Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

Viele hier sind 1989 auf die Straße gegangen, weil sie für Meinungsfreiheit gekämpft haben und auch dafür, dass es freie Medien gibt, pluralistische Medien und Vielfalt. Dazu gehören die Privaten genauso wie der öffentlichrechtliche Rundfunk. Das ist der ganz große Unterschied zu der Zeit, die Sie hier immer so verherrlichen. Der von Ihnen gewählte Debattentitel zeigt Ihr Verständnis von Medien und von Medienpolitik. Sie finden den gleichgeschalteten Staatsfunk aus der NS-Zeit besser als das, was es heute gibt. Wir sind für Medienvielfalt und nicht für Staatsfunk, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Natürlich äußern wir uns auch kritisch zu Auswüchsen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – natürlich. Aber ich sage Ihnen sehr klar: Mir ist der „Mitteldeutsche Rundfunk“ allemal lieber als der „Großdeutsche Rundfunk“, und mir ist der „Sachsenspiegel“ lieber als die „Deutsche Wochenschau“.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der NPD: Oh! Plump und billig!)

Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was passieren würde und was wir auf den Mattscheiben sehen würden,

(Jürgen Gansel, NPD: Zum Thema!)

wenn Sie Einfluss auf den öffentlichen Rundfunk hätten. Einmal davon abgesehen, dass es vermutlich keine Sendung mehr mit Ausländern gäbe – das wäre relativ klar –, würden Sie wahrscheinlich auch sofort „Wuhladko“ absetzen, weil Sie das für ganz schrecklich halten. Sie verstehen nicht, dass das sorbisch ist, meine Damen und Herren, und genauso zum Kulturgut von Deutschland und Sachsen gehört.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir haben in der gesamten Diskussion um Rundfunkgebühren seit jeher eine ganz klare Meinung. Wir wollen zwei Säulen. Es gibt private und öffentliche Medien. Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der nach dem Prinzip „Qualität statt Quote“ arbeitet. Das heißt eben nicht: um jeden Preis die Kosten für die Bürger nach oben treiben. Wenn Sachsen deutschlandweit bezüglich der Frage, wie die Rundfunklandschaft zu gestalten ist und wie das Beitragsaufkommen sich verhält, allein bestimmen würde, dann würde das Modell, glaube ich, etwas anders aussehen, als wenn wir uns mit 15 anderen Bundesländern einigen müssten. Aber wie das nun so ist in einer Demokratie: Man muss Kompromisse finden. Ansonsten gibt es keine Lösung. Die Zeiten, als einer von oben, ein Führer, den Befehl gegeben hat, und alles schlägt die Hacken zusammen, sind – Gott sei Dank! – vorbei, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der NPD)

Man kann sich sicher viele Fragen stellen: Brauchen wir 64 Radio- und 23 Fernsehprogramme? Wollen wir Sportrechte um jeden Preis einkaufen? Ist denn jede großzügige Gage für so manchen Showmaster vor dem Gebührenzahler gerechtfertigt? All diese Diskussionen kann man führen. Wir werden sie führen. Wir führen sie mit Demokraten, aber nicht mit Ihnen, meine Damen und Herren von der NPD.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion war das der Abg. Herr Herbst. – Gibt es weiteren Redebedarf in dieser ersten Runde? – Das ist nicht der Fall. Wir treten also in eine zweite Rederunde ein. Für die einbringende NPD-Fraktion spricht der Abg. Gansel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie zu erwarten war, hat sich Herr Herbst wie ein fangfrischer Aal gewunden, um nicht zugeben zu müssen, dass die FDP auch beim Thema GEZ-Abzocke eine reine Umfallerpartei ist. Dabei ist aus der Sicht der NPD politischer Widerstand gegen die Gebühreneintreiberei nötiger denn je. Schon jetzt verschlingen die öffentlichrechtlichen Sender – das angebliche Qualitätsfernsehen – jährlich mehr als 7 Milliarden Euro an Gebührengeldern. Mit der geräteunabhängigen Haushaltsgebühr von monatlich 17,98 Euro wird das Beitragsaufkommen sogar noch steigen. Weil der Staatsfunk regelrecht im Geld

schwimmt, ist er zu einem Selbstbedienungsladen verkommen, in dem es mittlerweile zahlreiche Fälle von Betrug, Untreue, Mauschelei und Schleichwerbung gibt.

