Eine Studie des LfULG zum Thema Bioaerosole im Umfeld von Tierhaltungsanlagen kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Entstehung von Bioaerosolen an der Quelle zu verhindern ist. Auch ist hier noch weitere Forschung erforderlich. Wir brauchen eine umfassende, bewertbare Datenerhebung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse gilt es dann in der Genehmigungspraxis umzusetzen. Emissionen an der Quelle zu verhindern bietet auch Schutz für die im Stall beschäftigten Personen, um die es schließlich auch gehen muss, wenn wir von Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Tierhaltungsanlagen sprechen.
Insgesamt geht es darum, Mensch und Umwelt bestmöglich vor Gefährdungen zu schützen. Insofern betrachten wir den vorliegenden Antrag als einen Schritt in die richtige Richtung, und wir werden ihm zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Antragsteller, Ihre Forderungen werden in dem derzeitig gängigen Prüfver
fahren zur Ermittlung von Belastungen der Umwelt und der Anwohner bereits umgesetzt. Mit diesem Antrag könnte das Bild entstehen, es gäbe keine Konzepte und Vorschriften, die den Bau von und den Umgang mit Tierhaltungsanlagen regeln. Für die Gewährleistung des Immissionsschutzes liegt das Immissionsschutzgesetz vor. Dieses wird durch die TA Luft ergänzt und konkretisiert. Zwar verzichtet die TA Luft auf konkrete messtechnische Emissionsgrenzwerte. Das bedeutet aber nicht, dass bei Konflikten bei der Flächennutzung zur Wohnbebauung keine Abwägung stattfindet oder keine Vorschriften Anwendung finden. Eine Prüfung ist trotzdem erforderlich.
Nach der TA Luft ist bei luftverunreinigenden Stoffen eine Prüfung, ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, erforderlich, wenn hierfür hinreichende Anhaltspunkte bestehen. Dies sind übrigens genau die Anhaltspunkte, die Sie in Ihrem Antrag nennen. Eine Prüfung ist insbesondere dann erforderlich, wenn geringerer Abstand zur Wohnbebauung vorliegt, ungünstige Wetterbedingungen herrschen oder sich empfindliche Nutzungen – zum Beispiel Krankenhäuser – in der Nähe befinden. Die Größe der Anlagen spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Beschwerden der Anwohner. Die TA Luft fordert einen ausreichenden Abstand zur nächsten Wohnbebauung.
Darüber hinaus bietet diese Richtlinie einen umfassenden Katalog an Maßnahmen an, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Anlagenbedingte Zusatzbelastungen, die als hygienisch unerwünscht eingestuft werden, haben zur Folge, dass der Einsatz geeigneter emissionsmindernder Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzufordern ist. Dazu zählen nicht nur Sauberkeit und Trockenheit im Stall; die Abluftführung ist an die Gegebenheiten und Besonderheiten des Standortes anzupassen. Weitere Einzelregelungen setzen die Anforderungen für jede einzelne Tierart in der Zucht.
Das LfULG arbeitet derzeit an Messverfahren, um die Hintergrundbelastung mit der zusätzlichen Belastung durch eine neue Anlage korrekt abgleichen zu können. Der Antrag mit seinen neuen Berichtspflichten reiht sich in die Schlange von Anträgen ein, die der Landwirtschaft eher Hemmnisse in den Weg legen, ohne die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu sichern. Ob es der Flächenverkauf ist, der reglementiert werden soll, ob falsche Anreize bei der GAP gesetzt werden – statt die Landwirte tatkräftig zu unterstützen und den ländlichen Raum voranzubringen, schaffen Sie neue Bürokratie und Kontrollinstanzen. Damit verhindern Sie Investitionen und erhöhen die Kosten für die Landwirte.
Landwirtschaft ist Wirtschaft und schafft Werte. Wenn wir einen lebendigen ländlichen Raum wollen, der Familien eine Heimat bieten kann und Arbeitsplätze schafft, dann können wir den Landwirten mit der Forderung nach noch mehr Berichten und noch mehr Papierkram nicht auch noch Steine in den Weg legen. Aus diesem Grunde werden wir den Antrag ablehnen.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Bitte, Herr Staatsminister Kupfer.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Sachsen – diese Feststellung möchte ich meiner Rede voranstellen – in der Tierhaltung einen hohen Standard. Das gilt sowohl für neue als auch für alte, für große und für kleine Ställe. Sehr geehrter Herr Weichert und Fraktion der GRÜNEN, Ihre pauschale Forderung geht deshalb aus meiner Sicht ins Leere.
