendeckendes Problem dahin gehend, dass die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Vergleich zum Angebot derart hoch ist, dass sich die Wohnungssuchenden auf Gedeih und Verderb Vereinbarungen unterwerfen müssen, die Vermieter und Makler unter sich ausgehandelt haben. Die oben dargestellte Entwicklung zeigt jedoch, dass sich auch im Freistaat Sachsen immer mehr Vermieter dafür entscheiden, die in ihrem Auftrag und für sie erbrachten Dienstleistungen von Dritten bezahlen zu lassen – einfach, weil sie es können.

Kritiker des Bestellersystems verweisen in diesem Zusammenhang stets auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit, in welchen die Einführung des Bestellerprinzips ungerechtfertigt eingreifen würde.

Auch die Sächsische Staatsregierung stößt in dieses Horn, wenn sie Folgendes in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag ausführt: „Schließlich kann der Mieter in Kenntnis der entstehenden Maklerkosten frei entscheiden, ob er den Makler in Anspruch nimmt, ein Kontrahierungszwang besteht oder nicht. Möchte der Miet- oder Kaufinteressent keine Provision zahlen, kann er zudem mit dem Vermieter oder Verkäufer verhandeln. Kommt es dabei nicht zu einer Einigung, kann der Interessent vom Vertragsabschluss Abstand nehmen.“

Dass diese Aussage von dem FDP-geführten Ministerium der Justiz und für Europa stammt, ist angesichts ihres marktgläubigen Inhaltes wenig überraschend.

(Beifall des Abg. Martin Dulig, SPD)

Dazu kann ich nur Folgendes sagen: Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland in einer sozialen Marktwirtschaft. In einer sozialen Marktwirtschaft setzt der Staat dem Marktgeschehen Grenzen, wo Schwächere geschützt werden müssen. Er greift dann durch ergänzende und korrektive Maßnahmen in das Marktgeschehen ein, wenn ein Ausgleich der Kräfte erfolgen muss.

Das Wohnraummietrecht stellt genauso ein in das freie Marktgeschehen eingreifendes soziales Korrektiv dar. Mit ihm wurden insbesondere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters geschaffen, die letztlich auf den Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes zurückzuführen sind. Denn Mieter und Vermieter können über das lebenswichtige Gut Wohnraum eben nicht immer auf Augenhöhe und ohne Zwänge miteinander verhandeln.

Durch die Außenprovision sind in den stark nachgefragten Gebieten Wohnungssuchende gleich doppelt bestraft: zum einen durch die hohen und weiter steigenden Mieten, die es immer schwieriger machen, noch bezahlbaren Wohnraum zu finden, zum anderen durch dementsprechend hohe Außenprovisionen, welche Vermieter aufgrund ihrer

besseren Verhandlungsposition regelmäßig den Wohnungssuchenden aufbürden können.

Die Hemmschwelle des Vermieters, einen Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung zu beauftragen, ist aufgrund der Kostentragungspflicht des Mieters sehr niedrig. Zahlen muss für den Service ja ein anderer. Teilweise wird bei Wohnraumvermietungen sogar offensiv mit der Begründung um Aufträge geworben, dass die Dienstleistung für den Vermieter ja kostenfrei sei, da der potenzielle Mieter die Kosten übernehmen wird. Dieses System ist weder gerecht noch transparent.

(Beifall bei der SPD)

Gerecht ist es, dass nach dem Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ derjenige Kostenschuldner der Maklerprovision ist, welcher den Makler mit der Leistungserbringung beauftragt hat. Dies kann natürlich auch ein Wohnungssuchender sein, der den Maklerdienst in Anspruch nehmen will und sich daher bewusst für dessen Beauftragung entscheidet. So kann der Wohnungssuchende nicht nur beeinflussen, ob eine und welche Maklerfirma für ihn tätig werden soll, sondern auch, welche konkreten Dienstleistungen er von dem Makler erwartet und diese dann auch bezahlt. Keinesfalls darf es künftig jedoch rechtlich zulässig sein, dass Wohnraumanbieter und Makler durch einen miteinander geschlossenen Vertrag dafür sorgen können, dass ein Dritter für diesen Vertrag bezahlen soll.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Für die CDU Herr Abg. Otto, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Landtagskollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die SPD hat gerade ihren Antrag für eine gerechtere Verteilung von Maklergebühren hier eingebracht. Der Arbeitstitel des Antrages klingt zunächst einleuchtend. Wenn es darum geht, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, dann ist das gut und richtig, und dafür mache auch ich Politik.