(Zuruf von der SPD)

Der jüngst bekannt gewordene Fall Gottschalk markiert dabei nur den traurigen Höhepunkt einer regelrechten Skandalserie im korruptionsanfälligen Staatsfunk und zeigt einmal mehr, dass selbst die hochgelobten Rundfunkbeiräte, von denen vorhin die Rede war, ihrer Kontrollaufgabe nicht mehr nachkommen können oder nicht mehr nachkommen wollen. Die NPD denkt dabei etwa an den früheren Herstellungsleiter des Kinderkanals, der jahrelang über Scheinrechnungen Millionenbeträge

abgezwackt hat und wegen Bestechlichkeit und Untreue mittlerweile zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde. Wir denken an die ehemalige Fernsehspielchefin des NDR, die unter Pseudonym jahrelang Drehbücher schrieb und diese an ihren eigenen Sender vertickte. Wir erinnern an den ehemaligen Leiter der MDR-Sportredaktion, der wegen Betrugs und Vorteilnahme zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt wurde, und die NPD-Fraktion denkt an den früheren MDR-Unterhaltungschef, Udo Foht, der wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit, Untreue und Betrug mittlerweile im Visier der Staatsanwaltschaft ist.

Der warme Geldregen, den ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die unsägliche GEZ-Abzocke empfangen, scheint zu diesen Straftaten regelrecht anzuregen. Es ist schon grotesk, wenn der NDR-Intendant Lutz Marmor den Rundfunkbeitrag einen Solidaritätsbeitrag bzw. Solidarbeitrag nennt. Brauchen wir denn, meine Damen und Herren, ernsthaft einen Solidarbeitrag für Florian Silbereisen, Markus Lanz und die linken Tendenzjournalisten in den öffentlich-rechtlichen Politredaktionen? Brauchen wir ernsthaft einen Solidarbeitrag für Günther Jauch, der knapp 10 Millionen Euro für seine sonntägliche Plauderei-Runde bekommt? Oder brauchen wir vielleicht tatsächlich einen Solidarbeitrag für Herrn Marmor selbst, der als NDR-Intendant jährlich

300 000 Euro verdient?

Den Vogel abgeschossen hat jedoch WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn, der von einer „Demokratieabgabe“ spricht. Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld beklagte deshalb einen Missbrauch des Demokratiebegriffs und erklärte jüngst: „Wenn der Staatsfunk tatsächlich eine Quelle der Demokratie wäre, wie Schönenborn mit seinem Wort ,Demokratieabgabe‘ suggerieren möchte, dann müssten Nordkorea und Kuba die demokratischsten Länder der Erde sein, denn dort ist der Staatsfunk konkurrenzlos.“

Die Haushaltsabgabe hat nach Überzeugung der NPD weder etwas mit Solidarität noch mit Demokratie zu tun, sondern sie ist eine Gebührenerpressung auch bei solchen Menschen, die auf das angebliche Qualitätsfernsehen der öffentlich-rechtlichen Sender regelrecht pfeifen. Wer sich am Abend des 23. Januar durch das Programm zappte, konnte in der ZDF-Runde von Markus Lanz den widerlich

geschminkten Travestiekünstler Kay Ray dabei erleben, wie er plastisch sein schwuchteliges Bühnenprogramm beschrieb und unentwegt – ich zitiere – von „Genitalien“ und „absamen“ sprach – und das im öffentlich-rechtlichen Qualitätsfernsehen am Abend des 23. Januar. So ein Schundprogramm, meine Damen und Herren, beim angeblichen Qualitäts-Talker Markus Lanz wird durch die geräteunabhängige Rundfunkgebühr fortan noch großzügiger durchfinanziert.

Diese Auswüchse dürfte Prof. Kirchhof auch vor Augen gehabt haben, als er in seinem Gutachten zur Neuregelung des GEZ-Systems klare Grenzen zog. So forderte er unter anderem die Einführung der Werbe- und Sponsoringfreiheit, die Übernahme der Beitragsbefreiungskosten durch Arbeitsagenturen und andere Versicherungsträger. Er forderte die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen und die Möglichkeit der Beitragsbefreiung, wenn überhaupt keine Rundfunkangebote empfangen werden. Diese Vorgaben haben sämtliche Landesregierungen aber dreist ignoriert, damit ihr hauseigener Staatsfunk auf Kosten der Bürger weiter Milliardengelder verbraten kann.