Natürlich ist es unstrittig, dass Tierhaltungsanlagen Emissionen verursachen. Es ist auch unstrittig, dass zu diesen Emissionen sogenannte Bioaerosole gehören. Per Definition ist ein Aerosol ein Gemisch aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas, in diesem Fall Luft. Insofern ist der Zusatz „Bio“ nicht erforderlich.
Das Thema ist bundesweit Neuland. Es gibt weder nachgewiesene Dosis-Wirkungs-Beziehungen noch Grenzwerte. Derzeit kann niemand wissenschaftlich belegen, welche Art und welche Mengen an Aerosolen überhaupt gesundheitsschädlich sind. Insofern ist die von Ihnen angeschobene Debatte „Gesundheitsschutz vor Profitinteresse“ aus meiner Sicht wieder nur ein Mäntelchen, um gegen Tierhaltung pauschal mobilzumachen.
Herr Weichert, Ihr Redebeitrag und das Anführen der Antibiotikaresistenzen haben mich in dieser Annahme bestätigt. Mich ärgert es, dass Sie Antibiotikaresistenzen allein der Tierhaltung zuschreiben. Das ist ganz einfach nicht richtig, und Sie bohren damit bei mir an der falschen Stelle. Für mich gehört die Tierhaltung nach wie vor nach Sachsen, und ich werde auch nach wie vor Tierhaltung in Sachsen unterstützen.
Sie wissen es sicherlich, aber negieren es immer, was Landwirte bereits alles tun, um primärseitig die Emissionen zu reduzieren. Da werden Mastschweine eiweißreduziert gefüttert, um die Ammoniakemissionen zu reduzieren. Da wird die Stallluft befeuchtet, um Stäube zu binden oder die Zuluft wird gekühlt, um die Stalltemperaturen abzusenken, um damit die Abbauprozesse der organischen Materialien zu reduzieren. Im Übrigen sollten Sie auch wissen, dass gern die als besonders tierfreundlich propagierte Stroheinstreu zu einem erheblichen Anstieg der Staub- und damit der Aerosolbelastung führt.
Außerdem hat Sachsen – im Übrigen im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern – im letzten Jahr eine Vorgehensweise zur Ermittlung der Aerosolbelastung für nach Bundesemissionsschutzgesetz genehmigungspflich
tige und -bedürftige Anlagen entwickelt. So viel auch zu Ihrer Behauptung, Sachsen übernehme im Umweltschutz keine Vorreiterrolle.
Dahinter stehen Handlungsempfehlungen für unsere Genehmigungsbehörden, die für diese Anlagen in bestimmten Fällen ein Sachverständigengutachten einfordern, und zwar unter anderem dann, wenn festgelegte Abstände zwischen der Wohnbebauung und der Anlage unterschritten werden, ungünstige Ausbreitungsbedingungen der Luft vorherrschen, andere Anlagen in der Nähe sind oder es empfindliche Nutzungen im Einzugsbereich der Anlage gibt. Das Gutachten muss Aussagen zur Vorbelastung sowie zu der zu erwartenden Zusatzbelastung durch Aerosole enthalten. Insofern hat sich ein Teil Ihres Antrages sowieso schon erledigt.
Wir leisten auch einen Beitrag zur Verbesserung der Datenlage, die derzeit in ganz Deutschland unbefriedigend ist. Dazu laufen zwei Projekte im Sächsischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie. In dem Projekt werden an vier Messorten die Hintergrundkonzentrationen von Aerosolen gemessen. Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen. In dem zweiten Projekt werden Emissionswerte in Tierställen ermittelt, zum Beispiel Gesamtbakterienzahl, Gesamtpilzzahl und Endotoxine. Hier erwarten wir im nächsten Jahr die ersten Ergebnisse. Beide Auswertungen sollen in eine qualifizierte Ausbreitungsrechnung einfließen, um dann weitere Schritte für den Immissionsschutz ableiten zu können.
Natürlich werden wir diese Schritte nicht allein gehen. Die letzte Amtschefkonferenz der Agrarressorts hat dazu bundesweit einheitliche Regelungen avisiert. Das ist auch richtig so, denn ich möchte auf keinen Fall Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Bundesländern. Einige Länder haben bereits Erfahrungen mit zertifizierten Abluftreinigungsanlagen. Diese gibt es bisher in der Schweinehaltung und ein System gibt es in der Kurzmast von Hähnchen. Auch in Sachsen gibt es ein Beispiel, nämlich in der Ferkelaufzuchtanlage in Zwethau.
