den ersten Entwurf des Landesverkehrsplans unterrichtet. Der Landtag hat am 26. Juni 2012 eine Anhörung zum Landesverkehrsplan durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Zeit vom 25. Mai bis 6. Juli 2012 beteiligt. Beide Anhörungen wurden ausgewertet. Der erste Entwurf wurde überarbeitet und abschnittsweise ergänzt. Der überarbeitete Entwurf des Landesverkehrsplans Sachsen 2025 wurde am 25. September 2012 vom Kabinett bestätigt. Maßgeblich für den Zeitplan der Fortschreibung des Landesverkehrsplans im Kabinett war dabei der Zeitplan des Landesentwicklungsplans.
Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 20. November 2012 zum Entwurf des Landesverkehrsplans Sachsen. Beides liegt Ihnen vor. In der Beschlussempfehlung wird die Staatsregierung ersucht, bei der Umsetzung des „Landesverkehrsplanes Sachsen 2025“ die Stellungnahme zu berücksichtigen. Dies sage ich heute im Namen der Staatsregierung gern zu, so wie dies auch schon gegenüber dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Novembersitzung erfolgt ist.
In den vergangenen Monaten wurde auf allen Ebenen intensiv über die Ziele, die Rahmenbedingungen und die strategische Ausrichtung der Landesverkehrsplanung gesprochen. Für die vielen Beiträge bedanke ich mich. Ziel der sächsischen Verkehrspolitik ist die Sicherstellung eines leistungsfähigen, verkehrsträgerübergreifenden und umweltfreundlichen Verkehrssystems als Voraussetzung für Mobilität, Lebensqualität, Wohlstand und Wirtschaft.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch an die Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Meine Damen und Herren! Wir würden jetzt die Fragen in dieser Reihenfolge abarbeiten. Ich darf noch darauf hinweisen, dass die Anfrage Nr. 2 von Herrn Kollegen Lichdi, Fraktion der GRÜNEN, schriftlich beantwortet wird.
Wir kommen also zur 1. Frage, die von Herrn Kollegen Jurk, SPD-Fraktion, gestellt wird. Bitte, Kollege Jurk, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Mir geht es um die Eingruppierung der Lehrkräfte an Grundschulen zum 1. August 2013.
Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2013/14 sollen zum 1. August 2013 weitere Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen höhergruppiert werden. Nach Medienberichten entstand der Eindruck, dass alle Lehrkräfte an Grundschulen nach der Entgeltgruppe 11 vergütet werden sollen. Laut Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage, Drucksache 5/9993, von Frau Cornelia Falken sind jedoch 451 Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen immer noch in der Entgeltgruppe 9 eingruppiert.
2. Wenn ja, in welche Entgeltgruppe soll die Eingruppierung erfolgen und welche Kriterien werden dafür zugrunde gelegt?
Zum 1. August 2013 hat der Sächsische Landtag die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Lehrkräfte an Grundschulen mit einer vollständigen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR, die sogenannten Erfüller, in die Entgeltgruppe 11 höhergruppiert werden können. Dies betrifft rund 1 350 Personen. Diese Höhergruppierung scheiterte in der Vergangenheit an fehlenden Planstellen in dieser entsprechenden Wertigkeit im Haushaltsplan. Durch die beschlossenen Änderungen im Grundschulkapitel wird die zu Recht beklagte Ungerechtigkeit beseitigt, dass Berufseinsteiger in den Grundschuldienst mit einer Ausbildung nach neuem Recht besser bezahlt werden als Lehrerinnen und Lehrer mit einem vor der Wende erworbenen Berufsabschluss. Für diese Anerkennung der langjährigen pädagogischen Arbeit dieser 1 350 Personen bin ich sehr dankbar.
Richtig ist allerdings, Herr Jurk, dass nicht alle Lehrkräfte im Primarbereich in den Genuss einer Höhergruppierung kommen werden. Diese 432 Beschäftigte umfassende Personengruppe erfüllt unter Zugrundelegung der aktuellen Regelungen zur Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte im Landesschuldienst leider nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Entgeltgruppe 11. Nach Maßgabe der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkräfte Ost sind Lehrkräfte mit einer Ausbildung als Erzieherin oder Freundschaftspionierleiter mit einer Lehrbefähigung für Deutsch oder Mathematik und je einem Wahlfach dauerhaft in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert. Eine Höhergruppierung ist selbst für den Fall einer langjährigen Unterrichtstätigkeit und Bewährung nicht vorgesehen.