Der Ruf nach mehr Gerechtigkeit soll aber nun auch wieder der Schlachtruf der SPD in den nächsten Wahlkämpfen sein, und das klingt jetzt schon an. An der Stelle werden die Maklergebühren für die Wohnungsvermittlungen bemüht. Das ist keine schlechte Idee, ist aber auch nicht so einfach.

Je mehr man sich mit diesem Thema beschäftigt, stellt man fest, dass eigentlich schon sehr viel in diesem Bereich im Interesse der Marktteilnehmer geregelt ist. Die gesetzlichen Normierungen finden sich im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Die wesentlichen Schutzregelungen sind: erstens die Festlegung des zulässigen Vermittlungsentgeltes in Höhe von zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer und zweitens das Verbot von Vermittlungsentgelten für öffentlich geförderten, sonsti

gen preisgebundenen Wohnraum und Wohnraum mit Belegungsrechten nach § 2 dieses Gesetzes. Damit sind erst einmal die Maklergebühren gedeckelt und dürfen auch nicht für den Wohnraum, der für sozial schwache Mieter vorgesehen ist, vereinnahmt werden.

Wo sind denn nun das eigentliche Problem und das Anliegen des Antrages? Hier in Sachsen und in den neuen Bundesländern jedenfalls nicht oder noch nicht. Hier haben wir einen Mietermarkt, der schon genügend verfügbaren Wohnraum anbietet, auch wenn es hier und da schon knapper wird. Darin hat Frau Kollegin Köpping selbstverständlich recht. Aber, wie gesagt, ein Problem vor Ort ist es aus meiner Sicht nicht.

Ich denke, die meisten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden diese Wahrnehmung ebenfalls teilen und sich vielleicht über diese Thematisierung im Sächsischen Landtag wundern. Es ist ein Problem der Vermietermärkte in den alten Bundesländern, speziell in Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und mittlerweile sicher auch in Berlin. Dort ist günstiger Wohnraum überall sehr knapp und wird fast nur noch über Makler vermittelt. Die Ursachen der dortigen Wohnungsknappheit und was dagegen zu tun ist stehen aber heute nicht zur Debatte, jedoch die Frage nach einer gerechteren Verteilung der Maklergebühren und die möglichen Folgen einer gesetzlichen Regelung.

Dabei ist schon die Definierung von Gerechtigkeit gar nicht so einfach und wird immer komplizierter, je mehr Rahmenbedingungen und gesetzliche Normen zu beachten sind. Klar ist, niemand bezahlt gern mehr als notwendig. Ich würde das als Betroffener genauso sehen.

Aber hilft es mir denn wirklich, wenn nicht ich, sondern der Vermieter per Gesetz die Vermittlungsprovision zahlen müsste? Würde nicht der Vermieter diese Kosten auf seine Mietkalkulation obendrauf packen und somit die Miethöhe noch weiter steigern? Würden sich womöglich die Makler nicht neue Vertragskonstruktionen ausdenken, wodurch der Mieter am Ende trotzdem bezahlt? Würde sich die Lage auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt dadurch ändern lassen? Wäre eine solche Norm nicht ein erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten, wie es die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ausführt?

Aber auch in der Medienberichterstattung gehen die fachlichen Stellungnahmen weit auseinander, wobei die ablehnenden oder skeptischen Aussagen überwiegen. Interessant fand ich die Aussage, dass bei geschätzt 25 % der Neuvermietungen eine Maklercourtage gezahlt werden muss. Das heißt, in 75 % der Fälle zahlt der Vermieter oder es war kein Makler eingebunden. Der Schutz einer kleinen Gruppe von Mietern in den Ballungsräumen sei so kein guter Grund für eine Gesetzesänderung, die das Bestellerprinzip für alle festschreibt, war zu lesen. Zudem würde die Umlage der Maklerkosten auf die Miete diese noch weiter in die Höhe treiben.

Wenn ein Vermieter zum Beispiel die Maklerkosten in seiner Kalkulation auf drei Jahre verteilt oder dann