Die meisten Anlagen, meine Damen und Herren, kommen jedoch aufgrund der hohen Tierbesatzdichte insbesondere in Niedersachsen zum Einsatz. Wir haben in Sachsen – auch das wird immer wieder negiert – nicht diese Standortprobleme und diese Anlagendichte wie in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen.
Die Viehbesatzdichte im Landkreis Borken in NordrheinWestfalen liegt bei 2,25 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Zum Vergleich: Der sächsische Durchschnitt liegt bei 0,54 Großvieheinheiten pro Hektar. Auch der Landesdurchschnitt in NordrheinWestfalen ist mit dem Viehbesatz von 1,21 Großvieheinheiten immer noch doppelt so hoch wie in Sachsen.
Es gibt in Deutschland – das gebe ich auch ohne Weiteres zu – Regionen, in denen es durch die Konzentration großer Tierhaltungsanlagen durchaus Probleme gibt. Aber das kann man nicht auf Sachsen projizieren, weil wir in Sachsen eine ganz andere Struktur haben und viel weniger
Interessanterweise gibt es in NRW in der Schublade des Ministers zwar den Entwurf eines Erlasses mit der Forderung nach Abluftreinigungsanlagen, doch der Herr Remmel ist auch schon seit dem Jahr 2010 im Amt und hat es noch nicht hinbekommen. Dort wäre es notwendig, etwas zu tun. Auch Frau Höhn hat im Übrigen schon zehn Jahre Zeit gehabt, um diesbezüglich etwas zu tun.
Ich frage mich, warum Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, nun diese Debatte nach Sachsen exportieren. Es ist einfach nicht notwendig und geht vollkommen an der Realität in Sachsen vorbei.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich kann mich nicht erinnern und kenne keine Stelle in einem Programm bzw. einer Äußerung, dass ein Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich gegen Tierhaltung ausgesprochen hätte. Es stimmt einfach nicht, was Sie sagen.
Es geht immer darum, dass die Frage gestellt werden muss, ob es den Tieren bei der Haltung gut geht.
dann kann es klein oder groß sein, drinnen oder draußen – das spielt keine Rolle. Das ist für mich das entscheidende Kriterium. Das resultiert aus meinem Ansatz, der Ehrfurcht vor dem Leben. So versuche ich auch, das politisch umzusetzen.
Wenn Sachsen an manchen Stellen Vorreiter ist, dann ist das gut. Ich habe das auch in meinem Redebeitrag gelobt. Ich habe nicht gesagt, dass Sachsen niemals Vorreiter ist,
Wenn wir deutschlandweit ein Problem damit haben, Herr Staatsminister, wie Sie ausgeführt haben, dann kann es nicht schaden, wenn sich Sachsen schon einmal darum kümmert; im Gegenteil, dann haben wir wieder einen Vorteil in der Debatte.
Bei dem Redebeitrag des Kollegen Schmidt habe ich mich gefragt, welchen Antrag er vorher gelesen hat. Unser Antrag beschäftigt sich mit Immissionsschutz in Tierhaltungsanlagen. Ich habe überlegt, was auf dem Zettel gestanden haben könnte, den Sie vorher gelesen haben. Einen Antrag „Reorganisation der Fleischversorger im kleinen Kreis der Bürger im Freistaat Sachsen“ haben wir nicht gestellt.
Natürlich habe ich extra ausgeführt, dass es mir und uns lieber wäre, wenn diese Initiative vom Bundesumweltminister ausginge, aber leider ist es nicht so, deshalb sollten wir in Sachsen vorangehen.
Frau Kagelmann, Sie haben recht, man könnte den Antrag um die Tiergerechtigkeit erweitern. Manchmal ist es aber auch ganz gut, wenn man die Probleme Stück für Stück abarbeitet bzw. Antrag für Antrag. Es steht ja nicht außer Frage, dass wir das vielleicht noch als nächsten Punkt – vielleicht auch gemeinsam – abarbeiten können.
Frau Deicke, Sie sagten: zu kurz gesprungen. Das kann sein. Es ist nur ein Antrag. Das ist das Instrument eines Oppositionspolitikers. Einen Erlass, der dann etwas umfangreicher ist, macht man, wenn man in der Regierungsverantwortung ist.