Die Redezeit geht zu Ende.

Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Die NPD fordert deshalb eine wirkliche Rundfunkreform, die Millionen Gebührenzahler endlich entlastet und dem Wildwuchs der öffentlich-rechtlichen Meinungssender ein Ende bereitet.

(Beifall bei der NPD)

Herr Gansel sprach für die einbringende Fraktion der NPD. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Die Staatsregierung hat keinen Redebedarf. Die Redezeiten für die einbringende Fraktion sind verbraucht. Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Sicherung der verfassungsrechtlichen

Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtags –

Sächsisches Landtagsgrößensicherungsgesetz (SächsLtGSG)

Drucksache 5/11105, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur als Einreicherin die Fraktion GRÜNE. Sie haben dafür acht Minuten. Sie haben das Wort, Frau Jähnigen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß Artikel 41 unserer Sächsischen Verfassung besteht der Sächsische Landtag in der Regel aus 120 Abgeordneten. Zurzeit werden laut Sächsischem Wahlgesetz 60 Abgeordnete per Direktwahl in den Wahlkreisen und weitere 60 Abgeordnete über die Landeslisten gewählt. Durch die Überhang- und Ausgleichsmandate, die bei der letzten Landtagswahl angefallen sind, hat der Landtag seine Regelgröße nun um 12 Mandate – also um stolze 10 % – überschritten. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2004, in dem mit vier zusätzlichen Mandaten die Regelgröße um 3,3 % überschritten wurde, und den Wahlen davor, bei denen gar keine Überhang- und Ausgleichsmandate entstanden. Aus dieser Entwicklung lässt sich ein klarer Trend ablesen: Es besteht eine erhebliche Gefahr, dass die Überhang- und Ausgleichsmandate keine selten auftretende Ausnahme mehr bleiben, sondern zu einer regelmäßigen Erscheinung bei kommenden Landtagswahlen werden.

Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen dann, wenn größere Parteien das Gewinnen nahezu aller Direktwahlkreise nicht mehr mit einem adäquaten Zweitstimmenergebnis untermauern können. Das ist ein Zustand, der aufgrund der Vielfalt der politischen Landschaft von Parteien und Wählerinitiativen sowohl in Sachsen als auch bundesweit zunehmen wird. Es wird das Bestehen von weiteren Überhangmandaten befördern.

Diese stetige Vergrößerung des Landtages läuft der Verfassung fundamental zuwider. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden, sondern muss die Ausnahme bleiben. Wir müssen daher im Parlament überlegen, wie der Sächsische Landtag zukünftig wieder auf die verfassungsrechtliche Stärke zurückgeführt werden kann.

Die unabhängige Wahlkreiskommission unseres Landes schlug am 2. Februar 2012 in ihrem im Wahlgesetz vorgesehenen Pflichtbericht mit der Drucksache 5/8146 an den Landtag ausdrücklich vor, auch Modelle mit 50 oder 45 Wahlkreisen in Sachsen zu prüfen. Wir greifen diesen Vorschlag im Grundsatz auf. Leicht modifiziert zur Wahlkreiskommission schlagen wir jedoch vor, zukünftig 48 Wahlkreise bei den Landtagswahlen zu bilden. Demnach würden 40 % der Landtagsabgeordneten direkt in den Wahlkreisen gewählt und die anderen über die Listen.

Nach außen wird sich wenig verändern, da unsere Verfassung alle Abgeordneten als Vertreter des gesamten Volkes sieht – unabhängig davon, ob sie per Mehrheitswahl im Wahlkreis oder per Verhältniswahl über die Listen bestimmt werden.