Möglichkeiten einer kurzfristigen Änderung der bisherigen Eingruppierungspraxis im Grundschulbereich durch mein Haus sehe ich nicht. Es bleibt vielmehr abzuwarten, inwieweit im Ergebnis der aktuellen Ländertarifrunde für den öffentlichen Dienst und laufenden Gespräche der Tarifparteien über eine Entgeltordnung für den Lehrerbereich auch die Eingruppierung von Lehrkräften mit einer Lehrerbildung nach dem Recht der früheren DDR eine mögliche Neubewertung erfährt.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, sicherlich muss man sich das einmal genau anschauen, was Sie detailreich formuliert haben; nur hätte ich gern gewusst, wie Sie einer Erzieherin mit DDR-Abschluss erklären wollen, die bewusst die Fächerkombination Musik und Kunsterziehung gewählt und dabei nicht den entsprechenden Abschluss bekommen hat, der jetzt offensichtlich dazu führt, dass sie eine höhere Entgeltgruppe bekommt, und warum nicht anerkannt werden soll, dass sie über viele Jahre hinweg in Mangelfächern unterrichtet hat und möglicherweise noch Klassenleiterin war und jetzt nicht an einer Höhergruppierung teilhaben darf.
Ich habe Ihnen gerade die rechtlichen bzw. tariflichen Rahmenbedingungen geschildert und einen Ausblick auf die Gespräche gegeben, die derzeit laufen. Diesen Sachverhalt abwartend, werden wir uns dem Thema der Eingruppierung der Grundschullehrkräfte auf dieser Basis weiterhin widmen.
Meine zweite Frage: Ich hätte schon genau gewusst, welche rechtliche Regelung Sie daran hindert, dass dieser Personenkreis nun offensichtlich nicht aus der Entgeltgruppe 9 in Gruppe 10 oder 11 höhergruppiert wird. Welche rechtliche Regelung hindert Sie daran, das zu tun?
Mein Haus wird Ihnen in Ergänzung meiner Ausführungen, die dies bereits enthalten haben, noch eine schriftliche Antwort auf diese Frage liefern.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Herr Kollege Jurk, Sie können gleich, nachdem die Frage 2 schriftlich beantwortet wird, am Mikrofon bleiben und bitte die Frage Nr. 4 stellen.
Herr Präsident, vielen Dank. – Mir geht es um die Förderung des Breitbandausbaus in Rothenburg/Oberlausitz.
Mittels einer Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse wurde in allen Ortsteilen von Rothenburg/Oberlausitz die Versorgungssituation mit Breitbandanschlüssen untersucht. Zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur wollte sich die Stadt der einschlägigen Förderprogramme bedienen. Während das Budget der zutreffenden ILE-Region „Östliche Oberlausitz“ bereits mit anderen Vorhaben verauslagt ist, wurden acht fristgerecht gestellte Förderanträge für acht betroffene Ortsteile durch die SAB abgelehnt. Hierbei bitte ich zu korrigieren, dass die Ablehnung offensichtlich durch den Koordinierungskreis der ILE
Region erfolgt ist. Der Staatsminister nickt, also stimmt es. Aber richtig ist: Eine Förderung über die GRW-Infra ist aufgrund der Zugehörigkeit von Rothenburg/Oberlausitz zu einer ILE-Region angeblich auch nicht möglich.
1. Welche Fördermöglichkeiten stehen der Stadt Rothenburg/Oberlausitz zum Ausbau des breitbandigen Internets zur Verfügung?
2. Was unternimmt die Staatsregierung, um Orte wie Rothenburg/Oberlausitz beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu unterstützen?
Zu Frage 1: Der Stadt Rothenburg steht für den Breitbandausbau zur Grundversorgung ausschließlich die ILEFörderung aus ELER- und GAK-Mitteln zur Verfügung. Die bisher für Breitband veranschlagten GAK-Mittel für 2013 sind mit den vorliegenden Anträgen ausgeschöpft. Über die Verwendung von ELER-Mitteln entscheidet die ländliche Region selbst; aber das wissen Sie. Die ILERegion Östliche Oberlausitz erhielt bis 2013 gerundet ein Budget von insgesamt 23 Millionen Euro, von denen 170 000 Euro für Breitband eingesetzt wurden. Die Stadt Rothenburg in der Oberlausitz erhielt aus der ILERichtlinie Fördermittel in Höhe von 10 442 Euro. Weitere Anträge der Stadt zur Breitbandförderung über die Richtlinie ILE liegen – Stand 28.01.2013 – dem Landratsamt Görlitz als Bewilligungsbehörde nicht vor. Aber Sie sagten bereits, wenn dies im Koordinierungskreis schon keine Mehrheit findet, geht es dann natürlich auch nicht zum Landkreis.
Zuwendungen in Orten der Förderkulisse der Richtlinie ILE 2011 sind bei der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur, abgekürzt GRW, ausgeschlossen. Deshalb erhält Rothenburg daraus keine Förderung für die Breitbandgrundversorgung der Bevölkerung. Die SAB ist zuständig für die GRWFörderung privater Investoren. Antragstelle für kommunale Anträge der GRW, zum Beispiel für Gewerbegebiete, ist die Landesdirektion. – So weit zu Frage 1.
Zu Frage 2: Für 2014 sind im Haushalt des SMUL noch einmal 1 Million Euro GAK-Mittel in Verbindung mit Landesmitteln für einzelne verbleibende Förderfragen zur Beseitigung der Wirtschaftlichkeitslücke bei der Grundversorgung mit Breitband im ländlichen Raum eingeplant. Dafür kann sich auch die Stadt Rothenburg bewerben. Das SMUL prüft derzeit die bedarfsgerechte Bereitstellung dieser Mittel. Belastbare Aussagen zum Breitbandausbau in der neuen EU-Förderperiode können derzeit noch nicht getroffen werden. Die Breitbandförderung als Teil der Digitalen Offensive Sachsens wird derzeit durch das SMWA konzipiert. Für die Digitale Offensive Sach
Herr Staatsminister, sieht die Staatsregierung eine Verantwortung dafür, dass man den Zielsetzungen, wie man sie einst gegeben hat – eine Verfügbarkeit von 2 Megabit zu erzielen –, in entsprechender Weise Unterstützung gewährt?
Selbstverständlich sieht sich die Staatsregierung in der Verantwortung; gerade ich sehe mich für den ländlichen Raum in der Verantwortung. Deshalb haben wir auch im Laufe der Förderperiode die Mittel für die ILE nochmals um 143 Millionen Euro aufgestockt. Die Entscheidung – das wissen Sie auch selbst – liegt aber nicht bei uns, sondern die Regionen entscheiden selbst, wofür sie diese Mittel einsetzen, und ich hätte mir natürlich gewünscht, dass in den ländlichen Regionen mehr Priorität auf die Breitbandversorgung gelenkt worden wäre – Beispiel Vogtlandkreis, aber auch die Landkreise Bautzen oder Erzgebirge, die sich das als gesamter Landkreis zur Aufgabe gemacht und für den gesamten Landkreis die Breitbandversorgung aus ILE-Mitteln ausgebaut haben.
Dann muss ich Sie aber auch fragen, ob Sie die Breitbandstrategie für gescheitert erklären, da deutlich wird, dass die bisherigen Förderaktivitäten offensichtlich nicht das Ausbauziel erreichen.
Ich sehe die Breitbandstrategie natürlich nicht als gescheitert an; denn wir sind noch nicht am Ende des Ausbaus. Ich hatte Ihnen gerade in meinen Antworten beschrieben, Herr Jurk, welche Möglichkeiten es auch in den nächsten Jahren noch gibt: im Jahr 2013 eine Million aus dem SMUL, das hatte ich Ihnen gesagt; die Digitaloffensive Sachsens des SMWA hatte ich ebenfalls angeführt, und es wird sicherlich auch – davon gehe ich zumindest aus und hoffe es – über die Europäische Union ab 2014 Mittel für den Breitbandausbau geben.
Gut, vielen Dank. Das war die zweite Nachfrage. – Als letzter Fragesteller stellt nun Herr Kollege Lichdi, Fraktion GRÜNE, die Frage Nr. 3; bitte.
Innenminister Ulbig (CDU) beabsichtigt nach einer Pressemeldung der „Freien Presse“ – „45 Rechtsextremisten in Sachsen haben einen Waffenschein“ vom 19. Januar 2013 –, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Waffengesetzes starkzumachen und beim Kriterium „Zuverlässigkeit“ die Eingriffsschwelle zu senken. Au