Diese Regelung wird Artikel 41 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung auch voll gerecht. Dort ist lediglich eine Verbindung der Grundsätze der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl festgelegt. Die Gesamtzahl von 120 Abgeordneten wollen wir jedoch im Gegensatz zu den Überlegungen der Wahlkreiskommissionen beibehalten. Der Landtag soll also nicht über seine Regelgröße nach der Sächsischen Verfassung hinaus verkleinert, sondern nur wieder auf diese zurückgeführt werden. Wir verändern lediglich das Verhältnis von direkt gewählten Abgeordneten zu jenen, die über die Landeslisten gewählt werden: von derzeit 50 : 50 % auf 40 : 60 %. Danach würde es im Freistaat zu Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen, wenn eine Partei erheblich weit von der absoluten Mehrheit entfernt wäre und trotzdem alle Direktmandate gewinnen würde. Das halten Sie alle sicherlich für unwahrscheinlich. Bei der letzten Landtagswahl hätte die CDU zum Beispiel nach unserem Modell mit 48 Wahlkreisen alle Direktmandate gewinnen können. Überhangmandate hätte es trotzdem keine gegeben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen mit diesem Vorschlag ein verfassungskonformes und gerechtes Wahlrecht für Sachsen sicherstellen und gewährleisten, dass der Landtag seine Regelgröße nicht dauerhaft überschreitet. Sehr verwundert sind wir im Gegensatz dazu über den Vorschlag der CDU-geführten Staatsregierung zum Neuzuschnitt der Wahlkreise mit der Drucksache 5/10938. Entgegen ständig geführter Landtagsverkleinerungsdebatten tragen Sie mit diesem Vorschlag aktiv zur weiteren Vergrößerung des Landtages durch Überhang- und Ausgleichsmandate bei. Mit Ihrem Vorschlag für die Neugliederung der Wahlkreise garantieren Sie also als Regierung, dass der Landtag auch in Zukunft durch Überhang- und Direktmandate erheblich größer sein wird als die verfassungsrechtliche Regelgröße. Eine CDU, welche zwar alle Direktmandate gewinnt, aber – Gott sei Dank! – von der absoluten Mehrheit ein Stück weit entfernt ist, generiert vollkommen logisch eine nicht unerhebliche Zahl auszugleichender Überhangmandate. Meine Damen und Herren von der Koalition! Mit Ihrem Vorschlag vergrößern Sie schlicht den Landtag und zerteilen überdies noch zusammenhängende Stadtteilstrukturen in den Großstädten nach

Lust und Laune – fernab von jeglichen fachlichen Erwägungen und den Einwänden der Kommunen wie zum Beispiel der Landeshauptstadt Dresden. Das ist nicht akzeptabel.

Weiterhin wollen wir mit unserem Gesetzentwurf endlich die Einführung des Sitzverteilungsverfahrens nach dem Divisorverfahren mit Standardrundungen nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren im Freistaat Sachsen durchsetzen. Dieses Verfahren bildet das Wahlergebnis mathematisch sauber auf die Sitzverteilung des Landtages ab, ohne verzerrend zu wirken. Es entspricht dem derzeitigen Stand des Wahlrechts. Das derzeit noch angewendete Sitzverteilungsverfahren nach d‘Hondt benutzen bei Landtagswahlen überhaupt nur noch drei Bundesländer mit Sachsen. Es bevorteilt überproportional große Parteien. Ebenso gilt es als überholt und ungerecht. Viele Bundesländer haben dieses Verfahren in den letzten Jahren abgeschafft. Auf Bundesebene wurde das Divisorverfahren mit Standardrundungen zur Bundestagswahl 2009 eingeführt. Das antiquierte Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt hat man im Bund schon im Jahr 1987 abgeschafft. Das war mitten in der Zeit der Regierung Kohl.

Bezüglich des Sitzverteilungsverfahrens befindet sich Sachsen also noch in der wahlrechtlichen Steinzeit. Das wollen wir ändern. Wir wünschen unserem Gesetz und den damit verbundenen Diskussionen über die Neugliederung der Wahlkreise eine fruchtbare und an den verfassungsmäßigen Vorgaben der Wahlgerechtigkeit orientierte Diskussion. Wir hoffen, dass Sachsen demnächst ein modernes Landtagswahlrecht aufweisen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Jähnigen.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Sicherung der verfassungsrechtlichen Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtags – Sächsisches Landtagsgrößensicherungsgesetz (Sächs- LtGSG) an den Innenausschuss federführend und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich dies jetzt anzuzeigen. – Meine Damen und Herren! Es machen nicht alle mit. – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Damit verfahren wir so. Die Überweisung ist beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf